• Ein Streik ist keine höhere Gewalt und die Kinder müssen trotzdem in die Schule. Da ich es aber andererseits auch nicht leiden kann angelogen zu werden, finde ich die Entschuldigung "die Busse fuhren nicht" angenehmer als "mein Kind war krank... ;-)" und entschuldige das auch, außer bei den zwei Hampelmännern die gestern meinten ein Streik schützt vor Klassenarbeiten...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Also eine Klassenarbeit ist natürlich noch mal was anderes, da würde ich auch alles versuchen, mein Kind in die Schule zu kriegen.


    Aber an einem normalen Tag? Wenn ich dann Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt habe, um dann zu erfahren, dass sie 3 Vertretungsstunden hatten, wo nix Gescheites gemacht wurde, in Reli wurden Bilder gemalt und in Englisch ein lustiges Lernspielchen zur Wiederholung? Danke, das lohnt sich dann auch nicht.

  • Mein Mann kümmert sich mittwochs um die kids. Wenn er nicht gekonnt hätte, hätte ich die Großeltern eingespannt. Ich wäre natürlich auch zu spät gekommen, wenn es nicht anders gegangen wäre. Ich wollte damit nur sagen, dass man halt alle Möglichkeiten nutzen muss. Und wenn es von vorneherein heißt, dass das Kind zuhause bleiben darf, verlockt das, NICHT alle Möglichkeiten auszuloten.

  • Ich habe auch nicht gesagt, dass ich nicht alle Möglichkeiten nutzen würde, ich wollte nur ausdrücken, dass es für manche Eltern eben MANCHMAL keine Möglichkeit gibt.

  • Ich würde mich da gar nicht reinhängen und mir da auch keinen Kopf machen.


    Das obliegt den Eltern. Wenn sie es nicht bewerkstelligen können, dann ist es eben so. Wie soll man das überprüfen, ob Vater und Mutter um 5.00 Uhr morgens das Haus verlassen müssen und die Großeltern nicht einspringen können, weil sie 200 km weiter weg wohnen?


    Solange die SuS sonst pünktlich und regelmäßig zur Schule geschickt werden, muss man in Ausnahmesituationen wie einem Streik auch mal eine 5 gerade sein lassen können.


    Im Übrigen sollte man seine Energie nicht auf so etwas verschwenden, die fehlt einem dann bei wirklich wichtigen Dingen im Lehrerleben.

  • Es ist doch eigentlich ganz einfach: Bis zu 3 Tage kann der Klassenlehrer Entschuldigungen genehmigen. Wenn der/die also findet, es sei in Ordnung im Bett zu bleiben, weil der Busfahrer streikt, dann soll er's halt genehmigen. Wenn nicht, dann lässt ers.

  • Bzgl. Schnee gab es letztes Jahr im Landkreis die Regelung für alle Schulen: Wer mehr als 30 min auf den Bus warten muss, kann wieder heimgehen. (Sehr ländliche Gegend, teilweise kleine Dörfer ... ). Finde den Erlass leider gerade nicht mehr.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Bei uns sind es für die Grundschule 2km, ab der 5. Klasse 3km, die als "zumutbar" gelten und ab wann ein Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel bezahlt wird.


    Aber mich wundert die Diskussion, bzw. die Verbissenheit einiger. Es wird ja nun nicht alle Tage gestreikt. Und wenn ein Kind morgens ordnungsgemäß entschuldigt wird (bei uns wäre das telefonisch im Sekretariat), dann lasse ich es als entschuldigt gelten. Ich brauche meine Energie und Kraft für anderes, als akribisch nachzuforschen, welcher Schüler welche "Hindernisse" zu bewältigen gehabt hätte und wer folglich unbegründet oder aus Faulheit daheim blieb bzw. bei wem es gerechtfertigt war. Das ist doch nicht mein Job, hier detektivisch tätig zu werden!


    Das Argument "Wir Lehrer kommen ja schließlich auch", gilt nicht. Wir sind erwachsen, haben evtl ein Auto, können längere Wege allein bewältigen und so weiter und so fort.


