Beihilfe

  • hallo ihr,
    seit Febuar bin ich nun Beamtin auf Probe. Juhu.
    Die großen Ferien "will" ich nun für meinen ersten Beihilfeantrag nutzen.
    Während des Referndariats habe ich bei uns im Kollegium gehört, dass man der Kostendämpungspauschale widersprechen kann, da noch nicht geklärt ist, ob sie rechtskräftig ist. Jetzt ist das aber schon ein Jahr her und vielleicht bin ich da nicht mehr auf dem neusten Stand.
    Ist das Thema bereits gegessen und man muss die Kostendämpfungspauschale schlucken oder kann/soll man da einen Widerspruch einlegen.
    Sorry, falls meine Frage total überflüssig ist, aber in der zuständigen Beihilfestelle kann ich diesbezüglich ja schlecht nachfragen.


    Viele liebe Grüße
    Beate

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Beate,


    doch klar kannst Du nachfragen. Die sind darüber bestens informiert.


    Das Finanzministerium hat diesen Erlass hier herausgegeben, an den sich die Sachbearbeiter halten müssen.


    Du kannst Widerspruch einlegen, wobei das nach meiner Lesart nicht wirklich notwendig ist, weil sämtliche Beihilfebescheide ohnehin nur vorläufig vorbehaltlich einer endgültigen Entscheidung durch die Gerichte (vermutlich dann beim Bundesverwaltungsgericht) ergehen.


    Die KDP musst Du vorerst schlucken, es kann aber sein, dass Dir diese dann je nach Ausgang des Rechtsstreits wieder zurückgezahlt wird.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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