HPR, GPR, ÖPR und SbV

  • Die in den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen genauer bestimmten Personalvertretungen

    HPR = Hauptpersonalrat, arbeitet auf kultusministerieller Ebene, i.e. auf der Ebene der Gesetz- und Erlassgebung, auch bei Stufenverfahren (Einigungsstelle) zuständig.


    GPR = Gesamtpersonalrat, arbeitet auf der Ebene der staatlichen Schulamtes (Verordnungen, Verfügungen, Abordnungen und Versetzungen, Fuktionsstellen etc), berät, schult und unterstützt die ÖPR


    ÖPR = örtlicher Personalrat - vertritt das Personal in allen die Dienststelle betreffenden Angelegenheiten.


    Auf allen Ebenen gibt es eine SbV = Schwerbehindertenvertretung, die in alle schwerbehinderte Kollegen betreffenden Angelegenheiten einbezogen werden müssen.


    Gesetzesgrundlage für alle: das Personalvertretungsgesetz - in diesem Link:

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