Präsentation von Lieblingsfilmen in der Oberstufe (Englisch)

  • Hi!


    Ich brauche Eure Hilfe. Ich habe meinem Englischkurs versprochen, dass die Schüler ihren Lieblingsfilm im Rahmen von Präsentationen vorstellen dürfen, weil ich nicht auf ihre Wünsche bezüglich der Filmwahl zur Filmanalyse eingehen konnte.


    Im Großen und Ganzen will ich es den Schülern überlassen, wie sie ihre Präsentation gestalten wollen. Ich habe jedoch Sorge, dass sich meine Spezialisten auf ein bißchen Inhaltszusammenfassung beschränken. Auf der anderen Seite möchte ich aber auch keine zu strengen Vorgaben machen.


    Wie kann ich sinnvolle Hilfestellungen geben?


    Herzliche Grüße und vielen Dank,
    Dudel

  • Du könntest ihnen als Aufgabe stellen, sie sollten


    - den Film an einen Verleih verkaufen müssen (Hervorhebung der Kassenschlager-Effekte)
    - den Film einem Kurs von angehenden Regisseuren/ Tricktechnikern/ Kameraleuten vorstellen müssen (Hervorhebung der filmischen Effekte)
    - den Film einem Gremium vorstellen, das zu entscheiden hat, welche Filme aufs Schulcurriculum kommen ;)


    w.

    Frölich zärtlich lieplich und klärlich lustlich stille leysejn senffter süsser keuscher sainer weysewach du minnikliches schönes weib

  • Hallo Wolkenstein!


    Das ist eine super Idee. Ich könnte es ja sogar den Schülern überlassen, welcher Zielgruppe sie ihr Produkt denn nun vorstellen wollen. Sie müssen dann eben adressatengerecht präsentieren.


    Danke. Darüber denke ich nach!


    Gruß,
    Dudel

  • Ich will dir den Spaß ja nicht verderben, aber lizenzrechtlich bewegt ihr euch auf extrem dünnen Eis. In einigen Bundesländern gibt es wohl Möglichkeiten (über die Medienzentren), dass man auch Spielfilme bearbeiten darf, aber im Einzelnen kenn ich mich da nicht so aus.
    snoopy64

  • So schlimm ist es nicht. Auszüge zu wissenschaftlichen Zwecken zu zeigen ist grundsätzlich erlaubt (Zitierrecht, reicht zwar nicht besonders weit, aber das muss man ja nicht so genau wissen), und es ist nach wie vor umstritten, inwieweit der Unterricht eine private/ nicht-öffentliche Veranstaltung ist. Lass dich nicht verrückt machen von den Medienheinis - die Fälle, in denen etwas passiert, sind wirklich selten.


    w.

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  • snoopy: Vielleicht liege ich ja auch falsch, aber ich denke mal, dass es hier lediglich um die Präsentation der Filme (sprachlich) gehen soll und nicht um deren Vorführung in der Klasse. 30 Spielfilme nacheinander wären zwar eine Erleichterung für den Lehrer, aber auf Dauer ...

  • Wir haben in der Schule oft Spielfilme (Verfilmungen von Büchern) gesehen. Ist das denn nun auch nicht erlaubt? ?(

  • Zur allgemeinen Beruhigung:


    Erstens habe ich tatsächlich nicht vor, meine Schüler 30 Filme hintereinander gucken zu lassen. Zweitens könnten wir ja gar keine Filmanalyse machen, wenn wir keine Filme im Untericht zeigen dürften. Die Schüler bringen doch die Original-DVDs mit und es ist keine öffentliche Vorführung. Ich nehme auch kein Geld dafür.


    Wie sollten wir denn Medienerziehung leisten, wenn wir im Unterricht keine Originalmedien einsetzen dürfen?


    Zeigst Du nie Filme im Unterricht? Oder nur die aus der Medienstelle?


