Endgültig durch 2. Staatsexamen gefallen

  • Hallo!


    leider ist meine freundin endgültig durchgefallen. wie ihr euch vorstellen könnt, ist eine welt für sie zusammengebrochen. nun möchte ich mich für sie vorab über möglichkeiten informieren, um sie ein wenig zu motivieren und aus dem tief zu holen.


    sie hat bereits widerrufen und möchte mit hilfe eines anwalts das ergebnis anfechten, da dieses nicht nachvollziehbar ist.


    nun habe ich einige fragen:


    habt ihr erfahrungen bzw. tips, die ihre chancen zu einem erfolg weiterhelfen könnten?
    Attests, psy. gutachten etc?
    wisst ihr wie lange in etwa so ein verfahren dauern kann?


    falls alle stricke reißen, kann sie das staatsexamen in einem anderen bundesland erneut antreten? wenn ja, inwieweit werden die scheine anerkannt?


    ich bin für jeden tip dankbar und je schneller desto besser...


    ganz liebe grüße

  • hat sie das zweite staatsexamen schon das zweite mal abgelegt und das zweite mal nicht bestanden? normalerweise kann man das examen zwei mal ablegen, das dürfte auch in jedem bl so sein...

  • ja, sie ist das 2. mal durchgefallen, wegen der selben prüferin...
    hat sie denn nun in einem anderen bundesland trotzdem noch die möglichkeit oder gilt das "endgültig" für alle bundesländer?

  • Wow, 100 Hits, doch nur 2 antworten...
    also entweder sind alle hier schreibfaul oder können mir wirklich nicht weiterhelfen...
    wie gesagt, ich bin für jede spontane idee dankbar :)

  • es gibt halt einfach nicht viele möglichkeiten, wenn man schon zwei mal durch ist.


    vertretungslehrer werden bevorzugt mit 2. staex genommen, ebenso lehrer an privatschulen. und ob sie mit "verantwortungsvolle schule/unterrichtsgarantie plus" (s. andere foreneinträge -> suchfunktion oder google) soweit kommt, dass sie davon leben kann, ist die andere frage... das wäre vielleicht eine überbrückungslösung, aber eine dauerlösung..???


    aber ohne das böse zu meinen (!), vielleicht ist der lehrberuf einfach nicht das richtige für sie? man fällt ja nicht ohne grund zwei mal durchs examen. also versteh mich bitte nicht falsch, kenne deine freundin ja nicht, aber manchmal soll es eben einfach nicht sein, auch wenn das zu diesem zeitpunkt verdammt sch... ist.

  • Ich habe in irgendeinem Thread hier gelesen, dass man bei der zweiten Prüfung nicht die gleiche Prüferin haben darf, weil man dann "befangen" sein könnte und deswegen anfechten könnte. Aber welcher Thread es war...???
    Im Titel stand auch irgendwie sowas mit durchfallen etc.


    Es könnte dieser gewesen sein, aber da musst du selbst mal nachlesen


    Widerspruch Prüfungslehrprobe


    Dazu ist mir jetzt das Wetter zu gut ;)

  • Ich denke, du bekommst so wenige Antworten, da deine Fragen einfach nicht zu beantworten sind. Bisher gab es hier im Forum noch niemanden, der erfolgreich eine Prüfungsleistung angefochten hat - zumindest hat von den Leuten, die es machen wollten nie jemand eine Rückmeldung gegeben. In sofern sind Erfahrungsberichte jeglicher Art einfach nicht da.
    Ich meine - woher sollen denn jetzt plötzlcih irgendwelche Gutachten und Atteste kommen? Entweder man war krank / beeinträchtigt (dann hätte man dies sicherlich vorab schon eingereicht und daraus wären dann Schlüsse gezogen worden) oder eben nicht, sowas kann man ja nicht "nachträglich" machen. Was sollte in so einem Gutachten stehen, damit man irgend einen Grund für eine erfolgreiche Anfechtung hat? Prüfungsangst oder ähnliches zählt einfach nicht.


    Eine Quelle kann ich dir für dich zugänglich leider nicht geben. Die Info habe ich leider durch eine Freundin, der es eben so ging wie dir und ihr Studienseminarleiter hat ihr das vermittelt, dass sie sich auch woanders nicht mehr bewerben kann für den Vorbereitungsdienst. Das war allerdings in Nds. - in solchen Dingen sind sich die Länder aber normalerweise einig.


