Elternzeit

  • Hallo,


    ich bin Beamtin und privat krankenversichert. Mein Mann ist jedoch Angestellter und freiwillig gesetzlich versichert.


    Ich werde nach Geburt des Kindes zwei Jahre Elternzeit nehmen.
    Mein Mann wird zwei "Vätermonate" Elternzeit nehmen - einen Monat direkt nach der Geburt und einen Monat dann ein halbes Jahr später.


    Nun teilte mir hierzu die gesetzlichen Krankenversicherung meines Mannes (Techniker Krankenkasse) mit:
    - Ich selber kann während meiner Elternzeit NICHT in die gesetzliche Familienversicherung meines Mannes aufgenommen werden, muss also weiterhin meine privaten Krankenversicherungsbeiträge abführen
    - Mein Mann muss während seiner Elternzeit-Monate ebenfalls für seine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bezahlen (mindestens den Mindestbeitrag, wobei auch meine Einnahmen einfließen: Direkt nach der Geburt habe ja ich im nachgeburtlichen Mutterschutz volle Bezüge)


    Daher meine Frage ans Forum:
    Stimmt das?
    Welche Erfahrungen habt Ihr da gemacht?

  • Habt ihr schon überlegt, ob der Nachwuchs in der PKV oder GKV versichert werden soll und welche Möglichkeiten es dort überhaupt gibt?


    Das Du während der Elternzeit nicht in die GKV kannst ist klar, du hast ja weiter ein Einkommen.
    Das Dein Mann seine Beiträge weiterzahlen muß ist auch klar. Die Beiträge richten sich in der GKV nach dem Einkommen (ca. 15%), wobei es einen Mindestbeitrag gibt, der auch bei null Einkommen zu zahlen ist. Als ich damals Student oder Praktikant in der GKV war, habe ich auch immer ca. 160,- € monatlich gezahlt, auch wenn kein Geld rein kam.


    Ach und: Meine Eltern erzählen noch heute (über 30 Jahre später) davon, wie sich deren Krankenversicherungen gestritten haben, wer denn jetzt für die Kosten von mir aufkommen mußte, als ich noch Kind war. Das muß wohl eine richtig prickelnde Zeit gewesen sein.

  • Was mir nicht ganz klar ist, ist warum du nicht in die Familienversicherung kannst, denn nein, du hast kein Einkommen (Elterngeld ist für die KK keines), es scheint hier aber daran zu scheitern, dass dein Mann über der JAEG liegt.


    Da würde ich noch mal genau nachfragen, warum die Familienversicherung bei dir ausgeschlossen ist. Wie gesagt, Elterngeld ist kein Einkommen für die KK.


    Das dein Mann weiter zahlen muss ist korrekt, weil er eben keinen Ehepartner hat, wo er Anspruch auf Familienversicherung hätte, somit ist die freiwillige Versicherung immer selber weiter zu zahlen (ca. 180 Euro sind es inzwischen je Monat). Dafür müsste ja aber auch das Elterngeld entsprechend höher sein (da werden die KK-Beiträge ja auch nicht abgezogen).

  • Was mir nicht ganz klar ist, ist warum du nicht in die Familienversicherung kannst, denn nein, du hast kein Einkommen (Elterngeld ist für die KK keines), es scheint hier aber daran zu scheitern, dass dein Mann über der JAEG liegt.

    Also für mich liest sich das anders: Zurück in die Familienversicherung geht nur, wenn man in der PKV ist, weil man aufgrund eines enorm hohen Einkommens drin sein darf. Die meisten Beamten sind aber nicht wegen des hohen Einkommens sondern aufgrund von Sonderregelungen in der PKV. So, wie ich das lese, ist das Elterngeld schon ein relevantes Einkommen.
    --> http://www.wissen-private-kran…ternzeit-zuschuesse-tipps


    Zitat:
    "Unabhängig von der Art der Krankenversicherung können während der Elternzeit höhere Kosten entstehen, da freiwillig gesetzlich Versicherte und privat Versicherte ihre Beiträge weiter zahlen müssen. Für privat Krankenversicherte fällt allerdings etwas mehr ins Gewicht, dass der Arbeitgeberzuschuss, der bis zu 50 % der Kosten deckt, während der Elternzeit wegfällt. Allerdings haben viele private Versicherungsanbieter schon reagiert, indem sie beitragsfreie Tarife für bis zu 12 Monate anbieten."


    Außerdem: Bedeutet "mein Mann" = verheiratet?


