Versetzung innerhalb Sachsens! Dringend!

  • Halli HAllo,
    erstmal kurz zu mir. Bin neu hier. Also ich wohne in Sachsen-Anhalt, wo ich auch mein Referendariat absolviert habe. Danach habe ich hier leider keine Stelle bekommen. Somit kam ich nach SAchsen. Aber leider auch nicht nach Leipzog, was im tgl. fahrbaren Beeich von mir wäre, sondern nach Chemnitz. Aber was macht man nicht alles um nicht arbeitslos rumzusitzen. Habe also die Stelle in Chemnitz angenommen und mir dort für die Woche ein Zimmer genommen. Bin dann ziemlich zügig schwanger geworden (15.08.08 Areitsbeginn, Ende des Jahres schwanger) und musste aufgrund gesundheitlicher Probleme leider ins Beschäftigungsverbot ab JAnuar bis zum Mutterschutz, also jetzt.
    HAbe natürlich gleich für kommendes Schuljahr einen Versetzungsantrag nach Leipzig gestellt, welcher jetzt abgelehnt wird.
    Und hier das Problem. Das BAby kommt Ende JUli und ich würde gern im 2. HAlbjahr wieder arbeiten gehen. Das geht natürlich nur, wenn mein Versetzungsantrag genehmigt werden würde. Da ich mit nem Kind weder tgl. nach Chemnitz fahren kann (mind.1,5 Std. Fahrzeit eine Strecke), noch mir wieder ein Zimmer nehmen kann. Dies habe ich im Antrag alles begründet, von wegen Kindebetreuung u.s.w. Leipzig teilte mir nun mit, dass mich Chemnitz nur frei gibt, wenn jemand im Gegenzug nach Chemnitz geht...aussichtslos. Deshalb wird der Antrag jetzt abgelehnt.
    Ich finde allerdings, dass das ziemlich einfach wäre für eine Ablehnung. Was ist denn mit meinen persönlichen Belangen? Wenn die sagen NEIN, dann kann ich zum Bsp. nicht frei über meine Elternzeit entscheiden. Ist das nicht sowas wie Diskreminierung?
    Ich wäre ja schon beruhigter, wenn Sie sagen würden dieses JAhr nicht, aber auf jeden Fall nach 1 Jahr Elternzeit. Nur, wenn da auch keiner nach Chemnitz will, was mach ich dann? Ich bin doch Angestellte beim LAnd und nicht "nur" in Chemnitz?
    Wer hat Ideen, Lösungsvorschläge? Wo finde ich Rechtsgrundlagen zum Thema Versetzung?
    Vielen vielen Dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    • Offizieller Beitrag

    Die besten Infos zum Thema Versetzung, besonders zu dem jeweiligen konkreten Fall, hat meiner Einschätzung nach der Personalrat. Ich würde mich erst einmal an den Personalrat deines jetzigen Bezirkes wenden.


    In NRW wäre es in deinem Fall so (nur so zum Vergleich), dass du nur dann ein Recht hättest, von deiner jetzigen Schule wegzukommen und "heimatnah" versetzt zu werden, wenn du mehr als ein Jahr (also mindestens ein Jahr und einen Tag) Erziehungsurlaub nehmen würdest.

    • Offizieller Beitrag

    In NRW ist es so, dass man, wenn man ein Jahr oder kürzer beurlaubt ist, ein Recht hat, an die alte Schule zurückzukommen und automatisch zurückkommt. Ist die Elternzeit länger als ein Jahr, dann kommt man nicht zurück. Wenn man dann noch ein kleines Kind hat, dann hat man eben das Recht, heimatnah (bis 30 km um den Wohnort) versetzt zu werden.

  • Ich würde bei so Fällen auch als erstes den Personalrat - oder bei entsprechenden Stellen (d)einer Gewerkschaft nachfragen, die wissen bestimmt am zuverlässigsten Bescheid.

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Man wird dir in Sachsen auf keinen Fall sagen "dieses Jahr nicht, aber nächstes Jahr".
    Das einzige von dem ICH weiß, dass es irgendwann etwas bringt, ist, immer wieder einen Versetzungsantrag zu stellen.


    Parallel zum Versetzungsantrag würde ich mich an deiner Stelle jedes Jahr wieder auch in Sachsen-Anhalt bewerben und in Sachsen ggf. kündigen.

  • Zitat

    Original von Frodo


    Parallel zum Versetzungsantrag würde ich mich an deiner Stelle jedes Jahr wieder auch in Sachsen-Anhalt bewerben und in Sachsen ggf. kündigen.


    Geht das denn? Ich arbeite in Sachsen (ebenfalls weitab vom Schuss "abgestellt") und wollte mich in BaWü bewerben. Meinen Bewerbungsunterlagen müsste ich laut deren Internetauftritt eine "Freigabeerklärung" meines Arbeitgebers beifügen, das klingt für mich nach Kündigungsbestätigung. Und kündigen, bevor ich nicht weiß, ob ich anderswo was bekomme...


    LG,
    rike

  • Natürlich kannst du eine Freigabeerklärung "beantragen", das bedeutet nur dass du dich wo anders bewerben möchtest. Kündigen musst du dann ggf. immernoch ordnungsgemäß.
    Ich habe dieses JAhr keine "beantragt", weil ich wollte, dass mein Versetzungsantrag durchgeht. Nächstes JAhr verlange ich diese auch, um mich wieder in SA bewerben zu können.

  • In meinem FAll habe ich dem Personalrat erstmal eine lange email geschrieben. HAbe aber noch keine Antwort. Morgen gehe ich zum Rechtsanwalt und lass mich beraten.

  • Ich habe fünf Wochen auf eine Antwort vom PR gehört, dann wurde mir von heute auf übermorgen ein für mich echt schwieriger Termin für ein Gespräch gegeben. Die sprechen sich wohl erst mit dem Schulamt ab, bevor sie sich melden. Aber in Versetzungsangelegenheiten haben sie wohl einiges mitzureden.
    ich drück dir die Daumen!


    Danke für die Info zum Beantragen der FGE!

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