Steuererklärung - Arbeitszimmer &co

  • Ich hoffe, das wird nicht zu offtopic, aber da hier viele offenbar einen ganz immensen Aufwand sehen, bin ich doch etwas irritiert.


    Ich hab mich an diversen Vorschlägen im Netz orientiert, die dazu raten, einfach die Fläche des Arbeitszimmers prozentual zur gesamten Wohnung (oder dem Haus) zu berechnen, und dann von den monatlichen Gesamtkosten (in meinem Fall Warmmiete + Müll etc. oder bei Eigenheim eben alle laufenden Kosten) eben diesen Prozentsatz als absetzbar anzugeben.


    Das war bei mir ne Sache von vielleicht 20 Minuten... Mach ich da was falsch?


    Gruß,
    DpB

  • Mach ich da was falsch?

    Du machst nichts falsch. :)


    Aber Du hast auch eine Mietwohnung, wo du jedes Jahr eine Abrechnung (Mietkosten) sowie eine Nebenkostenabrechnung bekommst. Davon das prozentual auszurechnen ist ein Kinderspiel. Aber stell dir mal vor es wäre Eigentum, ggf. noch geerbt, und du müßtest sämtliche Abrechnungen erstmal selber machen, um davon dann den prozentualen Anteil des Arbeitszimmers errechnen zu können. Da sitzt der Arbeitsaufwand, zumal das Gebäude alle paar Jahre hier und da mal renoviert wurde. Hier eine neue Heizung, dort neue Fenster, ...


    Woher soll ich denn wissen, wieviel meine Vorfahren für das alles hier mal investiert haben? Wie setze ich meine Renovierungskosten da rein? Das Grundstück ist seit dem Jahr 1905 in Familienbesitz, das Wohnhaus ist aus den späten 1970ern. Quittungen gibt es da schon lange nicht mehr und wenn doch, wie ist das dann mit der Inflation über 113 Jahre?

  • Ok, danke, jetzt versteh ich das Problem (und bin einmal mehr froh, in Miete zu wohnen).


    Aber wäre es da nach dem Motto "besser ein paar Euro als garnix" nicht auch für Dich eine relativ zeitsparende Variante, einfach die laufenden Standard-Kosten zu nehmen und Herstellungspreis etc. zu ignorieren? Heizung, Strom, Wasser, Müll etc. sollte man ja kennen. Oder wäre das dann - obwohl zu Deinen Ungunsten - rechtswidrig, weil nicht genau?


    Gruß,
    DpB

  • Wie groß sind denn eure Arbeitszimmer so, und kam da tatsächlich schonmal jemand gucken?


    Ich setze für 2017 zum ersten mal meine 17m2 Arbeitszimmer ab, von 96m2. Und wann ist ein Arbeitszimmer denn wirklich eins.
    Könnte der Raum zu leer sein? ich hab wirklich quasi nichts privates hier drin, aber auch noch keine Riesen Sammlung an Büchern und Ordnern. Und da ich vorrangig digital arbeite, wird da auch nicht viel mehr sichtbar werden.

  • Nein, du machst nichts falsch und genauso einfach ist es beim Eigenheim auch. Einfach Kreditzinsen, Müll, Wasser, Strom, Versicherungen, Grundsteuer usw. anteilig und schon hast du die Grundkosten fürs Arbeitszimmer, Einrichtungsgegenstände, die nur für das Arbeitszimmer gekauft werden kommen voll drauf und gut ist es.

  • Heizung, Strom, Wasser, Müll etc. sollte man ja kennen.

