Hilfe - Notenbildung Bayern...wie geht das?

  • Hallo,


    ich habe das Bundesland gewechselt und fang in vier Wochen hier in Bayern am Gymnasium an. Nun wollte ich fragen, wo ich alles Wichtige nachlesen kann, z.B wie hier in Bayern die Noten gemacht werden, was eine Kurzarbeit von einer Extemporalen unterscheidet und was ich sonst noch so wissen muss.
    Ich vermute, jetzt kommt wieder die lange und ausführliche Diskussion darüber, dass ich jetzt ne arme Sau bin, von wegen aus einem Land ohne Respizienz in das schreckliche Land der Bayern, wo ich als Lehrer gegängelt werde und so...darum geht s mir aber nicht, ich hab mir das gut überlegt und wirklich gute Gründe für den Wechsel gehabt - und das alles ist hier im Forum an anderer Stelle ja schon zur Genüge durchgekaut. Also, wo seid ihr lieben Kollegen aus Bayern, die Ihr mir weiterhelfen könnt?


    Danke



    marion

  • glückwunsch und willkommen im gelobten land!! =)


    das grobe steht in der gso:


    http://www.verwaltung.bayern.d…SchulO_BY_2007_rahmen.htm
    §53ff.


    empfehlenswert ist ebenfalls die dienstordnung.


    wie die gewichtung innerhalb der kleinen leistungsnachweise zu erfolgen hat, bleibt prinzipiell dir überlassen, allerdings legen manche kollegien wert auf fachschaftsbeschlüsse.
    am besten erkundigst du dich zu beginn beim jeweiligen fachbetreuer, so heißen die in bayern.
    vorsicht bei legasthenie und lrs. hier gelten in bayern besondere regeln, meist zugunsten der schüler. erkundige dich diesbezüglich ebenfalls beim fachbetreuer oder beim beratungslehrer.


    ratsam ist unter umständen auch der eintritt in den bayer. phil. verband oder in die gew, da du dann eine diensthaftpflicht erhältst.


    guten start in bayern!!! mia san mia, aba mia san liab.

  • Zitat

    Original von maiersepp
    mia san mia, aba mia san liab.


    Wat het hej secht? Daut hej joponisch schnackn? ;)


    Nele

  • Zitat

    Original von neleabels


    Wat het hej secht? Daut hej joponisch schnackn? ;)


    Nele



    die preißn halt wieder:
    auf hochdt.: wir sind wir, aber wir sind lieb!!!!!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    in der Regel bist du nicht die Einzige, die zum neuen Schuljahr als neue Kollegin anfängt. Unsere Schulleitung macht zum Beispiel am letzten Ferientag vor der allgemeinen "Großen Gesamtkonferenz" eine Einführung für alle neuen Kollegen, wo das Wichtigste erläutert wird und man bekommt das auch noch mal schriftlich.
    Und ganz viel wird schulintern geregelt,(z.B. der berühmte "Schwellenwert"- bis wann gibt es denn nun die 4-?) so dass es wohl am sinnvollsten ist, sich einfach im Kollegium und bei deinen Fachschaften zu erkundigen. Normalerweise wird dir da auch gern weitergeholfen.
    Wenn ich mal ganz neugierig fragen darf, in welchem Amtsbezirk verschlägt es dich denn?
    Liebe Grüße und ganz viel Spaß und Erfolg in Bayern!
    Ich weiß, für manche ist unsere Mentalität ein wenig gewöhnungsbedürftig (gell, Nele? ;)), aber ich kann das Statement vom maiersepp eigentlich nur unterschreiben.
    Und "mia wolln doch nur spieln!" :D
    Hermine

    • Offizieller Beitrag

    ich habe denselben Schritt letztes Jahr gemacht, und habe den Fachbetreuer (woanders: Fachobmann) gelöchert.


    Schwierig fand ich in erster Linie, neben dem Formalismus ("mach mal, wie du denkst" -- und dann war es doch falsch :D ), eigentlich die Ausdrucksweise:
    Angabe
    Abfrage
    Unterschleif
    Ex
    Stegreifaufgabe ... lauter Begriffe, die jeder hier für völlig selbstverständlich hält, und deshalb auch nicht groß erklärt wurden.


    Also: immer wieder fragen, Vieles kommt auch erst by doing zur Anwendung :D

  • friesin, aus welchem bundesland kamst du? kamst du als verbeamtete?
    wohl dem, der latein studierte.

  • hallo,


    ich habe jetzt die angebenen Seiten mal angeschaut - Danke, danke danke!
    Trotzdem bleiben Fragen offen:


    Was ist ein großer und was ein kleiner Leistungsnachweis?
    Gibt es Gesetze / Regelungen bezüglich Lektüren im Deutschunterricht (wer kauft die?)
    Habt ihr hier in Bayern tatsächlich keine Klassenarbeitshefte?
    Muss man Arbeiten bei der Schulleitung anmelden?


