Stunden nachholen?

  • Hallo,


    folgende Situation.
    Ich führe an meiner Grundschule im Rahmen der Ganztagsschule mehrmals in der Woche eine Hausaufgabenbetreuung durch, die mir als Unterrichtsstunde angerechnet wird.


    Nun wird diese Betreuung in nächster Zeit 3mal aus folgenden Gründen durch meine Abwesenheit ausfallen müssen:
    [list=1][*]Klassenausflug, der erst nach der Hausaufgabenbetreuung endet
    [*]Erste Hilfe Kurs mit dem gesamten Kollegium vor Ort in der Schule, der durch die Schulleitung initiiert wurde
    [*]Übergabe einer Urkunde einer freiwilligen schulischen Fortbildung für ein weiteres Unterrichtsfach
    [/list=1]
    Meine Schulleitung meint nun, dass ich die ausgefallenen Hausaufgabenbetreuungsstunden nachholen müsse, indem ich einfach mehrer Wochen eine Viertel Stunde länger mache.


    Ist das so korrekt? Schließlich handelt es sich bei den Ausfallgründen um schulischen Gründe, die ich nicht zu verantworten habe.


    Danke


    Kerstin

  • Hallo,


    nein, natürlich ist das nicht korrekt, wenn du dienstlich verhindert bist entfällt die Stunde, ohne das du dafür eine Minusstunde bekommst.
    Lediglich bei Punkt 3 könnte man überlegen ob die Teilnahme an einer Urkundenübergabe wirklich ein vorrangiges Interesse gegenüber dem Stattfinden des Unterrichtes darstellt, die könntest du dir dann ggf. später abholen.


    Grüße,
    Moebius

  • Die Stunde, die du wegen der Abwesenheit der Klasse "frei" hattest musst du schon nachholen. Hatten den Fall gerade bei uns an der Schule. Da müssen einige nun die Hausaufgabenbetreuung übernehmen, da an einem Tag der komplette 4. Jahrgang abwesend war und diese freien Stunden den Kollegen als Minusstunden angerechnet wurden.

  • Sehe ich genauso.
    Klassenausflug und Fortbildung ersetzen die Unterrichtsverpflichtung. Beide Male warst du dienstlich unterwegs. Wenn die Urkundenübergabe offiziell am Schulamt stattfindet, ebenfalls. In welchem (Bundes-) Land lebst du denn?

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Wenn du dienstlich unterwegs bist, musst du nichts nacharbeiten.
    Sonst würde KEIN Kollege mehr Ausflüge machen und KEIN Kollege eine Fortbildung (denn das ist Erste Hilfe).
    Auch die Urkundenverleihung wird aus dienstlichen Gründen vorgenommen, ich gehe davon aus, dass es eine offizielle (also auch versicherte) Dienstveranstaltung ist.

  • Das sehe ich mal garnicht so. Wir unterrichten nicht nach einem Arbeitszeitmodell, wo nur die erteilten Unterrichtsstunden gezählt werden. Wir unterrichten eine bestimmte wöchentliche Pflichtstundenzahl, und sollte mal eine Klasse auf Klassenfahrt, Betriebspraktikum o.ä. sein, stehe ich mit meiner Arbeitskraft z. B. für Vertretungstätigkeit oder auch sonstige dienstliche Arbeiten zur Verfügung, und das wars. Den Begriff der Minusstunde kenne ich nur von der Mehrarbeitsregelung.
    Ich glaub dir ja, dass an eurer Schule so verfahren wurde, wie du es beschreibst. Aber hast du auch mal nachgefragt, wo das stehen soll?? Oder hat der/die SchulleiterIn nur eine dienststellenfreundliche Interpretation hingelegt?

  • Das kam von unserer Schulleitung. Ich wäre dir sehr dankbar wenn du mir schreiben könntest, wo ich die entsprechende Regelung finde. Es gab nämlich ein riesen Theater wegen dieser Minusstunden. Die Kollegen waren ALLE in der Schule, wurden aber nicht für Vertretung eingesetzt. Ein paar Wochen später wunderte sich eine Kollegin, weshalb sie für eine Vertretungsstunde keine Überstunde angerechnet bekam. Und dann kam halt die Erklärung unserer SL (ausgefallener Unterricht = Minusstunde -> nachholen).

  • Vielen Dank erst einmal für die vielen Antworten.


    Es freut mich zu sehen, dass ich nicht die Einzige bin, die diese Regelung eigenartig findet.


    Ich werde das Ganze jetzt offen mit der Schulleitung besprechen.


    Hat Jemand auch Vorschriften oder Regelungen, die diese Meinung auch offiziell widerspiegeln?


    Vielen Dank


    Kerstin


    PS: alias: Ich untterichte in NRW.
    PPS: Die Urkundenübergabe ist als richtiges Zeremoniell gedacht. Die Fortbildung hat einige Monate gedauert und wird nun offiziell durch die Übergabe abgeschlossen.

  • Da findest du unter § 11 folgenden Abschnitt:


    [4) Wenn der stundenplanmäßige Unterricht wegen Abwesenheit der zu
    Unterrichtenden nicht erteilt werden kann (z. B. Abgangsklassen, Schulfahrten,
    Exkursionen, Berufspraktika ) oder durch Abschlussprüfungen
    (z. B. Abiturprüfung) vorzeitig endet, sollen die nicht erteilten Unterrichtsstunden
    insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden. Besondere
    dienstliche Belastungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen.


    Nochmal: der Begriff der Minusstunde sagt mir nur etwas im Zusammenhang mit Jahresarbeitszeit-Modellen und mit Mehrarbeit, da sind nicht erteilte Unterrichtsstunden bei Antrag auf Bezahlung der Mehrarbeitsstunden abzuziehen.
    Nu lass doch mal deinen Schulleiter im Schulgesetz oder sonstwo blättern, bis er euch was schriftlich zeigen kann! Das verbietet euch aber auch nicht, zwischenzeitlich mal den Personalrat zu kontaktieren ...

  • Danke für deine Antwort. Ich werde das mal an die entsprechende Kollegin weiterleiten. Da ich selber an dieser Schule nur eine KV-Kraft bin, lehne ich mich mal nicht soo weit aus dem Fenster! Und unsere SL kann sehr schnell sehr unangenehm werden, wenn etwas nicht so anerkannt wird wie von ihr gewollt/dargestellt.


    Ich finde den Ausdruck in der ADO ziemlich schwammig. "sollen die nicht erteilten Unterrichtsstunden
    insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden"
    - da steht nirgendwo, wann dieser Vertretungsunterricht abgeleistet werden soll/kann, also am gleichen Tag oder an anderen Tagen.

  • Tja - nun ist die Verwirrung komplett.


    Mein Schulleiter ist der gleichen Meinung wie ich, aber meine Konrektorin ist genau gegengesetzter Meinung.
    Da wir aber anscheinend nicht die einzige Schule mit derartigen Fragen sind, wird es in den nächsten Monaten ein Thema bei einem Treffen der Schulleitungen der Umgebung sein.


    Dennoch würde ich gerne für mich genauere rechtliche Hintergründe kennen.
    In der BASS habe ich leider nichts gefunden und der zitierte Abschnitt aus der ADO passt auch eher auf fleckis Problem, als auf meines.


    Hat Jemand da etwas zur Hand?


    Vielen Dank


    Kerstin

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