Arbeitsbelastung im Abitur

  • Hallo LehrerIn,


    habe eine Frage zur Arbeitsbelastung in der Phase der mündlichen Abiturprüfungen. Mein SL möchte, dass ich zusätzlich zu meinen eigenen mündlichen Prüfungen (15x) den Vorsitz in weiteren 8 Prüfungen übernehme. Zusätzlich dazu soll ich extern an einer anderen Schule zur Amtshilfe 7 mündliche Prüfungen als Protokollant begleiten. Alle Prüfungen finden in einer einzigen Woche statt, zusätzlich dazu sind in der Woche die normalen Unterrichtsstunden zu halten (zurzeit 17x 60 Minuten, ein Tag wird reiner Prüfungstag), eine Lehrerkonferenz und insgesamt 8 FPAs. Nach Überschlag ergibt sich eine Arbeitsbelastung von weit mehr als 50 Stunden.


    Meine Frage: wie ist eure Einschätzung zur Belastung, vor allem unter Berücksichtigung der hohen Anzahl an Prüfungen (insgesamt 30 in einer Woche)? Muss man das so hinnehmen oder ist das, wie ich finde, ‚Too much‘?


    Danke für Eure Rückmeldungen.

  • Das Arbeitszeitgesetz sieht eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor. Entsprechende Regeln gelten auch für Beamte (siehe entsprechende Arbeitszeitverordnungen). Abweichungen wären höchstens möglich, wenn sie unvermeidbar und kurzfristig sind, d.h. insbesondere nicht planbar. Das ist bei mündlichen Prüfungen i.d.R. nicht der Fall (Ausnahme z.B.: Kollegen erkranken kurzfrisitig und du musst einspringen). Auch dran denken: Dein Recht auf Pausen (mind. 30 Minuten nach 6 Zeitstunden Arbeit davon jeweils mind. 15 Minuten am Stück, zählen natürlich nicht zur Arbeitszeit) und dass die Wegstrecken am selben Tag, wenn du gezwungen wirst zwischen zwei Schulen zu pendeln (deine "Amtshilfe") auch zur Arbeitszeit zählen. Und für das Pendeln die entsprechende Dienstreise beantragen mit Wegstreckenentschädigung!


    Natürlich wie immer keine Rechtsberatung sondern die generellen Hinweise eines juristischen Laien!


    Gruß !


    ps: Lass dich nicht über den Tisch ziehen!

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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  • Meine persönliche Meinung: Zeig deiner Schulleitung den Stinkefinger. Bei uns entfällt während Prüfungswochen der reguläre Unterricht. Zur Rechtslage bei euch kann ich ohnehin nichts schreiben.

  • gerade letzteres gibt es auch bei uns oft genug - Unterrichtsausfall wegen Abitur.
    Schon mal kontrolliert, ob es da nicht ohnehin zeitliche Kollisionen im Stundenplan gibt...? die dann rausrechnen... wenn das dann immer noch "zu viel" ist, kannst du natürlich eine Überlastunngsanzeige schreiben... ob das aber so okurzfristig hilft bezweifle ich mal ganz stark.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • .. kannst du natürlich eine Überlastunngsanzeige schreiben...

    Das hat nichts mit "Überlastung" zu tun. EIn Beamter hat die Pflicht, seinen Vorgesetzten darauf hinzuweisen, wenn er vermutet, dass Anweisungen gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen. Das kann bei der Arbeitszeit durchaus der Fall sein.


    Ergänzung: Ich würde mir im vorliegenden Fall von der Schulleitung erst einmal detailliert begründen lassen, warum andere Kollegen oder Kolleginnen mit der entsprechenden Fakultas die nicht-eigenen Prüfungen nicht durchführen können. Argumente wie "unterrichtet nicht in der Oberstufe" würde ich nicht akzeptieren, da die Fakultas automatisch das Recht beinhaltet, in entsprechenden Prüfungsauschüssen zu sitzen.


    Und noch eine Ergänzung: Was ist denn das für eine Schulleitung, die in die Woche der mündlichen Prüfungen noch eine "Lehrerkonferenz" legt? Was meint denn euer Personalrat zu dieser Art von Zeitplanung?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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    • Offizieller Beitrag

    Naja, ungeachtet der Tatsache, dass das ziemlich viele Termine sind und man als Schulleiter auf sowas Rücksicht nehmen sollte: SteffdA, du hast knutseppl nicht im ernst vorgeschlagen, dass er blaumachen und sich ohne Krankheit krankschreiben lassen soll?


    knutseppel: sprich deinen Schulleiter einmal an. Mindestens von der Lehrerkonferenz sollte er dich befreien, am besten auch noch von der ein oder anderen Unterrichtsstunde. Da gibt es, wie Miss Jones wahrscheinlich richtig vermutet bestimmt Kollisionen. Notfalls wegen der Pausen bzw. der Wege.
    Sprich deinen Schulleiter aber auch einmal darauf an, ob es nicht noch andere Möglichkeiten gäbe, die Prüfungen abzunehmen.


