Gewichtung Klausur & sonstige Leistung sowie Notenbegründung

  • Moin,


    habt Ihr eine Idee, wie ich eine Klausur im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen bewerten muß?


    Konkret habe ich das Problem, daß nur sehr wenige SL-Noten vorliegen, weil verdammt viel ausgefallen ist. Konkret habe ich nur insg. 3 Doppelstunden aus dem 1. Halbjahr, zu denen der Schüler überhaupt im Unterricht war. Hinzu kommt noch der Klausurtermin, wo er natürlich keine sonstige Leistung erbringen konnte. Generell heißt es bei uns an der Schule, daß das 1:1 gewertet werden soll. Aber ich sehe es nicht ein, wenn der Schüler nur an 3 Terminen im ganzen Halbjahr da war, die Leistungen hieraus so stark zu gewichten wie eine Klausur.


    Würde ich beides immer 1:1 bewerten und ein Schüler im Extremfall neben der Klausur nur zu einer weiteren Unterrichtsstunde erscheinen, hätte die Klausur ja nur das Gewicht eines Tests. Das kann es ja auch nicht sein.


    Ich sitze hier halt gerade an der Begründung für eine Zeugnisnote im Halbjahrszeugnis im Fach Rechnungswesen, weil es einen Widerspruch gab. Meine Begründung sieht so aus:

    • Es gab eine Klausur, die mit Note 6 (und 11%) geschrieben wurde. Da es sich um einen Azubi handelt, ist der IHK-Schlüssel anzuwenden.
    • an 3 Terminen fehlte der Schüler entschuldigt bzw. krank
    • einmal fehlte er unentschuldigt
    • einmal kam er zur Doppelstunde eine Stunde zu spät und ohne Unterlagen
    • in den 3 Doppelstunden, in denen er da war, habe ich nur zwei Beiträge von ihm

    Da es in der Klausur zu massiven Problemen mit den vier Grundrechenarten kam und nur eine von 5 Aufgaben überhaupt bearbeitet wurde, obwohl sogar die Nutzung eines Taschenrechners zugelassen war, (Bsp.: 100/2 = 42) habe ich im Halbjahrszeugnis nach Rücksprache mit dem Bildungsgangleiter und Klassenlehrer eine 6 erteilt.


    Hab mich da an §48 Schulgesetz gehalten:

    Zitat

    Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

    Und diese massiven Probleme in den Grundrechenarten, die das Rechnungswesen für ihn praktisch unmöglich machen, lassen sich meiner Meinung nach eben nicht in absehbarer Zeit beheben.


    Reicht das als Begründung oder muß es noch detailierter sein, was die Begründung meiner Note angeht?

  • Ich sehe da keine Probleme.
    Hast du richtig gemacht.
    Jede andere Note wäre bei solchen (Nicht)leistungen falsch.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Stimme dir auch zu, würde bei Note 6 bleiben.


    Wie waren denn die beiden Beiträge in den Stunden? Besser als ungenügend? (Da könnten evlt. Nachfragen kommen).


    Grundsätzlich finde ich es von deiner Schulleitung schon extrem, dass sie von dir verlangt aus drei gehaltenen Stunden eine Zeugnisnote zu bilden - erinnere mich an den anderen Thread. Dagegen würde ich als Schüler klagen und nicht gegen die Bewertung einer Lehrkraft, die versucht das Beste aus der Situation zu machen.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Grundsätzlich finde ich es von deiner Schulleitung schon extrem, dass sie von dir verlangt aus drei gehaltenen Stunden eine Zeugnisnote zu bilden

    Das kommt daher, daß wir einen zweiwöchigen Stundenplan haben. Azubis haben ja 1,5 Berufsschultage. Also eigentlich müßten wir die Azubis einen vollen Tag (6-8 Stunden) und dann noch einen halben Tag (3-4 Stunden) in der Schule haben. Da aber praktisch alle Arbeitgeber mit dem halben Tag ihre Probleme haben, sind wir halt schon vor Jahrzehnten zu dem zweiwöchigen Stundenplan übergegangen. Da haben sie dann abwechselnd jede Woche einen bzw. zwei volle Berufsschultage. Daraus resultiert dann auch, daß ich die Schüler in einem Halbjahr nicht in 20 Unterrichtswochen für jeweils eine Stunde sehe sondern nur an 10 Terminen für jeweils eine Doppelstunde alle 2 Wochen. Da in diesem Jahr die Sommerferien relativ spät waren, waren es gar nur 9 Termine.


    Wenn da dann noch etwas ausfällt, sehe ich die Azubis sofort gleich mindestens einen ganzen Monat gar nicht. Drum wehre ich mich auch immer gegen Sonderveranstaltungen a la "Tag der offenen Tür", "Crashkurs NRW" oder was auch immer.


