Gewichtung Klausur & sonstige Leistung sowie Notenbegründung

  • Heute noch in der Fortbildung gehabt: 50/50 ist vorgeschrieben laut APO BK.
    Müsste nochmal nachsehen, aber ich meine das war in der VV zu Paragraf 8.

  • 50/50 ist vorgeschrieben laut APO BKU

    Und wie sind die 50% Sonstige Leistung zu werten? Also sind 50% = Der Schüler beteiligt sich an allen Terminen?


    Also nehmen wir mal an es gibt im Halbjahr 20 Wochenstunden und in 10 Stunden davon ist er entschuldigt krank. Muß ich dann die verbleibenden 10 Stunden insg. als 50% werten oder kann ich mit der Gewichtung entsprechend dem Anteil der entschuldigten Stunden runtergehen. Also 10 Stunden = 25%, Klassenarbeit = 50% ... Ergebnis 75% --> Aufgerrechnet auf insg. 100% folglich Sonstige Leistung = 33%, Klausur = 67%.


    Und wenn ich das so genau berechnen muß laut VV, wie verhält es sich dann mit dem Verbot genau dieser Berechnung und der geforderten pädagogischen Gewichtung, wie sie aus §48 Schulgesetz hervorgeht? Bei entsprechend geringem Umfang der sonstigen Leistung würde ich nämlich aus pädagogischen Gründen die Klausur entsprechend stärker gewichten, wich ich oben dargelegt habe.

  • Ich hab das so gelernt, dass man halt etwas pädagogische Freiheit hat, aber schon eher 50/50 gewichten sollte. Aber wenn jemand Somi eine 3 hat und in schriftlich eine 4, kannst du entscheiden was er bekommt.
    Und die Noten setzt sich ja auch aus zwei Quartalen zusammen, die du entsprechend werten und gewichten kannst (z.B. 1. Quartal war länger, Oder die 2. Klausur war wichtiger für die Abschlussprüfung, im 2. Quartal ist die Mutter verstorben und die Leistung sank deutlich....
    Aber man sagt ja am Anfang schon was in die Somi oder SoLei oder wie man es nennt einfließt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    • Offizieller Beitrag

    ich bin natürlich nicht am BK / Berufschule und ein Beitrag oben lässt mich zweifeln (bezieht sich allerdings auf Sek I und ich gehe jetzt von Sek II aus), aber wir (Gym, NRW) haben zu Beginn des Jahres die Erinnerung bekommen, dass SchülerInnen, die an mehr als 50% der Zeit fehlen, egal ob entschuldigt oder nicht, nicht versetzt werden können. (Achtung: SchülerInnen auf Kur oder Krankenschule fehlen nicht, sie werden ja beschult).
    So sind schon zum Halbjahr bzw. in den letzten Wochen ein paar SchülerInnen rauskomplimentiert worden.
    Es handelt sich allerdings um eine "allgemeine Fehlzeit", so dass ich auch nicht weiß, was ich mit dem Schüler mache, der die letzten 6 Wochen bei mir gefehlt hat, aber im Durchschnitt gerade noch auf 50% Anwesenheit kommt. (und ja, er hat Attestpflicht)

  • Auf welcher gesetzlichen Basis soll diese fehlende Versetzung erfolgen? §48, Abs. 4 sagt für den Fall doch: Feststellungsprüfung (steht auch in der APO-GOst).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Also nehmen wir mal an es gibt im Halbjahr 20 Wochenstunden und in 10 Stunden davon ist er entschuldigt krank. Muß ich dann die verbleibenden 10 Stunden insg. als 50% werten oder kann ich mit der Gewichtung entsprechend dem Anteil der entschuldigten Stunden runtergehen. Also 10 Stunden = 25%, Klassenarbeit = 50% ... Ergebnis 75% --> Aufgerrechnet auf insg. 100% folglich Sonstige Leistung = 33%, Klausur = 67%.

    Von der Fehlverwendung des Gleichzeichens mal abgesehen, würde ich mir solche Rechenkunststücke sparen. Die sind so ,eicht ausgehebelt, wie sie aufgeschrieben sind. Es ist doch nur zu offensichtlich, dass in deiner Rechung, die Klausur mehr zählt als ie sonstigen Leistungen. Da würde ich dan den Hebel ansetzen, wenn ich gegen die Note vorgehen wollte.


    Es geht viel mehr darum, darzustellen, dass die bei Geamtwürdigung aller "Leistungen" erhebliche Mängel identifiziert werden, die nicht in absehbarer Zeit zu beheben sind. Wenn also neben den schriftliche diagnostizierten Mängeln noch in den sonstigen Leistungen Mängel auszumachen sind, wäre die Kuh ohne Rechnung vom Eis.


    Ich meine, dagegen ließe sich schwerer angehen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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