Sonderpädagogische Förderung ohne Verfahren?

  • Guten Morgen liebe Kollegen,


    ich bin Klassenlehrerin einer 6.Klasse einer Realschule. Ich habe bereits 3 LE-Schülerinnen und jetzt kristallisiert sich ein weiterer Schüler heraus, der wahrscheinlich sonderpädagogische Förderungen brauchen würde, aber die Deadline zur Verfahrensöffnung ist um.
    Ich weiß, schön blöd, aber ich will trotzdem kämpfen, da der Junge eine faire Chance auf erfolgreiches Lernen hat.


    Was ist jetzt besser? Im Eilverfahren (gemeinsam mit der Mutter) doch einen Verfahrensantrag stellen, obwohl wir zwei Wochen zu spät sind? Oder gibt es die Möglichkeit ihn mit den anderen LE-Schülern sonderpädagogisch zu fördern, auch ohne offizielles Verfahren? Ich weiß in der Grundschule ist dies möglich - ist das in Klasse 6 auch machbar?


    Danke für eure Hilfe.

  • Hallo,


    meines Wissens nach ist eine Eröffnung des AO-SF Verfahrens im Bereich Lernen nach der 6. Klasse nicht mehr möglich (Ausnahmen??). Daher würde ich schnell Kontakt über die SL mit den Zuständigen aufnehmen, damit ihr es doch noch dieses Schuljahr beantragen könnt. Vermute mal, dass du sonst nächstes Schuljahr einen Antrag stellen wolltest?


    Vllt vorab auch noch bei den Inklusionskoodinatoren eures Schulamtes melden und sich dort beraten lassen.


    Edit: ich weiß, dass beantwortet jetzt nicht die Frage in der Überschrift. Finde die Info aber grundlegend um zu entscheiden, ob man jetzt einen Antrag stellen möchte oder nicht.

  • Morgen!


    Versuch es unbedingt noch durchzusetzen, wenn du die Möglichkeit hast. Du darfst den Schüler ohne Förderstatus zwar in deinem Unterricht fördern, doch du darfst ihn nicht zieldifferent unterrichten. Der Förderstatus bedeutet auch immer eine gezielte Förderung durch die Arbeitsagentur, wenn es später um den Übergang in die Berufswelt geht. Da hängt noch viel mehr dran, als nur das Aussetzen von Noten. Berichte bitte weiter.


    LG


  • Was ist jetzt besser? Im Eilverfahren (gemeinsam mit der Mutter) doch einen Verfahrensantrag stellen, obwohl wir zwei Wochen zu spät sind? Oder gibt es die Möglichkeit ihn mit den anderen LE-Schülern sonderpädagogisch zu fördern, auch ohne offizielles Verfahren? Ich weiß in der Grundschule ist dies möglich - ist das in Klasse 6 auch machbar?


    Auch wenn ihr zwei Wochen zu spät seid, stellt auf jeden Fall den Antrag! 2-3 Wochen sind jetzt auch nicht sooo viel. Da kommt es zeitlich noch gut hin, dass das Verfahren bis zum Sommer durch ist. Aber klärt das direkt mit dem Schulamt und schildert den Fall.


    Wocky hat recht, ab Kl. 6 darf kein Antrag auf LE mehr gestellt werden. In gut begründeten Ausnahmefällen wird dies aber vermutlich vom Schulamt auch noch durchgewunken, aber darauf würde ich es nicht ankommen lassen.


    Selbst wenn du dir von den Erziehungsberechtigten schriftlich bestätigen lassen würdest, dass du ihr Kind zieldifferent fördern sollst, würde ich mir das ganz gut überlegen. Natürlich sollst du den Schüler individuell fördern, aber solange das Verfahren so in der Schwebe ist, würde ich das keinesfalls riskieren und ihn nicht "richtig" zieldifferent unterrichten.


    Ist das in der Grundschule wirklich so ohne weiteres möglich, oder wie ist der letzte Satz gemeint?
    LG

  • So ganz klar ist mir es trotzdem nicht ganz. Du bist an einer reinen Realschule und stellst einen Antrag auf LE für einen leistungsswachen Schüler. Kommt da nicht eigentlich noch die Hauptschule dazwischen?


    Es gibt bestimmt Ausnahmen von der (überhaupt nicht sinnvollen) Bestimmung, dass LE-Bedarf nicht nach der 6. Klasse festgestellt werden darf. Das muss man aber sicherlich gut begründen können. Es gibt ja auch Schüler, die nach einer schweren Krankheit nicht mehr das ursprüngliche Niveau halten können, Traumatisierungen etc.

  • Wie sehen die Grundschulnoten denn aus? Also ich sag mal ganz ehrlich, ein Grundschüler mit einem durchschnittlichen Zeugnis und Realschulempfehlung, der auch auf einer Realschule landet, hat definitiv kein Förderbedarf Lernen.