    Denn: zu viel ist es.


    kl. gr. frosch

  • Entsprechende Regeln gelten auch für Beamte (siehe entsprechende Arbeitszeitverordnungen).

    Leider nicht in NRW. Da steht in der Arbeitszeitverordnung für Beamte, daß diese ausdrücklich nicht für Lehrer gilt. Da mußt rein rechtlich schon mit entsprechenden Vorgaben aus EU-Richtlinien argumentieren, die nie in nationales Recht umgewandelt wurden, obwohl die ÜBergangsfristen dafür schon lange abgelaufen sind. Ich spreche in diesem Zusammenhang von der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG.


    Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG: http://eur-lex.europa.eu/legal…=CELEX:32003L0088&from=DE
    Arbeitszeitverordnung NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…?v_id=2520031009100936565


    §1, Absatz 2 Arbeitszeitverordnung NRW:
    "Diese Verordnung gilt nicht für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichenSchulen."


    Damit ist dann auch die Pausenregelung und alles andere hinfällig. Leider! :(


    --> Warum weisen eigentlich die Verbände und Gewerkschaften unsere Landesregierung nicht einmal mit Nachdruck darauf hin, daß sie die Richtlinie gefälligst umzusetzen haben? Bisher hatten sie schon 15 Jahre Zeit fafür und nichts ist passiert. Die Frist zur Umsetzung ist schon seit 12 Jahren abgelaufen, so das uns eigentlich nichts anderes übrig bleibt, als direkt auf Basis der EU-Richtlinie zu klagen.


    Wo verklagt man eigentlich das Land NRW auf Umsetzung der EU-Richtlinien? Gleich vor dem Europäischen Gerichtshof?

  • Danke für eure bisherigen Antworten.


    Mir fallen in der Q2 nur zwei Stunden weg, die 17 verbleibenden sind ohne eine eventuelle Vertretung für die Q2. Die Personaldecke bei uns ist so dünn, dass ich seit Anfang des Jahres ca. 28 Stunden unterrichte, inkl. Verrechnung von zusätzlichen Verwaltungsarbeiten und Korrekturen.


    Die Prüfungen laufen bei uns (bis auf einen Ganztagtag) am Nachmittag, so dass die letzte Prüfung um 18.00 Uhr startet. Macht dann einen bzw. mehrere lockere 12-Stunden-Tage. Nach dem jetzigen Stundenplan habe ich an vier von fünf Tagen davor 4x 60 Minuten Unterricht am Stück.


    Der Lehrerrat meint, dass die Belastung in der Abiwoche zu hoch ist, ein Gespäch mit dem SL soll nach den Ferien stattfinden. Ich sehe da wenig Chancen auf Erfolg, mittlerweile findet auch keine Kommunikation per E-Mail mehr statt (vom SL initiiert, um die Abisache zu klären, keine Klärung im Gespräch), sondern durch verschlossene Umschläge im Dienstpostfach.


    Werde mich nächste Woche an den Personalrat wenden, die Sache läuft mir irgendwie zu sehr aus dem Ruder. Und ausnutzen lasse ich mich nicht.

  • SteffdA, du hast knutseppl nicht im ernst vorgeschlagen, dass er blaumachen und sich ohne Krankheit krankschreiben lassen soll?

    Nein, ich habe vorgeschlagen sich krankschreiben zu lassen und damit ist man per Definition krank und nicht blau ;).
    Krankschreiben geht z.B. auch wegen starker Überlastung, psychischen Stresses usw..

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Ich drücke dir die Daumen für das Gespräch beim Personalrat nächste Woche.
    Werdet ihr vor dem Ansetzen der Prüfungskom. nicht gefragt, ob ihr bereit seid, Vorsitzender / Protkollführer zu sein? Uns fragt immer der Oberstufenkoordinator, der jedoch auch immer die Gesamtsituation im Blick hat.
    Habt ihr nicht einen Tag, an dem für die anderen Schüler schulfrei ist und ihr von morgens bis abends / nachmitags die Prüfungen durchführen könnt? Außerdem wird bei uns - schon um Rücksicht auf die Schüler zu nehmen - versucht die Prüfungen nicht zu spät anfangen zu lassen. Wenn bei uns eine Prüfung um 17 Uhr beginnt ist es schon spät.

