Entlastunsstunde zwangsweise?

  • Hallo Zusammen,
    kann man mir eine Entlastungsstunde zwangsweise aufdrücken obwohl ich die gar nicht will?


    Wie sieht die Rechtslage in Hessen dafür aus?



    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    • Offizieller Beitrag

    Wie? Du möchtest eine Entlastungsstunde nicht? Was ist der damit verbundene Nachteil? Ich hatte bisher eher das Gefühl, dass man darum betteln muss, sie zu bekommen.
    Wenn eine Anrechnungbei uns die Stundenverteilung (Deputat) stört, dann hat man halt am Ende eine Stunde mehr und also Überhang...
    Vermutlich verstehe ich die Frage falsch?

  • Notfalls würde ich sie nehmen, wenn ich dir damit einen Gefallen tun kann. Aber nur, weil du es bist.
    Ist dein Gehalt möglicherweise auch zu hoch? Da könnte ich dir auch helfen.

  • Vermutlich verstehe ich die Frage falsch?

    Nein, nein, du/ihr versteht schon richtig.


    Was ist der damit verbundene Nachteil?

    Ganz einfach: mein Chef ist nicht nur Korinthenkacker (m.M.n.), er sortiert diese auch noch der Größe nach und ich will einfach nicht noch mehr unter Rehctfertigungszwang geraten... so etwa: "Sie haben ja jetzt eine Stunde, da können Sie noch diese und jene Korinthe sortieren."


    Das, was ich mach, kann ich gut auch so leisten, aber ich will mir wegen irgendwelcher Kleinigkeiten nicht noch mehr auf den Nerven herumtrampeln lassen.
    Außerdem... ganz ehrlich... eine Entlastungsstunde reicht bei weitem nicht um den tatsächlichen Arbeitsaufwand auszugleichen. Ich bin halt stattdessen in keiner AG an der Schule tätig.

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    2 Mal editiert, zuletzt von SteffdA ()

    • Offizieller Beitrag

    oh, dann kann ich die Frage sehr wohl nachvollziehen. Ich hasse diesen Rechtfertigungszwang. Ist bei mir dieses Jahr ähnlich (es geht nicht um eine Entlastungsstunde aber ähnlich). Aber ehrlich: haben ist trotzdem besser als nicht haben. Es entlastet nunmal sehr das Leben.
    und eins habe ich in meiner noch jungen Karriere gelernt: Entlastungs- und Anrechnungsstunden sind NIE Geschenke bzw. NIE großzügung gemessen. Das heißt: man hat es sich eben verdient und man braucht es. Vielleicht nicht jetzt, aber in zwei Monaten. und auch aus kollegialen Gründen den KollegInnen gegenüber, die eine ähnliche Tätigkeit ausüben. Damit eben kein Korinthenzählerchef meint "ach, wenn Chili das ohne Anrechnung schafft, schaffen Sie es doch auch ;-)"

  • Es entlastet nunmal sehr das Leben.

    Das sehe ich etwas anders....
    Wenn ich diese Stunde (was ja bei 40 Wochen/ Schuljahr etwas einer Arbeitswoche entspricht) zusammenhängend hätte, um etwas auf die Beine zu stellen, dann ja, aber jede Woche eine Stunde ist lächerlich. bis man sich das wieder in seine Aufgabe reingedacht hat ist die rum.


    Bei 8 Stunden/Woche (= ein ganzer Tag) wäre das was anderes (aber auch nur, wenn man diesen tag komplett für seine Augabe zur Verfügung hat).

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  • will mir wegen irgendwelcher Kleinigkeiten nicht noch mehr auf den Nerven herumtrampeln lassen.Außerdem... ganz ehrlich... eine Entlastungsstunde reicht bei weitem nicht um den tatsächlichen Arbeitsaufwand auszugleichen.

    Wenn ich dich richtig verstehe, dann empfindest du die Stunde als zu wenig.
    Logisch wäre es demnach nach mehr Entlastungsstunden zu fragen oder die vielen Kleinigkeiten ("tatsächliche" (zusätzliche) Arbeit) nicht mehr zu machen.

  • Logisch wäre es demnach nach mehr Entlastungsstunden zu fragen...

    Nein, ich bettele nicht um die Ressourcen, die ich für meine Arbeit brauche. Wie oben geschrieben mache ich andere Dinge nicht (AGs an der Schule), dafür aber meine jetzige Aufgabe.


    Ich dachte, du machst lieber die Aufgabe komplett ohne Anrechnung, statt dich dann rechtfertigen zu müssen, dass du diese Anrechnung bekommst.