    Ich weiß, ich könnte auch noch ein bisschen warten, bis ich den Hefter mit den einzelnen Regelungen der Schule bekomme, aber ich denke, dass die Dinge die für das gesamte BL gültig sind, da nicht extra erwähnt werden. Außerdem möchte ich mich so langsam ja auch mal vorbereiten . Fahre noch für ein paar Tage weg und schwupps, fängt das Schuljahr auch schon an. Und in der ersten Stunde gibt man ja normalerweise bekannt, wie die Noten zustande kommen und was die Schüler so anschaffen sollen, Programm im SL und so weiter...fände es etwas peinlich, da sagen zu müssen, dass ich leider keine Ahnung habe...


    also, wenn Ihr noch ein paar Tipps für eine Exilantin aus Bawü habt, bin ich echt dankbar!

  • @ marion
    Ein großer Leistungsnachweis ist eine Schulaufgabe und die "Kleinen" sind die anderen Prüfungen, also Kurzarbeit, Ex, Mündlich.


    Bzgl. Lektüren gibt es keine eindeutige Regel. Du bist ziemlich frei in der Auswahl und der Beschaffungsart. Oft gibt es Klassensätze an den Schulen, was ggf. einen Pfand "kostet". Auf jeden Fall die Fachbetreuung fragen!


    Klassenarbeitshefte gibts hier nicht. Es wird auf speziellen Bögen geschrieben.


    Arbeit = Schulaufgabe, oder? Die wird in einen Kalender im Lehrerzimmer (oder PC) eingetragen, damit andere Kollegen wissen, dass sie an dem Tag, an dem du deine Schulaufgabe schreibst, keine Ex schreiben dürfen.


    An meiner Schule gab es in den letzten Jahren einige Exilanten aus BW, die haben das alle ganz gut geschafft, also wirst du das bestimmt auch schaffen!

  • Zitat

    Original von me.marion


    Was ist ein großer und was ein kleiner Leistungsnachweis?


    Kleine Leistungsnachweise sind Noten aus Stegreifaufgaben (früher "Exen", in Ba-Wü würde man es "unangekündigter Test" nennen), aus Rechenschaftsablagen (=Abfrage), Unterrichtsbeitragsnoten und Referaten.
    Ein großer Leistungsnachweis ist eine Schulaufgabe, in Ba-Wü Klassenarbeit genannt.
    Schulaufgaben werden aber nur in den Kernfächern (in Ba-Wü: Hauptfächer) geschrieben. Heißt: in Deutsch, in den Fremdsprachen, Mathe, Physik und je nach Zweig in Chemie (Mathematisch-Naturwissenschaftlicher Zweig), in Wirtschaft/Recht (wirtschaftswissenschaftlicher Zweig), der dritten Fremdsprache (sprachlicher/humanistischer Zweig), Musik (musischer Zweig) und Sozialkunde (sozialwissenschaftlicher Zweig). In allen anderen Fächern werden keine Schulaufgaben geschrieben. Dort bestehen die Noten nur aus den kleinen Leistungsnachweisen. In den genannten Kernfächern zählen der Notenschnitt aus den großen Leistungsnachweisen 2/3 und der Notneschnitt der kleinen Leistungsnachweise 1/3 zur Gesamtnote.


    Zitat

    Original von me.marion


    Gibt es Gesetze / Regelungen bezüglich Lektüren im Deutschunterricht (wer kauft die?)


    Im Lehrplan standen früher (zu G9-Zeiten) ausdrücklich, dass pro Schuljahr normalerweise 2 "Ganzschriften" gelesen werden müssen. Soll heißen, dass du die Lektüre tatsächlich komplett lesen lassen sollst, nicht nur in Auszügen. Im G8-Lehrplan steht das so explizit (glaube ich) nicht mehr drin, dennoch macht man es so, dass mindestens 2 gelesen werden (Ausnahme: Klasse 5, da ist nun nur noch von einer Ganzschrift die Rede, weil man dort extrem viel Grammatik machen muss).
    Bezahlt werden die Lektüren von den Schülern, an vielen Schulen ist es üblich, dass der Lehrer die Leküre kauft und von den Schülern das Geld einsammelt.


    Zitat

    Original von me.marion


    Habt ihr hier in Bayern tatsächlich keine Klassenarbeitshefte?


    Ja. Die Schulaufgaben werden auf extra Schulaufgabenpapier geschrieben, das auch für Stegreifaufgaben verwendet werden kann (ansonsten schreiben die Schüler eben auf das kopierte Blatt mit den Aufgaben). Liegt daran, dass die Schulaufgaben in korrigierter Form nur für eine Woche an die Schüler zurückgegeben werden und danach wieder eingesammelt und an den Fachbetreuer weitergegeben werden. Dieser respziert die Korrektur und legt die Schulaufgaben ab, da es eine Aufbewahrungspflicht der Schule für zwei Jahre gibt.
    In den Fächern, in denen keine Schulaufgaben geschrieben werden, gilt dieses Verfahren auch für die Stegreifaufgaben.


