Rechtsschutzversicherung für Lehrer - ja oder nein?!

  • Rechtsschutzversicherung für Lehrer - ja oder nein?!


    Was sagt ihr? Welche Gründe sprechen dafür/dagegen?


    Falls ja: Über eine Gewerkschaft oder lieber "so"?


    Danke für eure Hilfe!

  • Da musst du zw. einer privaten und beruflichen RSV trennen.


    Eine private hängt davon ab, wieviele Deppen meinen, irgendwelche unberechtigten Rechtsansprüche gegen dich zu haben. Bin bisher immer mit eigenen juristischen Recherchen weitergekommen, aber die Zahl der Deppen steigt immens!


    Eine berufliche hast du oft durch den Beitritt in einen Berufsverband. Das kann i.d.R. nicht schaden, da es ggf. doch mal zu Einsprüchen gegen Noten o.Ä. kommt.

  • Ich meine eine rein berufliche Rechtsschutzversicherung.


    Einige halten sie auf alle Fälle für sinnvoll, andere aus diversen Gründen nicht (Dienstherr stehe hinter einem, im Fall der Fälle müsse der Schuldige das Verfahren zahlen usw.). Ich bin mir unsicher und hätte dshalb gern eure Meinungen dazu gehört.

  • Ich hatte einen Fall, in dem ich mir mehr Unterstützung vom "Dienstherren" gewünscht hätte. Da war nicht viel, da ich aber pfiffig bin, haben die Eltern aufgrund meiner Stellungnahme das Verfahren fallen lassen.


    Wenn du dich an die Vorschriften hälst, stehen die Chancen bei Einwänden gg. Noten usw. für den Lehrer immer gut. Die Beweislast liegt da bei den Eltern. In dubio pro magistrato, oder so ähnlich. Als Beamter hast du auf deine Verfassung geschworen, da glaubt man im Zweifel dem Staatsdiener.


    Geh doch in nen Berufsverband! Wie gesagt, da bist du Rechtsschutzversichert, man sollte - aus "moralischen" Gründen - eh den Verband unterstützen, der sich für einen engagiert und die Rechte wahrt und obendrein kriegst du ne Schlüsselversicherung und ne tolle Zeitschrift =).
    Kostet nicht die Welt und ist steuerlich absetzbar.

  • Also, wenn du dich durch einen Berufsverband gut vertreten fühlst, dann machs darüber. Wenn nicht, dann schlicht und einfach mal rechnen, Jahresbeitrag Berufsverband gegen Jahresbeitrag Berufsrechtschutz.
    Ich selbst stehe Berufsverbänden eher reserviert gegenüber und habe daher eine Rechtschutzversicherung, die die Berufsrisiken mit abdeckt.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_)Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Einmal editiert, zuletzt von SteffdA ()

  • Habe sehr gute Erfahrungen gemacht mit der gerkschaftlichen Unterstützung in einem Rechtsschutzfall - die halfen schnell und ohne Wenn und Aber. (dienstlicher Fall, Anwaltskosten wurden voll übernommen).
    Habe zusätzlich eine private Rechtsschutzversicherung. Hierzu kann ich nicht sagen, ob diese zu empfehlen ist oder genau so kompetent hilft, weil ich sie noch nicht benötigte.
    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, auch absolut unverschuldet oder unvermittelt kann man Rechtsschutz brauchen als Lehrer - deswegen kann ich eine solche Versicherung wärmstens weiterempfehlen.

  • Stimmt - dienstliche RVS ist nur nötig, wenn man nicht gewerkschaftlich organsiert ist. Und dann ist es schwer, einen Anwalt zu finden, der sich wirklich mit Schulrecht (und der Praxis) auskennt... im organsisierten Falle arbeiten Anwalt und Rechtsberatung der Gewerkschaft zusammen und das ist dann eine recht umfassende Betreuung.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Meike hat das Argument angesprochen, das auch ich anführen wollte:
    Das Schul- und Dienstrecht ist ein recht spezielles Kapitel, für das du wohl kaum spezialisierte Anwälte findest - weil die meisten Probleme über die Rechtsbeistände der GEWerkschaften geklärt werden. Manche Fragen sind da auch mal schnell am Telefon geklärt - weil sich viele Probleme, mit denen Lehrer zu kämpfen haben wiederholen.


