Doppelstunde Klasse beaufsichtigen - ist das Mehrarbeit?

  • .... oder ein klarer Fall von 'Schulrecht ist Länderrecht' :
    In Hessen ist Mitaufsicht explizit erlaubt! AufsVO Paragraph 7, Abs. 2. Beschränkung auf 'Nachbarklasse'
    Wir Hessen können halt einfach ALLES

  • Bevor Ihr das jetzt pauschal als "nicht erlaubt" abtut: Das Urteil bezieht sich auf 14-15-jährige. Bei volljährigen Schülern sehe ich das weniger kritisch. Die offizielle Lage dazu kenne ich aber nicht, wenn dazu jemand was belastbares hat, würde es mich wirklich interessieren.


    Und ganz pragmatisch: Bevor das halbe Kollegium zu Grippezeiten noch in den Freistunden zur Vertretung antanzen muss, gucken wir lieber bei der Nachbarklasse mit rein, die einen klaren Arbeitsauftrag bekommen hat. Das ist m.E. auch nichts anderes als die Aufsicht, bei der ich auch nicht ständig an jedem Punkt sein muss. Die Schüler müssen nur das Gefühl haben, ich könne ständig auftauchen, und das ist bei Mitbeaufsichtigung durchaus gegeben, wenn man unregelmäßig mal rüber marschiert.


    Gruß,
    DpB


    EDIt (irgendwie waren mir die letzten zwei Beiträge durchegangen) @Miss Jones: Ich sehe das nicht als "bieten lassen". Ich habe einen Tag die Woche frei, dafür sind die anderen sehr voll gepackt, zum Teil von morgens bis abends. Ich bin der SL dankbar dafür, dass ich dank dieser Regelung eben nicht am freien Tag auch noch antanzen muss, um kranke Kollegen zu vertreten. Den meisten Kollegen geht's genauso. Auf den unschätzbaren Reichtum, der mir durch das Fehlen von Vertretungsstunden entgeht, verzichte ich in diesem Falle dankend.

  • Klar, das ist totaler Mist. Bei uns leider Alltag.
    Aber mal aus der anderen Perspektive: Was macht man mit Klassen, die keinen Lehrer haben? (kurzfristige Krankmeldung morgens oder aufsichtslose Klasse in der 3./4.)

  • Was man da macht?


    Wie wärs mal mit mehr Lehrer einstellen?

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Dieses Jahr heißt es EVA (Eigenverantwortliches Arbeiten), wo ich dann mal frage, ob die Eva wieder zu Besuch sei, weil ich montags eine Klasse immer gegenüber meines Fachraums habe.

    EvA ist zumindest in NRW nur für die Oberstufe, bedeutet da muss kein Lehrer aufpassen oder mitbetreuen.

  • Klar, das ist totaler Mist. Bei uns leider Alltag.
    Aber mal aus der anderen Perspektive: Was macht man mit Klassen, die keinen Lehrer haben? (kurzfristige Krankmeldung morgens oder aufsichtslose Klasse in der 3./4.)

    Bei uns im ALLERäußersten Notfall (also wenn wirklich so viele kurzfristig ausfallen, dass nichtmal mehr Mitbeaufsichtigung machbar ist): In den Betrieb schicken. Vorher die Betriebe abtelefonieren, dass die die Jungs auch grad in Empfang nehmen können.


    Geht aber halt nur bei echten Berufsschulklassen.


    Gruß,
    DpB

  • Aber mal aus der anderen Perspektive: Was macht man mit Klassen, die keinen Lehrer haben? (kurzfristige Krankmeldung morgens oder aufsichtslose Klasse in der 3./4.)

    Lehrer eher kommen lassen/länger bleiben lassen, die sonst unterrichtsfrei haben.
    Klasse auf andere Lerngruppen teilen


    Natürlich sind dann etliche Kollegen völlig entsetzt, ....vor allem die der Marke "Rechte&Pflichten kenne ich nur zu meinem Vorteil".

