Helft mir bitte...Krankmeldung

  • Ja brauchst Du.
    Gute Besserung!!!
    Gruß
    Anna
    Bei uns braucht man erst ab dem 3. Tag eine, aber das wäre in Deinem Fall auch egal, weil Du ja schon eine für Tag 1 und 2 abgegeben hast (aber die endet ja am Freitag)

  • Liebe Klöni,
    da sich das so anhört, als wärest du nach einem Tag dann immer noch nicht fit, würde ich früh in der Schule Bescheid sagen, dass du noch nicht gesund bist, und dann noch mal zum Arzt gehen, der dich sicher zwei oder mehr Tage "herausnimmt".
    Gute Besserung!
    Basti

  • Man braucht ab dem 3.Tag eine Krankschreibung. Wenn man schon vor dem Wochende krank war, zählt das Wochenende meines Wissens nach mit. Klöni braucht definitiv ne neue Krankschreibung. Gute Besserung, Klöni!

  • einfaches Beispiel: L ist freitags und montags krank, als AngestellteR wird Krankmeldung erforderlich, da mehr als 3 Kalender-Tage, für BeamtIn nicht, da nur 2 Dienst-Tage betroffen sind.

  • Danke für die guten Wünsche!


    Habe mich vorhin schon mal bei meinem Chef krankgemeldet. Der meinte, ich bräuchte keine neue Krankschreibung.

  • Zitat

    Original von rudolf49
    einfaches Beispiel: L ist freitags und montags krank, als AngestellteR wird Krankmeldung erforderlich, da mehr als 3 Kalender-Tage, für BeamtIn nicht, da nur 2 Dienst-Tage betroffen sind.


    Doch, in Hessen gilt auch für Beamte: Fehlt Beamtin Freitag und Montag muss ein Attest her, da ein Wochenende dazwischen liegt. Montag und Dienstag ist nicht nötig, Donenrstag und Freitag auch nicht.
    Das Wochenende ist m.W.n. ausdrücklich als Ausnahme erwähnt!

  • Ich hänge mich jetzt hier einfach mal an.
    Wo meldet ihr euch krank? Ruft ihr am ersten Krankheitstag vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat an oder versucht ihr, noch euren Konrektor, etc. Zuhause privat zu erreichen.
    Gibt es dazu irgendeine rechtliche Grundlage, welches der korrekte "Dienstweg" ist?
    Blöde Frage ich weiß, aber wir hatten da in den letzten Tagen eine Diskussion im Bekanntenkreis, da die Schulen es zum Teil sehr unterschiedlich handhaben.

  • Bei uns müssen wir bis zu einer bestimmten Uhrzeit unseren Konrektor angerufen haben, da er auch für den Vertretungsplan zuständig ist oder halt entsprechend den informieren, der den Vertretungsplan erstellt.

  • Unsre Schule ist ab 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn besetzt und in dieser Zeit müssen wir dann anrufen. Private Anrufe bei der Schulleitung sind nicht erwünscht.

  • Zitat

    Original von flecki
    Bei uns müssen wir bis zu einer bestimmten Uhrzeit unseren Konrektor angerufen haben, da er auch für den Vertretungsplan zuständig ist oder halt entsprechend den informieren, der den Vertretungsplan erstellt.



    Tatsächlich Zuhause? Oder in der Schule?

  • Zitat

    Original von Annie111
    Doch, in Hessen gilt auch für Beamte: Fehlt Beamtin Freitag und Montag muss ein Attest her, da ein Wochenende dazwischen liegt. Montag und Dienstag ist nicht nötig, Donenrstag und Freitag auch nicht.
    Das Wochenende ist m.W.n. ausdrücklich als Ausnahme erwähnt!


    Hättest du dazu eine Quelle mit Paragraphen oder einen Link?


    Danke und Grüße

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • In Hessen braucht man ein Attest übrigens erst ab dem vierten Tag:



    § 12 (1) Sind Lehrkräfte verhindert, ihren Unterricht zu erteilen, so ist die Schulleiterin oder der Schulleiter, bei einklassigen Schulen das Staatliche Schulamt, unverzüglich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Bei Versäumnis wegen Krankheit ist von Lehrkräften am vierten Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung, die nach Möglichkeit Angaben über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung enthalten soll, vorzulegen. Diese Bescheinigung ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter einzureichen. [...]


    Zitiert aus der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • Hi, was gilt für Beamte auf Probe in NRW?


    Das lese ich hier aus dem Thread: Aber dem 3. Tag - Wochenende spielt keine Rolle. Also vorliegen am 3. Tag, das heißt man muss, wenn die Post 2 Tage dauert, am 1. Krankheitstag zum Arzt? Oder reicht das Stempeldatum der Post aus. Also am 3. Tag zum Arzt, Attest in den Briefkasten werden, vor der Leerung?


    Jetzt aber folgender Fall:
    Mo+Di Krank = Kein Attest notwendig. Aber - wenn man am Montag eine Arbeit schreiben lässt & Unterricht gibt und man auch Sonntag krank wo man dieses vorbereitet hätte, dann kann man am Montag dem Vertretungslehrer keine Arbeit mitgeben und auch keinen Plan, was er im Unterricht machen soll. Somit wäre ja mit dem Sonntag auch schon ein Genesungstag angegriffen & man müsste bereits am Dienstag zum Arzt?

    • Offizieller Beitrag

    nein, es zählt erst der Montag.
    und deine Klasse wird an dem Montag einfach so beaufsichtigt und du wirst ja wohl zugucken, wann du die Arbeit nachschreibst.
    Du musst auch nicht an dem Montag zum Arzt, damit am Mittwoch ein Attest vorliegt. Es reicht, wenn du am Mittwoch zum Arzt gehst und dann so schnell es geht den Attest einreichst. Das Datum auf dem Attest ist entscheidend.
    chili

Werbung