• Hallo zusammen,


    Vielleicht kann mir ja einer von euch in der Beantwortung dieser "Problematik" weiterhelfen.
    Wie hoch darf der Nebenverdienst für einen verbeamteten Lehrer betragen? Wie hoch darf der Zeitaufwand betragen - sprich wieviel Stunden in der Woche/Monat darf man nebenbei arbeiten?
    Wie sieht das gleiche bei einem Angestellten-Verhältniss aus? Vielleicht hat ja der ein oder andere von euch bereits ähnliche Fragen zu klären gehabt und kann mir weiterhelfen.
    Besten Dank.


    Liebe Grüße
    Sunshine

    • Offizieller Beitrag

    Kann nur soviel sagen: Bei einer Freundin wurden 10h monatlich genehmigt (hatte sie auch beantragt). Sie ist im Ref (Beamtin auf Widerruf) und es handelt sich um eine nicht pädagogische Tätigkeit. Verdienst nicht so hoch, unter 300€ netto zusätzlich.


    Gruß leppy

  • Hallo sunshine,


    warum wendest du dich nicht an deinen Dienst"herrn"? Ich bin bei der Landesschulbehörde bisher immer gut beraten worden.
    Ich habe eine Nebentätigkeitsgenehmigung, die weder zeitlich noch finanziell begrenzt ist. Selbstverständlich darf die Nebentätigkeit deine Haupttätigkeit nicht behindern.
    Das wirst du deinem Arbeitgeber versichern müssen.
    Die Höhe des Honorars wird wahrscheinlich keine Rolle spielen.

  • Ich weiß nur, dass man diese Nebentätigkeit anmelden muss. Ist aber in der Regel kein Problem.


    Darauf wurde in unserer letzten Personalversammlung ausdrücklich hingewiesen.


    Haben Eure Tage eigentlich mehr Stunden als meine? ?(


    Gruß
    Super-Lion

  • In Ba-Wü müssen seit 1998 ALLE Nebentätigkeiten, egal ob ehrenamtlich, nebenberuflich oder selbständig angemeldet bzw. genehmigt werden. K&U vom 8.Juni 1998, Nr. 10, S.140


    Als Beamter ist man verpflichtet, seine gesamte Arbeitskraft vollständig dem Wohle des Dienstherrn und der Beamtentätigkeit zu widmen. Auf Grund dieser vollständigen Hingabe an den Dienstherrn genießt man auch die vollständige Versorgung lebenslang, sowie stagnierende Gehälter, steigende Arbeitsbelastungen und besitzt kein Streikrecht.


    Genauso darf man keiner anderen Beschäftigung nachgehen - es sei denn, der Dienstherr hat's erlaubt, weil er einen Vorteil für den Staat darin sieht. :P


    Dazu wurde eine umfangreiche Verordnung erlassen, es wird zwischen genehmigungspflichtigen und anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten unterschieden.
    Über Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Schulleiter oder Schulrat.... dort liegt die Verordnung und das Formblatt


    Beim Zusatzverdienst gibt es gestaffelte Beträge (je nach Gehaltsstufe) die hinzuverdient werden dürfen. Was mehr verdient wird, muss dem Dienstherrn abgeliefert werden. (Wirklich!)
    A1 bis A8: 3700 Brutto
    A9 bis A12: 4300 brutto
    A13 bis A16: 4900 brutto
    die höheren Gehaltsklassen kann ich mir hier wohl ersparen....


    Von der Genehmigungs- und Ablieferungspflicht sind nur wenige Tätigkeiten ausgenommen, u.a. die Tätigkeit als Schriftsteller. bei Lehr-, Vortrags-, Prüfungs- und Gutachtertätigkeit. Angezeigt werden muss jedoch ALLES.


    langer google-link

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • hallo,
    @ alias: die angegebenen Zusatzverdienste sind jährlich, nicht monatlich, oder?

    Live moves pretty fast, if you don't stop and look around once in a while, you might miss it.