    Ich würde wirklich einfach den Eltern und ihren Entscheidungen erst einmal trauen, besonders in so Ausnahmesituationen. Es macht bestimmt keinen Sinn, da ein Riesenfass aufzumachen und Entschuldigungen zu hinterfragen und Bußgeld anzudrohen oder sonstwas.

  • Wie kommst du denn jetzt auf Bußgeld und Fass aufmachen? Hat keiner gesagt. Es ging darum, dass eine Kollegin sagt: „was soll man denn als Eltern da machen“ und ich sagte daraufhin, dass ich diese Hilflosigkeit nicht verstehe.

  • Wie kommst du denn jetzt auf Bußgeld und Fass aufmachen? Hat keiner gesagt. Es ging darum, dass eine Kollegin sagt: „was soll man denn als Eltern da machen“ und ich sagte daraufhin, dass ich diese Hilflosigkeit nicht verstehe.

    und mich überrascht, wieso du das nicht verstehst.


    Es ist keineswegs selbstverständlich, überhaupt ein Auto zu haben, nicht alleinerziehend zu sein, besonders nahe zu wohnen, sich generell mit anderen Eltern zu solidarisieren (frag besser nicht wie oft die sich vielleicht nicht mal ansatzweise leiden können...).
    Unsere SuS wohnen glücklicherweise zum größten Teil recht nahe an der Schule.
    Aber wer zB an einer "Landschule" unterrichtet, wo eben vielleicht stündlich mal ein Bus fährt, nächster Bahnhof mindestens eine halbe Autostunde entfernt, sollte bei so etwas wie einem ÖPNV-Streik damit rechnen, vor leeren Klassen zu stehen.
    Und das völlig zu recht.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Es ist doch eigentlich ganz einfach: Bis zu 3 Tage kann der Klassenlehrer Entschuldigungen genehmigen. Wenn der/die also findet, es sei in Ordnung im Bett zu bleiben, weil der Busfahrer streikt, dann soll er's halt genehmigen. Wenn nicht, dann lässt ers.

    Unter anderem deshalb kam ich drauf.


    Was ist denn, wenn du als Klassenlehrer entscheidest, die Entschuldigung NICHT zu genehmigen? Da müsste erst einmal eine Begründung (stichfest!) folgen, warum du sie nicht genehmigst, und für unentschuldigtes Fehlen wird Bußgeld verhängt, oder etwa nicht?
    Wenn du natürlich einfach nur ein schulterzuckendes "ich genehmige die Entschuldigung nicht, aber es passiert nichts weiter" gemeint hattest, habe ich dich in der Tat missverstanden.


    Meine Meinung bleibt trotzdem die gleiche wie oben. Und meine Antwort bezog sich nicht allein auf dich, sondern insgesamt auf die Fragestellung.

  • Naja, hängt vielleicht auch von anderen Umständen ab. Wenn ich heute Klausur geschrieben hätte und deswegen die Hälfte nicht kommt, wäre das schon nervig. Verschieben ist mit den Ferien auch schwer.
    Und in meinem Wohnort wurde gestern gestreikt, in meinem Schulort heute. Ist das ok wenn dann mehrere auch zwei Tage zu Hause bleiben?
    Darf ich von Schülern, die immer mit dem Auto kommen, erwarten, dass sie mehr Stau an dem Tag einplanen?

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • und mich überrascht, wieso du das nicht verstehst.
    Es ist keineswegs selbstverständlich, ...

    Ich hab Kinder im schulpflichtigen Alter und kenne daher alle Eventualitäten.


    Ordnungsgeld zahlt man erst ab dem 5. u. Tag. Und es geht hier um die Theorie. Praktisch wird man bei zuverlässigen Kindern ein Auge zudrücken, theoretisch gibt es keine (mir bekannte) Klausel, die den Busfahrerstreik und Wege-Zumutbarkeit umfasst.


    Glaube fast, dass wir alle irgendwie dasselbe meinen :)

  • Naja, hängt vielleicht auch von anderen Umständen ab. Wenn ich heute Klausur geschrieben hätte und deswegen die Hälfte nicht kommt, wäre das schon nervig. Verschieben ist mit den Ferien auch schwer.
    Und in meinem Wohnort wurde gestern gestreikt, in meinem Schulort heute. Ist das ok wenn dann mehrere auch zwei Tage zu Hause bleiben?
    Darf ich von Schülern, die immer mit dem Auto kommen, erwarten, dass sie mehr Stau an dem Tag einplanen?

