Trainingsraum & Motivation --> Kritisch?!

  • Bei mir ist mal ein Schüler der Schule verwiesen worden wegen eines Hitlergrußes.


    Das ist auch korrekt, aber weil man einen Mitschüler "Adolf" nennt, direkt in den Trainingsraum? Der kriegt n Anpfiff und gut ist.


    Auch qualitativ ist ja ein Unterschied zwischen "Adolf" und "Hitlergruß" (welcher auch strafrechtlich relevant ist)

  • @Karl-Dieter:
    Und wo ist da die Grenze? Bevor der Schüler bei uns flog, hat er seine Mitschüler mit den Nachnamen diverser Nazi-Größen angeredet, obwohl die eigentlich ganz andere Nachnamen hatten.
    Also wenn dich jemand mit: "Ach guck mal, da kommt der Karl-Dieter ..." anreden würde und dann wahlweise folgende Nachnamen:

    • Hitler
    • Göbbels
    • Göring
    • Himmler
    • ...
  • Das ist auch korrekt, aber weil man einen Mitschüler "Adolf" nennt, direkt in den Trainingsraum? Der kriegt n Anpfiff und gut ist.


    Auch qualitativ ist ja ein Unterschied zwischen "Adolf" und "Hitlergruß" (welcher auch strafrechtlich relevant ist)

    Wenn er mehrmals den Unterricht stört ist das ein Grund den Schüler in den Trainingsraum zu schicken.

  • Wegen sowas werden Schüler bei euch in den Trainingsraum geschickt?

    weswegen denn sonst? wenn ich erst warte, bis sie mich nicht mehr hören, ist es zu spät. Darum geht es ja: ein Schüler provoziert mehrfach einen anderen und somit natürlich den Lehrer. Der macht ne Ansage, interessiert die Ansage das Kind nicht, geht es zum TR.


    Wir haben leider keinen mehr. Da hilft dann bei neuen Klassen nur autoritäres Durchgreifen à la Kaserne. Das ist auf Dauer einfach unschön.

  • Nur mal so 'ne Frage von jemandem, der eine eher konservative Lehrerausbildung (nicht in Deutschland) durchlaufen hat: Wie sieht es in Deutschland eigentlich mit dem guten alten "Du gehst jetzt erst einmal vor die Tür", bzw. "Du meldest dich bitte beim Direktor" aus? Gibt es das noch?

  • Nur mal so 'ne Frage von jemandem, der eine eher konservative Lehrerausbildung (nicht in Deutschland) durchlaufen hat: Wie sieht es in Deutschland eigentlich mit dem guten alten "Du gehst jetzt erst einmal vor die Tür", bzw. "Du meldest dich bitte beim Direktor" aus? Gibt es das noch?

    Beim Direktor melden geht, allerdings gibt es das Problem, dass unser Direktor relativ viele Termine hat und nicht immer gleich ansprechbar ist. Deshalb lautet die Aussage eher: Wir machen einen Termin mit dem Direktor aus.
    Vor die Tür gehen ist kritisch, da wir die Aufsichtspflicht haben und der Schüler dann nicht beaufsichtigt wird.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Verstehe. War das denn immer so? In den 80ern und 90ern wurden Störenfriede ständig vor die Tür geschickt.

    Wenn ich an meine eigene Schulzeit zurueckdenke, auf alle Faelle!
    Das war ueblich vor die Tuere geschickt zu werden. Eine alte Lehrerin hat es sogar um die 1990er Jahre herum, fertig gebracht, dass der "Rausgeschickte" die Tuerklinke festhalten mußte. Auch eine Methode :)

  • Wenn ich an meine eigene Schulzeit zurueckdenke, auf alle Faelle!Das war ueblich vor die Tuere geschickt zu werden. Eine alte Lehrerin hat es sogar um die 1990er Jahre herum, fertig gebracht, dass der "Rausgeschickte" die Tuerklinke festhalten mußte. Auch eine Methode :)

    Das kann aber auch echt schnell nach hinten losgehen. Dann drückt man die Türklinke ständig runter, wieder hoch, wieder runter usw. Dann stört man munter weiter, obwohl man draußen steht.

  • Wegen diesem Mythos vom Türklinke-Drücken zitiere ich mal einen Absatz aus dem GEW-Jahrbuch Baden-Württemberg:


    "Unter dem Gesichtspunkt der Aufsichtspflicht ist grundsätzlich abzulehnen, dass Lehrkräfte störende Schüler aus dem Klassenzimmer verweisen. Geschieht dies trotzdem, kommt es auch hierbei auf Alter, Reife und Erfahrung des Betroffenen an. Ein Beispiel: Ein 13-jähriger Schüler eines Gymnasiums mit Internat hatte den Unterricht erheblich gestört. Die Lehrkraft wies ihn aus dem im zweiten Stock gelegenen Klassenzimmer. Anstatt sich vor der Klassenzimmertür aufzuhalten, wie ihm aufgetragen war, ging der Schüler in einen benachbarten Wohn- und Schlafraum. Von dort stürzte er aus einem Fenster 11 Meter tief. Er wurde schwer verletzt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat hierzu entschieden: Die Lehrkraft hat nicht gegen ihre Aufsichtspflicht verstoßen. Sie durfte damit rechnen, dass der Schüler, auch wenn er nicht mehr unter unmittelbarer Kontrolle steht, sich ordnungsgemäß und vernünftig verhält. Anders hätte das Gericht entschieden, wenn der Schüler bereits bei einem früheren Hinausstellen auf dem Fenstersims geturnt hätte und dies der Lehrkraft bekannt war".

