Klasse wiederholen in der GS

  • Hallo,
    ich habe im Februar eine vierte Klasse übernommen. In dieser Klasse gibt es eine sehr leistungsschwache Schülerin. Dieses Mädchen hat schon einmal eine Klasse wiederholt. Von den Leistungen her, müsste sie eigentlich die vierte Klasse auch wiederholen.... Geht das überhaupt?? Oder darf man in der GS nur einmal wiederholen???
    LG Ines

  • Hallo!


    Altlasten zu übernehmen ist ziemlich doof ...


    Ohne Details zu wissen, gehe ich davon aus, dass es vom Bundesland abhängt.
    In NRW ist es nicht möglich.
    Neben diesem rechtlichen Aspekt solltest du aber auch folgendes klären:


    Was sagt den die Schulleitung zu dem Kind? Es muss ja informiert sein, da dies Kind Thema bei einer Zeugniskonferenz gewesen ist.
    Wer hat die Klasse vor dir gehabt. Was sagen sie zu dem Fall?
    Gibt es Kollegen in der Stufe, die dir helfen können?
    Gibt es Förderlehrer? Wurde ein Sonderschulverfahren gestartet? Warum ist es nicht durchgekommen?


    Hoffe es hilft ...


    VG

  • geschmacklos, ein kleines mädchen "altlast" zu nennen.
    muss nicht zuallererst darüber nachgedacht werden was dieses kind kann, wie ihm mut gemacht werden kann, wie sein selbstbewusstsein gestärkt werden kann.
    "sitzenbleiben lassen" nützt überhaupt nix. es ist nur teuer und verschwendet lebenszeit.
    integration in der schule heißt: kinder langsam oder schnell sein zu lassen, sie auf keinen fall zu demütigen, ihre lernwege freizugeben, sie zu akzeptieren wie sie sind.

  • Zitat

    robischon schrieb am 22.04.2006 15:52:


    "sitzenbleiben lassen" nützt überhaupt nix. es ist nur teuer und verschwendet lebenszeit.
    integration in der schule heißt: kinder langsam oder schnell sein zu lassen, sie auf keinen fall zu demütigen, ihre lernwege freizugeben, sie zu akzeptieren wie sie sind.


    Genau meine Meinung.


    Altlast bedeutet für mich: Es wurde in der Vergangenheit etwas falsch gemacht, was Kollegen, welche die Klasse kurzfristig übernehmen müssen, ausbügeln müssen.
    Das klang in diesem Fall so.
    Das Kind war natürlich nicht gemeint!
    Ich habe bewußt diese Bezeichnung gewählt, da ich diese systembedingtes Schwarzepeterspiel schon häufig erlebt habe und ich es sehr nervig finde.
    Deswegen auch meine Fragen in Richtung Schulleitung.
    Die muss sich in diesem Fall Fragen lassen, was unternommen wurde, um das Kind zu förden. Und Sitzenbleiben bringt natürlich in den meisten Fällen nichts. Dies ist ja offenbar wieder ein Beispiel dafür.


    VG

    • Offizieller Beitrag

    Für NRW gilt die sog. Versetzung aus pädagogischen Gründen. Selbst wenn das Mädel noch keine Klasse wiederholt hätte, dürfte sie nach dem Halbjahrszeugnis mit Empfehlung für die weiterf. Schule nicht mehr zurücktreten. Ich nehme an, dass sie an der Hauptschule angemeldet ist. Da würde ich mich mit der künftigen KL in Verbindung setzen und evtl. schonmal ein AO-SF einleiten. Vor den Sommerferien wird es dafür sowieso keinen Termin mehr geben. Armes Kind ...

    Ein Niederrheiner ist einer, der nix weiß und alles erklären kann.
    Hanns Dieter Hüsch

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