    Hallo, nach kurzer Recherche per Google sind folgende Aussagen dazu zu finden:


    Die Schulpflicht wird durch einen angekündigten Streik der öffentlichen Verkehrsmittel nicht aufgehoben, da es sich bei Ankündigung um ein planbares Ereignis handelt. Die Schüler müssten also zum Unterricht erscheinen.
    Die Schulen könnten aber ggf. auf Grund der örtlichen Verhältnisse entscheiden, "ob Schüler wegen des Streiks vom Unterricht befreit werden müssen oder als verhindert gelten. Das könne in einzelnen Fällen aus Gründen der Fürsorge erforderlich sein, wenn Schüler wegen des Streiks nicht unter zumutbaren Umständen in die Schule, beziehungsweise nach Hause gelangen könnten."
    Die Frage, was als zumutbar gilt, ist wahrscheinlich Auslegungssache bzw. finde ich auf die Schnelle keine konkrete Aussage dazu.


    Im Umkehrschluss verstehe ich die Regelung für die betroffenen Eltern folgendermaßen:


    Die Situation ist eine Ausnahme- bzw ggf. Notsituation, bei der ein Elternteil der Arbeit kurzzeitig fern bleiben darf. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass keine andere Möglichkeit für die Betreuung (in diesem Fall der Weg zur Schule und evtl. auch zurück) besteht. Rechtzeitige Entschuldigung/Ankündigungen beim Arbeitgeber (vor Dienstantritt) sollte ausreichen.
    Ich finde keine Aussage, dass bspw. eine Verpflichtung zur Bildung von Fahrgemeinschaften oder Nutzung von Taxi o.Ä. besteht. Dies kann freiwillig geschehen, ich darf mein Kind aber auch persönlich zur Schule bringen (ggf. gibt es hier auch unterschiedliche Auslegungen, je nach Alter des Kindes. Bis 12 Jahre gehe ich davon aus, dass dies wie bei einer Freistellung bei Krankheit des Kindes möglich, weil angemessen, ist).


    Diese Regelung gilt auch bis zu drei Tagen für das Fernbleiben von der Arbeit wegen Streik der Kita, Schule oder Hort bzw. weiteren Notsituationen.
    Quelle: http://archiv.lea-hamburg.de/s…kita-oder-gbs-einrichtung


    Generell, "trifft den Arbeitnehmer bei Verspätung oder Verhinderung durch höhere Gewalt grundsätzlich das Wegerisiko."

    Aber auch hier gibt es Zumutbarkeitsgrenzen für die Pünktlichkeitsverpflichtung:
    "Kann ein Arbeitnehmer praktisch nur durch die Benutzung eines Taxis rechtzeitig zur Arbeit gelangen, so muss er hierfür keine Kosten in Kauf nehmen, die seinen Tagesarbeitslohn betragsmäßig überschreiten. Er ist aber verpflichtet, in einem solchen Falle sich telekommunikativ (E-Mail oder Telefon bzw. Telefax) mit seinem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen, um anzufragen, ob sich dieser an den Taxikosten beteiligt"
    Im anderen Falle, darf man dann quasi entschuldigt zu spät kommen.
    Ausführlich bspw. hier nachzulesen: http://www.rab-friedrich-ramm.…ko_des_Arbeitnehmers.html


    Hoffe, das hilft euch weiter.

  • Mal eine Frage am Rande. Ich unterrichte in NRW und da heute die Busse und Bahnen gestreikt haben, welcher Fußweg zur Schule gilt für die Schüler noch als zumutbar? Habe da nicht wirklich etwas im Internet und im Schulgesetz gefunden, kann aber auch gut sein, dass ich es überlesen habe.
    Weiß es jemand.
    Für Schüler der Primarstufe sollen es angeblich 4 km sein, obwohl ich das für die kleinen Knirpse schon recht weit finde.
    Danke im Voraus.
    Dio

    Hier gibt es verschiedene ergangene Urteile dazu zum Nachlesen:
    https://www.juraforum.de/urteile/begriffe/schulweg

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