Dienstliche Beurteilung zur Bewerbung nach A15 - "Belastbarkeit"

    • Offizieller Beitrag

    Das kann schon sein.
    Nur woher sollen wir wissen, ob und wie die SL reagieren wird, wenn sie vom TE erfährt, dass er nicht mit auf den Schüleraustausch fahren kann?


    Wenn es Gegenbewerber gibt und Gutachten so ausgeschärft werden müssen, damit die Rechtsabteilung klar entscheiden kann, wer den Posten bekommt, dann kann die - möglicherweise fehlende oder eingeschränkte - Belastbarkeit durchaus berücksichtigt werden, auch wenn sie nicht expressis verbis im Gutachten zu finden sein wird.


    Eine Schulleitung wird sich ferner gut überlegen, wer dazu in der Lage ist, eine Koordinatorenstelle langfristig zuverlässig auszufüllen. Das war bei meiner Schulleitung in meinem Fall ausschlaggebend. Im Nachhinein war es aber OK so, weil meine Schulleitung letztlich Recht hatte.

  • Ich finde, dass "Belastbarkeit" und "ich bin jederzeit in der Lage, außerhalb der normalen Dienstzeiten über Nacht meinen Dienst zu leisten" zwei verschiedene paar Schuhe sind.


    Ich wäre auch nicht mal eben so in der Lage, eine Woche wegzufahren. Das wäre schon ein erheblicher Planungsaufwand für mein Familienmanagement. Das bekommen andere Kollegen sicher besser hin. Trotzdem bezeichne ich mich als außerordentlich belastbar! Mehr als viele meiner Kolleginnen und Kollegen. Ich lebe mit Doppelt- und Dreifachbelastung nun schon 20 Jahre und muss manchmal müde lächeln, wenn mir Single-Kollegen von ihrem "Stress" erzählen, weil sie Klausuren auf dem Tisch liegen haben, obwohl der UB zur A14-Bewerbung vor ihnen liegt. Stress wird durchaus unterschiedlich empfunden.


    Deswegen denke ich: A15 und kümmern um Kinder und Familie, schließt sich nicht automatisch aus.

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