Schwerbehinderung im Schuldienst

  • Hallo!


    Vor einigen Wochen habe ich aufgrund einer chronischen Erkrankung einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Leider habe ich noch keinen Bescheid über die Prozente.


    Nun wollte ich mich aber mal vorab informieren, welche Vorteile ein solcher Ausweis im Schuldienst überhaupt bringt. Ich habe was von einer Stundenermäßigung gehört, aber was noch? Wie sieht es mit Vertretungsstunden, Aufsichten oder Klassenfahrten aus?


    Und ab wieviel Prozent bekommt man Entlastungen? Erst ab 50% oder z. B. auch schon mit 30%?


    Und noch was: Wann würdet ihr die Schulleitung informieren? Erst wenn ihr sicher seid, dass ihr wirklich einen Ausweis bekommt oder würdet ihr schon Bescheid sagen, dass ihr einen beantragt habt? Auf der einen Seite denke ich, wäre es vielleicht fair, jetzt schon was zu sagen wegen der Planung für das neue Schuljahr. Andererseits will ich nicht jetzt schon für Wirbel sorgen, denn ich weiß ja nicht, wie ich letztendlich eingestuft werde.


    Ich wäre wirklich dankbar für ein paar Infos, gerne auch per PN, wem das Thema hier zu privat ist.


    LG, Cat

  • Und falls jemand ne PN schreibt: gern auch an mich, steht ähnlich da (nur, dass ich noch überlege, ob ich den Antrag stelle...)


    Cat, auch gern von dir mit deinen gemachten Erfahrungen :)

  • Ich hänge mich einfach mal hier an.


    Aufgrund einer Sehleistung von etwa 40 - 50% und meines schlechteren Hörens denke ich darüber nach, einen Antrag zur Feststellung einer Schwerbehinderung zu stellen. Meine Frage ist: Macht es Sinn, einen solchen Antrag zu stellen. Habe ich irgendwelche Vor- oder Nachteile davon?
    Ich möchte mich jetzt doch nach gut 12 Jahren für das Referendariat bewerben und stoße auf Probleme, dass ich nicht sehr mobil bin, weil ich z.B. kein Auto fahren kann.
    Wäre die Schwerbehinderung ein Grund, um an eine wohnortnahe Schule zu kommen, oder reichen dafür meine drei Kinder als Begründung sowieso schon aus?
    In größeren Gruppen ist das Verstehen schwieriger, ich denke da an die Seminare, bzw. Module, die ich belegen würde.
    Wie sind später meine Einstellungschancen (wer nimmt schon einen Blindfisch und taube Nuss? 8)


    Ich habe bereits seit längerem eine Vertreterstelle an einer Grundschule, weiß also, dass ich nicht völlig hilflos bin, man oranisiert einfach manches anders,außerdem ist es nicht schlimm, wenn die Kinder leise sein müssen und das sprechende Kind deutlich spricht. Aber wie sieht ein Arbeitgeber so etwas. Bisher gehe ich völlig unauffällig durch mein Leben, es merkt kaum einer (außer ich gebe falsche Antworten, weil ich nichts verstanden habe :D ), deswegen meine Bedenken mich als "Behinderte" zu outen.


    Über Erfahrungen wäre ich sehr dankbar!


    LG
    filzfrau

  • Hallo Cat,


    falls du aus NRW bist, empfehle ich dir folgende Seite zur Einarbeitung


    Infoseite


    Auch nicht verkehrt ist diese Seite mit grundlegenden Infos:


    Gesamtschul-PR


    Detailfragen sollten sowohl filzfrau als auch Cat mit ihrem zuständigen Schwerbehindertenvertreter klären. Diese Menschen machten auf mich bisher einen sehr kooperativen, offenen, engagierten (!!!) und gut informierten Eindruck. Zumindest kann ich das von meinen zuständigen Vertretern so uneingeschränkt behaupten.


    Bei Vertretungsstunden, Ausflügen usw. bekommt ihr im Schwerbehindertenstatus auch "Bonbons". So muss ich bspw. zuvor bei der Teilnahme an Fahrten/Ausflügen mein Einverständnis geben. Auch Aufsichten muss ich nicht führen. Bei der Neueinstellung (!!!) in den Schuldienst bietet NRW 80 Planstellen pro Schuljahr für Schwerbehinderte an. Bzgl. möglicher Versetzungen etc. habe ich keine Erfahrungen.