    • Heizung: Klar weiß ich da wieviel m³ Gas wir jedes Jahr verbrauchen. Allerdings ist das die Gesamtmenge für das komplette 2-Familien-Haus. Da müßte ich erstmal noch ausrechnen, wie viel auf meine Wohnung und wie viel auf die Wohnung meiner Eltern unten entfällt. Konkret bräuchten sämtliche Heizkörper dafür Verdampfer, um festzustellen wieviel Wärme sie abgegeben haben. Hat bisher niemanden interessiert. Die Gasrechnung wurde bezahlt und fertig. Einfach die Gesamtheizleistung auf die Gesamtquadratmeter umlegen ist seit den 1980ern ja verboten. Allein die laufenden Kosten dafür würde den Posten "Absetzen des Arbeitszimmers" mehr als auffressen.
    • Strom: Könnte ich machen, wir haben zwei getrennte Stromzähler.
    • Wasser: Es gibt nur eine Wasseruhr. Aber könnte man bestimmt noch irgendwie ausrechnen. Geht das dann eigentlich nach m² oder nach Personen und wie ist das mit dem Wasser, das im Garten verbraucht wird?
    • Müll: Wir haben nur eine 120L Restmüll-Tonne, die alle 2 Wochen geleert wird. Kleiner bzw. noch weniger geht hier am Ort nicht. Wie soll ich da jetzt anteilig die Müllkosten für mich alleine ansetzen, nach Personen oder nach m²?

    Wie gesagt, bisher hat das niemanden interssiert, die Rechnungen wurden einfach bezahlt und fertig. Schränke, Computer, Kopierer, Schreibtisch, Bürostuhl, ... setz ich alles auf die Steuererklärung, aber das Arbeitszimmer selber, ist mir da dann doch zuviel Aufwand das auszurechnen. Zumal Kreditzinsen bei mir derweil glücklicherweise auch kein Thema sind. Ich saniere mich hier halt durchs Gebäude und haue da jedes Jahr so grob 10.000,- € rein, allerdings ohne einen Kredit aufzunehmen, sonst wäre es ja wirklich einfach.

  • Susanne,


    nimm es doch so wie es ist. Das Finanzamt hat es bei mir akzeptiert. Du schreibst, dass Du Dich da eigentlich auskennst und stellst es anders dar.
    Für eine tiefergreifende Auseinandersetzung mit Dir über das Steuerrecht fehlt mir im Moment echt die Zeit.

    Nur weil ein Finanzamt etwas akzeptiert hat (oder nicht geprüft hat), heißt es aber noch lange nicht, dass es so korrekt ist und man es so machen darf.


    Da würde ich mich also bei so einem Fall, wo zwei gegenteilige Meinungen zu vorliegen ganz klar noch richtig informieren, ob das so erlaubt ist.


    Also nein, einfach hinnehmen, dass es korrekt sein wird, weil es bei dir so akzeptiert wurde, würde ich genauso wenig, wie irgendwelche Dinge verdrehen.

  • Wie groß sind denn eure Arbeitszimmer so, und kam da tatsächlich schonmal jemand gucken?

    Meine Wohnung hat 95m² und das Arbeitszimmer dürfte ca. 8m² haben. Aber dafür müßte ich gucken ab welcher Deckenhöhe unter der Dachschrägen die m² überhaupt gezählt werden dürfen.

  • Aber stell dir mal vor es wäre Eigentum, ggf. noch geerbt, ...

    Habe ich nicht. Aber ich würde wahrscheinlich überlegen, ob ich nicht einen unabhängigen Sachverständigen schätzen lassen würde wie viel die Immobilie Wert ist bzw. für wie viel man sie vermieten kann. Vom Prinzip hat das "Problem" doch auch jeder Makler, der für dich dein Haus vermieten will. Der lässt sich doch nur selten 113 Jahre alte Quittungen zeigen und berechnet die Inflation. Da wird doch der Wert auch anders ermittelt wenn er vermieten/verkaufen will.

  • @Volker_D: Ich habe zwei Steuerberater vor einigen Jahren gefragt, als ich verbeamtet wurde. Beide haben nur abgewunken beim Thema Arbeitszimmer, als sie meine Konstellation gehört haben. Sie meinten, daß die Schätzung und die jährlich zu erstellenden Abrechnungen so teuer wären, daß das in keinem Verhältnis zur Steuersparnis steht.


    Was bei mir den Kohl fett macht: 120km Arbeitsweg, einfache Strecke...
    Und ja, da wollte das Finanzamt auch schon Werkstattrechnungen sehen, weil da ja auch immer km-Stände drauf vermerkt sind; ob das Fahrzeug wirklich so viele km gemacht hat in der Zeit.

