Schwimmschein

  • Ich wurde von meiner Grundschulleitung gefragt, ob ich nicht den Schwimmschein machen könne, damit ich die Kinder zum Schwimmunterricht begleiten kann.
    Wo kann man diesen Schein machen? Was ist dafür erforderlich (sehr gut bin ich im Schwimmen nämlich nicht)? Was kostet ein solcher Schein? Trägt die Schule oder das Land NRW die Kosten?
    Ich wollte mich zuerst hier erkundigen, bevor ich mit meiner Schulleitung darüber spreche.
    Manu<br>

  • Hallo
    ALso im Saarland ist dieser Kurs im Fortbildungsheft und kann als normale Fortbildung durchgeführt werden. Es kostet nichts, keine Ahnung, wie es aber in anderen Bundesländern ist.
    Gruß Petra<br>

  • In NRW reichte ein Bronzener Rettungsschwimmschein aus, den ich beim DLRG machte. Ich würde es mir aber gut überlegen, ob ich den Schein mache. Zum Teil finde ich es hahnebüchen unter welchen Umständen man Schwimmen gehen muss. Eine Kollegin hatte ein schlimmes Erlebnis, sie ist sogar Sportlehrerin. Es war ein Schwimmboden, der sich verstellen ließ. Die Zeigetafel meldete, dass eine Schwimmtiefe von 85 cm war (alle Kinder hätten stehen können). Sie schickte die Kinder ins Wasser und Nichtschwimmer soffen ab, die Anzeigentafel stimmte nicht.
    Nur mit Mühe schaffte sie alle zu retten.
    Ich würde mir erst Gedanken darüber machen, ob ich wirklich supergut tauchen kann, dass ich auch auf den Grund komme. (ich habe z.B. im Becken mit 3 M meinen Schein gemacht, schaffte ich mit Mühe, aber musste dann im 4,30 tiefen Becken unterrichten).
    Sind die Rahmenbedingungen akzeptabel?
    Wenn du einmal Schwimmlehrer bist, dann wirst du es nicht los und musst unter Umständen immer gehen.
    Ist natürlich etwas anderes, wenn man noch keine feste Stelle hat und dadurch vielleicht Pluspunkte sammeln kann.



    <br>

  • Hallo,
    ich möchte nochmal diesen Thread heraus kramen und nach euren Meinungen fragen.
    Mein Ref. neigt sich bald dem Ende und ich überlege wirklich, ob ich -hauptsächlich um Pluspunkte bei der Bewerbung zu haben- den Schwimmschein (NRW) machen soll. Dazu müsste ich in den Ferien sicherlich etwas trainieren, da meine Kondition und Ausdauer im Ref. sehr nachgelassen hat.
    Einerseits würde ich den Schein gerne machen, andererseits teile ich auch Elefantenflips Bedenken.


    Wie, wo und wann habt ihr den Schein gemacht? Ist er mit schlechter Kondition zu schaffen?


    LG Leila

  • Hallo Leila!


    Ich kann dir wirklich nur wärmstens empfehlen den Schein zu machen. aus zwei Gründen:
    1. Einstellungschancen. Ohne Schein wirds schwierig. steht mittlerweile in vielen Ausschreibungen drin. (Meine Mama ist Schulleiterin in NRW und sie stellt niemanden mehr ohne Schein ein)
    2. Ausflüge und Klassenfahrten. Du darfst Schwimmbesuche welcher Art auch immer nur mit Schein machen


    Wirklich schwer ist der Schein wirklich nicht. ich hab ihn jetzt Anfang des Jahres gemacht völlig ohne Training. Wenn du halbwegs Schwimmen und Tauchen kannst sit es locker machbar!
    Ich hab ihn bei der DLRG gemacht. Der Kurs war angesetzt auf 5 Abende, ich hab ihn an 3 gemacht. Und ich bin weiß Gott nicht super sportlich oder trainiert. Bin da das erste Mal seit der 10ten Klasse oder so mal wieder unter Zeitdruck geschwommen und es hat sofort geklappt.


