Fahrtkosten umlegen

  • Hallo zusammen
    Eine Frage, die sich vornehmlich an die Kollegen aus Bayern richtet, weil es um dortiges Recht geht:
    In einem KMS (Mitteilung vom Kultusministerium) von 2008 wurde empfohlen Fahrtkosten, die Lehrer betreffen (bzgl Schulfahrten, Skikursen etc), auf Schüler umzulegen. In Abstimmung mit den Eltern (Schulforum) war dies, bei uns jedenfalls, gängige Praxis.
    Am 8.2.18 erschien eine Handreichung über Zuwendungen vom Philologenverband, in der Zuwendungen an Beamte nochmal konkretisiert werden. Der Hauptpersonalrat äußerte sich dazu unmissverständlich: das Umlegen von Fahrtkosten ist eindeutig verboten und strafbar!
    Mir ist keine neue Gesetzeslage seit 2008 bekannt, also scheinbar nur eine neue Interpretation?
    Jetzt die Frage: ist die neue Sachlage bereits bei Euch Thema bzw wie handhabt Ihr Umlagen?

  • Die entsprechenden Mitteilungen dürften mittlerweile aufgehoben sein.
    Zum einen besteht ein Anspruch der Lehrkräfte auf Erstattung der Fahrtkosten, zum anderen ist eine solche Umlage in der Tat verboten.


    Die Rechtslage ist seit 2007 eigentlich bekannt.
    https://www.gew-bayern.de/file…ngen_und_Schulfahrten.pdf


    Das Staatsministerium hat ferner 2009 folgendes konkretisiert:
    https://www.bpv.de/plaintext/m…i-nr-07-vom-10072009.html

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Danke für die Antwort, Bolzbold.
    Aber folgender zentraler Punkt


    - Die Freiplätze kommen nicht den Lehrkräften persönlich zugute, sondern dienen dazu, die Kosten der gesamten Reise, also für alle Teilnehmer anteilig, zu senken.


    ist dabei noch strittig: darf das Schulforum diesen Punkt aufheben, indem sie die Freiplätze den Lehrern zugestehen, wie es bislang üblich war?

  • Eigentlich nicht. Insbesondere, wenn diese Maßgabe "von oben" kommt.


    Letztlich ist das mit den Freiplätzen aber eine Milchmädchenrechnung, vor allem dann, wenn man mit einem kommerziellen Veranstalter fährt. Der sagt recht offen, dass Freiplätze für Lehrkräfte auf die Schüler umgelegt werden, was den Reisepreis angeht. Das ist in NRW aber erstaunlicherweise OK. Nur das offizielle Umlegen der Reisekosten der Lehrkräfte seitens der Schule wäre eine direkte Vorteilsnahme...

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Und in Hessen ist es sogar Pflicht als Lehrer diese Freiplätze anzunehmen. Haben versucht sie den Schülern zugute kommen zu lassen und die eigenen Kosten über die Reisekostenabrechbung erstattet zu bekommen und wurden darauf hingewiesen , dass wir die Freiplätze in Anspruch nehmen müssen. In NRW ist genau das als Vorteilsnahme verboten gewesen.

  • Und in Hessen ist es sogar Pflicht als Lehrer diese Freiplätze anzunehmen. Haben versucht sie den Schülern zugute kommen zu lassen und die eigenen Kosten über die Reisekostenabrechbung erstattet zu bekommen und wurden darauf hingewiesen , dass wir die Freiplätze in Anspruch nehmen müssen.

    so habe ich das im Ref für Bayern auch gelernt.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • wurden darauf hingewiesen

    Von wem?


    Das ist in NRW aber erstaunlicherweise OK.

    NRW versucht sich traditionell sich um die übernahme der Reisekosten für die Lehrkräfte herumzudrücken. Da glauben wohl tatsächlich welche, dass es nicht auffiele, dass die "Frei"plätze eine Umlage auf die Schüler/Eltern ist.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • @ O. Meier


    Nein, NRW drückt sich nicht - der Anspruch auf volle Erstattung besteht unabhängig davon. NRW versucht nur, im Graubereich die Kosten zu drücken.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • - Die Freiplätze kommen nicht den Lehrkräften persönlich zugute, sondern dienen dazu, die Kosten der gesamten Reise, also für alle Teilnehmer anteilig, zu senken.


    ist dabei noch strittig: darf das Schulforum diesen Punkt aufheben, indem sie die Freiplätze den Lehrern zugestehen, wie es bislang üblich war?


    "Im Rahmen von Schulfahrten angebotene Freiplätze und Vergünstigungen, z. B. bei Beförderungsleistungen und bei Beherbergungen, können in der Regeln von Lehrkräften und sonstigen Begeleitpersonen angenommen wer­den, wenn sie Leistungsbestandteil des Vertragsangebots und Vertragsschlusses sind."


    Quelle:
    http://www.gew-ansbach.de/data…tung_Stand-2010-07-08.pdf

Werbung