Verbeamtung während der Schwangerschaft

  • Hallo ihr Lieben,


    Ich bin bis September noch befristet im Angestellenverhältnis (Anpassungslehrgang). Danach habe ich sehr gute Chancen auf eine Verbeamtung auf Probe.
    Die Verbeamtung auf Probe ist eigentlich so gut wie sicher. Nun habe ich erfahren, dass ich schwanger bin.
    Jetzt steht für mich folgende Frage im Raum: Würde mich die Regierung ab September überhaupt anstellen, wenn ich ab Dezember schon in Mutterschutz gehe? :angst:
    Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. Im Internet konnte ich keine Antwort auf meine Frage finden . Ich mache mir große Sorgen um meine Zukunft.


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • die dürfen deine Schwangerschaft eigentlich nicht als Hinderungsgrund nehmen sonst kannst du nach dem AGG klagen. Wie das in der Praxis aussieht weiss ich nicht. Ich kenne aber einen Fall bei dem eine Verbeamtung stattfand in dem die Betroffene zwei Wochen später in Mutterschutz ging. Sie hatte hochschwanger eine Listenstelle ergattert und fing dann erst ein Jahr später an der Schule an

  • Tja...dann muss man halt die Familienplanung erst nach der Verbeamtung in Angriff nehmen, wenn man Angst hat, dass man als Schwangere nicht Beamtin wird. Kleiner Tipp: das Thema ist in den letzten Jahren tausend Mal im Forum durchdiskutiert wurden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Das war alles so nicht geplant. Eigentlich sollte ich mich freuen, da die Chance (laut meines Frauenarztes) für mich schwanger zu werden sehr, sehr gering war.
    Ich mache mir Sorgen, ab September arbeitslos zu sein.

  • die dürfen deine Schwangerschaft eigentlich nicht als Hinderungsgrund nehmen sonst kannst du nach dem AGG klagen. Wie das in der Praxis aussieht weiss ich nicht. Ich kenne aber einen Fall bei dem eine Verbeamtung stattfand in dem die Betroffene zwei Wochen später in Mutterschutz ging. Sie hatte hochschwanger eine Listenstelle ergattert und fing dann erst ein Jahr später an der Schule an

    Ich kenne leider den Fall, wo wirklich das ganze dann nur mit Klage ging bis die Verbeamtungsurkunde kam, Zusage zur Verbeamtung war vorher sogar schriftlich da.


    Also eigentlich ist der Fall klar, in der Praxis ist es leider manchmal nicht so. Ich würde also so lange wir möglich den Mund halten und gucken, was kommt.
    Und jetzt soll mir keiner mit der Moral kommen, wenn der AG moralisch vertretbar handeln würde, dann müsste man da gar nicht den Mund halten.

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