    Die Mitgliedschaft in der GEWerkschaft ist zwar teurer als eine reine Rechtsschutzversicherung, dafür beinhaltet der Mitgliedsbeitrag eine Schlüsselversicherung, Rechtsbeistand, zwei Zeitschriften pro Monat (Landes- und Bundesausgabe), kostenlose Fortbildungen (incl. Verpflegung und Unterkunft), Gemeinschaftsveranstaltungen und Bildungsfahrten und vieles mehr.
    Nicht zu vergessen das gute Gefühl, solidarisch für die gemeinsamen Interessen einzustehen :D


    edit: Zur Ausgangsfrage: Unbedingt. Du hast zwar als Beamter den (Rechts)Schutz des Dienstherrn. Leider ergeben sich die meisten Probleme in der Auseinandersetzung mit diesem oder mit Eltern - und dann stehst du schnell alleine da. (Oder rennst du zum Schulrat und sagst: "Herr Schulrat - ich habe da massive Probleme mit ein paar Eltern - können Sie mir helfen?" - Wenn der dann noch antwortet: "Ich weiß!" ist eh' Feuer unterm Dach und kompetenter Rat gefragt - der DICH unterstützt und nicht nur für Ruhe sorgen will...)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    3 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Dran bist du, wenn dir grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Zum Beispiel: Du unterrichtest in einer Klasse mit einem bekannt aggressivem Schüler. Während du dich mit den anderen beschäftigst, dem Auffälligen nicht im Blick hast, verletzt der einen Mitschüler. Du hättest wissen können, dass so was passieren kann bei dem, also hast du deine Aufsichtspflicht verletzt. Ist wirklich so vor Gericht entschieden worden.
    Bei einer Fortbildung wurde uns erklärt, dass sonst der Dienstherr, sprich die Regierung und bei Finaziellem der Sachaufwandsträger dafür einsteht. Schlüsselversicherungen sind deshalb sinnlos. Warst du grob fahrlässig, zahlt keine Versicherung der Welt, warst du es nicht ist die Gemeinde zuständig. Deswegen sind diese Versicherung übrigens auch so billig.

  • Schon nett, was auf Fortbildungen so verzapft wird.


    Lies mal hier im Hamburger Abendblatt:
    http://80.237.193.200:8000/art…ml/habxml990406_15793.xml


    Zitat


    Schlüssel verloren - Lehrer soll zahlen


    Grob fahrlässig oder nur fahrlässig, das ist die Schlüssel-Frage in einem Streit zwischen einem Lehrer am Schulzentrum in Norderstedt und der Stadt Norderstedt. Der Streitwert: 54 000 Mark für eine neue Schließanlage in der Schule. Der Lehrer hatte im Mai 1998 seinen Schlüssel verloren. Er soll zahlen, fordert die Stadt, zum erstenmal in so einem Fall. "Es kam auch früher mal ein Schlüssel weg, noch nie hat sich die Stadt gerührt", sagt Susanne Merle, Personalratsvorsitzende der Realschule im Schulzentrum. "Die Zeiten haben sich geändert, die Kassen sind leer", kontert die Pressestelle der Stadtverwaltung.


    oder hier:


    http://www.dbovg.niedersachsen…sp?Ind=0520020060081232+A


    Zitat

    ....Die Voraussetzungen für eine Schadensersatzpflicht der Klägerin nach § 86 Abs. 1 NBG sind hier erfüllt. Nach dieser Vorschrift hat ein Beamter, der vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegende Pflichten verletzt, dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Klägerin hatte die sich aus ihrem Dienstverhältnis als Lehrerin ergebende Pflicht, die ihr vom Schulträger anvertrauten Schulschlüssel sorgsam zu verwahren (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.3.2005 - 5 LA 327/04 -). Angesichts dessen, dass in der Schule eine Generalhauptschlüsselanlage vorhanden ist und der Verlust eines einzelnen Generalschlüssels aus Sicherheitsgründen den sehr teuren Ersatz aller Schlösser und Schlüssel erforderlich macht, bestand für die Klägerin eine über die normale Sorgfaltspflicht hinausgehende Pflicht, den ihr anvertrauten Schlüssel wegen des in ihm verkörperten hohen Wertes stets besonders aufmerksam zu verwahren. ...