    Grüße
    Hilti - GdB 80 mit 31 Jahren... :rolleyes:

  • Hallo,


    1. Das Bundesland ist egal, denn das Scherbehindertengesetz ist ein Bundesgesetz.


    2. Es lohnt sich erst ab 50%, dann gibt es Steuererleichterungen, Stundenermäßigung, Vertretungsstunden und zusätzliche Wochenbarbeitsbelastungen nur nach Absprache und Zustimmung von dir (Konferenzen u.Ä. müssen leider im vollen Umfang weitergehen :D), eventuell weniger Pausenaufsichten.


    3. Alle beschriebenen Erleichterungen gelten erst ab dem Tag, wo du deinen Schwerbehindertenausweis der Schulleitung vorlegst. Nicht ab Antragsstellung und auch nicht ab Ausstellungsdatum des Schwerbehindertenausweises! Das ist in dem Fall (wie bei mir leider eingetreten) besonders ärgerlich, wenn dein Antrag vom Versorgungsamt zunächst abgelehnt oder mit zu niedriger Einstufung (unter 50%) beschieden wird. Der Vorgang hat bei mir mit Einspruch / Gericht usw fast ein Jahr gedauert. Ermäßigungen habe ich aber erst bekommen, als ich den Ausweis vorlegen konnte.


    4. Wann du deine Schulleitung informierst, hängt von dir ab. Ich würde sie allerdings schon mal vorwarnen - kann dir jedenfalls nicht schaden.


    MFG

  • Hallo!


    Ich möchte dir gerne von meinen Erfahrungen berichten.


    Ich hab einen GdB von 60% und eine Vollzeitstelle an einer GS in NRW. Für 60% bekomme ich 2 Stunden Ermäßigung und einen Steuerfreibetrag von 720 Euro. Auch bei Mehrarbeit muss ich immer erst um meine Einverständnis gefragt werden.


    In diesem Jahr habe ich erfahren, dass ich als Schwerbehinderte bis zu einem Alter von 43 Jahren verbeamtet werden kann. Momentan bin ich 39 alt. Im Juni habe ich also besagten Antrag beim Schulamt gestellt. Das hat dann bis Ende August gedauert bis dieser zur Bezreg. weitergeleitet worden ist. Danach habe ich sofort eine Ablehnung von der Sekretärin bekommen, weil ich älter als 35 Jahre bin. (In NRW wird man als gesunde GS-Lehrerin nur bis zum Alter von 35 Jahren verbeamtet.) Nach meinem Anruf meinte sie dann, ich solle ihr meine Geschichte einmal schicken. Ich habe ihr dann meine Geschichte mit diversen Urteilen und Gesetzesvorlagen von wegen einer Verbeamtung geschickt. Als ich zwei Wochen später anrief, bekam ich zur Antwort, dass sie meine Unterlagen noch nicht gelesen hätte, aber sie wieder eine Ablehnung schriebe!!!! Und wenn ich Widerspruch einlegen wolle, dann sollte ich doch den Rechtsweg beschreiten. Drei Wochen später hatte ich dann einen Anwaltstermin. Als am Vormittag desselbigen noch immer keine Ablehnung im Briefkasten war, habe ich wieder bei der Bezreg. angerufen. Besagte Frau war krank und ich wurde mit ihrer Vertretung verbunden. Diese Vertretung sagte mir dann, dass besagte Frau dies nicht alleine zu entscheiden habe und die Entscheidung mindestens von einer anderen Person und dem Dezernenten getroffen werden würde. Dann habe ich mich mit dem Dezernenten verbinden lassen und habe diesem den bisherigen Verlauf meines Antrages, von meinem Anwaltstermin erzählt und gesagt, dass ich Vorhabe gegen seine unterstellte Sachbearbeiterin eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzuleiten, wegen unsachgemäßer Bearbeitung. Der Dezernent versuchte alles zu beschwichtigen und meinte auch, dass ich nicht zum Anwalt gehen müsse. Den Termin wollte ich aber nicht sausen lassen.
    Der Anwalt hat dann auch an die Bezreg. geschrieben. Zwei Wochen später hatte ich immer noch keine Entscheidung, woraufhin ich wieder dort angerufen habe. Besagte Tussi sagte mir dann, dass ich froh sein könne, dass der Dezernent so gute Laune gehabt hätte und in den Urteilen nachgesehen hätte!!! (Wohl die Urteile, die ich ihm geschickt habe!!!) Auf jeden Fall bekäme ich in den nächsten Tage ein Schreiben, dass ich mich beim Amtsarzt vorstellen könne.....


