Nebentätigkeit als Beamtin

  • Hallo!


    Kann mir jemand von euch sagen, wie es mit einer Nebentätigkeit als Beamtin aussieht?


    - Wie viel Geld darf man hinzuverdienen?
    - Wie viele Stunden darf ich pro Woche oder Monat arbeiten?


    Hängen diese Faktoren mit meiner Stundenzahl oder meiner Besoldungsgruppe zusammen?


    Wo (bestenfalls ein Link) kann ich eine Paragraphen zu diesem Thema finden, wo etwas handfestes steht?


    Lieben Dank!


    P.S. Die Suchfunktion habe ich bereits genutzt, aber nicht alle meine Fragen beantworten können.

  • Das hängt vom Bundesland Landesbeamtengesetz + Landesverordnungen) und der Art der Tätigkeit ab. Pauschal lässt sich deine Frage nicht beantworten.


    Im Kern gilt
    http://zope.verwaltung.uni-mai…keit/Formular%2055%20pdf.


    http://www.beamtenrecht.de/rec…ebentaetigkeit/index.html


    http://www.zuv.uni-heidelberg.…aetigkeit_von_beamten.pdf


    Als Beamter hast du deine VOLLE Kraft dem Staate zu widmen.
    Bei Nebentätigkeiten, deren Einkünfte die Grenzwerte überschreiten, musst du deinen Verdienst an den Staat abführen. Dann wird das Ganze schnell uninteressant :P


    Bei ungenehmigter Nebentätigkeit kann dir die Entfernung aus dem Dienst drohen...

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Hallo,


    ich kann Dir nur für NRW eine Auskunft geben. Für Nebentätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes gibt es keine "finanzielle Höchstgrenze". Es dürfen allerdings maximal 8 Std./Woche gearbeitet werden.
    Geht man einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst nach, so muss alles über 6000 Euro/Jahr an den Dienstherren abgeführt werden.


    Viele Grüße


    Ella

  • Hallo!


    Vielen Dank für eure Antworten. Allerdings bin ich etwas verwirrt, denn Ellas Aussage ist nicht deckungsgleich mit den Angaben, die aus den Links hervergehen. Dort ist - wenn ich es richtig verstanden habe - immer von einer finanziellen Höchstgrenze (Ich glaube 358Euro pro Monat) die Rede. Zudem steht dort auch, dass 1/5 der Wochenstundenzahl nicht überschritten werden darf. Ella schreibt, dass man 8 Stunden arbeiten darf.


    Ich hoffe, dass ich wirklich Glück habe und für NRW wirklich gilt, was Ella schreibt.


    Noch eine ganz andere Frage: Wie sieht es aus, wenn man in der Schule "Mehrarbeit" anmeldet? Darf man das überhaupt bei einer vollen Stelle mit 28 Stunden die Woche?


    Vielen Dank für eure Antworten!

  • Es geht wohl weniger um "Glück", als um eine rechtsverbindliche Auskunft. Die kannst du nur am Schulamt oder bei der GEWerkschaft bekommen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Hallo,


    1/5 von 41 Wochenstunden = 8,2 Stunden. Bei uns in NRW sind 8 Wochenstunden die Höchstgrenze.
    Und eine "finanzielle Höchstgrenze" pro Jahr gibt es nur für Nebentätigkeiten im Öffentlichen Dienst. Ruf doch einfach mal beim LBV an. ;)
    Über andere Bundesländer kann ich keine Auskunft geben.


    Viele Grüße

  • Ella: Ich unterrichte 28 Stunden als volle Kraft. Wie kommst du auf 41 Stunden?


    Ich werde aber morgen auch auf jeden Fall nochmal beim LBV anrufen. Danke für eure Hinweise und erste Infos!


    Wenn ich News habe poste ich diese hier! ;)

  • 28 Unterrichtsstunden bei einer Wochenarbeitszeit von insgesamt 41 Zeitstunden. Der Staat gibt zumindest zum Teil zu, dass wir auch nachmittags zu Hause noch Arbeit haben.

  • Also, nur um euch auch zu informieren. Ich habe heute bei der Bezirksregierung angerufen:


    1/5 der Wochenstunden darf man arbeiten. Höchstgrenze des Lohnes gibt es nicht bzw. liegt so hoch, dass man sie höchstwahrscheinlich nicht mit 5-8 Stunden Arbeit pro Woche überschreiten wird. Falls doch, wird an das überschüssige Geld einkassiert.


    Also genau das, was in den Erlassen (siehe Links oben) stand. Vielen Dank für eure Hilfe!


    LG


    P.S. Mehrarbeit an der Schule im Rahmen des regulären Stundenplanes ist nicht ohne weiteres möglich. Nur, wenn temporär erforderlich und die Schulleitung es anordnet.

  • Mal ne Frage zu Mehrarbeit: ist die tatsächlich unentgeltlich?
    Ich müsste in meinem Referendariat einige Stunden zusätzlich machen, damit ich finanziell hinkomme und mein Stundenplaner mich nicht so viele Stunden ersetzen muss (ich unterrichte als Angestellter z.Z. 27 Stunden und hätte als Referendar nur noch 10 Stunden pro Woche).
    Ich dürfte 5 Stunden als Nebentätigkeit mehr unterrichten, Mehrarbeit sei angeblich unentgeltlich. Stimmt das?

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