Prüfungsausschuss (Ehrenamt) und Einkommenssteuer: Diverse Fragen

  • Hallo zusammen.
    Ich habe ein - wie ich glaube - recht kompliziertes Problem. Diverse Googlesuchen brachten immer nur "Halblösungen". Vielleicht war hier ja jemand schon in einer ähnlichen Situation und kann zumindest einen Teil aufklären.


    Also:


    Ich bin im Prüfungsausschuss der Handwerkskammer. Das ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, wird allerdings erstaunlich hoch vergütet.
    Nun ist die Abrechnung für 2017 gekommen, und ich liege deutlich über dem steuerfreien Freibetrag von 720€. Allerdings bezieht sich die Abrechnung auf die 2017 überwiesenen Beträge, nicht auf die 2017 "erarbeiteten" Einnahmen. Heißt: Um die 500€ davon wurden im Februar 2017 überwiesen, sind aber für den extrem zeitaufwändigen Theorieprüfungsteil im Dezember 2016. Ohne den wäre ich wiederum unter dem Freibetrag (und nebenbei lag ich 2016 auch bei deutlich weniger, DAS wäre also kein Problem).


    Frage 0: EDIT: Zusatzfrage, jetzt wird's ja NOCH undurchsichtiger. Für Ehrenamt werden überall 720€ genannt. Alle Kammern, die online etwas dazu stehen haben (unsere nicht), nennen allerdings 2400€, was eigentlich die "Übungsleiterpauschale" ist. Sollte tatsächlich letztere für mich gelten? Wenn ja, hat sich der ganze Rest vielleicht schon erledigt.


    Frage 1:
    Muss ich in der Steuererklärung das angeben, was mir 2017 überwiesen wurde (auch, wenn die Leistung meinerseits 2016 stattfand), oder darf ich den "Dezember-16-Teil" abziehen?


    Frage 2: Falls ich den 2016er-Teil abziehen darf: Muss ich dann überhaupt noch was angeben, wenn ich unter dem Freibetrag liege?


    Frage 3 (vermutlich die wichtigste): Meine Steuererklärung ist per ELSTER längst gemacht. Da ich die Abrechnung von der Handwerkskammer noch nicht hatte, hab ich diesen Teil - unabhängig von der Höhe - schlichtweg vergessen. Was mach ich denn jetzt? Nachträglich ändern, obwohl das möglicherweise schon bearbeitet wird/wurde? Oder beim Finanzamt persönlich vorsprechen? Oder erstmal auf Rückfragen vom Finanzamt warten? Oder gar was ganz anderes?


    Das war's erstmal. Vielen Dank schonmal für alle hilfreichen Antworten.
    Gruß,
    DpB

    3 Mal editiert, zuletzt von DePaelzerBu ()

  • Zu 3:
    Wenn du noch keinen Bescheid erhalten hast: Sachbearbeiter/in anrufen.
    Mir sind mal ein paar Belege erste ein paar Wochen später wieder in die Hände gefallen.
    Er hat die Abgabe dann quasi "storniert" und ich habe eine neue Version eingereicht.

  • Zu 3:
    Wenn du noch keinen Bescheid erhalten hast: Sachbearbeiter/in anrufen.
    Mir sind mal ein paar Belege erste ein paar Wochen später wieder in die Hände gefallen.
    Er hat die Abgabe dann quasi "storniert" und ich habe eine neue Version eingereicht.

    Genau, neu fertig machen und dann anrufen und mitteilen, dass du das leider vergessen hattest und nun nachträglich geändert hast.


    Und nein, du kannst leider das 2016er nicht abziehen, weil es in 2017 gezahlt ist und damit dafür gilt.
    Was du aber mal gucken solltest, ob die Grenze bei dir nicht höher liegt, weil es über den Übungsleiterfreibetrag geht, wenn es eine "Lehrtätigkeit" ist. Das müsste dir aber die Handwerkskammer sagen können, wie das aussieht.

  • Was du aber mal gucken solltest, ob die Grenze bei dir nicht höher liegt, weil es über den Übungsleiterfreibetrag geht, wenn es eine "Lehrtätigkeit" ist. Das müsste dir aber die Handwerkskammer sagen können, wie das aussieht.

    Das hab ich grad oben reineditiert, während Du hier geantwortet hast. Unsere Kammer schweigt sich dazu aus, andere geben dir aber Recht. Ich seh zwar nicht ganz, wieso das "Lehren" sein sollte (es ist ausschließlich Prüfen), aber wenn das stimmt, hat sich jegliches Problem gerade in Luft aufgelöst :-)

  • Das hab ich grad oben reineditiert, während Du hier geantwortet hast. Unsere Kammer schweigt sich dazu aus, andere geben dir aber Recht. Ich seh zwar nicht ganz, wieso das "Lehren" sein sollte (es ist ausschließlich Prüfen), aber wenn das stimmt, hat sich jegliches Problem gerade in Luft aufgelöst :-)

    Dann würde ich es einfach so versuchen, wenn es nicht passt, melden sie sich schon. Und dann kannst du immer noch Werbungskosten dazu abgeben.

  • wenn es nicht passt, melden sie sich schon.

    Ok, dann wart ich mal ab. Heißt, es kommt auch nicht direkt die Staatsanwaltschaft, sondern man wird erstmal gefragt, wenn da was unstimmig ist? Sorry für die Naivität, ich bin noch recht frisch im Steuererklärungsgeschäft :-)

  • Ok, dann wart ich mal ab. Heißt, es kommt auch nicht direkt die Staatsanwaltschaft, sondern man wird erstmal gefragt, wenn da was unstimmig ist? Sorry für die Naivität, ich bin noch recht frisch im Steuererklärungsgeschäft :-)

    Bei mir haben sie dann die Sachen einfach in die korrekte Zeile eingetragen und dann den Bescheid so erstellt.

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