Anrecht auf Klassenleitung nach Elternzeit

  • @ Julia: Bist du Förderschullehrerin und wirst jetzt in der Grundschule eingesetzt und verdienst dadurch weniger? ich verstehs nicht ganz. Eigentlich müsste aber die Abgeordnete gehen, denn die Abordnung gilt docht meist für eine bestimmte Zeit. Oder?

  • r und ich würde gerne wieder eine Klassenleitung übernehmen, aber durch die Abordnung sind wir „einer zu viel“. Habe ich Anrecht auf „meine“ Planstelle?


    Deine Planstelle ist keine Klassenleitung, sondern deine Planstelle ist eine Stelle an der Schule. Wie die Schulleitung dich einsetzt ist ihr überlassen. Die kann dir auch 20 Stunden lang individuelle Förderung geben.

  • Laut Dienstordnung §8 hast du kein Anrecht auf bestimmte Klassen, deren Fortführung etc, aber dir ist "Gelegenheit zu geben, Einsatzwünsche zu äußern". " ist die Verwendung mit besoldungsrechtlichen Konsequenzen verbunden, so entscheidet die Schulaufsichtsbehörde", sonst eben eure SL.
    Ich kann dich trotzdem so gut verstehen....

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