Verbeamtung trotz Erbkrankheit?

  • Hallo,


    ich hoffe irgend jemand in diesem Forum kann mir weiter helfen Bin langsam schon etwas am verzweifeln:-(...
    Muss demnächst zur Untersuchung zwecks Verbeamtung. Mein Arzt hat mir vor 1 Woche eine Erbkrankheit namens Genfaktor-5-Leiden diagnostiziert.Mein Blut gerinnt schneller als üblich und dadurch habe ich auch schon 2 Venenentzündungen gehabt. Für Frauen sei es wohl in der Schwangerschaft kompliziert, da man mit Heparin behandelt werden muss. Ansonsten ist mein Thromboserisiko um 30% erhöht.
    Hat jemand damit Erfahrungen gemacht? Stehe nämlich gerade vor der Entscheidung alle bisher angefallenen Rechnungen selbst zu tragen, um zu vermeiden, dass der Amtsarzt davon Wind bekommt...



    Lieben Dank

  • Hast du die heterozygote oder die homozygote Form?


    Ich habe die Krankheit auch, meine Untersuchung steht noch aus. Da ich schwanger war, ist es leider auch aktenkundig.


    Mich interessieren auch Erfahrungswerte.

  • Ich hab die heterozygote Form. Das ist glaub ich dann nur von einem Elternteil vererbt und nicht so schlimm, oder?
    Habe auch schon unter einem anderen Namen beim Amtsarzt angerufen.Der hat mir gesagt, das würden sie dann individuell entscheiden. Bin also jetzt auch nicht schlauer:-(
    Mein Arzt hat gesagt, er könnte es sich nicht vorstellen,ist sich aber auch nicht 100% sicher... Im Notfall soll ich das Land Hessen verklagen. Schöne Aussichten:-(


    Werde nächste Woche nochmal versuchen über die Rechtsabteilung der GEW was heraus zu bekommen.


    Liebe Grüße

  • Also... kurze Nebenbemerkung (ich studier Bio auf Lehramt und hatte letztes Semester Genetik):
    Wenn du die heterozygote Form hast, hast du es wirklich nur von einem Elterneteil geerbt. An sich ist es meistens so, dass die heterozygote Form weniger stark ausgeprägt ist bzw. weniger schlimm als die homozygote. Jch hab zwar kein genaues Wissen über diese spezielle Krankheit, aber vom Allgemeinen her ist das so.


    Ich drück dir mal die Daumen, dass das ein positives Ende nimmt!


    Liebe Grüße

  • In diesem Fall heißt das, dass das Risiko für eine Thrombose um das circa 5-fache erhöht ist. Hat man die homozygote Form, ist das Risiko ums 80fache erhöht. Raucht man noch dazu, erhöht sich das ums 200fache.


    Jeder Raucher ohne genetische Störung erhöht sein Risiko aber auch, wieviel weiß ich nicht mehr genau, war auch was im einstelligen Bereich.


    Magst du hier Bescheid sagen, wenn du was Neues weißt?


    Das wäre super lieb


    LG Anja


    Edit: Übrigens MUSST du nicht mit Herparin behandelt werden, in einer Schwangerschaft. Man kontrolliert dann deine Gerinnungswerte und werden die schlechter, dann spritzt man. Ich musste es, war aber auch nicht so wild.

  • Zitat

    Original von natascha
    Stehe nämlich gerade vor der Entscheidung alle bisher angefallenen Rechnungen selbst zu tragen, um zu vermeiden, dass der Amtsarzt davon Wind bekommt...


    Das halte ich auch für eine gefährliche Strategie. Wenn du nämlich etwas beim Amtsarzt verschweigst und das später herauskommt, kannst du sogar strafrechtlich belangt werden. Wichtig für dich wäre herauszubekommen, mit welcher Wahrscheinlichkeit du mit deiner Erbkrankheit bis zum Pensionsalter arbeiten wirst können. Das ist ja das ausschlaggebende Moment.


    Und wie ich das so nach einer kurzen und oberflächlichen Recherche herausfinden konnte, ist es ja durchaus möglich, dass du das Pensionsalter erreichen wirst.

  • Oha...


    Nur weil du deine Rechnungen selbst tragen willst, ändert das nichts daran, dass du bei der Frage nach dir bekannten vorliegenden Krankheiten wahrheitsgemäß beantworten musst.