    Ich würd auch nicht so allein trainieren. Die DLRG Kurse sind doch dafür da um es dir zu zeigen. Da der Bronzeschein reicht muss man meiner Meinung nach auch gar nicht trainieren, ich fand den ziemlich simpel. Und die Theorieprüfung war schon fast eine Beleidigung an jeden halbwegs inteligenten Menschen.


    Erkundige dich einfach bei der örtlichen DLRG Gruppe wann der nächste Kurs beginnt und dann ab ins Wasser!


    LG Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

    Einmal editiert, zuletzt von Sunrise1408 ()

  • Hi Sunrise,
    danke für deine ausführliche Antwort!
    Dann werde ich mich mal auf die Suche nach Kursen machen und dann das kühle Nass "genießen"


    LG Leila

  • Also reicht der Bronze- Rettungsschein? Muss man den auch mal erneuern oder hält der dann ewig?
    LG Primi

  • hallo primi,


    in nrw ist es so, dass du deine rettungsfähigkeit alle 4 jahre erneut unter beweis stellen musst.
    ich habe im rahmen der qualifikationserweiterung schulsport die rettungsfähigkeit wiederholt und dort wurde uns das ausdrücklich so mitgeteilt. unser schulleiter bekam vor einiger zeit einen brief der schulrätin, in dem stand, dass die rettungsfähigkeit nicht wiederholt werden müsse, ist aber schmarrn...


    liebe grüße,
    grundschullehrerin

  • Danke für deine Antwort! Dann ist es ja unsinnig, wenn ich die Rettungsfähigkeit schon jetzt erwerbe und erst 2007 ins Referendariat gehe. Denn dort brauche ich die bestimmt auch nicht, oder?
    LG Primi

  • hallo primi,


    du hast recht, das macht wenig sinn. da du im referendariat nur in zwei fächern ausgebildet und auch nur in diesen eingesetzt werden darfst, wirst du den schwimmschein im referendariat nicht brauchen...


    liebe grüße,
    grundschullehrerin

  • Ähm von wegen Rettungsschwimmer auffrischen und so.


    Kann da nur mal wieder auf meine Mami zurückkommen. (Meine ist ja grad mal 6 Monate alt) Meine Mutter hat ihren schein sagen wir mal so vor ca. 20 Jahren gemacht, und noch nicht einmal aufgefrischt. Die Vorletzte Lehrerin die sie eingestellt hat hat einen Schein aus Studiumszeiten vorgelegt (Sportstudium) und hat ihn seitdem auch nicht mehr aufgefrischt.


    Ich kenne bis jetzt niemanden der das getan hat. Und wenn die Schulrätin das nem rektor schriftlich gibt ist man doch eh aus dem schneider. Ich fand ihn zwar ziemlich simpel und würd ihn auch nochmal machen wenn es sein muss, aber wenn es nicht sein muss lass ich es.


    Und noch was. sowohl in NRW als auch in NDS reicht der Bronzeschein.


    LG Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • Sunny,


    Grundschullehrerin ist in NRW und du in Niedersachsen. Und ich glaube, selbst im westfälisch-niedersächsischem Grenzgebiet gilt der föderalistische Satz "andere Länder, andere Sitten".


    LG, das_kaddl.


  • hallo sunny,


    angenommen, es passiert etwas, wird vor gericht die erste frage sein:
    wann haben sie zum letzten mal ihre rettungsfähigkeit nachgewiesen?
    wenn das dann schon viele jahre her sein sollte, wird die nächste frage sein:
    hätten sie die möglichkeit gehabt, diese erneut nachzuweisen?
    denke nicht, du wärest aus dem schneider, nur weil die schulrätin keine ahnung hat...
    ich kann aber gerne noch einmal den schwimmerlass herauskramen und zitieren. ich habe mich über den brief der schulrätin sehr aufgeregt und den sachverhalt daher mit vielen diskutiert...


    lg,
    grundschullehrerin

  • Liebes Kaddl,


    ich weiß, dass ich in NDS bin und Grundschullehrerin in NRW. Nur, meine Mami ist in eben demselben Bundesland wie Grundschullehrerin.


