Versetzung in ein anderes Bundesland

  • Hallo,


    ich möchte innerhalb der nächsten zwei Jahre das Bundesland wechseln (Nds > RLP).
    Im Sommer werde ich auf Lebenszeit verbeamtet und bin dann genau 2 Jahre an meiner Schule, habe keine Mangelfächer, keine Funktionsstelle.


    Wer kann mir Antworten auf folgende Fragen geben:


    - Gibt es Antragsfristen/termine oder ist der Antrag jederzeit zu stellen?
    - Welche Faktoren begünstigen den Wechsel bzw. die Freistellung?
    - Muss ich mich erfolgreich im neuen Bundesland beworben haben, um freigestellt zu werden?
    - Hat jemand Erfahrung wieviele Anträge + Einsprüche gegen Ablehnung in der Regel nötig sind?


    Vielen Dank im Voraus

  • Also die Infos, die nun kommen stammen von meiner Mentorin, die sich selbst hat versetzen lassen:


    1. Antrag immer zu den Schulhalbjahren möglich. Fristen weiß ich leider nicht, sind aber sicherlich über die KuMi - Homepage zu erfahren.
    2. Berufstätiger Ehepartner im anderen Bundesland / Schulpflichtiges Kind. Zumindest das weiß ich, evtl. noch andere?!
    3. Nein. Das Land muss dich meines Wissens nach erst freistellen (zumindest stand bei meinen Bewerbungsunterlagen, dass wenn man sich von woanders von einer festen Stelle bewirbt man den Freistellungsauftrag beilegen soll). Also schon zur Bewerbung...
    4. Das weiß ich jetzt nur für Anträge NACH Niedersachsen, aber als Anhalt ja vielleilcht hilfreich: Nds. darf maximal 4 Anträge (macht eine Zeit von 2 Jahren, wenn man sich zu jedem Halbjahr beantragt) ablehnen. Einspruch muss man da nicht einlegen, man bittet einfach immer erneut um Versetzung.


    Freilassen werden die dich eh frühestens nach 3 Jahren, aber die hast du nach deiner Zeitplanung dann ja auch schon um.
    Viel Erfolg!

  • Achtung: In manchen Bundesländern ist ein Wechsel (abgesehen von absoluten Notfällen) nur zum Schuljahreswechsel im Sommer möglich und nicht zum Halbjahr.
    Du musst zunächst die Freistellung erhalten haben, um an einem Bewerbungsverfahren in einem anderen Bundesland teilnehmen zu können. Gleichzeitg kannst du auch am Ländertauschverfahren teilnehmen.


    Ich schließe meine Frage gleich mal an, da sie in die selbe Richtung geht:
    Bei Bundeslandwechseln im Lehrertauschverfahren bleibt der Beamtenstatus (auf Lebenszeit etc.) ja bestehen. Gilt das auch für einen Bundeslandwechsel durch das reguläre Bewerbungsverfahren (nach Freistellung durch das abgebende Bundesland)? Oder muss ich das ganze Verbeamtungsprozedere im neunen Bundesland dann nochmal durchleben?


    Danke schon mal für eure Antworten!

  • logos:
    In der Regel ist der 1.2. Stichtag für die Anträge, ich weiß nicht, wie es für Niedersachsen ist, aber in SH sollten alle Anträge zwecks besserer Planung schon am zum 15.11. eingegangen sein. Es gilt aber zu beachten, dass der Dienstweg ein sehr langer ist. Ich hab mich daher im Ministerium erkundigt (kann ich nur empfehlen, die zuständige Stelle kennt sich am besten aus) und in Absprache dann nur ein Exemplar auf dem Dienstweg, die anderen direkt eingeschickt. (Mein Antrag wäre sonst nicht fristgerecht eingegangen, der schlummert immer noch im Schulamt...)
    Einige Bundesländer bestehen darauf, dass man eine bestimmte Zeit im jeweiligen Bundesland gearbeitet haben muss, bevor man sich versetzen lassen kann. Erkundige dich einfach, wie es für Niedersachsen aussieht, vielleicht hast du ja Glück und es gibt diese Karenzzeit dort nicht :-).
    In der Regel sollte eine Freigabe spätestens nach dem dritten Antrag erfolgen (Beschluss KuMi-Konferenz), dies garantiert dir aber leider nicht, dass dich RLP auch aufnehmen muss. Dies kannst du durch Eigeninitiative (Gespräche mit dem Personalrat, Schulamt (->sie kennen deinen Namen) oder der Suche nach einer Schule, die dich nehmen würde) verbessern.


    Mare:
    Deinen Status hast du dir erworben, der auch in den anderen Bundesländern anerkannt wird. Wenn du wieder von vorn anfangen müsstest, müsstest du ja keinen Versetzungsantrag stellen, wenn du nur über das offizielle Bewerbungsverfahren gehen würdest. Aber genau da brauchst du ja die Freigabeerklärung deines jetzigen Dienstherrn, also verlierst du deinen Status nicht mehr...

    Anstatt darüber zu klagen, dass wir nicht alles bekommen, was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen.
    D. Hildebrandt

  • in nds lassen sie dich erst nach drei jahren gehen. vorher hast du eine versetzungsssperre. ich habe selbst einen antrag nach hessen gestellt (aber nach 7 jahren). dem wäre sofort stattgegeben worden. du musst dich um eine schule bemühen oder einen bezirk, der dich direkt anfordert. dann geht es ganz fix. das ist viel wichtiger als persönliches wie eltern betreuen oder mann/kind etc.
    die verbeamtung steht außer bei versetzung in länder ohne beamtenstatus (ost länder o berlin)

  • Hallo!


