Zahlungsabwicklung Klassenfahrten - Ideen?

  • So einige hundert Euro in bar schleppst du dann aber schon 'rum.

    Bisher wurde die Kaution auch immer in bar verlangt. Da ich meist mit den Schülern ins Ausland (häufig GB) fahre, ist das oft auch einfach am praktikabelsten. Ich kassiere quasi "Eintrittsgeld" für den Bus/Zug zum Flughafen. Wer's nicht dabei hat, bleibt da. (Wenn man diese Drohung deutlich genug ausspricht, wird der Fall nicht eintreten!) Die Kohle kommt in die Tasche, die ich direkt bei mir am Körper trage. Die Hälfte davon bleibt ja dann meist sowieso im Hostel als Kaution. Ja, und dann sind es halt noch so ca. 200 bis 300 Pfund, die ich mit mir rumschleppe. Und darauf passe ich natürlich genauso gut auf, wie auf meine Kreditkarte, meinen Personalausweis, etc. Mir ist in mittlerweile über 16 Jahren (privat und später auch beruflich) Reisen noch nicht ein einziges Mal was gestohlen worden oder sonst wie abhanden gekommen. Außer einmal mein Kollege...^^ Und mei, ein Risiko von 200 bis 300 Pfund, ruiniert mich jetzt finanziell nicht, falls doch mal was gestohlen wird.

  • Also ich würde nicht für andere Leute die Verantwortung für substantielle Barbeträge übernehmen. Nehmen wir mal an, das Geld wird mir trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gestohlen. Wer kommt dann für den Schaden auf? Wenn ich das dann selber bezahlen müsste, wäre meine Antwort doch ein saftiges "fuck you!" Und im Vorfeld würde ich sagen "ohne mich..."

  • Also ich würde nicht für andere Leute die Verantwortung für substantielle Barbeträge übernehmen. Nehmen wir mal an, das Geld wird mir trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gestohlen. Wer kommt dann für den Schaden auf? Wenn ich das dann selber bezahlen müsste, wäre meine Antwort doch ein saftiges "fuck you!" Und im Vorfeld würde ich sagen "ohne mich..."

    Solange du jetzt nicht fahrlässig handelst, müsste eigentlich dann dein Dienstherr für dich einspringen. Wir hatten mal einen Fall an unserer Schule, da ging es um mehrere tausend Euro und da ist dann das Land eingesprungen.


    Darüber lässt sich sicher streiten, aber 300€ sind jetzt für mich kein "substantieller Barbetrag". Zumal ich das finanzielle Risiko für das kleinere Problem halte bei einer Klassenfahrt. Da setzt man sich ganz anderen Risiken aus...

  • Solange du jetzt nicht fahrlässig handelst, müsste eigentlich dann dein Dienstherr für dich einspringen. Wir hatten mal einen Fall an unserer Schule, da ging es um mehrere tausend Euro und da ist dann das Land eingesprungen.

    Und das soll ich riskieren auf die vage Chance hin, dass mein Dienstherr das tatsächlich erstattet? Pustekuchen. :) Wenn der Dienstherr die Leistung will, soll er bitteschön in Vorkasse gehen.


    Zitat

    Darüber lässt sich sicher streiten, aber 300€ sind jetzt für mich kein "substantieller Barbetrag". Zumal ich das finanzielle Risiko für das kleinere Problem halte bei einer Klassenfahrt. Da setzt man sich ganz anderen Risiken aus...

    300 Ocken sind für mich viel Geld. Die leiste ich nicht vor. Und nun?

  • Und das soll ich riskieren auf die vage Chance hin, dass mein Dienstherr das tatsächlich erstattet? Pustekuchen. :) Wenn der Dienstherr die Leistung will, soll er bitteschön in Vorkasse gehen.

    300 Ocken sind für mich viel Geld. Die leiste ich nicht vor. Und nun?

    Ich gehe sogar noch weiter und sage, dass das Summen sind, die in der Diensthaftpflicht bzw. Haftpflicht mit abgedeckt sein sollten. Oder in der Hausratsversicherung.

  • Ob denn jetzt 300 Knaller viel oder wenig sind oder welches Risiko zumutbar ist, ist gar nicht der springende Punkt. Das Wesentliche ist doch, dass der Dienstherr sich in den meisten Fällen gar keine Gedanken darüber macht, wie es laufen soll. Statt dessen sitzen in jeder Schule Dutzende von Kollegen und überlegen, wie es laufen könnte.