  • Zitat

    ferrisB. schrieb am 11.12.2005 00:50:
    hallo,
    @ alias: die angegebenen Zusatzverdienste sind jährlich, nicht monatlich, oder?


    Jährlich!
    Wobei - wie erwähnt - Einkünfte aus bestimmten Tätigkeitsbereichen von der Ablieferungspflicht ausgenommen sind. So wird z.B. bei einem Buchautor angenommen, dass sich der zusätzliche, die Haupttätigkeit belastende Arbeitsaufwand für den geschriebenen Bestseller in Grenzen hält.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ich hab da auch mal direkt eine Frage zu.


    Ich beginne im Februar mein Ref in NRW. Bis jetzt arbeite ich im Reisebüro als Aushilfe. Mein derzeitiger Chef hat mir nun angeboten auch während des Refs z.B. samstags oder in den Ferien für ihn zu arbeiten.


    Ehrlichgesagt verdiene ich dort nicht viel (6€/h + Provision), aber als Reisebüromitarbeiter bekommt man seeeeehhhr viele Vergünstigungen, wenn man in Urlaub fahren möchte. Es gibt z.B. viele Hotels auf den Kanarischen Inseln und in der Karibik, die einen einladen. Dass heißt, ich bezahle nur den Flug!


    Nun meine Fragen:


    1) Was darf ich nebenbei verdienen? Gelten für das Ref andere Bedingungen?
    2) Wird das zusätzliche Gehalt versteuert bzw. was muss ich davon abgeben?
    3) Brauche ich eine zweite Lohnsteuerkarte, wenn ich dort weniger als 400 Euro verdiene?
    4) Würdet ihr weiter im Reisebüro arbeiten?


    Ich muss zugeben, dass ich sehr gerne weg fahre und noch möglichst viel von der Welt sehen möchte (vor allem wenn es so günstig ist!!!!). Andererseits habe ich Angst den Überblick über das Ref zu verlieren und mich zu überarbeiten. Was würdet ihr machen?


    Frutte55

  • Sunshine1978: Ich kenne mich nur mit dem bayerischen Beamtenrecht aus; die Bestimmungen sind aber ähnlich. Hierzulande ist eine Nebentätigkeit so lange genehmigungsfrei (aber anzeigepflichtig), wie sie nicht mehr als ein Fünftel der regulären Arbeitszeit beträgt (bei der geltenden 40-h-Woche also acht Stunden wöchentlich) oder sich in einem künstlerischen, schriftstellerischen oder gutachterlichen Rahmen bewegt. Alles, was darüber hinausgeht, ist genehmigungspflichtig, wird aber meist abgelehnt, weil eine Beeinträchtigung der Haupttätigkeit angenommen wird.


    Frutte55: Ich habe selbst während des Ref nebenbei gearbeitet. Von der Zeit her ist es sicherlich machbar, allerdings habe ich den Nebenjob auch oft verflucht, wenn ich den Samstag halt doch gebraucht hätte. Ach ja: Sollten dein Schul- und dein Arbeitsort identisch (und womöglich eine Kleinstadt) sein, dann würde ich mir schwer überlegen, einen Nebenjob mit Publikumsverkehr auszuüben. Eltern können sehr unangenehm werden, wenn sie den Eindruck haben, man setze nicht seine ganze Arbeitskraft für ihren Nachwuchs ein (das gilt vor allem, wenns mal Probleme gibt).

  • Danke für deine Antwort, Franziskus.


    Kann mir keiner sagen, ob mein zusätzliches Gehalt versteuert wird oder ob ich alles behalten darf???

  • Zitat

    Frutte55 schrieb am 13.12.2005 20:47:
    ...Kann mir keiner sagen, ob mein zusätzliches Gehalt versteuert wird oder ob ich alles behalten darf???


    Interessante Frage. Wo kann ich Geld verdienen, das ich nicht versteuern muss?


