Dienstliche Beurteilung zur Bewerbung nach A15 - "Belastbarkeit"

  • Liebe Forumsteilnehmer,
    folgender Sachverhalt: Ich bin seit einem Jahr OStR (A14) und mache bislang seit Jahren an unserer Schule im Bereich Französisch den "Hans Dampf in allen Gassen": Organisation und Durchführung Schüleraustausch, DELF-AG, Fachkonferenzvorsitz, franz. Filmabend, franz. Vorlesewettbewerb und eben alle Französisch-Aktivitäten, die so anfallen. Nun würde ich mich gerne auf eine A15-Stelle bewerben und müsste mich dafür zunächst noch einmal von meinem Schulleiter dienstlich beurteilen lassen.
    Jetzt das Problem: Meine Frau (gesundheitlich am Ende, schwerbehindert) ist ein Pflegefall, wir haben eine kleine Tochter, so dass ich ihr versprechen musste und versprochen habe, dienstlich kürzer zu treten und v.a. keine mehrtägigen Fahrten mehr zu machen.
    Daher stehe ich jetzt vor folgendem Dilemma: Entweder den Schüleraustausch (eine Woche Abwesenheit von der pflegebedürftigen Ehefrau) noch einmal durchziehen, damit das in die dienstliche Beurteilung noch positiv einfließt - oder vorher meinem Schulleiter zu offenbaren, dass ich den Austausch doch nicht mehr begleiten kann und somit einzugestehen, dass ich eben dienstlich doch nicht voll belastbar bin, was sich sicherlich nicht positiv in der Beurteilung niederschlagen wird.
    Daher meine Frage: Auch wenn es im "offiziellen Jargon" immer heißt, dass selbstverständlich niemand allein deshalb bei der Beurteilung schlechter gestellt werde, weil er kleine Kinder oder eben pflegebedürftige Angehörige zu versorgen habe - wie sind Eure Erfahrungen in diesem Bereich? Kann die "bedingte Einsatzfähigkeit" bei mehrtägigen Fahrten zu einer schlechteren Beurteilung führen?
    Vielen Dank für Eure Antwort.

  • Ganz ehrlich - wenn ich das lese, glaube ich, dass Du Dir nicht im Klaren darüber bist, welchen Spagat Du da versuchen willst. Als neutraler Außenstehender mit den wenigen Informationen, die Du hier preisgibst, würde ich sagen: Vergiss das, Du hast wichtigere Dinge Personen, die Dich brauchen.

  • Ich würde mit offenen Karten spielen, weil sich die Situation ja nicht kurzfristig verändern wird. Und wenn man nicht fahren kann, ist es sicherlich besser, da nicht immer wieder einen Kampf ausfechten zu müssen.
    Ich selber habe das A15-Verfahren vor einem Jahr hinter mich gebracht und bin wohl voll belastbar, würde ich sagen. Der Punkt, dass ich Klassenfahrten durchführe, war nur ein kleiner Bestandteil meiner Beurteilung.

  • Naja, wir können nicht wissen, ob und was für ein Arsch dein Schulleiter ist....(möglich ist bei Beurteilungen sehr vieles)


    Ist denn jetzt A 15 so wichtig? (wenn du erst seit einem Jahr A14 bist, wirste ja wahrscheinlich auch noch jünger sein). Außerdem ist es ja auch nur eine Bewerbung....(dann fährste auf Klassenfahrt, kriegst womöglich eine gute Beurteilung - deine Frau ist tief entäuscht - und die Stelle kriegste dann doch nicht)

  • Die Frage ist ja auch, was du dir von der A15-Stelle versprichst. Aus meiner Erfahrungswelt kenne ich es eher so, dass ein Aufstieg auf der Karriereleiter mehr Arbeit bedeutet statt eines Kürzertretens.

  • Eine A15-Stelle ist keine Belohnung für bisher geleistete Vielarbeit in der Vergangenheit sondern die Ankündigung für mehr Arbeit als bisher in der Zukunft.


    Ich weiß nicht, ob ich das in deiner Situation so machen würde.

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube, es geht hier weniger um eine sachgerechte dienstliche Beurteilung als um die tatsächliche (Un)Möglichkeit, A15 und die geschilderte Familienkonstellation unter einen Hut zu bringen.


    Beide ca. 40jährigen A15er bei uns (OK und Stv. SL) können ihren Job nur dadurch gut machen, dass ihnen die Ehepartnerinnen die jeweiligen Rücken freihalten. Das räumen sie selbst offen ein.
    Wenn dieses Backing sozusagen wegfällt und im Gegenteil sogar noch zu Hause stärker mit angepackt werden muss, ist eine A15 nicht zu schaffen. Alles andere ist Selbsttäuschung und Augenwischerei.


