Anrechnung von vorheriger Lehrerfahrung nicht möglich, da nur Honorarvertrag?

  • Ich habe vorher 4 Semester an der Uni gearbeitet. Ich bekam für diese Lehraufträge nur Honorarverträge. Das LASUP meint nun, dass Honorarverträge Arbeitsverhältnis im klassischen Sinne darstellen. Daher können diese Erfahrungen nicht zur Stufenlaufzeit angerechnet werden.


    Ist das rechtens? Habe doch dennoch gearbeitet und gelehrt?

  • Du kannst die Bedingungen nur hinnehmen, wie sie sind oder pokern. (Vertrag nur unterschreiben, wenn Stufe 2 zugesichert wird und damit leben, wenn im Zweifel kein Vertrag zustande kommt).

  • ja, werde pokern, denn offen gesagt habe ich auch andere Optionen. Die erlauben sich alles, und schlagen aus der Verzweiflung der Leute Kapital

  • Du nimmst das Ganze zu persönlich. Das Land Sachsen ist dein Arbeitgeber und du kannst die Bedingungen akzeptieren oder es lassen. Mit allen Vor- und Nachteilen. Gehaltsverhandlungen sind normalerweise nicht vorgesehen, dafür hat man diesen Tarifvertrag, wird ausgebildet usw. Viele fertige Lehrer hier bekommen noch weniger.


    Die Dankbarkeit, die du gerade von irgendwem zu erwarten scheinst, wirst du im Schuldienst nicht bekommen. Von den Schülern nicht, von den Eltern nicht, vom Vorgesetzten nicht und vom Arbeitgeber erst recht nicht.


    Wenn du woanders bessere Arbeitsbedingungen hast, ist doch ideal. Man muss auch ein bisschen wollen, sonst ist diese Arbeit eh zu anstrengend.

  • Das ist mir jetzt zu wenig differenziert. Ob die Arbeit anstrengend ist oder nicht, hat doch hier gar nichts mit der Sache zu tun. Ich weiß was auf mich zukommt, und habe ganz bewusst diesen Job gewählt. Eben weil ich das kann und daran Spaß habe.


    Aber abgestumpft und resigniert alles hinzunehmen, so als ob der Herrgott persönlich die Dinge von oben vorgegeben hätte, das kann es doch auch nicht sein.


    Ich erwarte lediglich dass sich die Leute an das halten, was sie einem persönlich gesagt haben. Dieser schlimme Relativismus sowie das Geschiebe auf unveränderliche Bedingungen, diese Handlungsweise ist nur vorgeschoben. Bei alle dem Lehrermangel und Löcherstopfengemangel muss man trotzdem menschlich bleiben. Und immer auf diese "E12 ist doch mehr als andere verdienen-Schiene" zu springen, ist wenig hilfreich. Das kann ja sein. Dafür darf ich das hier in Sachsen machen, dem wohl schlimmsten Bundesland schlechthin. Und diejenigen die in Bauzen & Co. arbeiten müssen, die sollten noch mehr bekommen ;-)

  • §6 TV EntgO-Lehrer i.V. m. §16 TV-L


    “Die erlauben sich alles” —> die halten sich an den von den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft der Laender verhandelten und abgesegneten Tarifvertrag.


    Wurde erwaehnt, dass es sich in diesem Fall um Honorarvertraege handelte? Das kann schon den Unterschied machen, was einer einem sagt ...

  • Ich erwarte lediglich dass sich die Leute an das halten, was sie einem persönlich gesagt haben.

    Ein abgebrühter Rat nach vielen Jahren Schuldienst: im öffentlichen Dienst sind Versprechungen warme Luft. Wert hat nur, was du schwarz auf weiß auf Papier hast.

  • Wurde erwaehnt, dass es sich in diesem Fall um Honorarvertraege handelte? Das kann schon den Unterschied machen, was einer einem sagt ...


    ?

  • Wurde erwaehnt, dass es sich in diesem Fall um Honorarvertraege handelte? Das kann schon den Unterschied machen, was einer einem sagt ...


    ?

    Die Frage ist, ob du das erwähnt hattest, denn Honorarverträge werden leider nicht mitgezählt. Musste ich auch schon schmerzlich erfahren.

  • Ich verstehe die Aufregung nicht. Wenn ich mit einem Arbeitgeber und seinen Konditionen, wie Bezahlung und Arbeitsbedingungen, nicht zufrieden bin, dann fange ich da halt nicht an.


