Mehrarbeit: Vertretung oder Stundenplan

  • Moin,


    wie muss es rechtlich abgerechnet werden, wenn man dauerhaft (min. 1 Monat) eine neue Lerngruppe unterrichtet?
    Wenn das über den Vertretungsplan abgerechnet wird, hat man ja den Nachteil, dass Feiertage, Krankheitstage, Klassenfahrten usw. nicht verechnet werden, da man nur das Plus bekommt, was man tatsächlich unterrichtet.
    Wenn der Einsatz allerdings im Stundenplan eingesetzt wird, gibt es o. g. Nachteil nicht.


    In Niedersachsen ist der Gesetzgeber ja leider häufig schwammig. Gibt es gesetzliche Grundlagen?


    Des Weiteren frage ich mich, ob es gesetzliche Grundlagen gibt, die der SL vorschreiben, dass geleistete Mehrarbeit transparent abgerechnet werden muss.
    Danke

  • Hab die Regelung gerade selbst für Niedersachsen gefunden und gerade beim Lesen erfahren, dass ihr in Niedersachsen weniger arbeiten müsst. Ich muss 25 Stunden arbeiten, ihr nur 23.5 Stunden. Das wusste ich bisher noch gar nicht. Falsches Bundesland :(

  • Hab die Regelung gerade selbst für Niedersachsen gefunden und gerade beim Lesen erfahren, dass ihr in Niedersachsen weniger arbeiten müsst. Ich muss 25 Stunden arbeiten, ihr nur 23.5 Stunden. Das wusste ich bisher noch gar nicht. Falsches Bundesland :(

    ;) vielleicht verdienst du aber mehr?

  • wie muss es rechtlich abgerechnet werden, wenn man dauerhaft (min. 1 Monat) eine neue Lerngruppe unterrichte

    Man kann bei der Landesschulbehörde ein freiwilliges Arbeitszeitkonto beantragen.


    Man "darf" in einem Schuljahr mehr Stunden arbeiten (lt. regulärem Stundenplan), muss dann aber in Zukunft das Ganze wieder abbummeln (Plus-/Minusstunden).


    Gezählt wird zumeist mangels etwas Neuerem nach dem "Erbsenzählererlass". Ist eigentlich außer Kraft gesetzt. Wird auch von der LSchB zitiert (in Auszügen), wenn es der LSchB passt...


    Tatsächlich werden danach Überstunden nach absoluten Stunden eines Monats berechnet - und wie schön, dass es fast jeden Monat auch mal eine Ferienwoche gibt, eine Klasse außerhäusig ist, ... & deshalb Überstunden fast nie eine "kritische" Masse erreichen.


    Die "Abrechnung" der geleisteten Arbeit (nicht nur Mehrarbeit) kann man natürlich monatlich dokumentieren (ist ein Haufen Aufwand für alle Beteiligten, inkl. der einzelnen Lehrkraft). Man kann (wenn man seinem Vertretungsplaner / dem Vertretungsprogramm traut...), sich auch darauf einigen, das nicht zu tun. (Denn rund um das Abitur und das Betriebspraktikum sammeln so manche Kollegen unsäglich viele Minusstunden an, die sich nur durch viel (dokumentierte) Mehrarbeit wieder "einfangen" lassen. Wenn man kollegiumsintern nicht zählt, bei Bedarf aber für den Landesrechnungshof per Knöpfchendruck aus dem Vertretungsprogramm heraus eine Statistik zaubern kann, kann das durchaus entspannend sein...)

  • Hab die Regelung gerade selbst für Niedersachsen gefunden und gerade beim Lesen erfahren, dass ihr in Niedersachsen weniger arbeiten müsst. Ich muss 25 Stunden arbeiten, ihr nur 23.5 Stunden.

    Ohne jetzt genau zu recherchieren, wie das in Sachsen-Anhalt ist:
    In den verschiedenen Bundesländern (und international den verschiedenen Ländern) wird Arbeitszeit / Lehrerarbeitszeit unterschiedlich berechnet.
    Was sich häufig findet, sind Anrechnungsstunden / Entlastungsstunden. In Niedersachsen gibt's davon pro Schule verschwindend gering. (In manchen Bundesländern/Schulformen gibt's welche für den Einsatz als Klassenlehrer, in der Oberstufe, als Fachbereichsleiter, ... - gibt es in Niedersachsen am Gymnasium alles nicht. Wollte man (national oder international; über die Schulformen hinweg) Lehrerarbeitszeit und Lehrergehalt sinnvoll vergleichen, müsste man die verschiedensten Bedingungen/Belastungen/Entlastungen aufführen und miteinander vergleichen... ist hier jetzt nicht Thema.)
    (Zur Einschätzung: Ich habe einen intensiven Einblick in die Schulsysteme von Niedersachsen, Bremen, Berlin, Thüringen und Italien. Das ist alles "irgendwie anders" - auch wenn es auf den ersten Blick ganz wunderbar miteinander vergleichbare "Kennzahlen" zu geben scheint. Ist leider nicht so.)

