Pflichtstunden eines Schulleiters

  • Hallo,


    ich arbeite an einer kleinen Schule mit ca.120 Schülerinnen und Schülern.
    Unser Kollegium fragt sich schon seit längerer Zeit, ob unsere Schulleitung nicht viel zu wenig Unterrichtsstunden hat...
    Auf dem Steckplan hat sie sich 9 Stunden Unterricht gesteckt. Die restlichen Stunden rechnet sie sich selbst als Bürostunden ab.
    Anzumerken ist vielleicht noch, dass wir an uns eine kleine Außenstelle mit ca.40 Schülern angegliedert ist, die allerdings schon in den o.g. Schülerzahlen enthalten ist.
    Der Pflichtstundenverordnung entnehme ich, dass eine Schulleitung gut 20 Unterrichtsstunden haben müsste.
    Wieviel Pflichtstunden hat denn nun eine Schulleitung? Und wieviel Bürostunden? Und vor allem: Wer überprüft überhaupt, ob eine Schulleitung alle Stunden plichtgemäß ableistet?
    Wer kann mir bzw. uns da weiterhelfen?


    Gruß,
    gluehwurm

  • Dazu muss man die hessische Pflichtstundenverordnung studieren. Für Primarstufe weiß ich das nicht so genau, aber in unserer großen gymnasialen Oberstufe muss die SL keine Stunde mehr unterrichten. Meine SL tut es trotzdem, aber das ist halt ihre Leitungsphilosophie.


    Nachzulesen sind die Pflichtsunden hier . Ein einfache Tabelle gibt es da nicht, man muss sich die einzelnen Abschnitte zusammenbasteln, außerdem hängt das mit den Schülerzahlen zusammen:



    Weitere Entlastungen sind aufgrund besonderer schulstruktureller Umstände möglich. Wie gesagt: Pflichstundenverordnung mus sman kennen.

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    4 Mal editiert, zuletzt von Meike. ()

  • Kommt darauf an, welche zusättzlichen Aufgaben sie sich noch "aufhalst".
    Zusätzliche Entlastungsstunden gibt es z.B. für Betreuung des Medienraumes, für die Betreuung des EDV-Netzwerkes, für Kooperation mit dem Kindergarten.... Falls es bei euch im Kollegium keine Entlastungsstunden für zusätzliche Aufgabenfelder gibt, könnte dies das Deputat erklären
    :nixmitkrieg:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Hallo,


    also sehe ich das dann richtig, dass auch die Schulleitung zunächst die volle Pflichstundenzahl eines Lehrers hat und davon eben dann die Deputate abgezogen werden?


    Wenn ich das Leiterdeputat ausrechne (Schülerzahl x 0,0202) dann kämen bei unserer Schülerzahl (120) nur 2,4 Wochenstunden raus. Kann das denn sein?


    Und was wird dann noch abgezogen? Schließlich hätte unsere Schulleitung nach meiner Rechnung (da sie ja nur noch 9 Stunden unterrichtet) 18 Deputatsstunden... wo kommen die bloß alle her?


    Und ist das Leiterdeputat dasselbe wie das Sockeldeputat? Hilfe... ich steige da nicht durch....


    Gruß,
    gluehwurm

  • Danke... ich glaub, so langsam steige ich da durch:


    Es gibt 3 Deputate: Leiter-, Leitungs- und Schuldeputat.
    Jedes einzelne setzt sich aus einem festen Sockel- und einem variablen Zusatzdeputat zusammen, dass von der Schülerzahl abhängig ist.


    Laut meiner Berechnung ergäbe das:
    Leiterdeputat: 8 Wochestunden (6 Sockeldep. + 2 Zusazudep.)
    Schuldeputat: 2 Wochenstunden (1 Sockeldep. + 1 Zusatzdeputat)


    Summa summarum macht das 10 Deputatsstunden.