    Du kannst natürlich GPR/HPR und den Tarifsekretär der GEW einschalten, aber die werden dir auch nichts anderes sagen als das hier:



    §6 TV EntgO-Lehrer i.V. m. §16 TV-L


    “Die erlauben sich alles” —> die halten sich an den von den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft der Laender verhandelten und abgesegneten Tarifvertrag.

  • Ich verstehe die Aufregung nicht. Wenn ich mit einem Arbeitgeber und seinen Konditionen, wie Bezahlung und Arbeitsbedingungen, nicht zufrieden bin, dann fange ich da halt nicht an.


    Du kannst natürlich GPR/HPR und den Tarifsekretär der GEW einschalten, aber die werden dir auch nichts anderes sagen als das hier:

    und wer erklärt mir, warum ein Honorarvertrag (ich arbeitete 20 Std./Woche) nicht angerechnet wird?

  • und wer erklärt mir, warum ein Honorarvertrag (ich arbeitete 20 Std./Woche) nicht angerechnet wird?

    Weil sie es einfach nicht anerkennen wollen und sich die Erde weiterdreht, auch wenn du es anders siehst.


    Du hast nur zwei Alternativen: Entweder du nimmst den Job zu den Konditionen an, die dir geboten werden oder eben nicht. Fertig.

  • Ich war (und bin) an einer in jeder Hinsicht guten Schule gelandet, wurde vier Gehaltsgruppen höher eingruppiert (war vorher E9) und hatte die Möglichkeit das berufsbegleitende Referendariat zu machen. Daher habe ich, als mir dieser Fehler bewusst wurde, nicht besonders intensiv nachgeforscht.

  • und wer erklärt mir, warum ein Honorarvertrag (ich arbeitete 20 Std./Woche) nicht angerechnet wird?

    Keine Ahnung. Ich kenne mich mit TV-L nicht aus und auch nicht mit den Regelungen in Sachsen.
    Aber ich habe in 15 Jahren öffentlicher Dienst und nach mehreren Jahren als Personalrat einigermaßen Erfahrung damit, wie de ÖD funktioniert. Das ist kein Absolutheitsanspruch und wenn jemand andere Erfahrungen hat, höre ich mir die gerne an.
    Aber aus meiner Sicht gibt es prinzipiell drei Möglichkeiten, je nachdem wie die gesetzliche Grundlage (Tarifvertrag; evtl. entsprechende Verordnungen auf die der TV-L verweist) formuliert ist:


    1.) Du hast ein Anrecht auf die Anerkennung. Dann muss das Amt deine Verträge auch anerkennen, zur Not kannst du klagen.
    2.) Du hast kein Anrecht auf die Anerkennung. Dann kannst du machen, was du willst, dann bekommst du sie auch nicht.
    3.) Es ist Ermessenssache und Einzelfallentscheidung. Dann kannst du etwas erreichen. Dann, und nur dann, würde ich auch alle Hebel in Bewegung setzen und GPR, Dezernent, Sachbearbeiter, GEW etc. solange nerven, bis ich es (hoffentlich) durchgesetzt habe. Ob das der Fall bei dir ist, hängt eben davon ab, wie die Regelung formuliert ist.

  • Die Antwort liegt in den von mir genannten Stellen.


    Es liegt keine einschlägige Berufserfahrung vor, da diese nicht der Art und Bedeutung nicht entsprechen. Das heißt: keine Lehrertätigkeit auf dem Niveau eines ausgebildeten Lehrers.


    Höchstens liegen förderliche Zeiten vor: Die Anerkennung förderlicher Zeiten ist eine „Kann-Regelung“, ein Rechtsanspruch besteht nicht.



    Bitte keine Diskussionen über was "einschlägige Berufserfahrung" ist oder "Art und Bedeutung" ...
    Das ist die Rechtssprechung: vgl. Beispiele bei openjur.


    Selbstverständlich könnte man sagen, daß man als Maßnahme zur Lehrergewinn wohl die förderlichen Zeiten anrechnen sollte. Aber so ist es halt.

  • Vielleicht zählt die Honorartätigkeit an der Uni nicht als "beim selben Arbeitgeber". Ruf doch mal beim Sachbearbeiter an und frag nach.
    Versuch schriftlich zu begründen, wieso das eine förderliche Tätigkeit war. Die Sachbearbeiter sind halt Verwaltungsbeamte, die eine dokumentierte Papierspur brauchen. ;)
    Geht uns in der Schule bei manchen Dingen ja auch so. ;)

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