    Das zweite Halbjahr wird dann für die Klassen, die ich donnerstags habe, dann wirklich extrem. Bei den Feiertagen, die immer auf einen Donnerstag fallen und der IHK-Abschlußprüfung bereits Anfang Juni, bleibt da kaum etwas übrig. Ich mache nicht umsonst immer sofort die Klausurtermine fest sobald ich Stundenpläne habe. So habe ich jetzt z.B. den Fall, daß ich da in einer Klasse nur noch drei Unterrichtstermine im kompletten zweiten Halbjahr habe, weil der Rest immer wegen "Donnerstag = Feiertag" ausfällt. Da muß ich irgendwie noch eine Klausur unterbekommen. Reserven für Unerwartetes = null!

  • Morgen!


    Wir hatten in NRW letztens einen ähnlichen Fall. Das "Problem" ist, dass entschuldigte Fehlzeiten die Note nicht beeinflussen dürfen. Auf der Seite des Schulministeriums steht:


    Bei längeren entschuldigten Fehlzeiten sind nicht erbrachte Leistungsnachweise nach der Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist (§ 6 Abs. 4 APO-S I).
    Eine Regelung, nach der eine Beurteilung der Leistung nur dann möglich ist, wenn die Schülerin oder der Schüler an einer bestimmten prozentualen Mindestzahl von Unterrichtsstunden teilgenommen hat, besteht nicht.


    Alle unentschuldigten Fehlzeiten werden jedoch als 6 gewertet. Deine drei Doppelstunden, in denen sie anwesend war, müsstest du quasi komplett objektiv bewerten.
    Dagegen steht in der sonstigen Mitarbeit die unentschuldigte Stunde (Doppelstunde?) und die verspätete Stunde ohne Material. Falls das 2 Doppelstunden waren, könntest du dir dafür z.B. zwei 6en notieren.
    Aus diesen Werten müsste also die sonstige Mitarbeit ermittelt werden und dann 1:1 die Endnote gebildet werden, natürlich unter pädagogischen Gesichtspunkten...


    Spannend wird es (wir haben so einen Fall) wenn jemand ständig entschuldigt fehlt, autodidaktisch lernt und nur zu den Lernzielkontrollen erscheint ;)

  • Dann müsst ihr halt eure Bewertungspraxis anders beschließen. Klausur zählt doppelt o.ä.
    Sich jetzt im Alleingang darüber hinwegzusetzen ist irgendwie problematisch, auch wenn du noch so Recht hast. (Wobei bei vorliegendem Fall vermutlich niemand nachfragen wird aber man weiß es nicht.)


    Kann man nicht auch festlegen, dass Schüler soundsooft da sein MÜSSEN? Hab das mal von nem Physiotherapeuten gehört (privater Träger allerdings).

  • Spannend wird es (wir haben so einen Fall) wenn jemand ständig entschuldigt fehlt, autodidaktisch lernt und nur zu den Lernzielkontrollen erscheint

    Ich hatte vor 2 Jahren einen noch spannenderen Fall. Er fehlte immer entschuldigt (mit ärztlichem Attest). Hast ihm in der 1. Stunde gesagt, daß er gleich in der 3.&4. Stunde die Klausur nachreibt, ist er nach der 2. Stunde gegangen und hat auch ein Attest bekommen. Das ganze Spielchen zog sich über fast ein Jahr. Bei den von mir angesetzten Feststellungsprüfungen war es ähnlich. Immer genau an dem Tag war er wieder krank.


    An einem der Termine wollte ich ihn schon zum Amtsarzt bringen, aber das Gesundheitsamt, auch wenn nur 150m entfernt, sah sich nicht im Stande ihn spontan zu untersuchen. :daumenrunter:
    Also morgens in der 1. Stunde, wenn ich ihn sehe, sofort zum Gesundheitsamt, um dort seine Gesundheit feststellen zu lassen und dann sofort Feststellungsprüfung. Wurde leider auch nichts draus.


    Wir sind letztlich nur mit Hilfe der IHK zu Prüfungsergebnissen gekommen. Die können doch noch einmal ganz anders Druck machen als wir. :)

  • Fürs nächste Mal würde ich an deiner Stelle aufgrund der hohen Fehlstunden eine mündliche Prüfungen zur Leistungsbewertung anberaumen.
    Die Klausurnote steht ja und muss (meines Wissens) zu 50% eingebracht werden (unterliegt der Bildungsgang der ApoBK? Welche Anlage?) . Für die SoLei kannst du (je nach Güte der Beiträge) eine 5 oder 6 geben und die Zeugnisnote obliegt dann dir. Also wäre das schon alles so ok.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Fürs nächste Mal würde ich an deiner Stelle aufgrund der hohen Fehlstunden eine mündliche Prüfungen zur Leistungsbewertung anberaumen.

