Deutlich mehr Gehalt nach Hochzeit?

  • Hallo!
    Ich bin nie so wirklich informiert, was solche Sachen angeht, deshalb hier meine Frage an euch mit Hoffnung auf Beantwortung!
    Bin seit letztem Monat verheiratet und habe nun deutlich mehr Gehalt bekommen, fast 1000 Euro. Kann das richtig sein? Ich freu mich ja, aber ist das richtig oder wird mir wieder was weggenommen?
    Bin A12 in Niedersachsen.
    Vielen Dank im voraus!
    Gruß, Yula

  • Ach komm, dann schieb ich gleich noch ne Frage hinterher. Bekommt man während des Mutterschutzes (vor und nach der Geburt, nicht Elterngeld) das normale Gehalt?

  • Zitat

    Original von yula
    Ach komm, dann schieb ich gleich noch ne Frage hinterher. Bekommt man während des Mutterschutzes (vor und nach der Geburt, nicht Elterngeld) das normale Gehalt?


    nee, wo lebst du denn? 1960? Da wurde alles in den Po geschoben
    12 Monate Elterngeld, das war`s

  • Mylonith, du hast sie falsch verstanden: Es ging um den Mutterschutz.


    yula: Ja, im Mutterschutz bekommt man das normale Gehalt und verbeamtete Lehrer bekommen es auch ganz normal weitergezahlt von den gleichen Stellen wie vorher (ich glaube, bei Nicht-Lehrern ist das anders und bei Angestellten eventuell auch - das weiß ich aber nicht).

  • Zitat:nee, wo lebst du denn? 1960? Da wurde alles in den Po geschoben
    12 Monate Elterngeld, das war`s



    woher hast du das denn????


    Natürlich bekommt man im Mutterschutz das VOLLE Gehalt! Dafür läuft trotzdem schon die Elternzeit!, es gibt dann halt nach der Geburt und nach Mutterschutz nur noch 10 Monate Elterngeld.


    Nach der Hochzeit gibt es 100 € extra. Hast du vielleicht die Steuerklasse geändert und dann noch die Nachzahlungen der tollen Gehaltserhöhung bekommen? Vielleicht liegt es daran...


  • wie ich schon geschrieben habe: 100€ verheiratetenzuschlag insgesamt und nicht jeweils.

  • Zitat

    Original von paulchen2008
    Natürlich bekommt man im Mutterschutz das VOLLE Gehalt! Dafür läuft trotzdem schon die Elternzeit!, es gibt dann halt nach der Geburt und nach Mutterschutz nur noch 10 Monate Elterngeld.


    Wenn das Kind pünktlich kommt gibts 10 Monate und x-Tage Elterngeld ;)
    Denn auch bei Lehrern sind 8 Wochen keine 2 Monate :D



    Wenn du hier guckst, dann ist das evtl. des Rätsels Lösung. Gehaltsmitteilung NDS Mai Juni - woher kommt das viele Geld?


    Wahrscheinlich kam das bei dir auch noch dazu!

  • Zitat

    Original von yula
    Bin seit letztem Monat verheiratet und habe nun deutlich mehr Gehalt bekommen, fast 1000 Euro. Kann das richtig sein?


    Eine Antwort auf deine Frage kann ich dir leider nicht wirklich geben. In NRW gibt es auch ca. 100 Euro mehr Gehalt als unverheiratet (A12). Die hohe Differenz kann ich mir nur durch eine andere Steuerklasse und/oder Sonderzahlungen erklären.


    Aber nun das Wichtigste: Herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit! :laola:

  • Danke! Damit kann ich was anfangen!
    Ja, habe die Steuerklasse gewechselt. Habe mir auch schon gedacht, dass es daran liegen muss.
    Eine letzte doofe Frage (ach ja, es gibt ja keine doofen Fragen!): Als Angestellter müsste ich Mutterschaftsgeld beantragen, aber als Beamtin nicht, oder? (Spreche wieder nicht vom Elterngeld!!!)
    Und da hier so viele so fit sind in den Dingen: Mein Mann (Danke für die Glückwünsche zur Hochzeit!!!) ist auch privat versichert (selbständig), aber ich bekomme Beihilfe. Dann sollten wir das Baby bei mir versichern, oder? Vielleicht hat das jemand hier alles schon gemacht...
    Danke im voraus!!!
    Gruß, Yula

  • Zitat

    Original von yula
    Als Angestellter müsste ich Mutterschaftsgeld beantragen, aber als Beamtin nicht, oder? (Spreche wieder nicht vom Elterngeld!!!)


    Ich kann dir nur die eine Frage beantworten:
    Als Beamtin musst du im Mutterschutz kein Geld beantragen, sondern bekommst dein Geld einfach weiterbezahlt.

  • Wo ihr das Kind versichert ist egal, der Beihilfeanspruch fürs Kind besteht immer, ihr müßt es ja eh einzeln versichern, gibt ja keine Familienversicherung.


    Da bei dir ja kein UNterschied zwischen Mutterschutz und Arbeitszeit gemacht wird bei der Zahlung zählen ja bei dir auch die 12 vollen Kalendermonate vor der Geburt (du nimmst also jetzt noch die höhere Zahlung mit) und nicht wie bei Angestellten, die vor dem Mutterschutz.


    Du kannst übrigens auch kein Mutterschaftsgeld beantragen, weil du eh keines kriegst ;)

  • Klar bekommst du das Geld in der Mutterschutzzeit normal weitergezahlt. Das ist ein Vorteil der Beamten gegenüber den Angestellten. Bemerkbar macht sich das vor allen Dingen, wenn irgendwas nicht "normal" ist, also du Zwillinge bekommst oder eine Frühgeburt hast und deshalb länger den Mutterschutz geniessen kannst.
    Beantragen musst du bei der Beihilfestelle nach der Geburt dann auch die Erstausstattungszulage (?), zumindest nehme ich an, dass es die nicht nur in NRW gibt.
    Nach der Geburt wirst du übrigens feststellen, dass es schon wieder mehr Geld auf dem Gehaltskonto gibt.


    Gruß
    Peter

  • Danke für die vielen hilfreichen Antworten!
    Zuschuss zur Erstausstattung gibt es übrigens in Niedersachsen schon seit Jahren nicht mehr. Da ist NRW großzügiger.
    Bis zur nächsten Frage... ;)

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