    Zitat

    Original von me.marion


    Muss man Arbeiten bei der Schulleitung anmelden?


    Es gibt in jeder Schule normalerweise einen Kalender im Lehrerzimmer, in den du möglichst frühzeitig deine Schulaufgabentermine eintragen solltest, da es die Regelung gibt, dass in einer Woche nicht mehr als 2 Schulaufgaben geschrieben werden dürfen. (Gerade die Deutschlehrer sind da in den Regel schnell mit dem Eintragen, weil sie durch geschickte Terminwahl ihre Korrekturfrist (2 Wochen, ab Klasse 10 3 Wochen, in den restlichen Fächern 2 Wochen, ab Klasse 11 3 Wochen) verlängern können, indem man den Termin vor Ferien legt.
    Dieses Eintragen ist quasi eine Art "Anmeldung" des Termins bei der Schulleitung. In manchen Schulen wird das locker gehandhabt, dass man diese Termine auch mal selbstständig ändern kann (solange es dadurch nicht zu Häufungen von mehr als 2 Schulaufgaben in einer Woche kommt), an manchen Schulen muss man aber für Terminänderungen bei der Schulleitung vorsprechen.



    Zitat

    Original von me.marion


    also, wenn Ihr noch ein paar Tipps für eine Exilantin aus Bawü habt, bin ich echt dankbar!


    Hm, das Einzige, was mir dazu momentan noch einfällt, ist, dass es für dich wahrscheinlich ungewohnt sein wird, dass du keine halben Noten mehr vergeben darfst. Die sind in Bayern nicht zulässig. Wir haben hier nur 6 verschiedene Noten, die man mit der Tendenz +/- noch geringfügig ändern kann, allerdings haben die Tendenzen keine Auswirkungen auf die eigentlichen Durchschnittsberechnungen am Schuljahresende. Sie können nur zur Argumentation hergenommen werden, wenn du z.B. einem Schüler, der auf 3,53 steht, die 3 im Zeugnis geben willst. Dann kannst du dich darauf berufen, dass er bei 2 von 4 Schulaufgaben im Jahr ein + an der Note hatte.

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nicht, wie es bei dir in BW war, aber hier ist es auch nicht zulässig, Hausaufgaben zu benoten. Du darfst zwar über die Hausaufgabe abfragen und daraus dann eine Note bilden, aber nicht die Hausaufgabe direkt benoten. Ich persönlich unterlasse die Abfrage über die Hausaufgaben (natürlich außer Vokabellernen etc.) auch meist, da es ja durchaus sein kann, dass ein Kind die Hausaufgabe wirklich nicht verstanden hat.

  • Zitat

    Original von neleabels


    Wat het hej secht? Daut hej joponisch schnackn? ;)


    Nele


    Noi, Nele, woisch - des isch hochbairisch, it niederdeitsch.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Wie? Keine halben Noten nicht mal in den Schulaufgaben...das ist aber hart!
    Ich glaube, das wird tatsächlich schwierig...aber ich werd mich schon reinarbeiten...
    Wie ist das in der Oberstufe: Punktesystem 1 bis 15 oder auch Noten (wieder nur ganze)?


    Und: Muss ich tatsächlich am Anfang jeder Stunde einen Schüler "abfragen"? Das mag ich nämlich nicht...hab aber gehört, es sein Bayern so üblich/verpflichtend.


    Fasst man, so hab ich es verstanden, also die Tests (Exe) und mündichen Noten und Abfragen und sowas in eine Note zusammen (Kleine Leistungsnachweise) und das Ganze zählt dann nur ein Drittel? Ich mein, das ist ja, vor allem in meinen Fächern und weiteren Fremdsprachen, super unfair, wenn die mündlcihe Note kaum mehr gewichtet wird...


    Naja...da kommt doch schon ne ziemlich Umstellung auf mich zu, wie ich fürchte...aber es gibt hier ja viele nette und auskunftsfreudige Kollegen, und ich denke, an meiner Schule sind die auch wirklich OK (so mein erster Eindruck)


    grüße von der Exilantin :)