    Wann denn?


    Bei insg. 22 Klassen (praktisch alle nur mit einer Doppelstunde Unterricht alle 2 Wochen) und 480 Schülern ist das aus meiner Sicht undurchführbar da auch noch für alle Etwaigkeiten Sondertermine anzuberaumen.

  • Ich meine auch nicht alle (ich hoffe der Rest war öfter da), sondern Leute die so oft gefehlt haben und wo die Notenfindung problematisch ist.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Irgendwie ist mir nicht klar, was du hören willst. Dass es bei euch mit der Benotung bei entschuldigtem Fehlen Probleme gibt, ist deutlich geworden. Aber so richtig nach Lösungen suchen wollt ihr auch nicht. Absolution kann hier aber auch niemand erteilen. Wenn du rechnerisch auf 5 kämst und eine 6 erteiltest musst du damit leben können. In Zukunft würde ich, wie bereits erwähnt, gemeinsam Beschluss fassen, wie ihr das (rechtlich sauber) handhaben wollt. Sonst sitzt du doch jedes Mal vor den Zeugnissen da und haderst.

  • Irgendwie ist mir nicht klar, was du hören willst.

    Ob irgendwo in den Gesetzen steht, daß ich die Sonstige Leistung immer genauso stark gewichten muß wie die Klausur, auch wenn der Schüler im Extremfall nur in einer Stunde im Schuljahr im Unterricht und zur Klausur da war und alle Fehlstunden entschuldigt sind?

  • Fürs nächste Mal würde ich an deiner Stelle aufgrund der hohen Fehlstunden eine mündliche Prüfungen zur Leistungsbewertung anberaumen.
    Die Klausurnote steht ja und muss (meines Wissens) zu 50% eingebracht werden (unterliegt der Bildungsgang der ApoBK? Welche Anlage?) . Für die SoLei kannst du (je nach Güte der Beiträge) eine 5 oder 6 geben und die Zeugnisnote obliegt dann dir. Also wäre das schon alles so ok.

    Sehe ich genauso. So stellt sich der SoMi-Bereich aus deinen Schilderungen dar:
    - 6 Einzelstunden hat er entschuldigt gefehlt: Keine Note.
    - 3 Einzelstunden hat er unentschuldigt gefehlt: 3x6!
    - 6 Einzelstunden war er anwesend, in 2 davon hat er sich mündlich beteiligt (z.B.: 2x4), in 4 davon war er "nur" anwesend ohne Beteiligung und 1x auch noch ohne Material: 4x5.


    Die SoMi setzt sich also zusammen aus: 3x6, 4x5, 2x4, wobei ich die 4 natürlich nur schätze (viel mehr wird es aber vermutlich nicht gewesen sein bei nur einem Beitrag pro Stunde und so vielen Fehlzeiten vermutlich nicht allzu hoher Qualität). Das ergibt einen Mittelwert von 5,1. Mündlich also 5, schriftlich 6. Daraus hast du - im Sinne deiner pädagogischen Freiheit - eine 6 gemacht. Ganz ohne die Klausur mehr zu gewichten als die vorgesehenen 50%. Widerspruch abgewehrt.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Wenn ich es richtig sehe, ist das NRW SchulG 48 und dort ist nur die Rede von beide Bereiche "angemessen berücksichtigt".


    Bei uns beschließt das die Konferenz zu Jahresbeginn. Falls ihr nicht noch irgendwo eine Verwaltungsvorschrift habt, müsstest du tatsächlich frei sein, zu entscheiden, was angemessen wäre?

  • wir (auch Berufsschule mit manchmal ähnlichen Problemen) schreiben in solchen Fällen ins Zeugnis "eine Bewertung im Fach xy ist aufgrund der Fehlzeiten nicht möglich" kommt faktisch der 6 gleich. Bei Abschlusszeugnissen gibt es dann auch nur ein Entlasszeugnis (=nicht erfolgreich)

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • In NRW muss man sich mit den (nicht ganz widerspruchsfreien) Anforderunegne, dass die Noten nicht "rein arithmetisch" gebildet werden dürfen, dass aber die sonstigen Leistungen mindestens so viel zählen sollen, wie die schriftlichen Leistungen.


    Zunächst sehe ich das so, dass sich ein erheblicher Mangel nicht ausmittelt.


    Zum anderen ist es so, dass man mit der Note ja beurteilen soll, ob der Schüler die für den Ausbildungsabschnitt vorgesehenen Kompetenzen erworben hat. Das kann man nicht bejahen, wenn man die Ausübung dieser Kompetenzen beim Schüler nicht gesehen hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die zwei Meldungen, die in diesem Fall dokumnetiert sind, in der Lage sind, nachzuweisen, dass die Gesamtheit der Kompetenzen in ausreichendem Maße vorliegt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

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