Vergleich: Berechnung Note 2. Staatsexamen LA Gym versch. Bundesländer

  • Hallo,


    vorab eine Erklärung an die Moderatoren: Ja, die Suchfunktion hilft auch, aber ich fände es toll, einen Thread zu haben, in dem man mal direkt vergleichen kann, wie die verschiedenen Bundesländer die Noten für das 2. Staatsexamen beim Lehramt Gymnasium (od. äquivalent SekII/SekI) berechnen, eine solche Zusammenstellung habe ich nicht gefunden. Ist ja vielleicht auch für diejenigen interessant, die sich überlegen, ob sie das 2. StExamen in einem anderen Bundesland machen.


    Darum bitte ich darum, dass alle mit entsprechendem Lehramt hier die Berechnungsweise des eigenen Bundeslandes darlegen, damit man mal einen Überblick hat (ich fand das schon in dem Thread mit dem Stundenvergleich sehr interessant, deshalb kam ich auf die Idee, auch mal die Notenbildung zu vergleichen). Falls so etwas für andere Lehrämter auch gewünscht wird, kann man ja weitere Threads eröffnen, ich wollte es nur der Übersichtlichkeit halber aufsplitten.


    Also hier mal die Berechnung, die für LA Gymnasium in Bayern gilt:



    Notenbildung 2. Staatsexamen in Bayern am Gymnasium


    1. Lehrproben: (Gewichtung 4/13)
    Drei Lehrproben, die erste im ersten Halbjahr (an der Seminarschule), die zweite entweder im zweiten oder dritten Halbjahr (an der Einsatzschule), die dritte im letzten (vierten) Halbjahr (wieder an der Seminarschule).
    Für die Ermittlung des Gesamtergebnisses: Die Durchschnittsnote dieser drei Lehrproben wird mal 4 genommen.


    2. Beurteilungsnote (Gewichtung 5/13)
    Wird gebildet aus:
    - der Note für die Unterrichtskompetenz, (3-fach gewichtet)
    - der Note für die erzieherischen Kompetenz, (3-fach gewichtet)
    - der Note für die Handlungs- und Sachkompetenz, (2-fach gewichtet)
    dabei sollen auch die Beobachtungen aus der Einsatzschule berücksichtigt werden, der Umfang dieser Berücksichtigung ist nicht festgelegt. Die Seminarlehrer erhalten von den Studienreferendaren im Einsatzschuljahr vor jeder Seminarblockveranstaltung einen sogenannten "Seminarbericht", der ebenfalls beurteilungsrelevant ist. Darin enthalten sind z.B. die Stoffverteilungspläne, Unterrichtsreihen, didaktische Analysen der Klassen, usw.
    Die Noten kommen aber hauptsächlich zustande durch die unangekündigten Unterrichtsbesuche durch die Seminarlehrer und Direktoren der Einsatzschulen (Anzahl: Im 1. + 4.HJ pro Seminarlehrer und Halbjahr jeweils mind. 5 Besuche, pro Betreuungslehrer mind. 3 Besuche, im 2. + 3. HJ mind. 1 Besuch durch den Direktor und mind. 3 Besuche durch die Einsatzschul-Betreuungslehrer pro Halbjahr). Die Betreuungslehrer geben ihre Beobachtungen ebenfalls schriftlich an die Seminarlehrer/Direktoren der Einsatzschulen weiter.
    Für die Ermittlung des Gesamtergebnisses: Die aus den Gewichtungen errechnete Note wird mal 5 genommen.


    3. Note der schriftlichen Hausarbeit (Gewichtung 1/13)
    Für die Ermittlung des Gesamtergebnisses: Die Note der schriftlichen Hausarbeit wird einfach gewertet.


    4. Kolloquium (Gewichtung 1/13)
    Für die Ermittlung des Gesamtergebnisses: Die mündliche Prüfung im Fach Pädagogik/Psychologie wird ebenfalls einfach gewertet.
    (Das Kolloquium findet ca. 2 Monate vor der Examensprüfung statt)


    5. Die eigentliche Examensprüfung ("mündliche Prüfung") (Gewichtung 2/13)
    -> findet ca. 2 Monate vor Referendariatsende statt, besteht aus 3 mündlichen Prüfungen an einem Tag.
    - Die beiden Fachdidaktiken (jeweils 20 Minuten Prüfung),
    - Prüfung in Schulrecht/Schulkunde und "Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung" (Prüfung zusammen, jeweils 10 Minuten, insgesamt 20 Minuten Prüfungszeit).
    Für die Ermittlung des Gesamtergebnisses: Die Durchschnittsnote der drei mündlichen Einzelprüfungen wird mal zwei genommen.