  • Klingt natürlich außergewöhnlich - aber wir kennen den Fall überhaupt nicht. Eine Antragstellung bedeutet ja nun nicht, dass automatisch ein Förderschwerpunkt bei heraus kommt. Der/ die Gutachter/in wird das vorort schon kompetent einschätzen können.


    Aber stimmt schon - hatte das am Morgen mit der Realschule nur überflogen. Andererseits gibt es in unserer Stadt keine einzige Hauptschule mehr - da kann es passieren, dass Hauptschulschüler an einer Realschule landen und dort beschult werden. Die Stadt hat an einigen Realschulen den Bildungsgang Hauptschule eingerichtet. Wer weiß, was hier die Vorgeschichte ist.

  • ... Oder gibt es die Möglichkeit ihn mit den anderen LE-Schülern sonderpädagogisch zu fördern, auch ohne offizielles Verfahren? Ich weiß in der Grundschule ist dies möglich - ist das in Klasse 6 auch machbar?

    Was meinst du denn mit "sonderpädagogischer Förderung"? Wenn das Kind staatlich organisierte und bezahlte Förderung von einem Sonderschullehrer bekommen soll, MUSS vorher ein Gutachten erstellt werden. Wie hoch und ob ein Förderbedarf im schulischen Sinne vorliegt, muss erst mal offiziell festgestellt werden.


    Ob jetzt noch jemand das Verfahren übernimmt ist fraglich. Hängt auch sicherlich davon ab, wie viele gemeldet wurden. Ich würde aber nicht groß fragen, sondern zügig das Verfahren anleiern. Ist zwar Papierkram, der evtl. ins Leere läuft, aber wenn du Extrastunden haben willst, geht es nur so. Das zumindest dürfte in allen Bundesländern gleich sein :)

  • Wie sehen die Grundschulnoten denn aus? Also ich sag mal ganz ehrlich, ein Grundschüler mit einem durchschnittlichen Zeugnis und Realschulempfehlung, der auch auf einer Realschule landet, hat definitiv kein Förderbedarf Lernen.

    Theoretisch richtig, bei uns landen aber auch ab und zu Große. Zum Beispiel Kinder mit Migrationshintergrund, da dauert es wg. der Sprachbarriere länger, bis klar wird wo die Probleme liegen.

  • Falls es sich nicht um Förderbedarf Lernen handelt sondern z.B. um Förderbedarf ESE ist in NRW eine Antragstellung bei Verdacht auf Selbst- und Fremdgefährdung noch nach Klasse 6 möglich. DAZ-Kinder können ebenfalls nach Klasse 6 gemeldet werden.


    Mich würde ein Verdacht auf Förderbedarf Lernen sonst auch wundern, denn ich habe z.B. noch keine/n Förderschüler/in Lernen gehabt, die etwas anderes als eine Hauptschulempfehlung hatte und die Grundschulzeugnisse waren dementsprechend.

  • ...denn ich habe z.B. noch keine/n Förderschüler/in Lernen gehabt, die etwas anderes als eine Hauptschulempfehlung hatte und die Grundschulzeugnisse waren dementsprechend.

    Ist auch logisch, denn die Definition von Lernbehinderung ist ja das Versagen in der Regelschule.

  • Naja, leider ist nicht jedes Zeugnis gleich aussagekräftig und im AOSF wird die Vermutung "Lernen" ja überprüft.
    Ich hab da schon Überraschungen erlebt, wo dann z.B. aus LE plötzlich GB wurde. O_o

  • Naja, leider ist nicht jedes Zeugnis gleich aussagekräftig und im AOSF wird die Vermutung "Lernen" ja überprüft.
    Ich hab da schon Überraschungen erlebt, wo dann z.B. aus LE plötzlich GB wurde. O_o

    Schwacher LE-Schüler oder etwas fitterer GE-Schüler - da ist der Grat aber oft schmal, genau wie LE/HS; beide haben den Hauptschulabschluss als Ziel. In meiner ersten Klasse (eine LE-Klasse) waren drei Schüler drin, die hart an der Grenze zu GE waren. Das ist eine reine Ermessensentscheidung, wo man die bessere Förderung sieht, und auch der IQ-Wert ergibt da nicht immer ein eindeutiges Ergebnis.
    Hier in Hessen gab es früher die sog. Rucksackstunden (ich meine 7 Stunden Förderschullehrkraft) für GE-Schüler in der Inklusion. Die Zahl an GE-Schülern in der Inklusion ist explodiert. Zufall? Nein, denn das gibt mehr Ressourcen als für einen LE-Schüler! Früher wurden schwache Schüler oder spät erkannte GE-Schüler von der LE-Schule an die GE-Schule gegeben. Mittlerweile nicht mehr so viele. Zufall? Nein, denn die LE-Schulen bangen um ihren Bestand aufgrund sinkender Schülerzahlen. Mittlerweile gibt es diese Rucksackstunden nicht mehr - funktioniert einfach nicht in einem gedeckelten System.

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