Beamter auf Probe, Schwangerschaft, Elterngeld

  • Hallo ihr Lieben,
    also, ich hab da mehrere Fragen:
    Wenn man Beamtin auf Probe ist, hat man dann eigentlich schon die gleichen Rechte wie eine auf Lebenszeit verbeamtete Kollegin? Ich meine vor allem in Bezug auf eine Schwangerschaft (nein, ich bin es noch nicht, aber man kann mit dem "Informationssammeln" ja nicht früh genug anfangen :rolleyes: ).
    Wird einem die Stelle "frei" gehalten wenn man in Mutterschutz geht und verschiebt sich die Zeit der endgültigen Verbeamtung einfach nur um die Zeit, die man ausgesetzt hat?
    Wie ist es denn, wenn man ein Jahr nach der Geburt aussetzt und das "nette" Elterngeld in Anspruch nimmt, dass ja 2007 eingeführt wird. Kann man auch dann später zurück in seine alte Stelle oder ist dies nur den verbeamteten Lehrerinnen vorbehalten?
    Ich frage deshalb weil ich, obwohl ich die Suchfunktion benutzt habe, bisher noch keine wirklichen Antworten gefunden habe.
    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.
    LG,
    Halbmond

  • Hallo,
    ich bin bzw. war fast in dieser Situation - auch in NRW. Deshalb kenn ich mich aus.
    Du hast als Beamte auf Probe die gleichen Rechte wie als Beamte auf Lebenszeit. Du bekommst also Mutterschutz und Elternzeit ganz normal wie andere auch. Wenn man länger als 1 Jahr zu Hause bleibt, hat man keinen Anspruch mehr, an seiner alten Schule unterzukommen, muss aber eine gleichwertige Stelle an einer anderen Schule im Kreis angeboten bekommen. Die Probezeit verlängert sich dann halt. Wenn du vor der Elternzeit z.B. drei Monate Probezeit hattest, dann in Elternzeit gehst und nach einiger Zeit wieder kommst, setzt du die fehlende Probezeit fort.
    Bei mir stand das dann übrigens mit der Probezeit gar nicht mehr zur Diskussion. Da eine Schwangerschaft ja 9 Monate dauert und die verkürzte Probezeit 12 Monate, konnte ich noch in der Schwangerschaft meinen Besuch zur Verbeamtung durchführen und mich begutachten lassen. Somit habe ich also pünktlich zu Beginn des Mutterschutzes die Probezeit abgeschlossen.
    Liebe Grüße
    Alema

  • Vielen Dank Alema für deine Antwort. Sie hat mir sehr geholfen :) Dann kann ich ja jetzt mit meiner Planung fortfahren ;)


    Lieben Gruß,
    Halbmond

  • Hm, da fällt mir noch 'ne Frage ein. Vielleicht kennt sich ja schon irgendjemand damit aus, da die Frage sehr speziell ist :rolleyes:
    Wie ist es eigentlich mit dem sogenannten Mutterschutz und dem zukünftigen Elterngeld. Bisher bekam man doch vier Wochen vor der Geburt und sechs Wochen danach noch sein normales Gehalt, oder? Entfällt dieses nun und wird durch das neue Elterngeld ersetzt oder bekommt man das Elterngeld erst nach dem Mutterschutz (war das jetzt verständlich... )
    Im Prinzip ist es ja egal, aber wir haben ja Ferien, da hat man ja die Zeit sich über so etwas schon mal Gedanken machen :D:D

  • Guten Morgen,


    der Mutterschutz besteht 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Während dieser Zeit bekommst du dein normales Gehalt weiter ausbezahlt. Wenn du danach Elternzeit nehmen möchtest, bekommst du das "neue Elterngeld" (67% deines letzten Nettogehaltes) für 12 bzw. 14 Monate (hängt davon ab, ob du alleinerziehend bist oder ob dein Partner einen Teil der Elternzeit mitübernimmt).


    LG Lea

  • @ Lea,
    danke für deine Antwort.
    Das würde ja dann bedeuten, dass man insgesamt 14 Monate (wenn nur ich das Elterngeld in Anspruch nehmen würde) nach der Geburt zu Hause bleiben dürfte und man in dieser Zeit trotzdem noch Geld bekommen würde, oder? 2 Monate das normale Gehalt und danach noch 12 Monate Elterngeld. Habe ich das richtig verstanden?

  • hallo halbmond,


    du bekommst acht wochen dein normales gehalt weiter gezahlt (also während des mutterschutzes), anschließend noch 10 monate elterngeld. es sind insgesamt 12 monate, 14 monate sind es nur, wenn dein partner mindestens zwei monate lang pausiert oder nicht mehr als 30 wochenstunden arbeitet...


    liebe grüße,
    grundschullehrerin

  • Hallo,


    das mit den 30 Wochenstunden kapiere ich nicht. Wenn ich jetzt von 42 Wochenstunden ausgehe und die in der Elternzeit auf 30 Wochenstunden reduzieren würde, bekäme ich ja auch ca. 60% vom Gehalt. Dann gibt doch wohl kaum noch mal 67% obendrauf, oder?


    Oder sind es 30 Stunden im Monat? Dann wäre ja aber der Begriff "Wochenstunden" unsinnig. ??? ?(


    LG
    Tina

    Ein Hund denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, sie müssen Götter sein!" Eine Katze denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, ich muss ein Gott sein!"

  • Hallo,


    also wenn ich 30 Stunden arbeiten würde noch mal 67% der restlichen 12 Stunden?