    Ich frage mich nun noch, wo die Leitungsdeputate hinfallen. Wie haben nämliche keinen Konrektor, sondern nur eine "Vertretung der Schulleitung" (falls diese mal abwesend ist). Fallen da nun die Leitungsdeputate automatisch auf die Schulleitung?
    Falls ja, so wären das bei uns 6 Wochenstunden... dann wären wir bei insgesamt bei 16 Deputatsstunden.
    Rechne ich nun die 28 Pflichtstunden der Schulleitung minus die vollen 16 Deputatsstunden dann kommen da 12 Stunden raus. Und unsere Schulleitung hat sich ja nur 9 gesteckt....
    Ganz abgesehen davon, dass offiziell einige Schuldeputate verteilt worden sind an Kollegen mit besonderen dienstlichen Tätigkeiten....


    Wo mache ich da Berechnungsfehler?


    Gruß,
    gluehwurm

  • Möglicherweise baut die Schulleiterin auch Überstunden ab? Bei uns hatte der Schulleiter einmal aus diesem Grund überhaupt nicht mehr unterrichtet.


    Tipp: Einfach mal nachfragen. Man kann ja Interesse an der Übernahme einer Schulleitungsstelle signalisieren und sich das ganze mal unverbindlich erklären lassen...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Also von Teilzeit oder Altersteilzeit weiß ich nichts. Die Schulleitung ist schon jeden Tag in der Schule... und macht dann halt die "Bürostunden" am Schreibtisch. Ich weiß nur, dass eine Stunde wegen Alters ermäßigt ist. Aber deswegen habe ich ja auch mit 28 Stunden gerechnet anstatt mit 29.
    Nun, ich werde morgen nochmal meine Kollegen fragen, ob die da mehr wissen...

  • Also meine Büro-bzw. Schulleiterstunden bekommen ich von der Regierung bzw. vom Schulamt zugeteilt. Sie richten sich nach der Schülerzahl.

  • Die Stundenverteilung ist von außen wirklich überhaupt nicht nachzuvollziehen. Unser Deputat variiert aus den unterschiedlichisten Gründen auch von Jahr zu Jahr. Daher ist die Stundenverteilung für Außenstehende sicher auch erstmal nicht transparent, erst recht, wenn nicht mehr Informationen vorliegen als "XY ist jeden Tag in der Schule..."
    Eigentlich kann dir die Schulleiterin da wirklich nur selbst Auskunft geben, wie viele Deputatsstunden sie hat und wie es zur Anzahl der Unterrichtsstunden kommt.


    Ich denke, gerade wenn es da offenbar so große Unklarheiten im Kollegium gibt und sich so viele Gedanken darum gemacht werden, sollte unbedingt das offene Gespräch gesucht werden.


    Die Stundenverteilung wird übrigens ans Schulamt weitergeleitet. Insbesondere bei solch einer kleinen Schulen dürfte es extrem schwierig sein, dabei einfach Stunden unter den Tisch fallen zu lassen.


    Viele Grüße
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

    Einmal editiert, zuletzt von Mia ()

  • Es ist ratsam für SL, über die Unterrichtsverpflichtung Rechenschaft abzulegen. Ich halte es (nicht nur in diesem Falle) mit Transparenz. Ich leite eine relativ kleine HS, meine Pflichtstundenzahl beträgt
    27,5, davon gehen
    1 Stunde Altersermäßigung runter,
    8 Stunden für die SL-Tätigkeit,
    1, weil ich keinen Konrektor habe und noch
    1 wg. der eigenverantwortlichen Schule,
    1 wg. Systembetreuung
    Bleiben 15,5 Stunden übrig. Ich bin mit 15 Stunden gesteckt, bleiben 0,5 übrig, die als Minusstunden zu Buche schlagen, allerdings: Vertretungsunterricht lässt grüßen.
    Ich hoffe, ich habe mich jetzt nicht verrechnet.
    Außerdem betone ich ausdrücklich, dass diese hohe Unterrichtsverpflichtung ein Unding ist.