  • da wir die Aufsichtspflicht haben und der Schüler dann nicht beaufsichtigt wird

    Aufsichtspflicht bedeutet nicht, dass man als Lehrkraft jeden Schüler jederzeit im Blick haben muss.

  • Doch manche Kollegen stimmten zu, ohne wirklich die Reichweite zu wissen und "schimpfen" nun los!

    Hinterfragen kann man so etwas natürlich. Dass die Diskussionskultur manchmsl nicht adäquat ist, kennen wir. Das Motivationsargument ist jedenfalls keines.


    Bleibt zu hoffen, dass du deinen Kollegen das Konzept nachvollziehbar erklärt hast und ihnen nicht nur mit Buzzwords wie "Reichweite" daher gekommen bist.



    Genau -> Finanzierung! Denn dieser Raum wird gerade im Sinne des "TR-Konzepts" eingerichtet und kann nicht nur aus Spenden alleine bestehen etc. Ist eine laengere Geschichte - anstrengend :-/

    Aber vielleicht interessant. Wie sollen wir ohne diesen Hintergrund die Diskussion an deiner Schule nachvollziehen können.



    da er über Mehrarbeit der Kollegen gelaufen

    Da ist ein spannender Punkt. Irgendwo müssen die Stunden der Lehrer, die im TR sitzen, ja herkommen. Die muss man dann woanders abknapsen und da bleibt etwas liegen. Daraus ergeben sich Argumente gegen einen TR.



    jeder Lehrer "muss" mitziehen

    Was auch immer das jetzt heißen mag.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Verstehe. War das denn immer so? In den 80ern und 90ern wurden Störenfriede ständig vor die Tür geschickt.

    In welchem Land? und in welcher Schulart?


    Ansonsten ist in den Schulgesetzen der Länder unter Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen festgehalten, was zu tun ist und wer es durchziehen darf.
    Vor die Tür schicken ist da wohl nirgends vorgesehen, was nicht heißt, dass es nicht wirksam wäre.


    Wenn allerdings einer davonläuft und du kriegst es erst 35 min. später mit wäre ungünstig. Trotz des zitierten Falls. Erstens ist irgend ein Urteil kein Freibrief und zweitens ist die Aufsichtspflicht in einem Internat sicher noch mal gesondert zu betrachten.

  • In NRW, Grundschule und Gymnasium. Ich vermute, früher machte man sich da keine Gedanken? Unsere erste Klassenlehrerin zog uns anno 1983 sogar noch an den Ohrläppchen, wenn wir störten - heute undenkbar.

  • ... heute undenkbar.

    ...heute schreien Kinder "das dürfen Sie nicht!" sobald man in ein Brot beißt, aufs Handy guckt oder (Achtung!) sagt, dass man das Kind nacharbeiten zu lassen gedenke :autsch:

  • Unsere erste Klassenlehrerin zog uns anno 1983 sogar noch an den Ohrläppchen, wenn wir störten - heute undenkbar.

    Das war auch Anno 1983 nicht mehr in Ordnung.

    Irgendwo müssen die Stunden der Lehrer, die im TR sitzen, ja herkommen.

    Bei uns sitzen im Trainingsraum übrigens keine Lehrer, sondern der ist beim Beratungsdienst aufgehangen, sprich: Da sitzen Sozialpädagogen.

  • In NRW ist der Rauswurf übrigens ganz klar in §53 SchulG geregelt:




    Zitat

    (2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden.

  • Das war auch Anno 1983 nicht mehr in Ordnung....

    Es war aber unter älteren Kollegen noch üblich.
    Und verboten ist es erst seit 20 Jahren lese ich gerade :ohh:

  • In NRW, Grundschule und Gymnasium. Ich vermute, früher machte man sich da keine Gedanken? Unsere erste Klassenlehrerin zog uns anno 1983 sogar noch an den Ohrläppchen, wenn wir störten - heute undenkbar.

    Als ich noch zur Grundschule ging, gabs sowas auch noch. Hände auf den Tisch, Handfläche nach unten und dann von oben mit dem Plastik-Zeigestock auf den Handrücken... anno 1986/87.


    Und heute erzählen einem die Schüler, was man alles nicht darf, also genau das andere Extrem der gleichen Medallie. Funktioniert doch beides nicht.

  • Ich bin Jahrgang 73 und wurde niemals in der Schule tätlich angegangen von einem Lehrer.
    Allerdings kenne ich das Gefühl, Angst vor einem Lehrer zu haben.


    Schon komisch: als Schülerin war ich gegenüber den Lehrern in Habachtstellung - heute als Lehrerin bin ich's gegenüber Schülern...

Werbung