    Ja, genau so ist es. ...und natürlich nur solenge/soviel, wie ich auch leisten kann.

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    • Offizieller Beitrag

    Reden wir über eine Aufgabe, die ‚nebenbei läuft‘, die dein Chef aber in einen größeren Aufgabenbereich gerne einbinden möchte (den er dir dann aufdrücken würde), oder über eine Aufgabe, die quasi eine Beförderungsstelle oder deren Vorstufe ist?
    Bei ersterem sagt mir mein Gefühl, dass es geht, bei zweiterem ist es sicher schwieriger, weil es sich dann um von der Lehrerkonferenzboder Gremien beschlossene Konzepte handelt?

  • Weder, noch. Die Aufgabe läuft zusätzlich zum Unterricht und dessen Vorbereitung, etwa so, wie andere Lehrer eben in diversen AGs engagiert sind.


    Ich möchte einfach ohne ständigen Rechtfertigungsdruck und ohne Korinthenkackerei diese Aufgabe in Ruhe (damit ist nicht "Kaffee trinken" gemeint!) und durchdacht erledigen können.


    Wenn ich da keine Entlastungsstunde und damit keinen/weniger Rechtfertigungsdruck habe, bin ich da freier. Eigentverantwortliches arbeiten und so...

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  • Vielleicht meint dein Chef es aber wirklich anerkennend und wertschätzend und will dir wirklich entgegen kommen?
    Du klingst ein wenig nach den Kollegen, die immer nur jammern wollen,was sie ohne Gegenleistung alles tun müssen und warum mehr nicht drin ist.
    Freu dich doch über die Deputatsstunde, damit es nicht ganz ohne Gegenleistung läuft (setz dich zum Beispiel in der Zeit bewusst auf einen Kaffee ins Straßencafe ums Eck um 11:20, wenn du das Gefühl hast, du kannst in der Zeit sost nichts machen und nimm es als Lebenszeitgeschenk), aber habe gleichzietig den Mut zu sagen: Sorry, noch eine AG geht nict, ich bin ausgelastet.

  • Eine Entlastungsstunde ist nur eine Entlastungsstunde, der Rechtfertigungsdruck ist nur in deinem Kopf.
    Die Bedingungen für die Stunde müssen vorher klar sein. Wenn dein Chef dann versucht dich darüber hinaus zu gängeln, lässt du ihn halt auflaufen. Schlimmstenfalls bist du dann die Anrechnungsstunde im nächsten Jahr wieder los.

  • Unterrichtseinsatz ist ja prinzipiell Sache der Schulleitung. Die interessante Frage ist, ob die Zuweisung von Entlastung mitbestimmungspflichtig ist, vor allem bei der Frage, aus welchen Töpfen die Entlastung kommt. Da gibt es ja auch noch unterscheidungen. Auf jeden Fall eine nicht triviale Angelegenheit. Vielleicht weiß @Meike. mehr?

  • Es könnte §3 (4) der Verordnung über die Pflichtstunden der Lehrkräfte (Pflichtstundenverordnung) (Hessen) gelten:


    "(4) Schulleiterinnen und Schulleiter können Lehrkräften sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen besondere außerunterrichtliche Tätigkeiten sowie in selbstständigen Schulen nach § 127d des Schulgesetzes die nach den §§ 127d Abs. 2 Nr. 2 und 127c Abs. 2 Satz 2 des Schulgesetzes zugelassenen Aufgaben übertragen und dafür Anrechnungen auf die wöchentliche Pflichtstundenzahl aus dem Leiterdeputat, dem Leitungsdeputat, dem zusätzlichen Leiter- und Leitungsdeputat nach Abs. 5 und 6 oder dem Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung gewähren."


    ... wenn die denn Aufgaben zu den "zugelassenen Aufgaben" gehören... gelten. "Gewähren" für mich nach: Dagegen kann man sich nicht wehren.