    Das Beispiel aus Bayern zeigt, dasses furchtbar einfach ist, ein zufriedenstellende Regelung zu erlassen. Alle anderen hinken da wohl noch hinterher. Die dürfen sich dann halt nicht wundern, das keine Fahrten stattfinden.

  • Ob denn jetzt 300 Knaller viel oder wenig sind oder welches Risiko zumutbar ist, ist gar nicht der springende Punkt. Das Wesentliche ist doch, dass der Dienstherr sich in den meisten Fällen gar keine Gedanken darüber macht, wie es laufen soll. Statt dessen sitzen in jeder Schule Dutzende von Kollegen und überlegen, wie es laufen könnte.


    Das Beispiel aus Bayern zeigt, dasses furchtbar einfach ist, ein zufriedenstellende Regelung zu erlassen. Alle anderen hinken da wohl noch hinterher. Die dürfen sich dann halt nicht wundern, das keine Fahrten stattfinden.

    Wie kommst du darauf? In Berlin und Brandenburg ist es ganz einfach geregelt, das wird alles über kostenlose Klassenkonten der Sparkasse abgewickelt, ich kenne nichts anderes bisher und brauche dafür dann kein Papier auf dem steht, dass ich es so machen soll.

  • n Berlin und Brandenburg ist es ganz einfach geregelt, das wird alles über kostenlose Klassenkonten der Sparkasse abgewickelt,

    Wer ist denn da der Kontoinhaber?



    brauche dafür dann kein Papier auf dem steht, dass ich es so machen soll.

    Na wie nun? Ist es geregelt? Oder macht ihr das so?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Oh... Auf das Papier, auf dem schwarz auf weiss steht, wie das nun genau geregelt ist, würde ich aber unbedingt bestehen. Meine Schulleitung hat mir genau dieses zusammen mit den restlichen Unterlagen für die zukünftigen neuen Klassenlehrer auch ausgehändigt.


    Und wenn ich nicht mehr als "der Dienstherr müsste (Konjunktiv?!) dafür einspringen" wüsste, würde ich auch sicher nichts vorstrecken. Ich *weiss* dass ich im Falle eines Falles das Geld von der Schule zurück bekomme.

  • Wer ist denn da der Kontoinhaber?


    Na wie nun? Ist es geregelt? Oder macht ihr das so?

    Kontoinhaber ist derjenige, der das Kontoverwaltet, aber es ist eben ein Treuhandkonto. steht so drin und wird auch so unterschrieben, dass es nicht das Geld des Kontoinhabers ist. Du brauchst dafür eine Bescheinigung der Schule, dass du das Konto eröffnen darfst und dann machen das entweder Eltern oder Lehrer und wir machen es so, weil es so von den Schulleitungen angewiesen wird, ob es dazu eine Verordnung gibt, ist mir dann ziemlich egal. Da es aber alle so machen in beiden Bundesländern, gehe ich davon aus, dass es dazu auch etwas schriftliches gibt.

  • weil es so von den Schulleitungen angewiesen wird, ob es dazu eine Verordnung gibt, ist mir dann ziemlich egal. Da es aber alle so machen in beiden Bundesländern, gehe ich davon aus, dass es dazu auch etwas schriftliches gibt.

    Klingt nach "keine Ahnung". Das wäre mir als Grundlage zu dünn.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Du würdest sowieso keine Fahrten durchführen.

    Erstens kannst du das nicht beurteilen, und zweitens ist das nicht relevant. Zur Sache war nichts? Danke.


    Warum ist einem das als Grundlage zu dünn?

    "Keine Ahnung" ist für alles zu dünn. Im vorliegenden Fall, weißt du offensichtlich noch nicht mal, ob es eine Regelung gibt, sondern hoffst darauf, dass der SL eine kennt. Weißt du, was der Rechtsstatus "Treuhänder" bedeutet?


    Ich hafte für nichts, steht so im Sparkassenvertrag,

    Der Vertrag mit der Sparkasse regelt zunächst mal die Angelegenheiten zwischen dir und der Sparkasse. Inwiefern darüber hinaus, also gegenüber Dritten, eine Haftung ausgeschlossen werden kann, ist mir nicht ersichtlich.


    Ich bin kein Jurist, ich kenne mich da nicht aus. Allein deshalb ist es mir zu dünn. Du kannst dich letztendlich nur darauf berufen, dass dein Chef dich angewiesen hat, so zu verfahren. Hast du das wenigstens schriftlich?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Erstens kannst du das nicht beurteilen, und zweitens ist das nicht relevant. Zur Sache war nichts? Danke.

