Neuer Wahnsinn bezüglich Krankmeldungen?

  • Bear, du kannst doch das Verhalten der Schulleitung hier nicht verteidigen. Schulleitungen sind aus Prinzip immer die Bösen. Immer.
    </Ironie off>

    Das hier:

    Zitat

    Wir müssten jetzt ab Sommer unsere Krankenstunden genauestens dokumentieren und jedes Mal in eine Liste eintragen und unterschreiben.


    Hört sich für mich aber nicht nach dem üblichen Verfahren an, dass die Fehltage durch das Sekretariat dokumentiert und dem individuellen Lehrer als Ausdruck zur Kontrolle und Bestätigung durch Paraffe am Schuljahresende vorgelegt werden. An dieser Dokumentation ist nichts auszusetzen. Auch die Begründung, dass das Verfahren "eingeführt" wird, weil es "zu viele Erkrankungen" gegeben habe, hört sich reichlich dubios an. Die Rechtsgrundlage dafür würde ich gerne sehen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde sie auch gerne sehen - aber da es heißt, die Daten müssen an die Landesschulbehörde weitergegeben werden würde ich von einer üblichen Vorverurteilung des Schulleiters als "rückgratlosen Vorgesetzten" erst einmal absehen.


    kl. gr. frosch

    • Offizieller Beitrag

    Vereinbarung gemäß §81 NPersVG zur Krankenstandstatistik in der niedersächsischen Landesverwaltung - Gilt seit dem 1.1.2017, in Abstimmung mit dem Deutschen GewerkschaftsBund.


    Zitat

    Schlussbestimmungen: wegen der Besonderheiten der Schulen und Studienseminare sind diese zunächst von den Regelungen zur Erhebung des Krankenstands ausgenommen. Eine erste Erhebung wird in Abweichung von § 1 Abs. 1 Satz 2 für das Schuljahr 2018/2019 vorgenommen.


    Ich hatte schon vermutet, dass es vergleichbar NRW ist. Wir führen selbstverständlich die von dir genannte Dokumentation im Seketäriat für das zuständige Schulamt. Darüber hinaus gibt es inzwischen das GPC, die elektronische Übermittlung ans Land. Niedersachsen scheint (derzeit?) noch einen anderen Weg für die Übermittlung ans Land zu nutzen.


    Kl. gr. frosch

  • Wie die Daten von A nach B kommen ist doch an dieser Stelle Nebensache. Es geht darum, dass man angeblich vorgeladen würde, um dem Land zu erklären, WARUM man wie oft krank gewesen sei. Ich kann mir kaum vorstellen, dass dieser Nonsens einem behördlichen Schreiben entspringt.


    Und @Schulleiter-ist-an-allem-Schuld: in der Regel kennt man seinen Chef doch so gut, dass man einschätzen kann, ob er Druck machen will, oder eine unliebsame Nachricht vermitteln muss und sich nur unglücklich ausgedrückt hat.

    • Offizieller Beitrag

    Mich befremdet, wie Krabappel, die Idee, man könnte Menchen zu einem Rechtfertigungsgespräch über die GRÜNDE ihrer Kranheitszeiten zitieren und - so wie der TE das darstellt - dies sei der Grund für diesen Abfragemechanismus.


    Das wäre wohl das erste, was man (i.e. der Personalrat) herausbekommen müsste: ist das ein angeordnetes Procedere, können wir dazu bitte die schriftliche Anweisung haben um sie nachzulesen, wenn sie nur münlich erging: von wem, das wäre dann unser Ansprachpartner für eine schriftliche Nachfrage, was ist der Zweck dieser Erhebung (da sie ja außerhalb oder zusätzlich zur normalen Erhebung geschieht, wird es ja einen gesonderten Zweck geben), ist dieser zweck zulässig, ist er mitbestimmungspflichtig, was geschieht mit diesen hoch sensiblen (!) Daten, von wem werden sie wie lange erhoben und wo aufbewahrt, Löschfristen usw.


    Das sind alles Fragen, die in das Informationsrecht jedes PR fallen. Wenn man diese Grundlage hat, kann man sich weiter hangeln: Wenn die Erhebung zulässig, der Zweck aber unzulässig ist: Initiativrecht nutzen und ablehnen. Wenn alles unzulässig ist, beschwerde einlegen. Dass alles zulässig ist, kann ich mir anhand der Formulierung im Eröffnungsbeitrag nicht vorstellen -> "Persönliche Gespräche über Grund der Erkrankung".

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.



  • heute wurde uns in der Dienstbesprechung mitgeteilt, dass es zu viele Krankmeldungen aufgrund Grippe und Erkältung gegeben hätte.
    Wir müssten jetzt ab Sommer unsere Krankenstunden genauestens dokumentieren und jedes Mal in eine Liste eintragen und unterschreiben.
    Diese würde die Landesschulbehörde bekommen, und gegebenenfalls persönliche Gespräche mit den Lehrkräften führen, warum sie krank waren.

    Ich bin auch am Gymnasium in Nds. Ich habe da nichts von gehört. Kann mir auch nicht vorstellen, dass das Arbeitsrechtlich erlaubt ist.

  • Mir drängt sich beim Lesen der Eindruck auf, dass hier wilde Dinge in einen völlig normalen Vorgang (Krankentagedokumentation + ggf. BEM bei Zeitüberschreitung) hinein interpretiert werden.

  • Mir drängt sich beim Lesen der Eindruck auf, dass hier wilde Dinge in einen völlig normalen Vorgang (Krankentagedokumentation + ggf. BEM bei Zeitüberschreitung) hinein interpretiert werden.

    Das würde ich annehmen, wenn die Schilderung des OP nicht der Realität entsprärche. Wenn die Schilderung der Realität entspricht, handelt es sich um ziemlich wilde Dinge!

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