  • Nein, ich habe vorgeschlagen sich krankschreiben zu lassen und damit ist man per Definition krank und nicht blau ;).Krankschreiben geht z.B. auch wegen starker Überlastung, psychischen Stresses usw..

    .... und das muss dann wieder ein anderer Kollege ausbaden. Insofern halte ich diese "Lösung" für unsolidarisch und auch verantwortungslos.


    Die Strategie der SL, in solch einer Woche bis nach 18 Uhr prüfen zu lassen und dann auch noch Konferenzen anzusetzen, kann ich allerdings nicht verstehen. Das ist letztlich auch den Schülern gegenüber nicht mehr gerecht, weil die ja Anspruch auf eine konzentrierte Prüfungskommission haben.


    Wir prüfen z.B. immer ab 8 Uhr und dann bis höchstens 14 Uhr. Die anderen Schüler schicken wir ins Praktikum, sie machen 1.-Hilfe-Kurse von externen Anbietern oder ähnliche Aktionen und wenn es keine andere Lösung gibt, bleiben Sie zu Hause. Dies wird allerdings immer schon mit über einem Jahr Vorlauf geplant.

  • Bei uns fragt im Vorfeld niemand, es wird vom SL festgelegt, wer was macht, sowohl bei Belastungen im Abitur als auch z.B. bei der Unterrichtsverteilung. Wir haben auch den Ganztag für Prüfungen, allerdings nur einen Tag, an dem wir max. 9 Prüfungen machen können. Bei 30 reicht das nur ansatzweise aus. Erste Prüfung bei uns um 08.00 Uhr, letzte mögliche um 18.00 Uhr.


    Was die Gesamtsituation betrifft habe ich eher den Eindruck, dass da niemand so wirklich alles im Blick hat. Dann wäre die Situation, wie sie jetzt ist, meiner Meinung nach gar nicht entstanden.

  • Entweder sind Abitur-Prüfungen oder Unterricht!


    Ich würde zur SL gehen und sagen, dass du deinen Unterricht an den Prüfungstagen nicht halten wirst.


    Dann können sie sich überlegen, was ihnen wichtiger ist. Einsatz bei den Prüfungen ODER Unterricht.


    Ich habe auch schon eigenmächtig meinen Klassen erlaubt nach Hause zu gehen. Wenn ich gerade 12 mdl. Prüfungen am Stück abgenommen habe, bin ich nicht bereit, noch zwei Stunden Nachmittagsunterricht zu halten... Meist sind das ja dann auch aufsteigende Klassen, d.h. auf eine Doppelstunde mehr oder weniger kommt es da nicht an...

  • Bei uns fragt im Vorfeld niemand, es wird vom SL festgelegt, wer was macht, sowohl bei Belastungen im Abitur als auch z.B. bei der Unterrichtsverteilung. Wir haben auch den Ganztag für Prüfungen, allerdings nur einen Tag, an dem wir max. 9 Prüfungen machen können. Bei 30 reicht das nur ansatzweise aus. Erste Prüfung bei uns um 08.00 Uhr, letzte mögliche um 18.00 Uhr.

    Kannst du dich nicht - ggf. mit ähnlich belasteten Kollegen zusammen - auch an den Lehrerrat wenden, sodass in den kommenden Jahren eine Besserung in Sicht ist und ein Kollege nicht in so vielen Prüfungen sitzen muss?
    Wir haben auch folgende Regelung: Es wird geschaut wie viele Erst- / Zweitkorrekturen Kollege xy hat und wie viele mündliche Prüfungen er abnehmen muss. Kollegen, die hier viel belastet sind, werden in den Statt-Vertretungen (die durch den Wegfall der Q2 entstehen) entlastet. Das Prozedere gleicht zwar den Mehraufwand (Korrekturen, Konzeption von geeigneten mündlichen Prüfungen nicht aus), sorgt aber wenigstens für etwas Gerechtigkeit.


    Habt ihr die Prüfungen wenigstens so terminiert, dass max. 3 Schüler zum gleichen Thema (gleiche Aufgabenstellung etc.) geprüft wird? Bei deinen 15 Prüfungen müssten dann "nur" 5 Prüfungsblöcke erstellt werden. Das "nur" bitte nicht missverstehen: Es ist schon jede Menge Arbeit, aber man kann ja Arbeitsprozesse auch vereinfachen.