    Oder lebt ihr einfach nur seit Jahrzehnten ohne Trauschein zusammen? Meine Nachbarn haben in so einer wilden Ehe vier Kinder in die Welt gesetzt.

  • Die Informationen stimmen auf dich bezogen so (meine Erfahrung basiert aber auf NRW, ich weiß, dass in Hessen alles anders ist, kenne mich mit Bayern aber nicht aus). Du bekommst 31€ Zuschuss für die PKV.
    Die Frage nach dem warum kann ich allerdings nicht beantworten.


    Vielleicht hilft das noch: https://info-beihilfe.de/wp-content/uploads/2014/01/Beihilferegelung-während-Elternzeit.pdf
    Ist aber schon 4 Jahre alt.


    Aber wegen deines Mannes würde ich mich noch mal erkundigen, eigentlich sollte man in der Elternzeit beitragsfrei versichert sein, wenn man in der GKV pflichtversichert ist.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Sorry, aber eine Seite, die z.B. schreibt, dass Kinder grundsätzlich beim Elternteil mit höherem Einkommen versichert werden (was absoluter Unsinn ist), ist keine zuverlässige Quelle, deshalb würde ich auch alles weitere da nicht für voll nehmen.
    Die Auskunft, dass Elterngeld kein Einkommen ist, kommt von der GKV, denn sonst könnten tausende ja nicht in die Familienversicherung, weil das Elterngeld höher als 450 Euro ist. Geht aber problemlos, also kann es kein Einkommen für die KK sein ;)


    Zumal hier nirgends ein Hinweis darauf ist, dass das Einkommen entscheidend ist um nicht raus zu kommen ;)


    Aber wegen deines Mannes würde ich mich noch mal erkundigen, eigentlich sollte man in der Elternzeit beitragsfrei versichert sein, wenn man in der GKV pflichtversichert ist.

    Ist er aber nicht und genau deshalb ist er nicht beitragsfrei.

  • Ich habe genau die gleiche Erfahrung gemacht bei gleicher Kombi (ich privat versichert, er freiwillig gesetzlich). Ich konnte nicht in die Familienversicherung meines Mannes und hab auch diese paar Euro Zuschuss beantragt. Er musste in seinen zwei Elternzeitmonaten die Beiträge auch weiter zahlen.
    Die Kinder sind über ihn mit versichert, was ich auch jederzeit wieder so machen würde. Spart neben Geld ordentlich Verwaltungsarbeit und somit Zeit und außerdem kann mein Mann so auch kindkrank -Tage in Anspruch nehmen (er hat bei drei Kindern immerhin 25 Tage pro Jahr, ich nur 4).

  • Die Kinder sind über ihn mit versichert, was ich auch jederzeit wieder so machen würde.

    Das geht aber auch nur, weil er mehr verdient als du. Würdest du in der PKV sein und ein höheres Gehalt haben, müßten die Kinder in die PKV wenn ihr verheiratet seid.

  • Ich würde die Kinder in die PKV nehmen. Kostet nicht die Welt und dank Beihilfe-Online und App der PKV kaum Aufwand.


    Vielmehr kann ich sagen, dass ich vor allem bei meinem Jüngsten aufgrund gesundheitlicher Probleme die Vorteile der PKV gemerkt habe. Wir werden klar bevorzugt behandelt; Terminvergabe, Chefarzt, Einzelzimmer....

  • Das geht aber auch nur, weil er mehr verdient als du. Würdest du in der PKV sein und ein höheres Gehalt haben, müßten die Kinder in die PKV wenn ihr verheiratet seid.

    Ja, das stimmt. Natürlich sollte man sich das vorher gut überlegen, vor allem da ggf. chronisch kranke Kinder dann beim Wechsel nur mit Aufschlägen oder unter Ausschluss von Leistungen in die PKV kommen.
    Bei uns sieht es allerdings so aus, dass ich solange ich nicht Vollzeit arbeite (arbeite “nur“ 80%) und noch ein paar Stufen aufsteige erstmal bis auf weiteres weniger verdiene als mein Mann und das ist sicher bei vielen anderen verbeamteten LehrerInnen mit freiwillig versichertem EhepartnerIn ebenso.
    Und viele sehen eben nur die angeblich bessere Behandlung von Privatpatienten (ja, es wird mehr mit einem gemacht, aber oft eben auch unnötige Sachen, die nur dem Arzt oder Krankenhaus Geld bringen) , übersehen aber die Nachteile wie den ständigen Papierkram, das andauernde Vorstrecken von Geld, dass nicht alles übernommen wird, überhaupt die Kostendämpfungspauschale etc. und zu guter letzt eben auch noch das nicht unentscheidende Detail der kindkrank-Tage.