    Bei der Berechnung in Beitrag 6 komm ich allerdings nicht ganz mit.
    Ihr habt eine Pflichtstundenzahl von 24,5 Stunden (ich seh das gerade nirgends, aber ich gehe mal von 45-Minuten-Stunden aus). Macht bei 40 U-Wochen 980 U-Stunden oder 735 Zeitstunden im Jahr.
    Die hessischen Landesbeamten haben eine Arbeitszeit von 42 Zeitstunden pro Woche. Macht bei ca. 45 Arbeitswochen (Reste Urlaub/Feiertag) ca. 1900 Zeitstunden pro Jahr. Damit entfallen auf jede Unterrichtsstunde fast zwei Zeitstunden. Da für nicht gehaltene Unterrichtsstunden auch keine Vor/Nachbereitung, Elterngespräche (an der BS wohl weniger), Korrekturen... anfallen würde ich die für eine Stunde weniger Unterricht eher 2 Stunden "andere Arbeit" ansetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt die Stunden aus der Dienstordnung -

    Zitat

    1Um eine sinnvolle Unterrichtsverteilung sicherzustellen, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Festsetzung der wöchentlichen Unterrichtsstunden einer Lehrkraft nach deren Anhörung bis zu zwei Stunden von der Pflichtstundenzahl nach der Pflichtstundenverordnung abweichen. 2Diese Abweichung ist möglichst im zweiten Schulhalbjahr, spätestens im nächsten Schuljahr auszugleichen. 3

    - dabei geht es aber um Unterricht und um Freizeitausgleich im nächsten Jahr - oder die von Nitram erwähnten Deputatsstunden für Aufgaben, die allerdings der Gesamtkonferenz vorgelegt werden müssen.


    Für den Sozialindex gibt es auch Stunden, die Verwendung derselben hat Förderungs/sozialen Zwecken zu dienen und ist im Schulprogramm festzulegen und zu evaluieren.


    Ausgelagerte Schulleitungs/verwaltungsaufgaben müssen aus dem SL oder ESL-Deputat entlastet werden (und der GeKo vorgestellt werden).


    Andere Stunden für Aufgaben gibt es nicht.


    Eine "Rückgabe" von Stunden ist allerdings auch nicht vorgesehen. Man kann nur versuchen eine Aufgabe loszuwerden. Und damit dann auch die Stunde. Das ist dann Verhandlungsbasis.


    Das Konstrukt "ich kriege keine Stunde, mache aber die Aufgabe, allerdings nur so, wie ich sie machen will" ist keine geregelte Handlungsweise. Ob es diplomatich sinnig ist, das so verhandeln zu wollen, hängt vom SL ab. Im Mangelfall kann es sein, dass der sich denkt "Besser, als es macht gar keiner und außerdem: ich hab die Stunde wieder." Kann ja klappen.


    Was die Verwaltungspraxis der Berechnung Zeit/Unterrichtsstunde angeht: da gilt 5:3 - hängt mit der Mehrarbeitsberechnung zusammen (Beamter muss 5, Lehrer 3 Unterrichtsstunden Mehrarbeit kostenlos leisten). Es gibt andere Berechnungen in anderen Referaten des HKM, aber es kommt immer auf etwa 1,6 raus: Zeitarbeitsstunde = 1,6 Unterrichtsstunden (pimalDaumen).

  • Du klingst ein wenig nach den Kollegen, die immer nur jammern wollen,was sie ohne Gegenleistung alles tun müssen und warum mehr nicht drin ist.

    Nein, ich jammere nicht darüber, was ih alles tun muß. Ich mache das gerne, aber ich möchte das einfach ohne kleinliche Kontrollen und kleinliche Änderungswünsche (die dann hohen Aufwand brauche, aber keinerlei Verbesserung bringen) tun können.


    Die Bedingungen für die Stunde müssen vorher klar sein.

    Da ist nie etwas klar vorher. Mein Chef lässt sich auf keine klaren Vereinbarungen ein.


    ...der Rechtfertigungsdruck ist nur in deinem Kopf.

    Nein, der steht im Zweifel neben mir. Es ist jetzt schon so, dass immer öfter (auch subtil) der Anspruch an uns herangetragen wird, die Arbeitszeiten, die wir außerhalb der Schule verbringen dokumentieren sollen (den ich selbstverständlich nicht erfülle).


    Da geht es es aus meiner Sicht um soziale Kontrolle.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Das Konstrukt "ich kriege keine Stunde, mache aber die Aufgabe, allerdings nur so, wie ich sie machen will" ist keine geregelte Handlungsweise.

    Darum geht es nicht. Ich bin qualifiziert, diese Aufgabe zu machen. Dafür habe ich studiert. Und wenn ich dann ein Ergebnis vorstelle, ist davon auszugehen, dass alles was mit sinnvollem Aufwand erreichbar ist, auch getan wurde.
    Und deshalb will ich weder wie ein Kleinkind kontrolliert werden, noch mich an Kleinigkeiten aufhalten (lassen), und die keinerlei Verbesserung bringen (oben angesprochene Korinthenkackerei eben).

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


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