    Außerdem wird bei uns nach jedem Prüfungsblock versucht Protokollant und Vorsitz zu tauschen: Kollege A führt bei den ersten drei Prüfungen Protokoll und Kollege B macht dann den Vorsitz. Bei den nächsten 3 Prüfungen wird dann getauscht. So muss Kollege A nicht während zig Prüfungen schreiben.

  • Mnachmal fragt man sich doch wirklich, wie bescheuert so ein Schulleiter sein kann, seine Leute so zu verheizen. 15 Prüfungen sind schon 'ne Menge. So etwas wird bei uns auf drei Tage verteilt, in denen wir dem Prüfer den Rücken freihalten. D.h. insbesondere kein Unterricht an den Prüfungetagen, anständige Pausen. Vorsitze und Protokolle werden auf mäglichts viele Leute aufgeteilt und der 15-fache Prüfer ist bei Vorsitzen und Protokollen natürlich 'raus. Der würde nicht mal für eine Vorbereitungsraumaufsicht eingesetzt.


    Ich bin mir nicht sicher, ob ich bei so etwas noch das Gespräch mit dem SL suchen würde, oder ob ich nicht lieber schriftlich remonstrierte. Eine Remonstration und eine Überlastungsanzeige schließen sich nicht aus. Beide haben etwas mit der Fürsorgepflicht zu tun.


    Diese Protokolle an der anderen Schule sind schon 'ne merkwürdige Sache. Gibt es da keine Lehrer? Auf Ebene der Institutionen mag das eine Amtshilfe sein. Aus Sicht des Betroffenen könnte es aber eher eine Abordnung sein, die eines entsprechenden Formalismusses bedarf. Kläre das.


    Was die Dienstreise anbetrifft, so gibt es keine Verpflichtung dafür ein privates Fahrzeug einzusetzen. Und wenn man mit dem Bus nicht rechtzeitig zur Prüfung da ist, ist man nicht rechtzeitig da.


    Was den gelben Schein anbetrifft, so kommt der dann ins Spiel, wenn man tatsächlich nicht mehr kann. Das wäre aus der Schule womöglich der Worst-Case, wenn man da morgens ohne Prüfer dasteht, weil der unterm Stress zusammengebrochen ist. Ein halbwegs vernunftbegabter SL würde solche Situationen planerisch vermeiden wollen.


    Dass das dann auch für die Prüfflinge stressig ist, muss man wohl nicht erwähnen. Und überhaupt habe die Anspruch auf eine ausgeschlafene und konzentrierte Prüfungskommission.

  • Mnachmal fragt man sich doch wirklich, wie bescheuert so ein Schulleiter sein kann, seine Leute so zu verheizen.

    Fehlende Verantwortlichkeit. Wenn der Kollege oder die Kollegin in den Burnout getrieben wird, schickt die Schulbehörde Ersatz, auf Kosten des Steuerzahlers natürlich. Und das ein SL wirklich Konsequenzen für sein Handeln tragen muss, ist in Deutschland bekanntermaßen extrem selten.


    Ich würde auf alle Fälle diese ganzen Überlastungen peinlichst genau dokumentieren, ebenso wie die Versuche Abhilfe zu schaffen (also auch Gespräche mit dem SL -> besser noch schrifltiche Eingabe, Gespräche mit dem Personalrat, ggf. auch einmal eine Überlastungsanzeige schreiben, also dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren). Wenn MICH dann eventuell der Burnout erwischen würde, was bekanntermaßen die eingeschränkte Dienstfähigkeit zur Folge haben kann und damit erhebliche finanzielle Verluste, könnte man dann den Weg vor das Verwaltungsgericht gehen (Verletzung der Fürsorgepflicht), eventuell bis zum EuGH. Es wird wirklich einmal Zeit, dass irgendein Verband hier einen Musterprozess finanziert.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Unterricht ausfallen lassen sehe ich nicht unbedingt als Lösung.
    Allein schon, weil dadurch i.d.R. Druck für die Folgewoche erzeugt wird, weil man versucht, den verpassten Stoff aufzuholen. Damit schaffst du dir nur noch zusätzlichen Stress.


    Ich würde mir an deiner Stelle von der SL vorrechnen lassen, wieso andere Kollegen da nicht einen Teil deiner Prüfungen machen können.
    Bei uns hat keiner mehr als 10 Prüfungen.

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