    "Keine Ahnung" ist für alles zu dünn. Im vorliegenden Fall, weißt du offensichtlich noch nicht mal, ob es eine Regelung gibt, sondern hoffst darauf, dass der SL eine kennt. Weißt du, was der Rechtsstatus "Treuhänder" bedeutet?

    Der Vertrag mit der Sparkasse regelt zunächst mal die Angelegenheiten zwischen dir und der Sparkasse. Inwiefern darüber hinaus, also gegenüber Dritten, eine Haftung ausgeschlossen werden kann, ist mir nicht ersichtlich.
    Ich bin kein Jurist, ich kenne mich da nicht aus. Allein deshalb ist es mir zu dünn. Du kannst dich letztendlich nur darauf berufen, dass dein Chef dich angewiesen hat, so zu verfahren. Hast du das wenigstens schriftlich?

    Ehrlich gesagt finde ich deine Hysterie erschreckend und werde sie deshalb ignorieren.


    Mal davon abgesehen das ich nicht alles schriftlich brauche, weil es Schulleiter gibt, die soviel Arsch in der Hose haben, dass sie auch ohne zu ihren Sachen stehen, gibt es einfach auch Sachen, wo man nicht jedesmal nachfragt, weil das eben schon immer so gehandhabt wird. Sollte damit jemals irgendjemand Probleme haben, wäre das wohl was anderes. Gab es aber noch nie, also reicht mir das, dass es immer so gemacht wird aus.


    Wenn es dir nicht ausreicht, dann suche doch selber, welche Grundlage es dafür gibt. Mich interessiert sie in diesem Falle einfach nicht.



    Edit: Ist aber für Brandenburg ganz einfach zu finden und zu lesen:


    Zitat

    (4) Für die finanzielle Abwicklung von mehrtägigen Schulfahrten soll ein gesondertes Konto oder Unterkonto eingerichtet werden. Es ist zu gewährleisten, dass über alle mit einer mehrtägigen Schulfahrt im Zusammenhang stehenden Einnahmen und Ausgaben ein entsprechender Nachweis erbracht werden kann

    VVSchulf Abschnitt 2, Nummer 6, Absatz 4

    Ist für mich also ziemlich eindeutig.


    Und auch Berlin hat das ganz klar:
    AV Veranstaltungen, Nummer 4, Absatz 12

    Zitat

    (
    (12) Die Kostenbeiträge und alle sonstigen zu erwartenden Einnahmen (BuT-Leistungen, Zuschüsse, Spenden) sind auf ein von der Leiterin oder vom Leiter der Fahrt unter Angabe des Zwecks und der Schule bei einem Geldinstitut gesondert einzurichtendes Konto oder Unterkonto zu überweisen.

  • Ehrlich gesagt finde ich deine Hysterie erschreckend und werde sie deshalb ignorieren.

    Ehrlich gesagt bin ich gar nicht hystersich. Aber wenn's dir hilft, darfst du das glauben.


    weil es Schulleiter gibt, die soviel Arsch in der Hose haben, dass sie auch ohne zu ihren Sachen stehen

    Ich kenne deinen SL nicht. Meinem traue ich soweit, wie ich ihn werfen kann. Nicht, dass ich schlechte Erfahrungen gemacht hätte, eher im Gegenteil. Aber, ob der SL tatsächlich ausreichend Gesäß im Beinkleid hat, merkt man, wenn es darauf ankommt. Das kann man nicht vorher abschätzen.


    Sollte damit jemals irgendjemand Probleme haben, wäre das wohl was anderes. Gab es aber noch nie, also reicht mir das, dass es immer so gemacht wird aus.

    Ja, ist OK. Kann man so machen.


    Allerdings entsinne ich mich, dass mir, als ich an der Schule angefangen habe, von vielen Dingen gesagt wurde, dass man die schon immer so gemacht hätte, dass es hier- oder dafür eine "Vorschrift" gäbe und dergleichen. Bei genauer Recherche stellte sich dann heraus, dass die erfahrenen Kollegen tradierten Gerüchten aufgesessen sind. Und auch gewöhnlich gut informierte Schulleiter haben sich da schon mal geirrt. Ich weiß nicht wie's kommt, aber irgendwie verbreiten sich die Irrtümer besser als die Fakten. Deshalb bin ich bei "Ist so." und "Haben wir schon immer so gemacht." etwas vorsichtig. Im Informationszeitalter sollten sich wichtige Regelungen ohne geheimdienstliche Tätigkeit finden lassen. Und wenn jemand ganz, ganz sicher ist, dass etwas so und so richtig ist, wird er zumindest wissen, wo man suchen muss, wenn er schon keine qualifizierte Quellenangabe machen kann.