    Das fehlende Backing (siehe den entsprechenden Thread im Bereich Schulverwaltung) ist bei mir einer der zentralen Gründe gewesen, warum eine A15 derzeit für mich rein logistisch nicht machbar wäre.


    Ich bin jetzt 44, muss also noch mindestens 23 Jahre arbeiten. In diesen 23 Jahren habe ich noch genug Zeit, die (vor)letzte Stufe der Karrierleiter zu erklimmen. Wäre ich jetzt Koordinator, dann müsste ich diese Tätigkeit die nächsten 20+ Jahre machen, es sei denn, ich wollte Schulleiter werden. Familie kann nicht immer nur unterstützen sondern braucht auch selbst Zeit und Unterstützung. Letztlich ist es eine Frage der Prioritäten. Koordinator kann ich irgendwann noch werden, das läuft mir nicht weg. Meine Familie, der ich karrierebedingt mittelbar wegliefe oder die dann selbst wegliefe, zu verlieren wäre ein Preis, den ich nicht bereit bin zu bezahlen. Das ist es im wahrsten Sinn des Wortes nicht wert.

  • Ich bin seit einem Jahr OStR (A14) und mache bislang seit Jahren an unserer Schule im Bereich Französisch den "Hans Dampf in allen Gassen"

    Darf ich mal eine Frage stellen?


    Was bleibt davon am Ende übrig? Also wie stellst Du dir dein Leben vor, wenn es mal in die Pension geht?


    Ich habe irgendwie das Gefühl, daß Du nicht mit einer Familie verheiratet bist sondern mit dem Job. Oder, um es ganz hart zu formulieren, sehe ich da eigentlich nur zwei Alternativen:

    • Im Job zurückzustecken und dafür daheim voran zu kommen.
    • Im Job a15 zu bekommen, dafür dann daheim vor einem Scherbenhaufen, also vor der Scheidung zu stehen, bei der dann das Töchterchen gleich mit weg ist.

    So, jetzt muß man entscheiden, ob einem im Alter das Geld die Einsamkeit aufwiegt. Klar mag ich jetzt wie der Geist der zukünftigen Weihnacht klingen, der Ebenezer Scrooge mal ganz handfest aufzeigt, wo sowas endet, aber besser jetzt als nach der Klassenfahrt.


    --> Auch wenn ich derweil Single bin, steht für mich fest: Bei a14 (bekomme ich vielleicht irgendwann mal) ist bei mir Schluß. Ich will noch genug Zeit haben das Geld auch auszugeben und das dann hoffentlich nicht mehr alleine.

  • so dass ich ihr versprechen musste und versprochen habe, dienstlich kürzer zu treten

    Irgendwie kriege ich "kürzer treten" und eine Bewerbung auf A15 nicht zusammen.


    Ich kenne einige A15er, die auf Nachfrage recht klar geäußert haben, dass sie nicht korrekt eingeschätzt haben, was da auf sie zukommen würde. Einige waren sich auch nicht sicher, ob sie die gleichen Entscheidung noch mal treffen würden, bzw. waren sich sicher, sich beim nächsten Mal anders zu entscheiden.


    Keine Ahnung, was bei A15 für alles Französische, so auf dich zukommt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es dem Versuch, dienstlich kürzer zu treten auch nur nahe kommt.


    PS: Werde 'nen Bisschen Kram los. Französischer Filmabend und so. Wenn's drauf ankommt, dankt es dir eh keiner.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Nuja, es gibt ja die Möglichkeit, eine A15 Stelle zu erlangen - und dann ,unter Verweis auf die häuslichen Verhältnisse (der ist aber gar nicht nötig, hilft aber im Konfliktfall), zeitsparend Dienst nach Vorschrift zu machen.


    Als Beamter kann einen da letztendlich keiner was (Rückstufungen sind halt nur möglich bei Extremstfällen - Zwangsteilzeit auch)


    Die Ausfüllung einer A 15-Stelle kann man als Beamter ja auch unterschiedlich 'interpretieren'

  • Gerade weil du eine schwerkranke Frau hast, würde ich niemals freiwillig 30 Tage im Jahr Urlaub angeben und ansonsten Anwesenheitspflicht haben.

    Ist bei uns auch so. Die a13 und a14er dürfen in den Schulferien zuhause bleiben, die a15er und der a16er müssen dann in der Schule das Telefon bewachen.
    Drum ist für mich bei a14 auch Schluß. Die Arbeit wird nachher ja eher noch mehr.

  • Rechtlich hast du als A 15er genauso viel Wochenarbeitszeit wie bei A14 oder A 13. Wenn man sich auf die Hinterbeine stellt, dann kann man das auch durchsetzen.


