Bewerbung Referendariat NRW- Note Masterarbeit nachreichen?

  • Hallo ihr!

    Ich bin gerade auf dieses Forum gestoßen bei der verzweifelten Suche nach Antworten ;(
    Ich mache gerade meinen Master im Lehramt an Förderschulen in RLP. Ich würde gerne am 1.11.18 das Referendariat in NRW beginnen. Die Einreichung der Unterlagen soll bis zum 1.6.18 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt werde ich zwar alle Prüfungsleistungen fertig haben, was dann allerdings noch fehlen wird, ist die Note meiner Masterarbeit. Ich kann sie erst in einer Woche anmelden und FRÜHESTENS am 1.09. eine Note dafür bekommen. Ist es möglich diese nachzureichen wenn man sonst alles bestanden hat?


    Ich hoffe hier kann mir jemand helfen :rose:


    Ganz liebe Grüße

  • Wenn du am 1.9. frühestens überhaupt Bescheid bekommst, dass du bestanden hast, reicht das ja auch nicht. Du brauchst ja eine Note, damit sie dich in der Rangliste richtig eingruppieren können. Reicht denn die Note der Masterarbeit/des Masterabschlusses auch aus? Muss man sich anhand des Bachelor- und Masterabschlusses dann nicht in ein Staatsexamen bei der Prüfungsstelle ausstellen lassen? Zumindest war das bei mir in NRW so, ist aber auch wieder gute sieben Jahre her und du bist in RLP.
    Das ist jetzt zwar nicht so erfreulich, aber ich sehe da schwarz, dass das etwas wird. Du kannst ja noch einmal bei einer Bezirksregierung in NRW anfragen, die das (zumindest damals) regeln.

  • Danke für eure Antworten. Vielleicht ist es ja aktuell anders geregelt?!


    Die Seite kenne ich bereits, aber danke! Ich habe mir alles durchgelesen, leider aber keine Antwort auf meine Frage finden können.

  • Letztes Jahr hat ein Vertretungslehrer, mit dem ich gearbeitet habe, ziemlich um seine Ref-Stelle gezittert. Aus genau diesem Grund: Die Note seiner Masterarbeit hat er erst ziemlich auf den letzten Drücker bekommen und er musste das Ganze noch zum Staatsexamen umschreiben lassen. Ich glaube, die Frist dafür war Mitte Oktober.
    Er war aber schon einer Schule zugewiesen.
    Es scheint also nicht ganz hoffnungslos...

  • Oh, das macht mir Mut und ich gehe jetzt nicht mit ganz so großen Bauchweh schlafen ☺️ Toll, dass ihr euch extra die Zeit genommen habt mir zu antworten :rose:
    Ich werde morgen mal dort anrufen und hier nochmal schreiben falls ich eine Auskunft bekomme. Das interessiert ja vielleicht noch andere.

  • Nur die Ruhe, bei uns war das Gang und Gäbe, dass bei vielen die Note der Masterarbeit noch nicht da war.


    Ich hab meine erst vier Wochen vor Refantritt überhaupt abgegeben und hab dann zum Ref selbst nur eine vorläufige Bestätigung erhalten, dass ich mit mindestens 4.0 bestanden habe, sodass ich ins Ref starten konnte.


    Das war allerdings BW auf Berufsschullehramt, aber bei uns war das nicht der Rede wert. Also einfach anrufen, da wirst nicht die Erste sein :)

  • Die Referendare die jetzt im Mai anfangen, müssen das Zeugnis bis zum 17.April nachreichen. Das sind also rund 2 Wochen vor dem Start.


    Wenn du dein Zeugnis dann um den 15. Oktober hast, müsste das reichen. Vorausgesetzt euer Prüfungsamt macht nicht allzu langsam. Aber so wie ich weiß, reicht eine Note nicht. Es muss das Zeugnis vorliegen.

  • Bei uns war das damals auch sehr knapp mit den Zeiten. Es hängt auch etwas von den Schulämtern und den Behörden ab.
    Theoretisch müsste es aber noch passen. Ich würde an deiner Stelle einfach mal beim zuständigen Schulamt/ Schulbehörde anrufen und nachfragen.

  • Ich werde morgen mal dort anrufen und hier nochmal schreiben falls ich eine Auskunft bekomme. Das interessiert ja vielleicht noch andere.

    Das ist die richtige Entscheidung, so oder so. Entweder du erfährst, wie du die Sache regeln kannst, oder im schlimmsten Fall hast du Klarheit und kannst dann weiterplanen.


    Nele

  • Also da gab es definitiv zwei verschieden Fristen, bei mir war das auch sehr eng.
    Die eine Frist war die für eine 4,0 Bescheinigung und die andere für das tatsächliche einreichen (inklusive der Anerkennung als Staatsexamen). Es hat aber irgendwie geklappt und ich meine 2 Wochen vor dem Referendariat war bei mir auch die Frist.

  • Also da gab es definitiv zwei verschieden Fristen, bei mir war das auch sehr eng.
    Die eine Frist war die für eine 4,0 Bescheinigung

    Echt jetzt?
    4,0- Bescheinigung? Da steht aber nichts bei SEVON in den allgemeinen Informationen.


