Einsatz in der Oberstufe

  • Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen,
    Das hier ist mein erster Post und ich wende mich direkt mit einem Problem an euch. Ich werde dies im Folgenden einmal umreißen:
    Ich arbeite an einer IGS in Niedersachsen.
    Da wir nicht genug Lehrkräfte für das Fach welches ich unterrichte haben, soll ich im kommenden Schuljahr in der Oberstufe unterrichten. Ich habe allerdings weder die Qualifikation dafür (Studium und Referandariat Haupt- und Realschulzweig), noch bin ich sonderlich erpicht darauf, in der Oberstufe überhaupt zu unterrichten - geschweige denn einen der sog. Abdeckerkurse, für die ich eingeteilt werden würde.

    Ich hätte - würde ich in der Sek2 unterrichten wollen - ein entsprechendes Lehramt studiert. Habe ich aber nicht und ich möchte für die Besoldung die ich als Sek1-Kraft bekomme nicht die Arbeit meiner Sek2-Kollegen machen.


    Meine Frage an euch ist nun recht simpel: Darf ich einfach so eingesetzt werden, oder komme ich darum herum?


    Viele Grüße und danke für‘s Lesen
    Chi

  • In NRW ist es schon möglich: ein Sek I Lehrer darf durchaus in der EF bzw 11. Klasse eingesetzt werden.


    Lediglich in der Q1/Q2 bzw. 12. / 13. Klasse bedarf es einer Befähigung oder eine Genehmigung der obersten Dienstbehörde. Diese Regelung entnimmt man der Prüfungsordnung für die Oberstufe, die APO-GOSt.

  • Ich vermute, die Bezahlung erfolgt entsprechend Haupt-/Realschule, sprich A12? Da würde ich mich aber mit Händen und Füßen dagegen wehren, die Sek2-Arbeit zu übernehmen.
    Wird ja hier oft (mit Recht) vorgeschlagen: Wie wäre es sich mal an den Personalrat zu wenden?

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    Vielen Dank für die Rückmeldungen!
    Ich habe Google bemüht und leider nichts zur rechtlichen Sache gefunden - vielleicht habe ich aber auch nach den falschen Stichwörtern gesucht. Wenn ihr über entsprechendes Wissen verfügt, würde ich mich freuen, wenn ihr das mit mir teilt.


    Die Verantwortlichen wissen, dass ich mich nicht darum reiße, in der Oberstufe zu unterrichten.
    Ein Abdecker-Kurs ist ein Kurs, der von den Schülerinnen und Schülern gewählt wird, welche keine Prüfungen in diesem Kurs absolvieren werden, es handelt sich somit um einen nicht-prüfungsrelevanten Kurs. Diese Schüler sitzen in dem Kurs, weil sie ihn eben abdecken müssen - und aus keinem anderen Grund.


    Ich werde mit A12 besoldet, ja.


    An den Tipp mit dem Personalrat, ich werde dort einmal nachfragen.


    Viele Grüße und danke fürs Lesen
    Chi

  • Ist eigentlich recht einfach, da es im Nds. Schulgesetz steht:



    Zitat von Nds. Schulgesetz

    § 51Dienstrechtliche Sonderregelungen
    (1) 1Die Lehrkräfte erteilen Unterricht grundsätzlich in solchen Fächern undSchulformen, für die sie die Lehrbefähigung erworben haben, die Lehrkräfte mit derLehrbefähigung für Schulformen der allgemein bildenden Schulen auch inGesamtschulen und Oberschulen. 2Darüber hinaus haben die Lehrkräfte Unterricht inanderen Fächern und Schulformen zu erteilen, wenn es ihnen nach Vorbildung oderbisheriger Tätigkeit zugemutet werden kann und für den geordneten Betrieb derSchule erforderlich ist. 3Vor der Entscheidung sind sie zu hören. 4Sie sind verpflichtet,Aufgaben im Rahmen der Eigenverwaltung der Schule und andere schulischeAufgaben außerhalb des Unterrichts zu übernehmen.

    Bei "selbst schuld" wird nicht gepustet!

  • Ist eigentlich recht einfach, da es im Nds. Schulgesetz steht:

    Mit den üblichen Weichmachern wie "grundsätzlich" und "kann". Könnte auf ein Rechtsgüterabwägungshickhack hinauslaufen. Womöglich ist sogar rechtlicher Beistand angebracht. Wenn man in der Gewerkschaft ist, kann man dort Beratung in Anspruch nehmen.


    Ansonsten würde ich mich in der Argumentation auf "Vorbildung und bisherige Tätigkeit" berufen. D.h., wenn man darin nicht uasgebildet ist und das noch nie gemacht hat, kann man es nicht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Auch im S1-Studium macht man Fachinhalte

    Ha, man "macht" die Inhalte. na dann ist ja alles in Ordnung.


    Wenn ich das Fach studiert habe, dann habe ich auch die nötige Qualifikation.

    Da erzählen dir die zuständigen aber etwas anderes, wenn du dich mit einem SI-Examen auf eine SII-Stelle bewirbst.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Du weißt, wie ich das meine.

    Lieber Karl-Dieter,


    wenn man jemanden individuell ansprechen möchte, kann man auch auf den referenzieren. Dann weiß man wer "du" sein soll. Und vielleicht auch was "das" sein soll. Wie wär's mit zitieren?


    Danle.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    Ich bedanke mich für die Tipps, die Zitate und den rechtlichen Unterbau. Das hat mir Mut gemacht.
    Ich habe am Freitag noch mit der Schulleitung über meine Bedenken geredet und zugesichert bekommen, dass ich nicht gegen meinen Willen in der Oberstufe eingesetzt würde.


    Viele Grüße
    Chi

  • Ich habe am Freitag noch mit der Schulleitung über meine Bedenken geredet und zugesichert bekommen, dass ich nicht gegen meinen Willen in der Oberstufe eingesetzt würde.

    Klingt gut. Schön, dass das ohne viel Geklapper ablief.

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    Ich bedanke mich für die Tipps, die Zitate und den rechtlichen Unterbau. Das hat mir Mut gemacht.
    Ich habe am Freitag noch mit der Schulleitung über meine Bedenken geredet und zugesichert bekommen, dass ich nicht gegen meinen Willen in der Oberstufe eingesetzt würde.


    Viele Grüße
    Chi

    Na prima!

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