    Das ist jetzt alles etwas lang geworden, aber...


    Ich habe jetzt am Mittwoch einen Termin beim Amtsarzt. Bitte drückt mir doch die Daumen, dass alles gut verläuft.


    Liebe Grüße
    Tamina

  • Vile Glück dabei!
    Diese Erfahrungen habe ich ganz ähnlich auch gemacht. Das ist zwar reine Schikane, sollte einen aber nicht von einem Antrag, oder einem Wiederspruch bei zugeringer Einstufung abhalten.
    Mich hat das ganze Verfahren leider 1400€ gekostet (ich bin erst jetzt in einer Rechtschutzversicherung - unbedingt vorher abschließen!), weil ich zwar recht bekommen habe, aber es nicht zu einem Richterspruch gekommen ist.
    Das Verfahren wurde zu meinen Gunsten eingestellt - also blieb ich auf meinen Anwaltskosten sitzen :evil:.
    Hätte ich einen Sieg vor Gericht und damit auch keine Anwaltskosten gewollt, hätte ich noch auf unbestimmte Zeit warten müssen (min. 1,5 Jahre).

  • Hallo Tamina,


    ich drücke Dir die Daumen dass das Ganze für Dich gut verläuft.


    Wenn ich das so lese, wie man "kämpfen" muss, um die einem zustehenden Rechte zu bekommen, werde ich den Antrag einfach sein lassen. Ich sehe mit meinem schlechten Auge zu gut (4%) um auf einen GdB von 50% zu kommen :skeptisch:, und ob und wie mein Hören dazugerechnet wird, weiß ich nicht. Ne, ich habe ja schon ein Problem damit, mich als Behinderte zu sehen, wenn ich dann auch noch so einen Aufwand betreiben müsste - ne Danke ... dann bin ich lieber nicht behindert ... :neenee:

  • Hallo ihr Lieben,


    vielen Dank für die Wünsche.


    filzfrau


    Mein Vater hat auch ein eingeschränktes Sehvermögen. Das linke Auge ist blind und das rechte Auge hat 80%. Er hat einen GdB von 60%. Übrigens wird Hören auf jeden Fall auch dazugerechnet.


    Ich habe auch nie einen Antrag gestellt, weil ich dachte, dass mir dadurch Nachteile bei der Einstellung und bei der Beamtung (??? ;-)) entstehen. Habe seit meinem 18. Lebensjahr Diabetes Typ I und noch was anderes. Hätte ich doch den Antrag mal vor 10 Jahren vor meiner Einstellung gestellt und auch gekämpft.
    Das Kämpfen lohnt sich nämlich. Alleine wenn es schon um die PKV (die müssen einen jetzt nehmen) und die gesundheitliche Versorgung geht!!!!!


    Überleg es dir nochmal.


    Alles Liebe
    Tamina

  • seid Ihr noch nicht auf die Idee gekommen, uern Personalrat und Eure Schwerbehindertenvertretung einzuschalten? Euer berechtigtes Anliegen ist deren Alltagsgeschäft!
    Nur Mut und viel Erfolg

  • Hallo!


    Ich war bei der Amtsärztin....


    Sie war eine total unsichere Frau, die sich nicht festlegen wollte. Sie meinte aber, dass ich aufgrund meiner Schwerbehinderung verbeamtet würde. Jedoch müsste Sie der Bezirksregierung alle meine Krankheiten aufzählen und die würden dann entscheiden.


    Nun heißt es abwarten.


    Liebe Grüße
    Tamina

  • Apropos Schwerbehinderung im Schuldienst.


    Ich habe heute Morgen erfahren, dass man, wenn die QA kommt, die Qualitätsprüfer nicht den eigenen Unterricht beobachten lassen muss. Man kann sich dagegen verwehren. Das kann man tun, wenn man schwerbehindert ist.


    Ob man es macht, das ist eine andere Frage, aber so als Option ist das schon nicht schlecht. :D


    Liebe Grüße
    Tamina

  • Zitat

    Original von Tamina
    ... wenn die QA kommt, die Qualitätsprüfer nicht den eigenen Unterricht beobachten lassen muss. Man kann sich dagegen verwehren. Das kann man tun, wenn man schwerbehindert ist.


    Sehr fragwürdig ob das stimmt!! Was hat den "guter" Unterricht mit Schwerbehinderung zu tun?

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