    Aber nun gut, ich lass mich da gern eines besseren belehren, aber wie gesagt, ich kenne niemanden, der es aufgefrischt hat.
    Und einer Schulrätin unterstelle ich erst mal, das sie weiß wovon sie spricht. So ist das zumindest bei denen die ich bisher kennen gelernt habe!


    LG Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • Habe gerade folgendes gefunden. Da steht nix von auffrischen alle 4 Jahre oder so. Bin nur etwas unsicher was den letzten Absatz angeht.
    Bin leider (noch) nicht so gut im interpretieren von juristischen Texten. Klärt mich auf, falls ich da was zwischen den Zeilen lesen muss.


    http://www.sichere-schule-nrw.de/schwimmhalle/001/01.htm#


    LG Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • Zitat

    Die Lehrkräfte sind grundsätzlich verpflichtet sicherzustellen, dass sie die vorgenannten Anforderungen unter den jeweiligen Bedingungen der Schwimmstätte erfüllen, in der sie Aufsicht über Schülerinnen und Schüler führen bzw. Schwimmunterricht erteilen.

    (Zitat aus Link von Sunrise)
    Da steht also schon (und so ist es uns erklärt worden), dass du dich selbst immer mal wieder vergewissern musst, ob du noch tief genug tauchen kannst, ob du das Retten noch beherrscht. Im Zweifel wirst du das glaubhaft machen müssen. Wirklich auffrischen (im Sinne von den Schein nochmal machen) muss man aber wohl nicht - laut dem Link. Aber vielleicht kann Grundschullehrerin ja noch was Anderes zitieren?
    Letztlich ist es wahrscheinlich wie mit dem leidigen Thema Pflaster: Da sind sich GUVV und DRK ja auch nie einig, ob man jetzt Pflaster kleben darf oder nicht, einheitliche, echte Vorschriften gibt es offenbar nicht. :rolleyes:


    LG
    Britta

  • also gut:


    In dem Heftchen, aus dem Sunny zitiert hat, steht weiterhin (auf Seite 58):


    "Die in den "Sicherheitsvorschriften für das Schwimmen im Rahmen des Schulsports" geforderte Rettungsfähigkeit sollten Lehrkräfte, die Schwimmunterricht erteilen, in angemessenen Zeiträumen erneut nachweisen. Nach Auffassung der Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung wird ein Zeitraum von ca. vier Jahren als angemessen betrachtet."


    Ich bin selber keine Juristin, habe aber erklärt bekommen, dass es sich bei sogenannten "Empfehlungen" (... sollten ...) um Verpflichtungen handelt...


    Grüße,
    Grundschullehrerin

  • Ok, bin überzeugt. In der Praxis allerdings kenne ich tatsächlich niemanden, der das macht - zumal es auch von unserer Schulrätin so dargestellt wurde, dass es nicht nötig ist. Trotzdem, wenn was passiert...


    LG
    Britta

  • Hallo Ihr Lieben,
    ich muss mich mal kurz zu Wort melden.
    Hatte grade vor ner Woche mit meinem ehemaligen Schwimm-Dozenten der Uni über die Auffrischung gesprochen...
    Ich musste den Silber-Schein im Sportstudium absolvieren (damals 04/2002) und habe bereits 06/2003 aufgefrischt.
    Nun steht die nächste Auffrischung an, bevor ich ins Ref. gehe,
    so der Dozent - ebenfalls für den 1. Hilfe-Schein,
    der ebenfalls alle 2 Jahre aufgefrischt werden sollte.
    Dieser sollte übrigends ein `großer´Schein à 8 Doppelstunden sein!
    Nun, vor der Einstellung/Berwerbung zum Ref. oder Beamtung sollten die Scheine schon gültig sein und
    weiter müssten sie auch aufgefrischt werden.
    Nur, ich glaube, dass nur wenige Sportlehrer gültige Scheine besitzen...

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