  • Okay, wenn dieser „Erbsenzählerlass“ die Grundlage darstellt, ist also eine minutengenaue Abrechnung der Mehrarbeit richtig. Absurd wird es allerdings, wenn man z. B. 90 % eines Schulhalbjahres eine bestimmte Stunde vertritt und dies minutengenau abrechnet. Dann wäre es von der SL ja sogar „schlau“ möglichst viele solche Vetretungen einzusetzen, um Stunden einzusparen, da ja nur Stundenausfälle positiv für die Bilanz sind.

  • Ich sag mal so, wie das bei uns ist:


    Wenn längerfristig übernommen wird, dann wird der Stundenplan geändert und zählt zum Deputat dazu. Die üblichen Stundenplanprogramme (z.B. Untis) berechnen das dann automatisch für das Jahr.
    Wenn das nur relativ kurz ist (Grenze ist so ein Monat), dann wird das über den Vertretungsplan geregelt und kann dann auch abgerechnet werden.


    Das macht auch Sinn meines Erachtens nach, wenn man z.B. drei Wochen lang eine Lerngruppe mit 3 Stunden wöchentlich unterrichtet, ist das zwar im Deputat, aber auf das Jahresmittel gesehen sind das dann vielleicht 0,075 Stunden die man dann ins nächste Schuljahr mitnimmt. Bringt einem auch nicht soviel.

  • Die "Abrechnung" der geleisteten Arbeit (nicht nur Mehrarbeit) kann man natürlich monatlich dokumentieren (ist ein Haufen Aufwand für alle Beteiligten, inkl. der einzelnen Lehrkraft). Man kann (wenn man seinem Vertretungsplaner / dem Vertretungsprogramm traut...), sich auch darauf einigen, das nicht zu tun. (Denn rund um das Abitur und das Betriebspraktikum sammeln so manche Kollegen unsäglich viele Minusstunden an, die sich nur durch viel (dokumentierte) Mehrarbeit wieder "einfangen" lassen. Wenn man kollegiumsintern nicht zählt, bei Bedarf aber für den Landesrechnungshof per Knöpfchendruck aus dem Vertretungsprogramm heraus eine Statistik zaubern kann, kann das durchaus entspannend sein...)


    Hier ist dazu zu sagen, dass zwar z.B. nach dem Abitur Minusstunden auflaufen, aber diese nicht mit Vormonaten verrechnet werden dürfen. Da ist die Rechtslage (zumindest in NRW) eindeutig. Des Weiteren darf das Deputat in den Vormonaten auch nicht beliebig erhöht werden um das zu verrechnen (gibt einige Ausnahmen für Berufsschulen)


    Ansonsten kann man beispielsweise bei Untis Minusstunden schön anzeigen lassen. DA muss man nichts großartig dokumentieren, das geschieht alles automatisch.

  • Ich sag mal so, wie das bei uns ist:


    Wenn längerfristig übernommen wird, dann wird der Stundenplan geändert und zählt zum Deputat dazu. Die üblichen Stundenplanprogramme (z.B. Untis) berechnen das dann automatisch für das Jahr.
    Wenn das nur relativ kurz ist (Grenze ist so ein Monat), dann wird das über den Vertretungsplan geregelt und kann dann auch abgerechnet werden.


    Das macht auch Sinn meines Erachtens nach, wenn man z.B. drei Wochen lang eine Lerngruppe mit 3 Stunden wöchentlich unterrichtet, ist das zwar im Deputat, aber auf das Jahresmittel gesehen sind das dann vielleicht 0,075 Stunden die man dann ins nächste Schuljahr mitnimmt. Bringt einem auch nicht soviel.

    Danke, das hilft einem ja schon weiter. Ich macht also die Grenze bei ca. 1 Monat. Wie ist das bei den anderen?

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