  • Ich vermute das wird eher "machbar" sein als wenn zu viel drin ist. Z.B. Bett oder Durchgangstür.

    Na, ich hoffe einfach es wird ohne Kontrolle anerkannt, und falls doch eine kommt, akzeptiert. Sind auf jeden Fall mal weder Bett noch Durchgangstür drin enthalten.

  • Ich kenne mich eigentlich ganz gut mit Steuern aus, aber diesen Ansatz habe ich noch nie gehört. In eigenem Haus sind grundsätzlich auch nur die Zinsen der Raten absetzbar, nicht die Tilgung und das würde ja den Herstellungskosten gleich kommen. Also kann ich mir nicht vorstellen, dass es die Variante gibt. Hast du dazu irgendwelche Quellen?

    Die Herstellungskosten sind sehr wohl ansetzbar. Bei unserer ersten Steuererklärung nach dem Hausbau haben wir alle Rechnungen für das Haus nachgewiesen. Der Finanzbeamte hat daraufhin die anteiligen Herstellungskosten für das Arbeitszimmer bestimmt, die wir seitdem (immerhin schon fast 15 Jahre) steuerlich geltend machen. Dazu kommen noch die jährlichen Verbrauchskosten (Müll, Strom, ...), bis zur Tilgung auch die Kreditzinsen.

  • Ach ja: Ich setze mein Arbeitszimmer nicht ab, weil mir das viel zuviel Aufwand ist da alles abzurechnen. Fängt schon mit dem Herstellungspreis des Hauses an. Das wurde Ende der 1970er gebaut und zwischendrin mehrfach an verschiedenen Ecken renoviert. Was soll ich da ansetzen? Die m² sind kein Problem, aber mit der Nebenkostenabrechnung geht es weiter. Ich habe ja keine Abrechnung vom Vermieter bzw. von der Hausverwaltung und müßte die vorab auch noch selber erstellen. Da ist mir die Freizeit lieber als da über zieg Tage alles zusammenzuzählen, so dies überhaupt noch möglich ist. Quittungen aus den 1970ern gibt es nicht mehr.

    Mit Verlaub: Schön blöd.


    Im Übrigen wollte der StB von uns noch nie die Herstellungskosten des Hauses wissen (vielleicht sollte ich ihn mal fragen, ob da noch was geht, zur Not hätte ich die Zahlen nämlich. Falls Du die Daten für Dein Haus brauchst: Die Kostenberechnung des Architekten ist Teil der Bauakte, bis 90 zumindest in Westdeutschland). Wir haben ihm die Grundfläche unserer beiden AZ mitgeteilt, und er bekommt jedes Jahr die Abrechnungen für Strom, Wasser, Heizöl und Schlotfeger. Daraus ermittelt er den Anteil der AZs und gibt das in der Steuererklärung an.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Falls Du die Daten für Dein Haus brauchst: Die Kostenberechnung des Architekten ist Teil der Bauakte, bis 90 zumindest in Westdeutschland).

    Bauakte? Wo finde ich die? :ohh:


    Habe vor 3 Jahren den "roten Punkt" wiedergefunden, als ich die Scheune entrümpelt habe. Aber weitere Akten habe ich nicht. Jedenfalls war auch in der Tasche mit den Bauzeichnungen und -rissen nirgendwo eine Kostenaufstellung zu finden.

  • Bauakte? Wo finde ich die?

