Proben, Schülerbeobachtungen, Pläne etc. - wie lange aufheben?

  • Hallo,


    beim Aufräumen hab ich gemerkt, dass Proben, Schülerbeobachtungen, Jahres-/Monats-/Tagespläne des letzten Schuljahren vier Ordner ausmachen...
    Nun, ich weiß gar nicht, was ich wie lange aufheben muss. Ich meine, wenn ich so weitermache, ist mein Arbeitszimmer bald voller Dinge, die ich eigentlich gar nicht mehr brauche...


    Vielleicht kann mir jemand die rechtlichen Regelungen sagen? (Es geht um Bayern, falls es da Unterschiede gibt.)


    Schon mal vielen Dank!

  • Hallo,


    Proben und SB heben wir in der HS ein Jahr auf, nur 9. Klasse zwei Jahre (weiß aber nicht, ob das so sein muss). Die Pläne schmeiße ich nach Schuljahresende weg.


    LG
    Tina

    Ein Hund denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, sie müssen Götter sein!" Eine Katze denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, ich muss ein Gott sein!"

  • Hallo Ketfesem,


    bei uns an der Schule werden diese Dinge alle nach Beendigung des Schuljahres geschreddert. Keine Ahnung, ob das irgendwelchen Bestimmungen zuwider läuft. ?(?(

  • Hallo,


    ich denke, es ist auf keinen Fall verkehrt, Notenlisten und Proben aufzuheben. Gegen Zeugnisnoten kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Das ist dann dumm, wenn man gar nichts mehr in der Hand hat. ;)


    Tina

    Ein Hund denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, sie müssen Götter sein!" Eine Katze denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, ich muss ein Gott sein!"

  • Danke für eure Antworten...


    Ich hab mal irgendwas von zwei Jahren gehört, weiß aber nicht mehr, wo...
    Man müsste eigentlich nur wissen, wie lang man gegen Zeugnisnoten Einspruch einlegen kann, dann hätten wir schon die Antwort.
    Andererseits: Interessiert es irgendjemanden, welche Note ein Kind in der dritten Klasse hatte? (Kann ich mir kaum vorstellen...)

  • Zitat

    Tina34 schrieb am 16.08.2006 22:35:
    Hallo,


    ich denke, es ist auf keinen Fall verkehrt, Notenlisten und Proben aufzuheben. Gegen Zeugnisnoten kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Das ist dann dumm, wenn man gar nichts mehr in der Hand hat. ;)


    Tina


    Dieser Widerspruch muss jedoch innerhalb einer bestimmten Frist nach Zeugnisausgabe erfolgen. Sicher nicht nach mehr als einem Jahr ;)


    In Ba-Wü gilt folgende Regelung:
    Seit der Neufassung der Notenbildungsverordnung entscheidet der Fachlehrer selbst darüber, wie lange er die Arbeiten aufbewahrt. Prüfungsarbeiten von Abschlussprüfungen müssen 3 Jahre aufbewahrt werden. Daher denke ich, dass für KA's eine kürzere Frist gilt. Ich vernichte die Klassenarbeitshefte zu Beginn des neuen Schuljahres. Meine Notenbücher hebe ich auf - die nehmen keinen Platz weg und weil die von einem vereidigten Staatsbeamten geführt wurden :D sind die vor Gericht Dokument genug. Widersprüche gegen Klassenarbeiten müssen sowieso sofort nach der Ausgabe erfolgen, sonst ist die Note amtlich.


    Ein anderer Aspekt ergibt sich aus dem Datenschutz. Der schreibt nämlich vor, dass nicht benötigte, personenbezogene Daten (und das sind Tests und Notenlisten) vernichtet werden müssen, sobald sie von Amts wegen nicht mehr benötigt werden.


    Also: Mach Platz im Zimmer!

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Hallo,


    ich habe am Anfang der Sommerferien auch einen "Schreddertag" durchgeführt und alle Probearbeiten meiner letzten 4. Klasse aus dem Schuljahr 2003/04 vernichtet. Wir heben also die Arbeiten zwei Jahre auf. Andererseits heißt es in der "Schulordnung für die Volksschulen in Bayern" in § 17: "Die Probearbeiten sind bis zum Schuljahresende aufzubewahren. Die Probearbeiten der Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 sind zwei Schuljahre aufzubewahren."


    Wie auch immer. Froh bin ich aber schon, wieder etwas mehr Platz in meinem Zimmer zu haben. :)


    Grüße,
    Alex

  • Jaaaa, ich war damals (als ich noch in Bayern war) besonders schlau. In der VSO (oder LDO? irgendwo da) steht, dass die Probearbeiten aufbewahrt werden müssen und der Schule zur Verfügung gestellt werden müssen. Ich hab damals, als ich an eine andere Schule kam, die Ordner leergeräumt, alle Proben in einen großen Karton und der Schule zur Verfügung gestellt. Mein Chef... hat etwas dumm geguckt, aber das Zeugs dann aufbewahrt. Was hätte er auch machen sollen, ich war ja auch nicht mehr am Ort und irgendwie muss man ja die Noten "beweisen" können.

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Hallo zusammen,


    ich bin referendar an einer Hauptschule in München. Es geht auf die UV zu und das Schriftwesen steht an. Hat von euch vielleicht jemand SChülerbeobachtungen digital als Anschauungsmaterial für mich??


    Vielen Dank!

  • Jetzt nicht im Ernst, oder??? Beobachte deine Schüler und schreib das dann auf. Aufgeteilt in Arbeits- Sozial- und Lernverhalten. Zu jedem deiner Schüler einen Eintrag im Monat pro Bereich. Mindestens. Haben wir alle im Referendariat selber gemacht.


    Was man so alles beobachten kann, findest du haufenweise im Internet, z.B. hier:
    http://www.realschule-dorum.de…+zum+Arbeitsverhalten.doc


    Wie ausführlich und in welcher Form eure Beobachtungen auszusehen haben, lernt ihr normalerweise im Seminar.


    Ich hab im Ref JEDEN ABEND eine halbe Stunde Schülerbeobachtungen geschrieben. Hatte fast 90 Schüler *stöhn*. Wenn du das nicht regelmäßig machst, fallen dir unauffällige Schüler durchs Raster.

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

Werbung