  • Ja, bei Berufsschulklassen geht das, wir haben aber viele vollzeitschulische Bildungsgänge, die haben haben jeden Tage 8 oder 10 Stunden, und wenn die morgens alle da sind und der Lehrer fehlt oder es um Stunden "mittendrin" geht und die KuK nicht vorziehen können, ist das ein Problem.



    Zitat

    Ich habe einen Tag die Woche frei, dafür sind die anderen sehr voll gepackt, zum Teil von morgens bis abends. Ich bin der SL dankbar dafür, dass ich dank dieser Regelung eben nicht am freien Tag auch noch antanzen muss, um kranke Kollegen zu vertreten. Den meisten Kollegen geht's genauso. Auf den unschätzbaren Reichtum, der mir durch das Fehlen von Vertretungsstunden entgeht, verzichte ich in diesem Falle dankend.

    Das gab es bei uns auch mal, aber der neue SL hat das abgeschafft, gerade aus diesem Grund. Die meisten KuK mit voller Stelle hängen 5 Tage die Woche viele Stunden in der Schule und gammeln in Springstunden entweder rum (kaum eine Möglichkeit zu arbeiten bei uns) oder machen halt Vertretung. Erfolgreich zur Wehr gesetzt haben sich die KuK, die viele Praxisbesuche machen und dafür einen freien Tag brauchen.

  • EvA ist zumindest in NRW nur für die Oberstufe, bedeutet da muss kein Lehrer aufpassen oder mitbetreuen.

    In dem Fall sind es immer 9. oder 10. Klasse gewesen. Ich will mich in diesem Fall auch nicht beklagen. Das waren dann auch immer kleine Klassen mit vernünftigen SuS. Montags schließe ich den fünf Hanseln für ihr EVA auf und gut ist.

  • Spannend, wie anders das bei uns läuft.
    Zusammenlegung oder "Doppelaufsicht" gibt es bei uns nicht.
    Wenn spontan etwas ausfällt oder 3./4. aus Personalgründen nicht vertreten werden kann, bleibt die Klasse in der Pausenhalle. Wer auf den Schulhof gehen will (z.b. zum Ballspielen) meldet sich im Sekretariat ab.


    Wenn ich hier mitlese, bin ich oft sehr dankbar für meine Schule.

  • Bevor Ihr das jetzt pauschal als "nicht erlaubt" abtut: Das Urteil bezieht sich auf 14-15-jährige. Bei volljährigen Schülern sehe ich das weniger kritisch. Die offizielle Lage dazu kenne ich aber nicht, wenn dazu jemand was belastbares hat, würde es mich wirklich interessieren.

    Für volljährige Schüler besteht keine Aufsichtspflicht.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Moin,


    ich hänge mich hier mal ran.
    Zu wieviel Vertretungsstunden kann man eigentlich verdonnert werden?
    Gibt es da irgendwelche Richtlinien?

  • NRW? Hab grad keine Quelle zur Hand, aber meines Wissens muss ab 3 Stunden im Monat vergütet werden. Dann aber auch die 3 Stunden, die man schon gemacht hat.
    Deshalb achten viele Schulen darauf, dass man nicht mehr als 3 Stunden pro Monat vertritt.

  • Also hier in Niedersachsen wird uns jede Vertretungsstunde vergütet.
    Bekomme ab der ersten Stunde diese auch gutgeschrieben auf meinem Stundenkonto.
    Oder meinst Du mit Vergütung was anderes, also das man dann mehr Geld am Ende des Monats bekommt?
    Ich arbeite doch nicht erst 3 Stunden umsonst bis es angerechnet wird.


    Im Moment muss ich jede Woche vertreten, teilweise sogar 2 mal.
    Das sind immer 8-14 Vertretungsstunden im Monat, was mir ehrlich gesagt ein wenig zu viel ist.

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