    Alle so gefundenen Wertungen werden zusammengezählt und die Summe durch 13 geteilt. Das Ergebnis stellt die Abschlussnote des 2. Staatsexamens in Bayern dar.

  • O.k. hier die Zusammensetzung für die Berechnung der Note in der 2. Staatsprüfung für das LA an Gymnasien in RLP:


    1. Vornote: 40%: diese wird vom Seminarleiter festgelegt und stützt sich auf die Gutachten der Fachleiter, des schulischen Ausbildungsleiters und der Seminarleitung selbst. Dabei ist die Vornote nicht rechnerisches Mittel der Notenvorschläge der o.g. Personen, sondern wird tatsächlich vom Seminarleiter festgelegt. Abweichungen nach oben und nach unten sind entsprechend möglich.
    In die Gutachten fließen ein: die Lehrproben, Mitarbeit in den Seminarsitzungen, fachliche Kenntnisse, Kritik- und Reflexionsfähigkeit, Engagement in der Schule, ... die Notenvorschläge der Fachleiter sind somit auch NICHT rechnerisches Mittel der Lehrprobenleistungen.


    2. Pädagogische Hausarbeit 20%: Auch hier gilt: der Seminarleiter setzt die Note fest. Die Notenfindung stützt sich auf das Erstgutachten des Fachleiters und ein Zweitgutachten eines "fremden" Fachleiters des gleichen Faches. Die Note ist nicht rechnerisches Mittel der Gutachtenvorschläge.


    3. Examenslehrproben je 10% Je Fach wird eine Examenslehrprobe gehalten, die je 10% für die Endnote zählt. Dabei muss die LP in einem Fach in der Sekundarstufe II erfolgen, im anderen in der Sekundarstufe I.
    Festgesetzt wird diese Note von einem Prüfungsvorsitzenden (zumeist Rektor an einem "fremden" Gymnasium, bei den ersten Examenslehrproben aber auch gerne mal in Personalunion Seminarleiter und Prüfungsvorsitzender!). Notenvorschläge werden vom Fachleiter und vom Seminarleiter gemacht. Als Berater anwesend sind noch der schulische Ausbildungsleiter, eventuell der Schulleiter und eventuell der Fachlehrer der Klasse, wenn es sich um eine Leihklasse handelt.


    4. Kolloquien insgesamt 20% Am Tag der 2. Examenslehrprobe finden in beiden Fächern sowie in Pädagogik/Schulrecht je 30-minütige Kolloquien statt (mit dem Fach-/Seminarleiter, einem Protokollanten und bei einer Prüfung dem Vorsitzenden vom Vormittag). Das Ergebnis eines jeden Kolloquiums zählt also 6,6666 %.


    Ach so und noch eine Besonderheit: es wird in Notenpunkten (0-15) und Noten (sehr gut - unbefriedigend) doppelt gerechnet.

  • Um sich einen Überblick für NRW zu verschaffen, kann man mal einen Blick in die OVP (PDF), die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen, werfen.


    In § 62 ist die "Ermittlung des Gesamtergebnisses der Zweiten Staatsprüfung" geregelt.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    ja, sowas fände ich (obwohl schon fertig) auch interessant.
    Aber, lieber Bayer, dir sollte im Voraus klar sein, dass du, solltest du das 2. Staatsexamen in einem anderen Bundesland machen, enorme Schwierigkeiten haben könntest, wieder zurück nach Bayern zu kommen.
    Ist aber wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden:
    Baden-Würtemberger bekommen keine Probleme, Sachsen wohl auch nicht, NRW aber wohl ziemlich.
    Lg, Hermine

    "Ein Mann, der noch keinen Fehler begangen hat, hat noch nie etwas getan."
    Sir Robert Baden-Powell, Earl of Gilwell

  • B-W Gymnasien:


    http://www.seminar-stuttgart.de/semgym1/Ausb-ord.htm


    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

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