LBV verklagen?

  • Liebes Forum,



    seit Frühling 2017 warte ich auf eine Nachzahlung von über 3000€. In diesem Monat hat mir das "Pannen LBV" das Geld immer noch nicht überwiesen, mir dafür aber 1100€ abgezogen. Nein, kein schlechter Scherz! Da wir drei Kindern haben, wird es diesen Monat sehr knapp.
    Ich telefoniere seit Monaten mit allen möglichen Sachbearbeiterinnen... Am Telefon heißt es, nächsten Monat komme das Geld, aber dann passiert wieder nichts. Angeblich seien die "Techniker" Schuld.
    Die Referatsleitung nahm sich Mitte Januar meinen Fall an, sicherte mir zu, sich am Ende der Woche zu melden und mich über den Stand der Dinge zu informieren, aber Pustekuchen. Sie hat sich natürlich nicht gemeldet und ich kriege sie seitdem nicht mehr an die Strippe.


    Was würdet ihr machen?
    Anwalt? Presse einschalten? Eine schöne RTL Story? Ich überspitze bewusst, bin aber mit den Nerven am Ende. An wen kann ich mich wenden?
    Meine Bezirksregierung interessiert sich doch dafür nicht, oder? Wer kennt einen guten Anwalt?
    Man macht tagtäglich einen Knochenjob, kriegt aber seine Kohle nicht :daumenrunter:


    Eine verzweifelte Lehrerseele

  • Hallo,


    Ich hatte jetzt (zum ersten Mal) Knies mit dem LBV. Bei den letzten Vertragsanfängen ist alles immer super gelaufen.
    Dieses Mal ist da auch irgendwie der Wurm drin.
    Was ich allerdings schon sagen kann: die Bezirksregierung hat sich schon dafür interessiert und ist tätig geworden. Ich würde mich da durchaus mal bei der Sachbearbeiterin melden, vielleicht löst es sich dann etwas schneller auf... Dein Vertragspartner ist schließlich die Bezirksregierung, nicht der LBV.
    Wenn das nichts nützt, würde ich wirklich über einen Anwalt für Arbeitsrecht nachdenken. Ein Brief kann da schon Wunder bewirken...


    Ich wünsche dir viel Erfolg!

  • Ich würde mich natürlich rechtlich beraten lassen und evtl auch vom Anwalt einen Brief aufsetzen lassen, indem ich eine letzte Frist zur Zahlung angebe (von einer Woche oder so) ansonsten würden zusätzliche Zinsen von 6% für die gesamte Zeit fordern.
    (6% deshalb da gerade von Gerichten geklärt wurde, das z.b. das Finanzamt diese Zinsen fördern darf)
    Ich wünsche dir viel Erfolg und schnelle Zahlung

  • Dort anzurufen bringt offensichtlich nichts, telefonieren mit Call-Centern ist sinnlos. Also muss man zumindest etwas Schrifliches hinterlassen. Ich sehe da keinen großen Aufwand das in Kopie der Bezirksregierung, dem Wahlkreisabgeordneten im Landtag oder jemandem, der dir noch so einfällt, zukommen zu lassen.


    Der Anwalt will im Zweifelsfall erstmal Geld sehen. Falls du in der Gewerkschaft bist, könntest du deren Rechtsberatung/-schutz in Anspruch nehmen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Die Büroleitung sagte mir in einem nicht ganz so gravierenden Fall seinerzeit, man solle ein Schreiben hinschicken mit Sachstandsmeldung sowie "Vollzugs"meldung. In meinem Fall half das relativ schnell.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Hier im Bezirk hat gerade jemand erfolgreich Schadensersatz eingeklagt. Ich würde einen Anwalt befragen. Rechtsschutzversichert?

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Die Büroleitung sagte mir in einem nicht ganz so gravierenden Fall seinerzeit, man solle ein Schreiben hinschicken mit Sachstandsmeldung sowie "Vollzugs"meldung. In meinem Fall half das relativ schnell.

    Was meinst du damit genau? "Vollzugs"meldung?

  • Hier geht es ja nicht mehr um peanuts, deshalb sind härtere Geschütze mit Sicherheit angesagt. Aber trotzdem kannst du ja mal beim LBV anrufen und um eine Abschlagszahlung bitten, bis die Angelegenheit im Detail geklärt ist. Dieser Abschlag wird häufig schnell entschieden.

  • Um auf die Frage nach den Kosten eines Anwalts zu Antworten. Die Erstberatung kostet in der Regel 190 Euro, manche verlangen etwas mehr. Nach der Gebührenordnung für RA sollte die Summe 190 jedoch nicht überschreiten. Du sollstest eine Fachanwalt für Fachverwaltungsrecht/Arbeitsrecht aufsuchen. Sollte der RA für dich tätig werden und Schriftsätze verfassen,so kommen weitere Gebühren hinzu, das kannst Du aber bei der Erstberatung erfragen.

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  • Was würdet ihr machen?
    Anwalt? Presse einschalten?

    So spontan würde ich sagen: Gerichtsvollzieher einschalten. Also konkret ein "gerichtliches Mahnverfahren" anleiern.
    --> https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren


    Gab sowas auch vor einigen Jahren schon einmal bei der Telekom. Da ist der Gerichtsvollzieher in den nächsten T-Punkt Laden gelaufen und hat so viele Dinge gepfändet (Drucker und so), bis die Schuld beglichen war. ;)

  • So spontan würde ich sagen: Gerichtsvollzieher einschalten. Also konkret ein "gerichtliches Mahnverfahren" anleiern.
    --> de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

    Das ist gegenüber Behörden nicht so einfach wie im privatrechtlichen Fall.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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