    Das ist eher so'n generelles Ding und hat nichts mit Klassenfahrten zu tun. Beispiel: Ich habe mal etwas nachgefragt. Die Recherche eines neuen Abteilungsleiters hat dann ergeben, dass sein Vorgänger jahrelang die Prüfungsordnung falsch interpretiert hat, weil er eine Verwaltungsvorschrift nicht beachtet hat. Autsch.


    Wenn z.B. ein SL sagt, hierfür (Treuhandkonten z.B.) gibt es keine landesweite Regelung, aber ich habe diese und jene Regelung für diese Schuler festgelegt, wäre das im Übrigen auch OK. Es wäre aber für alle Seiten hilfreich, wenn es schriftlich fixiert wäre. Sonst haben nachher zwei Kollegen drei verschiedene Sachen verstanden. Es macht auch einen Unterschied, ob das eine Anweisung des Schulleiters ist oder nur als Tipp gemeint war.


    Wenn es dir nicht ausreicht, dann suche doch selber, welche Grundlage es dafür gibt.

    Äh, nö. So spannend finde ich die Rechtslage bei euch dann doch nicht. Da versuche ich doch eher in meinem Bundesland den Überblick zu bewahren.


    Mich interessiert sie in diesem Falle einfach nicht.

    Und dann wären wir wieder dabei, dass mir "keine Ahnung" als Grundlage zu dünn wäre. Ich glaube, dichter kommen wir nicht zusammen. Wir haben da wohl unterschiedliche Stile.

  • Allerdings entsinne ich mich, dass mir, als ich an der Schule angefangen habe, von vielen Dingen gesagt wurde, dass man die schon immer so gemacht hätte, dass es hier- oder dafür eine "Vorschrift" gäbe und dergleichen. Bei genauer Recherche stellte sich dann heraus, dass die erfahrenen Kollegen tradierten Gerüchten aufgesessen sind. Und auch gewöhnlich gut informierte Schulleiter haben sich da schon mal geirrt. Ich weiß nicht wie's kommt, aber irgendwie verbreiten sich die Irrtümer besser als die Fakten. Deshalb bin ich bei "Ist so." und "Haben wir schon immer so gemacht." etwas vorsichtig.

    Naja, wenn man nur eine Schule kennt, dann kann das passieren, da ich aber mindestens 20 kenne, die das so machen, ist das wohl eher sehr unwahrscheinlich. Und ja, damit finde ich dich dann ziemlich hysterisch, dass du davon ausgehst, dass soviele keine Ahnung haben.


    Und ja, dass die Schulleitung den Arsch in der Hose hat, merkt man erst, wenn es darauf ankommt. Haben wir schon mehrmals bewiesen bekommen, also weiß ich, dass ich mich darauf verlassen kann.


    Und wie du siehst gibt es ja dafür auch die entsprechenden Vorschriften und somit ist da gar nichts zu dünn und auch nichts mit "keine Ahnung".

  • Ich habe nicht alle Beiträge gelesen, deshalb Verzeihung, wenn der Vorschlag bereits diskutiert wurde.
    Was spricht dagegen, für so einen Zweck ein kostenloses Konto bei einer Direktbank zu eröffnen? Das kann ja ruhig auf den eigenen Namen laufen und wird dann eben nur für Schulzwecke verwendet.
    Bei mir und einem Kollegen, der es genauso macht (bisher allerdings nur für "Kleinigkeiten" wie Lektürebestellungen), funktioniert das gut.

  • Deine (potentiellen) Gläubiger haben Pfändungszugriff auf das Konto, in dem Fall machst du dich strafbar (Untreue). Außerdem ist es nicht deine Aufgabe. In welcher Firma lässt du dir Geld für dienstliche Aufgaben auf dein Privatkonto überweisen und zahlst das von da aus...also...in welcher Firma machst du das mehr als einmal und wirst nicht rausgeschmissen...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ich habe nicht alle Beiträge gelesen, deshalb Verzeihung, wenn der Vorschlag bereits diskutiert wurde.
    Was spricht dagegen, für so einen Zweck ein kostenloses Konto bei einer Direktbank zu eröffnen? Das kann ja ruhig auf den eigenen Namen laufen und wird dann eben nur für Schulzwecke verwendet.
    Bei mir und einem Kollegen, der es genauso macht (bisher allerdings nur für "Kleinigkeiten" wie Lektürebestellungen), funktioniert das gut.

    In der Regel der Satz in der Vereinbarung, dass du im eigenen Namen handelst.

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