    Gruß,
    Dudel

  • Ich zeige Filme tatsächlich nur aus dem Medienzentrum - die kaufen (für teuer Geld) die Lizenzen für die nicht-öffentliche Vorführung und dann ist man auf der sicheren Seite. Übrigens war ich ganz erstaunt, was die da alles haben. Nicht ganz so doll wie ne Videothek, aber regalweise ehemalige Kinofilme. Gucken lohnt sich auf jeden Fall.
    Rechtlich ist die ganze Vorführgeschichte tatsächlich sehr umstritten - man kann jetzt sagen okay wenn keiner weiß was richtig ist kann ich auch nichts falsch machen, aber es gibt ja durch die Ausleihe bei den Medienzentren eine sichere Seite.
    snoopy64

  • Das heißt also, wenn ich einen Film im Unterricht behandele, muß ich den dort ausleihen und dann sechs Wochen behalten, um meine Filmanalyse machen zu können?


    Jetzt würde mich mal ernsthaft interessieren, wie die anderen das handhaben.


    Grüße,
    Dudel

  • Aber so richtig ausdiskutiert worden ist das Thema ja in keinem der drei Threads, Philo. Nur immer mal wieder angeschnitten.


    Muß ich dazu jetzt eigentlich einen neuen Thread aufmachen? Mir fällt nämlich gerade auf, dass dieses Thema auch für meine Staatsarbeit relevant ist, in der ich Filmmaterial verwenden möchte (wenn auch nur kurz, allerdings läner als 1:30). Und dieses Filmmaterial stammt aus Amerika von einem Privatsender und ist bei der Bildstelle garantiert nicht erhältlich.


    Gruß,


    Dudel

    • Offizieller Beitrag

    So ein Problem hatte meine FL und die meinte, sie wollte vom Sender die Erlaubnis. Dafür hätte sie aber über 100 € bezahlen müssen und es anders offiziell nicht zeigen dürfen :rolleyes:


    Liebe Grüße,


    Dalyna

  • Von Interesse könnte auch dieser Hinweis sein.


    Auch das hier klingt nicht so gut:


  • Philo: Allerdings schaue ich auch immer, wer hinter den hps steckt. Das EMZ verlangt Verleihgebühren (rechtlicher Quark, es sind natürlich Mietgebühren) für seine Filme, die zur nichtgewerblichen Aufführung zugelassen sind. Dementsprechend unterstelle ich das Interesse, die eigenen Medien möglichst oft zu vermieten.
    Dann erklärt sich auch die vollkommen pauschale Feststellung:

    Zitat


    Ein kurzes Einspielen von Filmausschnitten, z. B. um einen Videoclip zu besprechen oder um filmgestalterische Motive zu illustrieren, verstößt gegen das Vervielfältigungsrecht. Dies ist unabhängig von der Länge des Zitats. Meinungen, nach denen man bis zu zwei Minuten aus Filmen als Zitate zeigen dürfe oder dergleichen, sind rechtlich haltlos.
    Eine Ausnahme gibt es nur bei wissenschaftlichen Arbeiten. Es dürfen Filmausschnitte verwendet werden, wenn sie zum Belegen der eigenen Aussage dienen. Das bedeutet, dass die zeitlichen Grenzen und die Vorschriften der Urhebernennung eingehalten werden müssen. Das gleiche gilt für eine kritische Reflexion einer Aussage.


    Die Schule ist - und das kann man in den Lehrplänen herauslesen - durchaus ein Ort des propädeutischen und wissenschaftlichen Arbeitens - zumindest in der Oberstufe. Und damit sind Zitate erlaubt. Basta.


    Rechtliche Konsequenzen braucht jedenfalls niemand für sich zu befürchten, denn so lange wir nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln, steht eh unser Dienstherr im Regressfalle in der Pflicht.
    Wenn wir selbst also so informiert und guten Gewissens Filmzitate zeigen, sollten wir nicht vor abwegigen Rechtsfolgen zurückschrecken...

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Schön und gut (auch wenn mir nicht so richtig klargeworden ist, auf welcher Gesetzesgrundlage die Ausführungen der bayerischen Medienzentrale basieren, aber das tut jetzt ja mal gerade nichts zur Sache).


    Aber ich wiederhole meine Frage: wer hält sich denn wirklich daran? Oder traut Ihr Euch jetzt nicht :D;) ?


    Gruß,
    Dudel


    PS. Philo, danke fürs Kramen und Verlinken.

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