Bewerbung für Beförderungsstelle A12/ A13

  • Hallo,


    meine Schule schreibt eine Beförderungsstelle aus, auf die ich mich gern bewerben möchte. Dabei muss u.a. ein Konzept für die Aufgabenwahrnehmung eingereicht werden. Ich frage mich nun:
    - Wie soll so ein Konzept aussehen?
    - Soll darin auftauchen, wie ich mir vorstelle, diese Aufgaben praktisch auszuführen?


    Der Ausschreibungstext ist etwas schwammig, so dass man nicht wirklich gezielt ein entsprechendes Konzept erstellen kann.


    Hm, Konzept - heißt das ein bis zwei Seiten?


    Hat jemand Erfahrung mit Bewerbungen dieser Art? Über Anregungen und Ideen würde ich mich sehr, sehr freuen!


    Einen schönen Restsonntag wünscht
    Kitty :)

  • Ist das nicht eine Frage, die du an deine Schule richten solltest? (Wenn's sowieso schon deine ist?). IRgendwer da muss sich dsa ja ausgedacht haben, sowas zu erwarten und der sollte das auch dann wissen, oder nicht?


    Oder versteh ich das jetzt falsch? Woher soll denn hier jemand wissen, was deine Schule erwartet?

  • Hallo Malina,


    zur Zeit sind Ferien, deshalb kann ich niemanden Fragen. Der Bewerbungsschluss ist einen Tag bevor die Schule wieder beginnt.


    Meine Frage zielte mehr darauf ab, wie so ein Konzept allgemein aussehen soll: Wie lang muss so ein Konzept sein (eure Erfahrungswerte) und inwieweit muss man bei der Einreichung so eines Konzepts in die Tiefe gehen?


    Gruß,
    Kitty

  • mich bewundernd vor dem Kumi HH verneig... dort gibts A13-Stellen im Primarbereich


    Bei uns in Hessen erreicht diese Gehaltsstufe nur die Rektorin :evil:


    Leider kann ich dir nciht helfen... Ich denke aber, in jedem Fall musst DU es vertreten und dahinterstehen können, eher als dass es an eine Norm passt... Daumen drück, dass es klappt mit der Stelle

  • Hallo Kitty, ich habe keine Erfahrung mit Bewerbungen dieser Art, aber eine Idee, wie man da herangehen könnte, v.a. bei dieser schwammigen Ausgangslage.


    Ich würde mir erst einmal überlegen, weshalb die SL eine solche Stelle ausschreibt. Ist dies ein ganz neuer Aufgabenbereich oder ein schon bestehender, der weitergeführt werden soll?


    Ich denke, ein Konzept soll der SL zeigen, ob der Bewerber eine klare Vorstellung von einer Aufgabe (die er sich evtl. selbst zu stellen bereit ist) hat.


    Über Umfang und Aufbau eines solchen Konzeptes kann ich dir leider auch nichts sagen. Ich würde es als eine Art Visitenkarte betrachten, mit der du dich vorstellig machst und versuchst einen super Eindruck zu hinterlassen.


    Viel Erfolg! :)

  • Hallo, im Primarbereich habe ich keine Erfahrung, habe aber eine besagte Stelle im Gymnasium (A14) in Hamburg (und natürlich auch ein entsprechendes Konzept geschrieben). Wenn es helfen kann --> PN. Hans

  • Hallo, nur so zur Info für alle:


    Habe gerade erfahren, dass man sich in Hamburg nicht auf eine Beförderungsstelle A 12/ A 13 bewerben kann, die als Stelle mit herausgehobenen Aufgaben ausgeschrieben ist, wenn man z.B. in Niedersachsen studiert hat (wie ich). Denn in Niedersachsen hat man im GHR Studium in einem Langfach und zwei Kurzfächern das Examen abgelegt und für die genannte Stelle muss man in zwei Langfächern das Studium mit dem Examen beendet haben.


    Total unüberzeugend, wie ich finde. Meine Bewerbung und meine persönliche Voraussetzungen waren angeblich überzeugend (laut SL), meine laufbahnrechtlichen Voraussetzungen auf Grund des Studiums (laut Behörde) leider nicht.

  • Zitat

    Original von Kitty
    Total unüberzeugend, wie ich finde. Meine Bewerbung und meine persönliche Voraussetzungen waren angeblich überzeugend (laut SL), meine laufbahnrechtlichen Voraussetzungen auf Grund des Studiums (laut Behörde) leider nicht.


    Ob du die Begründung für eine rechtliche Regelung überzeugend findest oder nicht ist leider irrelevant. Rechtsregelung ist Rechtsregelung und und die formalen Kriterien gelten abschließend...


    Nele

  • mal gut, dass wir demnächst im norden ein neues laufbahnrecht bekommen. diese zustände sind ja echt nicht mehr zu ertragen!


    Kitty: echt dumm sowas !!! aber schulleiter kannst du werden, oder ?! wo ist denn da mal die logik ?!


    p.s. ich würde trotzdem mal die rechtsschutzabteilung deiner gewerkschaft zu rate ziehen. mitunter gibt es nämlich doch wege, wo vorher keiner war (laufbahnrecht hin oder her - so schon hier vor ort erlebt)! ich hoffe mal, du bist auch in einer gewerkschaft ;)

  • schlauby: Ja, ich finde diese eigenartige Verordnung mit jeder Nacht, die ich mehr darüber schlafe, immer unlogischer und beknackter.


    Heute wurde die diesbezügliche Unzufriedenheit der SL sogar an die Bildungssenatorin herangetragen (die bei uns heute in der Schule war). Aber auch das hat nichts genutzt.


    Ich bin nicht in der Gewerkschaft, kann ich wohl trotzdem Rat oder ggf. Auskunft von ihr erwarten?


    Grüße aus dem regnerischen Hamburg an alle!

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