  • @Mara:
    Also bei uns im Kollegium haben wir das dann doch häufiger, daß die Ehefrau mehr verdient als ihr Mann. Am Berufskolleg reden wir dann aber auch von den Besoldungsgruppen a13-a15. Die Schulleiter-Posten schließe ich jetzt einfach mal aus, weil es davon nur sehr wenige gibt.


    Was den Papierkram angeht, muß ich gestehen, daß ich als verbeamteter Pauker selber freiwillig in der GKV bin. Dementsprechend gehe ich auch immer recht schnell steil, wenn jemand von der PKV in die GKV zurück will. Meiner persönlichen Meinung nach sollte man es allen Bürgern freistellen bis zum Alter von sagen wir mal 25 Jahren frei zwischen der GKV und PKV zu wählen. Danach sollte es dann aber keinen Weg zurück aus der PKV in die GKV geben, unter gar keinen Umständen. Sich erst, wenn es einem gut geht aus der Solidargemeinschaft in die PKV verabschiedenen und dann, wenn es schlecht wird, die Kosten allen anderen aufdrücken wollen, läuft nicht. Den Gewinn (geringere KK-Beiträge) privatisieren und dann den Verlust (Rückweg in die GKV) sozialisieren, ist nicht gerade fair, um mich mal freundlich auszudrücken.

  • Das geht aber auch nur, weil er mehr verdient als du. Würdest du in der PKV sein und ein höheres Gehalt haben, müßten die Kinder in die PKV wenn ihr verheiratet seid.

    Das stimmt so leider pauschal nicht, sondern ist bundeslandabhängig. Ich komme aus Hessen; ich bin in der PKV und verdiene mehr als mein Mann (GKV pflichtversichert). Das Kind ist dennoch beim Papa familienversichert in der GKV.

  • Aber für Kinder habe ich doch gar keine Kostendämpfungspauschale. Und bei meinen würde bisher alles auch übernommen. Auch jede Salbe gegen wunden Po oder Meditonsin Globuli.
    Klar, es ist etwas aufwändiger mit dem einreichen, aber je nach BL auch nicht mehr so wirklich.
    Bei der PKV kann ich alles per App einreichen, da muss ich nur den QR-Code Scannen oder das Rezept abfotografieren und bei der Beihilfe soll es in NRW auch bald eine App geben und jetzt mit dem Kurzantrag nehme ich alle Duplikate, pack die in einen Umschlag, schreib die Anzahl der Belege und Gesamtkosten drauf und fertig.


    Und unterschiedlich viele Kind-krank-Tage? Ist in NRW meines Wissens nicht so, kann mich da aber auch täuschen, da mein Mann zwar kein Lehrer, aber Beamter ist. Aber wir haben beide definitiv 10 pro Kind. Oder verdienst du mehr als 60.000€? https://wuppertal.gew-nrw.de/u…erurlaub-krankes-Kind.pdf

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Wir werden klar bevorzugt behandelt; Terminvergabe, Chefarzt, Einzelzimmer....

    Chefarzt und Einzelzimmer ist bei euch nur, weil ihr die entsprechende Zusatzoption in der PKV gebucht habt - kann man als gesetzlich Versicherter genauso.
    Terminvergabe stimme ich dir völlig zu.

  • Das geht aber auch nur, weil er mehr verdient als du. Würdest du in der PKV sein und ein höheres Gehalt haben, müßten die Kinder in die PKV wenn ihr verheiratet seid.

    Nein, das ist Humbug, die Kinder können immer in die GKV, aber eben nicht immer in die Familienversicherung.


    Das stimmt so leider pauschal nicht, sondern ist bundeslandabhängig. Ich komme aus Hessen; ich bin in der PKV und verdiene mehr als mein Mann (GKV pflichtversichert). Das Kind ist dennoch beim Papa familienversichert in der GKV.

    Nein, das ist keinesfalls bundeslandsabhängig, sondern gibt eine klare Vorgabe, das wichtig ist, wer mehr verdient ist erst entscheidend, wenn ihr über der JAEG liegt. Wenn du also über der Grenze liegst und mehr verdienst, dann ist die Familienversicherung ausgeschlossen.

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