    Du musst dem Finanzamt deine sämtlichen Einkünfte darlegen.
    Wenn dein Arbeitgeber den Lohn bereits pauschal versteuert hat, musst du nix drauflegen - aber Steuern zahlen alle - mit Ausnahme von Daimler-Chrysler :P

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Danke erstmal für die schnellen Antoworten - tolles Forum.
    Aber schaut doch auch mal unter meinen threat "Vorraussetzungen für Verbeamtung". Kann mir denn da keiner was zu sagen?


    Franziskus: Wo liegt denn der Unterschied zwischen "anzeigepflichtig" und "genehmigungspflichtig"?


    Besten Dank
    Sunshine

  • Zitat

    Sunshine1978 schrieb am 14.12.2005 09:28:
    ....
    Franziskus: Wo liegt denn der Unterschied zwischen "anzeigepflichtig" und "genehmigungspflichtig"?
    ...


    Ich bin zwar nicht Franziskus, antworte trotzdem:
    anzeigepflichtig: Der Arbeitgeber muss darüber informiert werden, was du tust, darf es dir aber nicht verbieten


    genehmigungspflichtig: Der Arbeitgeber kann dir diese Tätigkeit untersagen oder mit Auflagen erlauben.


    Isabella:
    Lehrtätigkeit ist in der Regel genehmigungsfrei, muss jedoch ebenfalls angezeigt werden - schließlich bist du auch verpflichtet, deine dir zustehende Erholungszeit zur Erholung zu benutzen - damit du danach mit vollem Elan für deinen Arbeitgeber werkeln kannst.


    @all
    Die Auführungsbestimmungen und Detailregelungen zur Nebentätigkeit sind von den Ländern formuliert - und daher nicht allgemeingültig für die gesamte BRD nennbar.
    Über google findet man jedoch die läönderspezifischen Regelungen:
    http://www.google.de/search?q=…%A4tigkeit+der+Beamten%22

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Was ist überhaupt eine Nebentätigkeit per Definition?


    Im Beitrag von "alias" ist sogar von einer ehrenamtlichen Nebentätigkeit die Rede. Muss man also anzeigen, wenn man beim Vereinsfest als Vereinsmitglied 20 Minuten ehrenamtlich beim Getränkeausschank hilft. Das wäre dann wohl eine ehrenamtliche Nebentätigkeit, oder wie oder was? Also was bitteschön ist eine ehrenamtliche Nebentätigkeit. Den Begriff Nebentätigkeit verbinde zumindest ich mit "Geld verdienen", sonst würde es ja völlig den Rahmen sprengen.

  • Hallo,


    Ich schließe mich der Frage nach einer Nebentätigkeit an.


    Gibt es da bei Euch neue Erfahrungen ( mich würde besonders die Regelung in Niedersachsen interessieren)?


    Mir ist immer noch nicht soganz klar wie groß der zeitliche Umfang sein darf und welche Tätigkeiten okay sind.



    Gruß


    Anne

  • am besten den Dienstherren fragen -- wie vor einigen Jahren schon jemand schrieb.


    Und BITTE: (nicht persönlich gemeint, gilt für alle Alte-Beiträge-Raufholer *gg*)
    So einen alten Beitrag muss man wirklich nicht extra hochholen, da DARF man einen neuen aufmachen, obwohl es so einen schon gab :P. Oder seh ich das komplett falsch? Mich nervt das jedes Mal!
    Da antwortet doch jeder auf den Ausgangsbeitrag *ächz*.
    Oder schaut ihr alle immer auf's Datum?

    • Offizieller Beitrag

    Hm, Herzchen, ich bin da immer etwas zwiegespalten:
    Ab wann darf man dann den neuen Thread aufmachen? Nach einem halben Jahr, einem Jahr etc. ? Wer setzt da die Grenze?
    Außerdem finde ich es ehrlich gesagt auch genauso nervig, wenn es 5 Threads zu ein und demselben Thema gibt und ich mir denke: "Mann, das haben wir doch schon längst durchdiskutiert!"
    Aber ich fürchte die ideale Lösung für alle existiert noch nicht.
    Achja: Doch, ich gucke inzwischen in der Tat aufs Datum.


    Liebe Grüße
    Hermine

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