    Wir mussten unsere Unterlagen bis Mitte November einreichen. Die einzigen Unterlagen, die man nachreichen konnte, war das Zeugnis mit der Fristsetzung bzw. Anerkennungen, sowie das Führungszeugnis.


    Bei uns stand im Brief der Bezirksregierung einfach, dass man das Zeugnis bis zu xx nachreichen muss, sofern man das noch nicht getan hat. Das war alles und dann bekam man 2 X Post vom ZfsL.

  • Echt jetzt?4,0- Bescheinigung? Da steht aber nichts bei SEVON in den allgemeinen Informationen.


    Wir mussten unsere Unterlagen bis Mitte November einreichen. Die einzigen Unterlagen, die man nachreichen konnte, war das Zeugnis mit der Fristsetzung bzw. Anerkennungen, sowie das Führungszeugnis.


    Bei uns stand im Brief der Bezirksregierung einfach, dass man das Zeugnis bis zu xx nachreichen muss, sofern man das noch nicht getan hat. Das war alles und dann bekam man 2 X Post vom ZfsL.

    Ach ich weiß das alles gar nicht mehr genau, kann auch sein, dass das eine individuelle Regelung war. Auf jeden Fall war es zwar knapp, aber man hat sich Mühe gegeben, dass es klappt.
    Man kann auch mit der Bezirksregierung durchaus reden, daher rate ich auch ganz klar zum Anruf :)

  • Hallo also ich habe eben dort angerufen, bin aber nicht viel schlauer geworden. Die Aussagen waren alle etwas unverbindlich. Die Note könne man wohl nachreichen, bis wann konnte man mir aber nicht genau sagen. Das wäre dann einzusehen, wenn das Verfahren freigeschaltet wird. Naja, die Tatsache, dass ich die Note aber noch nicht am 1.6. haben muss, erleichtert mich schon mal. Von einer 4.0 Bescheinigung hat er gar nichts gesagt

  • Gibt es ein zulassungsverfahren, musst du das Zeugnis schnell nachreichen. Das würdest du nicht schaffen.
    Gibt es kein zulassungsverfahren, hast du bis kurz vorm Start zeit. Das kannst du schaffen.


    Du musst dich also bewerben uns hoffen, dass alle genommen werden. Das weiß man vorher nicht, aber in den letzten Jahren gab es KEIN zulassungsverfahren und alle wurden genommen.

  • Die Note von der Masterarbeit ist völlig irrelevant.


    Du brauchst zwingend:


    - Bachelorzeugnis
    - Masterzeugnis



    Mit diesen beiden Dokumenten lässt du dir das 1. Staatsexamen ausstellen.
    Das 1. SteX muss ZWINGEND zwei Wochen vor dem Ref-Beginn vorliegen. Tut es das nicht - vorbei

  • Wenn für nach dem LABG 2009 studierst benötigst du keine Anerkennung des 1. Staatsexamens. Das ist mit der aktuellen PO quasi abgeschafft worden.


    Für die Anerkennung deines Zeugnisses aus RLP findest du in den Hinweisen auf sein unter 5.2 folgende Hinweise, aus denen sich auch ergibt, dass Du bis zur Nachreichfrist Zeit hast also kurz vor knapp. Das war übrigens mit ein paar Klicks ganz einfach zu finden:
    5.2 Zeugnisanerkennung
    Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Erste Staatsprüfung oder ihre Masterprü-
    fung (Master of Education) nicht in Nordrhein-Westfalen abgelegt haben, müssen ihr Zeugnis hinsichtlich des Zugangs zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst
    als gleichwertig geeignet anerkennen lassen. Es können nur Anerkennungen für die
    nachfolgenden neuen Lehrämter nach § 3 LABG ausgesprochen werden:
     Lehramt an Grundschulen
     Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
     Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
     Lehramt an Berufskollegs
     Lehramt für sonderpädagogische Förderung
    Von Inhaberinnen oder Inhabern eines nicht-lehramtsbezogenen Hochschulab-
    schlusses (z.B. Diplom, Magister, Master of Science) ist Folgendes zu beachten:
    Anerkennungen als Erste Staatsprüfungen für ein Lehramt können nicht mehr ausge-
    sprochen werden. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt ist nur
    noch dann im Einzelfall möglich, wenn die Bewerberinnen und Bewerber bereits über
    eine gültige Anerkennung des nicht-lehramtsbezogenen Hochschulabschlusses als
    Erste Staatsprüfung für das angestrebte Lehramt nach altem Recht verfügen.
    Welche Bezirksregierung für die Anerkennung zuständig ist, können Sie im Internet
    unter dem Link
    http://www.schulministerium.nr…nerkennungsverfahren/Zust
    aendige-Stellen/index.html
    nachlesen.
    Eine beglaubigte Kopie des Anerkennungsbescheids und eine beglaubigte Kopie der
    anerkannten Prüfung(en) sollen umgehend – spätestens zum letztmöglichen Nach-
    reichtermin – bei der die Bewerbung bearbeitenden Bezirksregierung eingereicht wer-
    den.
    [zum Inhaltsv

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