    Bei deiner Gemeinde. Aber wie gesagt, das kann auch alles regional unterschiedlich sein. Wir haben damals beim Hauskauf (Bayern) die Bauakte in Kopie von der Maklerin bekommen, und die hatte sie vom Bauamt. Unsere Aufwendungen für den Bau des Hauses spielen übrigens nur dann eine Rolle, wenn sie die AZs betreffen. Da wir vor zwei Jahren das oberste Geschoss ausgebaut und dabei die AZs eingerichtet haben, konnten wir das auch sehr genau belegen. Bei der von Dir beschriebenen Methode der Sanierung (die der unseren sehr ähnelt :) ) würde ich Dir empfehlen, schlicht jeden Beleg aufzuheben und dann in Ruhe zu überlegen, ob er steuerlich vorteilhaft verwertbar ist.
    Ich bin mir übrigens fast sicher, dass Du die gesetzlich zulässigen Abrechnungsmethoden für Mietverhältnisse nicht auf die steuerliche Absetzbarkeit des AZ übertragen darfst. Meines Wissens könntest Du z.B. beim Gasverbrauch stumpf die Quadratmeterzahl bzw. den Anteil Deines AZ ansetzen. Unser Haus ist dank einer Einlieger"wohnung" auch als Zweifamilienhaus registriert, und wir brauchen definitiv keine getrennte Abrechnung der Heizkosten.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Die Herstellungskosten sind sehr wohl ansetzbar. Bei unserer ersten Steuererklärung nach dem Hausbau haben wir alle Rechnungen für das Haus nachgewiesen. Der Finanzbeamte hat daraufhin die anteiligen Herstellungskosten für das Arbeitszimmer bestimmt, die wir seitdem (immerhin schon fast 15 Jahre) steuerlich geltend machen. Dazu kommen noch die jährlichen Verbrauchskosten (Müll, Strom, ...), bis zur Tilgung auch die Kreditzinsen.

    Du hast Recht und Bolzbold und ich auch, denn es sind beide Varianten richtig, wie du sagst und zwar gemeinsam. Sprich Herstellungskosten und Kreditzinsen usw. Das macht dann ja noch mal einiges aus, wenn man beides angeben kann, aber ja, Grenze ist bei 1250 Euro. Hat mir ja keine Ruhe gelassen und ich habe einen Steuerberater dazu befragt ;)

  • Mit Verlaub: Schön blöd.
    Im Übrigen wollte der StB von uns noch nie die Herstellungskosten des Hauses wissen (vielleicht sollte ich ihn mal fragen, ob da noch was geht, zur Not hätte ich die Zahlen nämlich. Falls Du die Daten für Dein Haus brauchst: Die Kostenberechnung des Architekten ist Teil der Bauakte, bis 90 zumindest in Westdeutschland). Wir haben ihm die Grundfläche unserer beiden AZ mitgeteilt, und er bekommt jedes Jahr die Abrechnungen für Strom, Wasser, Heizöl und Schlotfeger. Daraus ermittelt er den Anteil der AZs und gibt das in der Steuererklärung an.

    Dann solltest du da wirklich mal nachhaken, wenn du nicht an die 1250 Euro kommst.


  • Ich bin mir übrigens fast sicher, dass Du die gesetzlich zulässigen Abrechnungsmethoden für Mietverhältnisse nicht auf die steuerliche Absetzbarkeit des AZ übertragen darfst. Meines Wissens könntest Du z.B. beim Gasverbrauch stumpf die Quadratmeterzahl bzw. den Anteil Deines AZ ansetzen. Unser Haus ist dank einer Einlieger"wohnung" auch als Zweifamilienhaus registriert, und wir brauchen definitiv keine getrennte Abrechnung der Heizkosten.

    Mein Steuerprogramm rechnet, wenn ich mich erinnere, automatisch den Anteil an der Wohnfläche aus. Das reiche ich seit 10 Jahren ohne Beanstandung so ein. Kann aber gerne nachschauen...

  • Nein, du machst nichts falsch und genauso einfach ist es beim Eigenheim auch. Einfach Kreditzinsen, Müll, Wasser, Strom, Versicherungen, Grundsteuer usw. anteilig und schon hast du die Grundkosten fürs Arbeitszimmer, Einrichtungsgegenstände, die nur für das Arbeitszimmer gekauft werden kommen voll drauf und gut ist es.

    Mache ich genau so. War in den 6 Jahren gar kein Problem.
    Hab beim 1. Mal einen Grundriss beigelegt und eine Wohnflächenberechnung.
    (Meine Mutter ist Steuerberaterin.)

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

Werbung