Gilt das Briefgeheimnis auch für Emails?

  • Ja, weil die Nachricht ja unter Wahrung des "Briefgeheimnisses" an die Eltern zugestellt wurde. Hättest Du ihnen einen Brief geschrieben, könnten sie dessen Inhalt genauso der Schulleitung vorlegen.


    Das Briefgeheimnis besagt nicht, dass der an einen Empfänger bestimmte Inhalt für alle Ewigkeit nur von ihm gelesen werden darf. Sobald er den Brief oder die Nachricht erhalten hat, steht es ihm frei, damit zu tun, was er möchte, solange damit nicht andere Rechte Dritter verletzt werden.
    Davon gehe ich in Deinem angenommenen Fall erst einmal nicht aus.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Das Briefgeheimnis ist durch die Weitergabe an deine SL nicht verletzt, denn es endet beim Empfänger.


    Dennoch sollte man Briefe oder Emails, die an einen adressiert sind, nicht bedenkenlos an Dritte weiter leiten. Es kann nämlich sein, dass der Datenschutz oder gewisse Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Das kann man aber nur beurteilen, wenn man weiß, was in der Mail drinne stand.


    Beispiel:
    Du erwähnst in einer Email an deinen Elternvertreter, warum du krank geschrieben warst. Deine SL geht diese Krankheit aber nichts an, daher darf der Elternvertreter diese Email nicht einfach weiterleiten.

  • Dürfen Eltern Emails, die ich mit ihnen ausgetauscht habe, der SL zeigen?


    Interessante Frage.


    Briefgeheimnis hätte ich bis jetzt immer so verstanden, dass eine fremde Person (für die der Brief nicht bestimmt ist) den Brief nicht öffnen darf - so auch die Mail.


    Dass einmal aber von "Berechtigten" geöffnete Briefe / Mails sozusagen als Beweismittel in einem Streit benutzt werden, habe ich schon mehrfach erlebt und nie als Verletzung des Briefgeheimnisses empfunden.


    Das wiederum würde ja eine Verschwiegenheitspflicht beim Sender und Empfänger bedeuten. Die gibt es doch aber nicht.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

Werbung