    PS: Ist bei mir nicht aktuell. ;) Aber es interessiert mich trotzdem. :)


    LG
    Tina

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  • huhu tina,


    ja, so ist es.
    habe mir heute die zeitschrift "schwangerschaft & geburt" gekauft, weil es bei mir / uns aktuell ist...
    war mir vorher auch nicht sicher, wie das ganze funktioniert...


    liebe grüße,
    grundschullehrerin

  • Hallo,


    das ist ja eigentlich echt super, oder? Da könnte man sich das Ganze glatt noch einmal überlegen.


    Mit meinem letzten Freund hatte ich mal über Kinder gesprochen, aber er hat damals noch studiert und wenn mein Verdienst weggefallen wäre, wäre das im Prinzip unmöglich gewesen.


    LG
    Tina

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  • Oh wie schön. Hier sind ja doch ein paar die sich mit diesem Thema auskennen :D
    Wie sieht es denn mit dem Kindergeld aus. Dieses gibt es doch sicherlich auch noch, zumindest, sobald es nach 12 Monaten kein Elterngeld mehr gibt, oder?
    Und ab wann bekommt man eigentlich den Familienzuschlag für ein Kind. Sobald man nach einem Jahr wieder anfängt zu arbeiten oder direkt nach der Geburt?
    So viele Fragen. Bitte nicht böse sein... ;););)

  • Hallo,


    das mit dem Familienzuschlag weiß ich nicht, aber das Kindergeld gibt es noch zusätzlich.


    Hier kannst du dich auch informieren:


    http://www.elterngeld.net/


    LG
    Tina

    Ein Hund denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, sie müssen Götter sein!" Eine Katze denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, ich muss ein Gott sein!"

  • huhu,


    da sich die höhe des elterngeldes nach der höhe des durchschnittlichen nettogehaltes der letzten zwölf monate berechnet, kann ich mir nicht vorstellen, dass es den familienzuschlag gleich nach der geburt gibt. anders ist es wahrscheinlich, wenn der partner ebenfalls im öffentlichen dienst ist, da dann doch sicher dieser den zuschlag bekommt, oder?


    liebe grüße,
    grundschullehrerin

  • @ Tina34,
    danke für den Link und deine hilfreichen Infos.


    @ Grundschullehrerin,
    ja, das hört sich logisch an. Dann gibt es den Familienzuschlag wahrscheinlich erst, wenn man wieder arbeitet. Aber Elterngeld und Kindergeld reicht ja auch erstmal :)

  • Hallo,
    muss mich mal kurz einmischen. Wow, wenn ich die Diskussion hier lese, werde ich total neidisch. Ich bin ein halbes Jahr zu früh schwanger geworden. Warum hat unsere Kleine sich nicht noch etwas Zeit gelassen? Mir geht das ganze Elterngeld durch die Lappen. In meinem halben Jahre Elternzeit werde ich wohl außer Kindergeld nix bekommen und muss auch noch die PKV weiter zahlen. Wie gemein!!! Und dann muss ich auch noch spätestens nach einem halben Jahr wieder arbeiten, obwohl ich gerne ein Jahr zu Hause bleiben würde. Ein Jahr ohne Gehalt können wir uns nicht leisten.
    Tja - so viel zum Thema perfekte Familienplanung. Die Kleinen kommen eben wann sie wollen.
    LG Alema

  • Ich muss aus der räumlichen Distanz hier in der Schweiz immer ein wenig schmunzeln, wenn ich im aktuell hochschwangeren Freundeskreis Äusserungen wie "hätten wir noch ein wenig gewartet, dann würden wir Elterngeld bekommen" oder beim Geburtstermin 27.12. sowas wie "hoffentlich lässt ES sich noch ein paar Tage Zeit" lese/höre.


    Das deutsche Familiensystem erscheint aus Schweizer Sicht wie ein Staatsruin - viele Schweizer schütteln den Kopf, wenn sie sowas wie Mutterschutz vor der Geburt und 3 Jahre Elternzeit und jetzt auch noch Elterngeld hören (man bekommt in den normalen Schweizer Nachrichten bzw. Medien viel von der deutschen Politik mit). Hier in der Schweiz arbeitet eine Frau i.d.R. bis zum letzten Tag vor der Geburt (es sei denn, sie ist krank geschrieben), danach ist 16 Wochen Mutterschutz und anschliessend wird weiter gearbeitet. Erziehungs- oder Elterngeld gibt es gar nicht; das Kindergeld beträgt je nach Kanton zwischen 120 und 400 Franken (120 CHF = 80 Euro) pro Monat (manche Kantone zahlen noch eine einmalige "Geburtsprämie" von ca. 150 CHF).


    Meine Schweizer Umwelt findet sowohl die alten als auch die neuen deutschen Regelungen fast skandalös (hier hat "man" scheinbar ein anderes Verhältnis zum Staat), aber ich kann bei hiesigen Kindergarten-Tagessätzen von 100 CHF nur neidisch nach D schielen...


    LG, das_kaddl.

  • liebes kaddl,


    ich schmunzle mit, auch wenn ich mich natürlich über das elterngeld freue. bei uns hat es einfach nicht anders sollen sein. unser kinderwunsch ist mittlerweile sechs jahre alt, hätte sich unser kind dazu entschlossen, vor dem 1.1.2007 auf die welt zu kommen, wären wir nicht weniger froh gewesen!!!


    liebe grüße,
    grundschullehrerin

  • Hallo kaddl!
    Nur mal so aus Neugierde: Wie wird denn dann in der Schweiz die Kinderbetreuung organisiert, wenn die Kindergärten so teuer sind? Gibt es genügend Tagesmütter? Aus Elternforen kenne ich auch schweizer Mütter, aber die sind alle ganz aus dem Job raus, weil es eben keine Elternzeit gibt und scheinbar auch erst Kindergärten ab 5?

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