    Ich meine mich zu erinnern, dass man das auch auf den Bewerbungsbögen der Länder ankreuzen muss - ob man eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat.

  • Niggel
    Ihre ganzen bisherigen UB´s waren immer zweistellig und an der prüfung lag es bei beiden versuchen an der mündlichen. also es liegt keinesfalls an ihren fähigkeiten und die prüfer waren einfach kein meter objektiv. aber wie kann man dagegen angehen?


    @Pussellise
    Danke, das werde ich mir gleich mal durchlesen :)


    Malina
    Dachte an einem gutachten, dass sie unter psy. stress litt und zu viel druck hatte (aber es lag ja wriklich nicht an ihr sondern an der prüferin, die sie nicht leiden kann und beidemale da war)
    ich habe ebenso von 2 fällen gehört, dass man in einem anderen bundesland zur prüfung antreten darf, aber finde weder info´s die das bestätigen oder eben nicht...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo batman,


    ein Attest wegen Stress oder Druck nachträglich einzureichen wird nichts bringen, zumal stark nach "ich kann nicht akzeptieren, dass ich erneut durchgefallen bin" riecht.
    Selbst wenn sich ein Arzt dafür fände, wird das Prüfungsamt das nicht akzeptieren - so etwas muss in der Tat VORHER eingereicht werden.
    Psychischer Druck aufgrund von subjektiv empfundenen Stress bzw. Stress mit der Prüferin wird nicht als Grund anerkannt werden, weil sonst vermutlich bis zu 50% der durchgefallenen Referendare ihr Ergebnis anfechten wollen würden.


    In NRW gibt es einen "Gnadenerlass", der in besonderen Fällen einen dritten Versuch erlaubt - den gibt es aber äußerst selten.


    Nebenbei:
    Gibt es in Hessen nicht auch wie in NRW eine Kommission, d.h. also dass das Ergebnis nicht von dem Einfluss einer Person abhängt?


    Ein Widerspruch wegen subjektiv empfundener Ablehnung durch die Prüferin wird juristisch nicht durchgehen, weil es bei der Prüfung des Widerspruchs nur darum geht, ob das Prüfungsergebnis mit der Prüfungsordnung konform geht, d.h. ob das Ergebnis korrekt ermittelt wurde.


    Würde Deine Freundin als Begründung die Befangenheit der Prüferin angeben, würde das Prüfungsamt sich vermutlich totlachen, weil das die "Standardreaktion" vieler Prüflinge ist, die ihr Ergebnis nicht akzeptieren.


    Schüler gehen auch schnell davon aus, dass Lehrer sie nicht mögen, wenn sie nicht die erwartete Note erhalten. Das ist eine psychologische Selbsttäuschung, damit man nicht die Verantwortung für sein Ergebnis übernehmen muss.


    So leid es mir für Deine Freundin tut, aber die Gründe, die Du hier anführst, weswegen sie Widerspruch einlegen will, mögen allenfalls moralisch nachvollziehbar sein, juristisch wird sie damit nicht durchkommen.


    Und ja, eine endgültig nicht bestandene Zweite Staatsprüfung gilt bundesweit als endgültig nicht bestanden. Das muss man auch z.B. bei der Anmeldung fürs Ref. in NRW angeben.


    Gruß
    Bolzbold

  • @bolz
    Danke.
    also sollte ich ihr am besten keinerlei hoffnungen machen...


    das kann doch nicht sein... man studiert 4 jahre, hatte immer gute noten und ist durchaus für den beruf super geeignet und dann fällt man aufgrund eines pünktchen in der mündlichen prüfung durch und das nur, weil man sympathische differenzen hat???


    das kann ich nicht begreifen...

  • Hi,
    mich würde es auch interessieren, wie es weitergehen könnte. Ich muss auch sehen, wie es für mich weitergeht. Noch bin ich im Ref. in Schleswig-Holstein, aber wir haben nur noch 2 Wochen bis zu den Ferien. Mein Schulleiter zwingt mich, aufzuhören. Deswegen würde es mich auch interessieren, was man mit dem 1. Staatsexamen machen kann und / oder wer einem helfen kann, um das 2. Staatsexamen doch noch bekommen zu können.
    Danke,
    Barka

    • Offizieller Beitrag

    Wir hatten hier im Forum in den letzten Jahren schon mehrere Leute (mindestens 2 fallen mir jetzt spontan ein), die zweimal durchgefallen sind. Bei beiden hat man das hier sehr intensiv mitbekommen, da es Vielposter waren und es gab KEINE Möglichkeit, dagegen etwas zu machen. Beide haben nach dem endgültigen Nichtbestehen dann in einen anderen Beruf gewechselt.


