Nichtversetzung nach freiwilliger Wiederholung Gym NRW

  • Hallo,


    folgende Situation:
    Schülerin zieht von aus einem anderen Bundesland aus einer G9 Schule nach NRW mitten im 2. Halbjahr des letzten Schuljahres. Nach einer Woche steht fest, dass ein Mitarbeiten in der Jahrgangsstufe nicht möglich ist, es fehlt z.B. ein Jahr der 2. Fremdsprache. Somit wiederholt die Schülerin freiwillig den Jahrgang indem sie am Unterricht des darunterliegenden Jahrgangs teilnimmt und am Ende des Jahres auch mit Zeugnis in die nächste Klasse versetzt wird.
    Jetzt ist die Schülerin akut versetzungsgefährdet...
    In der BASS steht, eine Klasse bzw. Jgst kann in der Regel nur einmal wiederholt werden. Ok, soweit so gut. Was passiert denn dann, wenn sie am Ende des Jahres die Versetzung nicht erhält? Ganz konkret: wer findet eine neue Schule für sie? MUSS eine Realschule oder eine Gesamtschule in dem Fall aufnehmen, auch wenn sie sonst bei Anfragen immer "voll" melden? Weist das Schulamt (oder wer sonst) eine Schule zu?


    Kann mir da jemand helfen, idealerweise mit einer möglichst amtlichen Quelle?


    Danke!
    trekkie

  • Ich kenne es so, dass freiwilliges Wiederholen nicht als wiederholen gilt.
    Sie würde bei euch also das erste Mal jetzt wiederholen und das dürfte sie ja.
    Wenn es aber langfristig keinen Sinn macht, könnte man ihr den Schulwechsel nahe legen.


    § 37 GSO Wiederholen von Jahrgangsstufen und Rücktritt in der Qualifikationsphase




    (1) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen und Schüler freiwillig wiederholen oder spätestens zwei Wochen nach Ende des Halbjahres aus den Jahrgangsstufen 6 bis 10 in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten; sie gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler.


    (2) Schülerinnen und Schüler, die eine der Jahrgangsstufen 5 bis 10 freiwillig wiederholen, aber dabei das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreichen, erhalten anstelle des Jahreszeugnisses eine Bestätigung über das freiwillige Wiederholen und die dabei gezeigten Leistungen mit der Bemerkung, dass das Vorrücken auf Grund des früheren Jahreszeugnisses gestattet wird.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Ganz soweit sind wir noch nicht, sie kam als 7er letztes Jahr nach Ostern. Ging dann in die 6 zurück. Wir haben in 7 versetzt (weil sie die Versetzung ja auch schon hatte...) und jetzt ist sie in der 7, die sie im alten Bundesland schon mal gemacht hat, bei uns akut Versetzungsgefährdert....


    Die Hinweise von Milk&Sugar würden ggf zutreffen, aber - ganz blöde Frage- da steht was von Paragraph 37 gos drüber... die Überschrift passt aber nicht zu den Jahrgängen da drunter. Wofür steht „Gos“?
    Und die zitierten Dinge oben passen von den Jahrgängen nicht auf g8 nrw... somit befürchte ich, dass sie ggf doch nicht für „mich“ gültig sind...

  • Ganz soweit sind wir noch nicht, sie kam als 7er letztes Jahr nach Ostern. Ging dann in die 6 zurück. Wir haben in 7 versetzt (weil sie die Versetzung ja auch schon hatte...) und jetzt ist sie in der 7, die sie im alten Bundesland schon mal gemacht hat, bei uns akut Versetzungsgefährdert....


    Die Hinweise von Milk&Sugar würden ggf zutreffen, aber - ganz blöde Frage- da steht was von Paragraph 37 gos drüber... die Überschrift passt aber nicht zu den Jahrgängen da drunter. Wofür steht „Gos“?
    Und die zitierten Dinge oben passen von den Jahrgängen nicht auf g8 nrw... somit befürchte ich, dass sie ggf doch nicht für „mich“ gültig sind...

    Tippfehler :hammer: - heißt GSO (Schulordnung für Gymnasien). Hab nur die ersten beiden Absätze zitiert, da der Rest bei dir nicht gepasst hat.
    Ähnliche Paragraphen müsste es auch bei euch geben.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • In NRW: APO-SI §21 Absatz 3.


    Ist sie in ihrem alten Bundesland denn in Klasse 7 oder in Klasse 8 versetzt worden? Im ersten Fall habt ihr doch überhaupt kein Problem, aus der Erprobungsstufe ist sie raus (da wäre nur eine Wiederholung drin) und auch die Höchstdauer für die SI ist noch nicht erreicht. Falls sie in Klasse 8 versetzt ist, wäre es aber extrem seltsam, dass ihr sie in Klasse 6 gepackt habt...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Danke! Sie kam aus einer 7 und ist dann bei uns runter in die 6, somit wiederholt sie das vierte Quartal der 6 und die ersten drei der 7... wahrscheinlich ist das letztendlich die Rettung, dass wir sie nach einer Woche direkt runter gesetzt haben und nicht erst am Ende des Schuljahres mit einem „nicht versetzt“...


    Aber die Frage an sich bleibt bestehen. Wer findet eine Schule, wenn die schulform gewechselt werden muss? (Und die Eltern von den angefragten Schulen die Aussage „voll“ bekommen)

  • Die Eltern suchen eine Schule, falls sie keine finden gibt es bei uns in der Stadt eine "Verteilkonferenz" mit den Rektoren der Realschulen und dann wird geschaut...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • NRW: Dass freiwillige Wiederholungen nicht zählen, wäre mir neu. Einmal erreichte Versetzungen können wieder verfallen, das gilt nur für Abschlüsse nicht.
    Ich habe das gerade nicht zur Hand, erst Mitte der nächsten Woche wieder, aber unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass ein Schuljahr zweimal wiederholt wird. Mein Kommentar zur APO-SI führt das ungefährt folgendermaßen aus: Die Gründe dürfen nicht von den Schülern selbst zu vertreten sein, also z.B. Krankheit usw. Leistungsschwäche zählt nicht als Ausnahmegrund. Die Entscheidung trifft die Versetzungskonferenz. Mir würden durchaus Argumente einfallen, nach denen ein Umzug mit den damit verbundenen Umständen nicht von der Schülerin zu vertreten ist. Letztlich ist es eine Prognoseentscheidung. Das hilft dir zwar nicht bei der Frage nach der Schulwahl, aber bestimmt hat deine SL oder Mittelstufenkoordination das Buch hier http://www.wingenverlag.de/ind…rie=&main_kat=&start=&nr= vorliegen, da kann man nachlesen, wie es mit der mehrfachen Wiederholung ist.

  • Danke euch!
    ICH sehe prognostisch schwarz, zumal sie jetzt schon darunter „leidet“, dass sie „zu alt“ für die anderen ist. Aber wenn es letztendlich eine konferenzentscheiding wird, hab ich ja auch nur eine Stimme. Wir werden sehen... nächstes Elterngespräch heute in zwei Wochen, hätte gerne noch mehr Druck in Richtung schulwechsel machen wollen können...


    Aber wer weiß, wofür es gut ist...

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