    Da ich zur Zeit in der gleichen Situation bin, kann ich nur dazu raten, es immer wieder zu probieren. Denn, wenn an deiner Schule der Bedarf zu groß ist, lassen sie dich nicht gehen.
    Aber ich glaube, wenn ein paar Mal abgelehnt worden ist, sind die Chancen vielleicht auch besser.
    Es ist jetzt mein 2. Antrag, ich versuche es derzeit mit Ländertausch.
    Da ist die Frist bis zum 01.08.2006, allerdings habe ich sie schon vor 1 Woche bei meiner Schulleiterin abgegeben.
    Gründe, wie Heirat (also Familienzusammenführung), Kind und Krankheit (z.B. Schwangerschaft) können sehr hilfreich sein. Bei unserem ersten Wechsel wegen Familienzusammenführung und Schwangerschaft meiner Frau ging das mehr als schnell! Man sollte auf jeden Fall alles mögliche tun. Am besten hat man natürlich eine Schule, die einen haben möchte.


    Ist das richtig, dass du nach RLP möchtest?
    Ich möchte nämlich von RLP nach NRW und bräuchte Ersatz, am besten für Französisch und Religion!
    Was hast du für Fächer?


    Mit der Verbeamtung kann ich dir leider nichts sagen, da ich sie schon habe. Nach meiner Sicht gibt es 2. Termine, zu denen man Anträge stellen kann, 1.2. und 1.8. jeden Jahres. Aber erkundige dich besser nochmal.


    In bestimmten Bundesländern gibt es eine Regel, in der man Mindestjahre dasein muss, aber es gibt auch Ausnahmen mit guter Begründung!


    Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne melden!


    Viele Grüße, stefan75

  • yarumai: "die verbeamtung steht außer bei versetzung in länder ohne beamtenstatus (ost länder o berlin)"


    Was meinst du damit? Kann man die Verbeamtung vergessen, wenn man nach Berlin wechseln will?! Das ist für mich sehr wichtig, da ich nämlich gerade überlege, ob ich mich in einem anderen Bundesland verbeamten lassen soll, um dann nach einigen Jahren nach Berlin zu gehen. Wenn das eh nicht möglich sind, sind meine Pläne völlig sinnlos... ?( Ich dachte, man kann zwar in Berlin nicht mehr verbeamtet werden, aber dass einem dieser Status (bei einer Freistellung aus dem Herkunftsland) nicht einfach aberkannt werden kann...?!

  • Ich würde u. U. das Bundesland wechseln wollen. Vorstellbar wäre von nrw nach nds. Grund wäre der Kauf eines bazahlbaren Hofes auf dem platten Land. Entsprechende Objekte habe ich bereits gesichtet, bekomme aber sicher Probleme mit der Koordination. Wenn man entsprechend lange warten muss, ist das ausgewählte Haus-Objekt entweder verkauft oder der Schulort zu weit davon entfernt! Ich würde auf gar keinen Fall in ein Stadtgebiet gehen wollen! Ich bin verbeamtet, seit etwa 10 Jahren im Schuldienst und habe mich soeben um eine Funktionsstelle beworben. Da aber aus meiner Realschule vermutlich bald (in 1-2 Jahren) eine Sekundarschule wird und ich noch nicht weiß, ob mir diese neue Schulform dann auch entsprechend zusagt, spiele ich mit dem Gedanken, diesen Schritt dann evtl. zu gehen. Aber: Bekommt man dann auch im neuen Bundesland eine A13-Stelle, wenn man zuvor eine hatte? Was passiert, wenn man die A13-Stelle für die Realschule bekommt, dann aber aus der Realschule eine Sekundarschule wird? Wird man dann an eine andere Realschule versetzt? So viele gibt´s bei uns nämlich nicht mehr... Muss / Kann man sich dann in der neuen Sekundarschule bewerben?


    Fragen über Fragen.... aber ich hab´gedacht, dass ich hier am ehesten Antworten bekomme, wie man evtl. taktisch klug vorgehen kann. Dummerweise bin ich in der Schullandschaft unserer Region bekannt wie ein bunter Hund, d. h. mit einer Freigabe ist in meinem Fall nicht so schnell zu rechnen, da ich ein echter "Arbeitsesel" bin und Versetzungsanträge deshalb wohl eher abgelehnt würden (Ich weiß das aus Erfahrung, da ich bereits einmal einen Versetzungsantrag zur Realschule gestellt habe, der nur erfolgreich war, weil die Hauptschulen ín der Zeit überbesetzt waren. )


    Ich danke euch schon einmal für Antworten, auch wenn ich vielleicht die ein oder andere Antwort eigentlich selbst wissen müsste...

  • Ich dachte, man kann zwar in Berlin nicht mehr verbeamtet werden, aber dass einem dieser Status (bei einer Freistellung aus dem Herkunftsland) nicht einfach aberkannt werden kann...?!


    Als erstes wollte ich das hier noch mal klarstellen. Doch, du hast das richtig verstanden, wenn du woanders verbeamtet wirst, kann dich Berlin nur mit deinem Beamtenstatus nehmen. Sonst müsstest du ja um Enlassung bitten und dann dich komplett neu bewerben.
    Das ginge also nur von dir aus, die Länder können das nicht aus dem Grunde aufkündigen.



    leerer: Innerhalb eines Bundeslandes musst du auch die Bezahlung zumindest weiter bekommen, die du hattest, wenn du nicht freiwillig von der Stelle zurück trittst. Wie das beim Wechsel ist, kann ich dir nicht sagen, gehe aber auch davon aus, dass hier der Besitzstand greift.

Werbung