Besoldung Grundschule (Lehrer, Konrektor, Rektor)

  • Guten Morgen zusammen!


    Die Suchfunktion konnte mir nicht weiterhelfen, zumindest konnte ich nichts finden.


    Kurze Frage, kurze Antwort genügt, wenn das möglich ist.


    Nach welcher Stufe werden Grundschullehrer besoldet? Welche Stufe ist hier maximal möglich?


    Wie sieht es bei Konrektor aus?


    Wie beim Rektor?


    Interessiert mich einfach so, da vor kurzem jemand behauptete, dass Grundschullehrer nicht so toll verdienen würde.


    Vielleicht weiß es ja jemand.


    Viele Dank und liebe Grüße
    Super-Lion

    • Offizieller Beitrag

    In RLP:


    "Normale" GS/HS-Lehrer A12


    Danach kommt es auf die Größe der Schule an. An großen GS kann es schon A13 plus Zulage geben. Wenn ich mich recht erinnere ist es an einer großen verbundenen Grund- und Hauptschule möglich A14 plus Zulage (oder wars sogar A15?) zu bekommen. An sehr kleinen GS (einzügig) gibt es nur A12 plus Zulage für den Rektorenposten.


    Konrektoren an großen Schulenkönnen auch A13 bekommen. (alles ohne Gewähr ;) )


    Irgendwo hab ich das mal gelesen (Besoldungsgesetz ). Im Amtsblatt mit den Stellenausschreibungen steht auf jeden Fall immer drin, wie eine Stelle besoldet wird.


    Gruß leppy

  • Hallo,


    in Bayern bekommt man für Grund- und Hauptschule A 12, Hauptschule hat man 29 Stunden, Grundschule mindestens auch, ich glaube, sogar 30.
    Als Konrektor oder Rektor kommt es auf die Anzahl der Schüler an, man bekommt in jedem Fall Zulagen.


    Kommt auch auf das Bundesland an.


    Tina

    Ein Hund denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, sie müssen Götter sein!" Eine Katze denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, ich muss ein Gott sein!"

  • Als ich noch an meiner alten Ref-Schule war, kam eines Tages der Rektor ganz stolz ins Lehrerzimmer und zeigte einen Brief der Bezirksregierung.


    Darin stand, dass wir ja nun eine bestimmte Grenze an Schülern erreicht haben, ab der man einen "Hauptlehrer" benötigt. Sie ernennen ihn hiermit ab sofort zum Hauptlehrer der Grundschule xy, Einstufung A13 ab sofort. Vorher gab's nur - wie Leppy schon schrieb - A12 mit Zulage. Es handelte sich übrigens um eine Schule mit ~160 Schülern.


    In dem Schreiben stand aber auch, dass die Position des "Hauptlehrers" wieder von der Schule abgezogen wird (und der Rektor somit wieder nach A12 + Z besoldet wird), wenn die Schülerzahl unter eine bestimmte Grenze fällt.


    Der Brief hing mit Smilie versehen noch einige Wochen im Lehrerzimmer.


    LG, das_kaddl.

  • Es ist wirklich abhängig von der Schulgröße, in der GS kann auch mal ein vereinzelter Konrektor auf A 13 kommen, wenn die Schule groß genug ist. Diese Schulen sind natürlich heiß begehrt.
    A 13 oder auch die Zulage (jemand erzählte mir von 100 Euro netto) sind im Vergleich zum Arbeitsaufwand, zur Belastung so minimal, so dass das für mich kein Grund wäre, eine Funktionsstelle anzunehmen.
    flip

  • In Hessen kriegen die Grundschullehrer - unabhängig von der Größe der Schule - A12. Die Zulage gibt es für den Konrektor ab einer gewissen Schülerzahl, und es ist "nicht wirklich" viel ( ;) siehe anderen Thread)


    Auch das Rektorengehalt ist an die Schülerzahl gekoppelt (allerdings an die vor zwei Jahren oder so, soweit ich weiß).


    Gruß venti :)

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