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Original von alias
    Die Mitgliedschaft in der GEWerkschaft ist zwar teurer als eine reine Rechtsschutzversicherung, dafür beinhaltet der Mitgliedsbeitrag eine Schlüsselversicherung, Rechtsbeistand, zwei Zeitschriften pro Monat (Landes- und Bundesausgabe), kostenlose Fortbildungen (incl. Verpflegung und Unterkunft), Gemeinschaftsveranstaltungen und Bildungsfahrten und vieles mehr.
    Nicht zu vergessen das gute Gefühl, solidarisch für die gemeinsamen Interessen einzustehen :D


    Das ist eine ziemlich pauschale Aussage, der ich so nicht zustimmen kann.
    Ich habe bis vor kurzem 2,50 Euro im Monat für die GEW bezahlt, nun kenne nun die Neuberechnung nicht, gehe aber von 5 Euro ca. aus. dafür kriege ich keine reine Rechtschutzversicherung. Unsere Angebote fangen bei 10-15 Euro im Monat an.


    Ich gehe davon aus, dass es noch mehr Leuten in den unteren Gehaltsklassen so gehen wird.

  • Beitragsordnung:

    Zitat


    Studierende zahlen einen Festbeitrag von 2,50 Euro.


    Praktikantinnen und Praktikanten im Anerkennungsjahr, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Referendarinnen und Referendare zahlen einen vollen Festbeitrag von 4 Euro.


    Somit ist das die wohl günstigste Art einer Rechtschutzversicherung - die man als Ref sogar am nötigsten braucht.


    Zitat

    Bei Beamtinnen und Beamten, die nach den Besoldungsgruppen A, B,C und W vergütet werden, beträgt der Beitrag 0,75 % der 6. Stufe.


    Der Beitrag für Mitglieder in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis oder mit einer durch regionale Tarifverträge reduzierten regelmäßigen Arbeitszeit
    errechnet sich anteilig vom Vollbeitrag entsprechend dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung.


    http://www.gew.de/Binaries/Bin…Beitragsordnung200712.pdf

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Zitat


    Danke dir alias für die Tabelle. Mir hilft sie im Moment nicht wirklich weiter, weil ich einfach die Einstufung noch nicht kenne, da Berlin Vertretungslehrer vorläufig alle in E6 einstuft und dann erst die Einstufung vornimmt. Außerdem ist noch nicht klar ob 10 oder 12 Stunden usw.


    Aber du wiederholst sonst genau dass, was ich auch gesagt habe. Ich bekomme nirgends als Geringverdiener eine so günstige Rechtschutzversicherung, wie in der Gewerkschaft!

  • Kann mich alias nur anschließen: Anwälte der Rechtsschutzberatung der GEW schlagen sich öfter herum mit Anliegen gegenüber dem Dienstherrn oder Eltern.
    Es hängt viel vom Auftreten und der Argumentation eines Anwalts ab, inwiefern du bei deinen beruflichen Auseinandersetzungen Erfolg haben wirst.
    Nicht zu vergessen ist der finanzielle Aspekt der anwaltlichen Hilfe, wenn man diese mal benötigt!
    Und Anwaltshonorare sprengen schnell den "kleinen Geldbeutel".


    Bei solchen potentiell hohen Kosten lohnt es sich m.E., den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.
    Auch in anderen Zusammenhängen fand ich die Unterstützung der Gewerkschaft sehr gut.

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