Elternunterschrift unter KA einfordern erlaubt (Nds)

  • Ja - ist so richtig. Darf man nicht einfordern.


    Aber viele Kollegen machen es so, dass sie auf dem ersten Elternabend die Eltern über die Regelung informieren - und dann wird gemeinsam abgesprochen, dass (gerade bei den "Kleinen") die Unterschriften der Eltern doch drauf sein sollen...


    Zusatz:
    ... mit Blick auf einen anderen Thread: In Niedersachsen sind auch Abstufungen der Noten mit "+" oder "-" verboten... Im Wortgutachten darf das aber deutlich gemacht werden ("knapp 4").

    • Offizieller Beitrag

    ich hab gestaunt...nein, bei uns ist das nicht üblich...ganz im gegenteil...


    jeder lehrer ist angehalten 5 und 6 unterschreiben zu lassen. manche nehmen noch vierer dazu oder einfach alles.
    das wird generell so verstanden, dass die eltern in diesen fällen informiert sind und nicht aus allen wolken fallen, wenn das kind dann durchfällt.


    würde gern mal die begründung eines verbots hören ;)...



    grüße


    h.

  • Die Eltern müssen wir in NDS natürlich auch informieren, wenn die Leistungen so sind, dass ein Schüler z.B. "sitzenbleiben" könnte.


    Die Erklärung für das Verbot ist, soweit ich mich recht entsinne, dass eine schlechte Klassenarbeit bei Eltern "unliebsame Reaktionen" hervorrufen könnte. Es ist also für das Wohl der Schüler, wenn sie nicht gezwungen sind, eine 5 oder 6 (oder ...) vorzuzeigen und unterschreiben zu lassen.


    Wenn es nur ein "Ausrutscher" ist, ist das ja auch kein Problem, da wird die Zeugnisnote nicht stark drunter leiden, nur wenn ein dauerhaftes Problem besteht, müssen die Eltern natürlich informiert werden.


    (Welche Situation für Schüler unangenehmer ist - entweder Arbeit unterschreiben lassen oder Brief durch die Schule / "Vorladung" zum Gespräch in der Schule etc. - ist wohl Interpretationssache.)


    Da Klassenarbeiten meist durchnummeriert sind, sehen interessierte Eltern auch, wenn nach der (guten) ersten Arbeit die (gute) dritte Arbeit zu Hause vorgelegt wird. Was ist mit Nr. 2 passiert...?

    • Offizieller Beitrag

    ich kenne die Regelung auch und habe sie schon immer schwachsinnig gefunden.
    Wie "unliebsam" mag die Reaktion erst werden, wenn herauskommt, dass Arbeiten verheimlicht worden sind ?


    Die sauberste Lösung ist die mit dem Elternabend, sofern der gut besucht ist.

  • mal wieder typisch Klagewut ...


    Ich lass die Klassenarbeiten doch nicht unterschreiben, um den Eltern eins auszuwischen. Ich möchte damit auf einfache Weise sicherstellen, dass die Erziehungsberechtigten über die schriftlichen Leistungen ihrer Kinder informiert sind. Mein Gott, wenn eine Mutter/Vater sich weigert ... kein Problem! Er/sie soll sich dann aber nicht beschweren, er/sie würde nicht informiert werden.


    Was mich dagegen ärgert, sind neuerdings aufkommende schriftliche Kommetare von Eltern auf Klassenarbeiten. z.B. "Fehlt hier nicht ein Punkt?!" oder "Ist doch auch richtig so, oder ?!?" etc. Mal schauen, wann die ersten Zeugnisse kommentiert werden ;)


    Eine Mutter kam sogar auf die Idee, ihre Unterschrift mit dem Hinweis zu verweigern, sie wäre mit der Bewertung des Tests nicht einverstanden. Als ob die Unterschrift eine nachträgliche Einverständniserklärung meiner Note wäre *lol*. Hatte sehr viel Spaß dabei, der Mutter schriftlich zu antworten ...

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