    Suche doch einfach mal hier im Forum unter "Staatsexamen durchgefallen" oder "endgültig durchgefallen".

  • Hi Batman,
    es tut mir für Deine Freundin total Leid. Ich habe auch eine Freundin, die darum kämpft, ihr 2. Staatsexamen anerkannt zu bekommen, bzw. sie wartet seit längerer Zeit auf ihr Zeugnis. Mit einem Anwalt kann man es ja zumindest versuchen, würde ich sagen. Ist Deine Freundin z.B. in der GEW? Die haben auch eine Rechtsberatung.
    Das fällt mir dazu noch ein.
    Barka

  • Zitat

    Original von Barka79
    Hi,
    mich würde es auch interessieren, wie es weitergehen könnte. Ich muss auch sehen, wie es für mich weitergeht. Noch bin ich im Ref. in Schleswig-Holstein, aber wir haben nur noch 2 Wochen bis zu den Ferien. Mein Schulleiter zwingt mich, aufzuhören.


    ??? Dein Schulleiter hat da doch gar nichts bei zu melden? Du bist dem LAND verpflichtet, nicht dem Schulleiter. Da würde ich aber nochmal nachhaken.
    Und in deiner Situation ist es doch so gut wie kein Problem, zur Not in einem anderen Bundesland nochmal neu mit dem Ref zu starten?
    So auswegslos wie zweimal durchs 2. StEx gefallen zu sein ist das doch nicht!
    Ich denke nicht, dass du dich gedanklich damit abfinden musst, auf Vertretungsstellen angewiesen zu sein (zumal man sich damit nun wirklich das Leben auf Dauer nicht finanzieren kann, ist ja völlig unsicher!).

  • Ich habe eben herausgefunden, dass sie die möglichkeit hat unter einem BAT-vertrag (??) zu arbeiten oder an Privatschulen. Sie kann sicherlich mehr mit dem begriff (BAT) anfangen als ich, aber ist es richtig, dass der wesentliche unterschied ist, dass sie nicht verbeamtet werden kann? mehr also nicht?
    weiß zufällig jmd, wie man verdient, oder wo man fragen könnte??


    Danke.

  • bat = bundesangestelltentarif


    privatschulen bevorzugen aber auch leute mit 2. staex, ist also nicht ganz so einfach. oft steht auch in den stellenanzeigen "lehrer/in mit 2. staex". will dir ja nicht den mut rauben, aber da solltest du nochmal genau gucken, bevor du ihr falsche hoffnungen machst.


    aber ich finde es echt lobenswert, dass du dich für deine freundin einsetzt! muss ja auch mal gesagt werden ;)

  • Niggel
    Wenn in solch einer situation nicht die freunde und die familie da ist, wer dann :)


    Es ist einfach eine unendliche tragödie und ich versuche eben das beste rauszuholen. möchte ihr aber wie gesagt keine falschen hoffnungen machen, sonst wäre dies ja der zweite schlag ins gesicht und das möchte ich ihr nicht antun, denn sie durchlebt ohnehin momentan die schlimmste zeit ihres lebens...


    Aber ich danke dir auch für deine ratschläge :)

  • Welches Lehramt und welche Fächer hat sie denn eigentlich studiert?


    Davon hängen auch viele Chancen hab. Mit Grundschule hat man auf jegliche Stellen z.B. viel geringere Chancen als auf Gymnasium oder Sek 1.


    Es gibt für Leute ohne 2. StEX keinen "Regelweg" zurück in die Schule, wenn das klappen sollte, sind es immer krasse Glückstreffer oder Connections. Wie schon vorher geschrieben wurde, bevorzugen auch Privatschulen fertig ausgebildete Lehrkräfte. Mit 1. StEX hat man eigentlich nur in Zeiten krassen Lehrermangels eine Chance - und ist danach auch evtl. wieder weg vom Fenster.


    Wie schon vorher gesagt, ich erachte es für in jeglicher Sicht sinnvoller, sich umzuorientieren ...

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