    Dann entzieht einen der Schulleiter halt einige Aufgaben, die eigentlich der A 15-Stelle zugeordnet sind, man selbst wird aber weiterhin nach A 15 besoldet (und unterrichtet dann halt ggfs. mehr als ein A15er, der die Aufgaben, die eigentlich der Stelle zugeordnet sind, erfüllt)


    Braucht man natürlich ein dickes Fell (aber; die ehrgeizigen A 13/TV-L-13 und A14/TV-L14 , die deine Aufgaben auf der neuen Stelle dann machen müssen, sind vielleicht insgeheim froh wegen der Profiliierungsmöglichkeit - werden freilich jammern)

  • Also zum einen kann man ja auch mit A15 dann in TZ gehen und würde somit die Mehrarbeit reduzieren und den Gehaltsverlust ausgleichen.


    Aber: Ich weiß ja nicht wie das bei euch geregelt wird, aber bei uns heißt A15 vor allem viel Präsenz zeigen (Sprechstunden, Teamsitzungen, Bereichsleiter-Sitzung...). Das wäre mir in der Situation zu inflexibel. Eine Klausur ist geduldig, die bleibt auch mal ein paar Tage liegen, was anderes aber eventuell nicht. Und auch die Anwesenheitspflicht in den Ferien wäre für mich nichts.


    Aber im Endeffekt war das ja nicht die Frage.
    Die Frage ist ja eher wen sieht die Auswahlkommission eher auf der Stelle und welche Kriterien wiegen stärker.
    Und warum nicht einfach den Austausch an wen anders weiter geben, damit diese Person auch ihre Erfahrungen machen kann?
    Du musst hier abwägen was du willst und was möglich ist.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Also zum einen kann man ja auch mit A15 dann in TZ gehen und würde somit die Mehrarbeit reduzieren und den Gehaltsverlust ausgleichen.


    Hier ist ja wieder die Problematik bei Lehrern, dass die Reduzierung der Bezahlung nicht proportional zur Reduzierung der Mehrarbeit ist.


    Ansonsten, wenn der Threadersteller seinem Schulleiter mitteilt, dass er beim Französisch-Austausch aus familiären Gründen nicht dabei sein kann, und dieser ihm dabei einen Strick raus dreht, würde ich an dieser Schule sowieso nicht befördert werden wollen.


    Ansonsten würde ich auch den FK-Vorsitz abgeben. Französischer Filmabend oder ähnlichen Kram kann man auch gut in Schülerhände, sprich SV und deren Verbindungslehrer legen. Verdienen dann ggf. noch was für die SV-Kasse.




    Für mich klingt die Schilderung danach, dass der Threadersteller hier die Meinung hat, dass er unersetzlich sei, und kein anderer die Sachen machen können. Das ist ja nix schlimmes, denke das betrifft viele Leute, ist aber häufig eben nicht der Realität entsprechend.

  • Wenn die Beförderung an nur an diesem Schüleraustausch hängen sollte, was ich eigentlich nicht glaube, dann sch... drauf. Frau und Kind gehen vor. Es wird sich jedesmal ein Grund finden, warum du "dieses eine Mal" noch unbedingt dabeisein musst/willst.
    Normalerweise bin ich ja für offene Karten, könnte mir in deinem Fall aber vorstellen, dass der SL es nicht so toll findest, wenn du ihm offenbarst, dass dir zu Hause niemand den Rücken freihalten kann, im Gegenteil, dass du da auch gefordert bist. Im Grunde musst du für dich entscheideden, was dir wichtiger ist. Vllt. geht aber auch beides, kommt auf dich, die SL und die Gegebenheiten an der Schule an.

    • Offizieller Beitrag

    Also wenn die Frau ein Pflegefall ist und noch ein kleines Kind dabei ist, dann ist das eigentlich ein No-Go, "nebenbei" noch Karriere zu machen. Da ist der Herzinfarkt oder der Burnout vorprogrammiert.


    Was die Beurteilung angeht, so muss das nicht miteinfließen. Ich bin nur erstaunt, dass Dir das offenbar so wichtig ist. Wie Nele schon sagte. Die A15 sollte im Moment Dein geringstes Problem sein.

  • Ich wäre vorsichtig mit derlei Tips, was jemand tun und lassen sollte, um eine Scheidung/Familienruin/sonstwas zu riskieren. Ehepartner als Pflegefall kann so belastend und anstrengend sein, dass die Arbeit ein Fluchtort und entspannter sein kann, als sich mancher hier so vorstellen mag...


    Aber egal, war ja nicht die Frage. Ich würde ohne Gejammer ehrlich sagen, wie's aussieht: Mehrtägige Fahrt geht aus folgendem Grund aktuell nicht. Dies und das und nochwas geht, bzw. mache ich sowieso schon.

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