    Tust du das nicht, kann - wie schon mein Vorredner sagte - dabei nicht nur dein Beamtenstatus flöten gehen sondern auch alle finanziellen Ansprüche, die damit für dich einher gehen.


    "Mal eben so verschweigen" würde ICH für zu gefährlich halten.


    Falls das mit den Wahscheinlichkeiten alles so stimmt, dürften Raucher auch nicht verbeamtet werden 8)

  • Zitat

    Original von CKR


    Und wie ich das so nach einer kurzen und oberflächlichen Recherche herausfinden konnte, ist es ja durchaus möglich, dass du das Pensionsalter erreichen wirst.



    Tja das ist eben so eine Sache. Niemand kann vorhersagen, ob sie (wir) jemals eine Thrombose kriegen und niemand weiß, ob die dann so gefährlich ist, dass man nicht mehr arbeiten kann. Das weiß aber jeder gesunde Mensch ebensowenig. ;)


    Malina: Naja das Rauchen kann man aber verschweigen...

  • Anja, werd dir auf jeden Fall Bescheid geben, wenn ich über die
    GEW was Neues erfahren habe...
    Was ist denn, wenn man doch verschweigt und kurz nach der Verbeamtung die Krankheit von einem anderen Arzt quasi auf ein Neues diagnostizieren lässt... Dann kann einem doch niemand mehr was, oder?
    Ach man, dass ist aber auch alles ein Mist:-(

  • Beim Amtsarzt bekommst du einen Fragebogen, der wahrheitsgemäß auszufüllen ist! Ich würde mich nicht trauen, da falsche Angaben zu machen und finde es auch richtig, dass das Konsequenzen haben kann, wenn man lügt.


    Alles Gute trotzdem!
    LG
    Simsa

  • Zitat

    Original von natascha
    Anja, werd dir auf jeden Fall Bescheid geben, wenn ich über die
    GEW was Neues erfahren habe...
    Was ist denn, wenn man doch verschweigt und kurz nach der Verbeamtung die Krankheit von einem anderen Arzt quasi auf ein Neues diagnostizieren lässt... Dann kann einem doch niemand mehr was, oder?
    Ach man, dass ist aber auch alles ein Mist:-(


    Doch, denn dein Arzt, der zuerst diagnostiziert hat, hat deine Krankenakte und muss in diese auch Einsicht gewähren, wenn's hart auf hart kommt.

  • Zitat

    Original von natascha
    Anja, werd dir auf jeden Fall Bescheid geben, wenn ich über die
    GEW was Neues erfahren habe...
    Was ist denn, wenn man doch verschweigt und kurz nach der Verbeamtung die Krankheit von einem anderen Arzt quasi auf ein Neues diagnostizieren lässt... Dann kann einem doch niemand mehr was, oder?
    Ach man, dass ist aber auch alles ein Mist:-(


    Hallo natascha,


    so sehr ich Dein Dilemma verstehen kann, so wenig verstehe ich, wie Du mittelbar von uns erwartest, dass wir Dir bei Deinen Überlegungen (hart formuliert: Die Erschleichung der Verbeamtung durch Verschweigen von Krankheiten) auch noch praktische Tipps geben.


    Du musst das mit Dir selbst ausmachen und auch später selbst verantworten. Die Frage, ob Du überhaupt pauschal nicht verbeamtet wirst aufgrund der Diagnose, ist eine andere Sache.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

    2 Mal editiert, zuletzt von Bolzbold ()

  • Zitat

    Original von natascha
    um zu vermeiden, dass der Amtsarzt davon Wind bekommt...


    Das ist die schlechteste Wahl.


    Wenn es später herauskommt, und es ist leicht nachzuweisen, dann ist es eine vorsätzliche Täuschung.


    Ich würde lieber mit offenen Karten spielen, denn so etwar kommt immer irgendwann raus.


    Nicht auszudenken wenn du nach Jahren entlassen wirst und vielleicht Schadensersatzansprüch zurückzahlen musst.


    Gruß


    E_T

  • Zitat

    Original von natascha
    Was ist denn, wenn man doch verschweigt und kurz nach der Verbeamtung die Krankheit von einem anderen Arzt quasi auf ein Neues diagnostizieren lässt... :-(


    Die Kranklheit ist jetzt aktenkundig festgestellt worden.
    Es ist jederzeit nachvollziebar wann die Krankheit diagnostiziert wurde.


    Ich kann nur raten, gib alles an.


    Gruß


    E_T

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