  • Das sehe ich auch so. So wie die Aufgaben der Lehrer in den letzten Jahren gewachsen sind, sind es auch die Aufgaben der Schulleiter. In Hessen, mit einer zwangsverordneten, aber funktionsunfähigen Verwaltungssoftware, die jährlich mehrere hundert Überstunden bei einer SL produziert, unendlichen Dokumentationsorgien, Schulinspektion (den Papierkram dafür kann man gar nicht mehr in Worte fassen) sowie ständig neuen Unsinnsattacken aus dem KuMi, die jeweils in massiver Mehrarbeit für die Schulleitungen enden, ist das Unterrichten kaum noch zu leisten.
    Natürlich wäre es sehr sinnvoll, wenn Schulleiter nicht vergessen, wie es sich anfühlt, vor den Klassen zu stehen, aber dafür muss man die Arbeit so einteilen, dass das auch ohne Qualitätsverlust möglich ist. Bei den meisten SL geht das nur noch mit Arbeitszeiten, die den realen Stundenlohn auf deutlich unter dem eines A13 Menschen sinken lassen. Oder eben durch Qualitätsverlust.


    Meine SL zum Beispiel - sie gehört zur Kategorie 1: kein Qualitätsverlust, dafür aber unemnschliche Arbeitszeiten - kommt um 7 Uhr morgens und geht nie vor 18 Uhr, bis dahin ist sie jederzeit zu erreichen. Danach bekommt man emails von ihr, die um 23, 24 Uhr oder später geschrieben worden sind. Auch am Wochenende. Ihr Privatleben stell ich mir lieber nicht vor. Dafür funktioniert zwar unsere Schule bestens - den Preis, den die SL zahlt, möcht ich nicht messen müssen.


    Sie hat nur noch einen LK, also das Minimum an Stunden, das heißt aber an einer reinen Oberstufe trotzdem alle 2 Jahre Abitur. Nebst der Tatsache, dass sie ja dann ununterbrochen Prüfungsvorsitz hat und die komplette Abiturplanung quasi alleine machen darf (die software hilft ja nicht weiter).
    Und ich würde mal grob schätzen, darüber hinaus eine reguläre 70-Stunden Woche.


    Kann's doch auch nicht sein.


    Womit ich aber nicht die Alternative anpreisen möchte, die dem HKM vorschwebt: Manager als Schulleiter - auch wenn sie nie vor einer Klasse gestanden haben. Das geht garantiert nach hinten los.
    Die Lösung muss ein angemessener Arbeitsumfang sein.


    Ich frag mich gerade, ob Schulleiter auch eine Personalvertretung haben? Oder muss man einfach zu seinem Dezernenten schlappen und da auf Verständnis hoffen? Wie man Fürsorgepflicht schreibt, ist ja hierzubundeslande unbekannt. Auf allen Ebenen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Meike. ()

  • Ach ja, ich vergaß: ich bin auch noch Klassenlehrer einer 9. Klasse...


    Arbeitszeit: Beginn 07.00 Uhr, Ende i. d. R. zwischen 16.00 und 18.00 Uhr. Am Freitag schaffe ich es manchmal etwas früher. Auch das WE ist zu einem Teil mit SL-Aufgaben besetzt...
    Vielen meiner Kolleginnen und Kollegen, die ich im Rahmen der SLQ-FB kennengelernt habe, geht es genau so.
    Ich weiß allerdings auch von SL, die lassen nach der 6. Stunde die Schule hinter sich. Ich habe keine Ahnung, wie das dann mit der Leitung einer Schule vereinbar ist.
    Lamentieren ist mir fremd, mein Beruf macht mir Spaß, ich gehe an jedem Morgen gerne in "meine" Schule, aber ich weiß auch, dass das System auf die Selbstausbeutung von "Überzeugungstätern" spekuliert.

  • Zitat

    Ich weiß allerdings auch von SL, die lassen nach der 6. Stunde die Schule hinter sich. Ich habe keine Ahnung, wie das dann mit der Leitung einer Schule vereinbar ist.

    So einen habe ich an einer Abordnungsschule gerade live erlebt. Er meinte, er müsse um 13.00 zuhause sein, "weil er für die Kinder kochen müsse".
    Der hat die Schule so vor die Wand gefahren, dass sie kurz vorm schließen war (noch ist?) und jeder Kollege, der sich noch bewegen konnte, seine Versetzung eingereicht hat. Ich habe postwendend meine freiwillige Abordnung zurückgezogen.

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