    • Offizieller Beitrag

    In der Oberstufe gibt es das 15 Punkte-System- und du "musst" überhaupt nicht am Anfang der Stunde abfragen. Allerdings musst du am Ende des Halbjahres von jedem Schüler mindestens zwei echte mündliche Noten haben -das kann dann ganz schön schwierig werden.
    Aber im Fach Deutsch frage ich gerade in der Unterstufe auch nur selten ab- da gibt es mündliche Noten durch Vorlesen, Unterrichtsbeiträge, Referate, Buchvorstellungen etc.pp.
    In den Fremdsprachen finde ich das Abfragen gar nicht so schlecht, da man dabei gleichzeitig das Vokabellernen überprüfen kann- dagegen bin ich persönlich gar kein Freund von Vokabeltests.
    Was die Ungleichgewichtung von mündlichen und schriftlichen Leistungen betrifft, hast du vollkommen recht, das System ist doof. Allerdings gibt es schon in diversen Jahrgangsstufen mündliche Schulaufgaben um das auszugleichen.
    Liebe Grüße
    Hermine

  • Zitat

    Original von me.marion


    Fasst man, so hab ich es verstanden, also die Tests (Exe) und mündichen Noten und Abfragen und sowas in eine Note zusammen (Kleine Leistungsnachweise) und das Ganze zählt dann nur ein Drittel?


    marion


    Fast. Du bildest den Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise und den Durchschnitt der großen Leistungsnachweise.
    An den meisten Schulen wird dieser Schnitt einfach nach der zweiten Stelle nach dem Komma abgeschnitten, es gibt aber auch Schulen, die mathematisch runden auf zwei Stellen nach dem Komma.
    So, dann nimmst du diese Schnitte mitsamt der beiden Nachkommastellen und rechnest 2/3 zu 1/3 (große zu kleine Leistungsnachweise) den Durchschnitt daraus aus und bildest diesen wieder auf zwei Stellen nach dem Komma. Von x,40 bis x,60 besteht der Spielraum, welche Note vergeben wird. Normalerweise entscheidet man dann als Lehrer selbst, welche Note gegeben wird, ich habe aber auch mal an einer Schule erlebt, dass die Klassenkonferenz am Ende des Schuljahres Kollegen, die mit x,50 die bessere Note geben wollten, überstimmt hat und die schlechtere Note gegeben werden musste, weil formal die Zeugnisnoten durch die Klassenkonferenz festgelegt werden, nicht durch den Fachlehrer.



    Zitat

    Original von me.marion


    Ich mein, das ist ja, vor allem in meinen Fächern und weiteren Fremdsprachen, super unfair, wenn die mündlcihe Note kaum mehr gewichtet wird...


    marion


    Ja. In Deutsch ist das aber nicht weniger problematisch, da ja hier in Bayern vollständige Aufsätze als Schulaufgaben geschrieben werden. Maximal eine von vier Schulaufgaben pro Schuljahr kann auf Beschluss der Fachkonferenz durch z.B. eine mündliche Schulaufgabe (in Deutsch dann z.B. Debatte oder Präsentation) oder einen jahrgangsübergreifenden Test (d.h. in allen Parallelklassen gleichzeitig geschriebenen) ersetzt werden. Das machen aber auch nicht alle Schulen. Soll heißen: Wer Schwierigkeiten hat, Aufsätze zu schreiben, kommt in Deutsch kaum auf einen grünen (Noten-)Zweig als Schüler.
    Besonders heftig ist das für die Fünftklässler, da diese extrem unterschiedliche Voraussetzungen haben, wenn sie ins Gymnasium kommen. Ich hatte schon Fünftklässler, die wirklich gute Aufsatzpraxis hatten, letztes Jahr hatte ich allerdings eine Fünfte, bei der fast die Hälfte der Klasse noch NIE in der Grundschule einen Aufsatz geschrieben hat. (Das heißt, sie haben einen geschrieben, aber den gab es nie zurück und die Kinder wussten nicht, was daraus wurde... da sie das alle beschworen haben, auch die, die sonst immer gepetzt haben, wenn einer log, und auch die Eltern diese Sache bestätigt haben, habe ich das mal geglaubt).
    Die meisten Grundschüler haben in der Grundschule eine Reizwortgeschichte (mit einer durch die Reizworte sehr naheliegenden Handlung) geschrieben und das war's dann mit der Aufsatzpraxis. Und dann kommt man auf's Gymnasium und 2/3 der Note hängt davon ab. Das ist für viele ein Schock.


    Erkundige dich auf jeden Fall am Anfang bei der Fachbetreuung Deutsch nach den vorgeschriebenen Aufsatzarten für deine Jahrgangsstufen, damit du weißt, welche Aufsatzarten du in diesem Schuljahr als Schulaufgaben schreiben musst, denn das wird schulintern festgelegt.


    Ich bin wirklich mal gespannt, wie du den Wechsel empfindest, was dir in Bayern besonders auffällt und wo die großen Unterschiede sind usw.
    Halt' uns auf dem Laufenden, bitte! :)

  • Ihr verrechnet in Bayern Notenwerte, die auf einer weichen, nichtquantifizierbaren Grundlage beruhen, i.e. von Aufsätzen, auf die zweite Nachkommastelle?!?


    Nele

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