Hörtest beim Amtsarzt

  • Hallo,


    ich hatte gestern ein sehr schockierendes Erlebnis bei meinem HNO-Arzt. Ich habe auf einem Ohr eine Schwerhörigkeit im Hochtonfrequenzbereich, vermutlich durch eine Mittelohrentzündung als Säugling oder angeboren. Schon seit 5 Jahren weiß ich davon. Weder vor der Klasse, noch im Alltag habe ich damit Beeinträchtigungen. Jetzt wies mich gestern mein Arzt darauf hin, dass ich deswegen meine Berufswahl (ich gehe bald ins Ref. in Bayern) ändern sollte.
    Meine Fragen sind nun:


    Stimmt es, dass der Hörtest beim Amtsarzt äußert schwer sei und nur minimale Abweichungen zu einer Ablehnung führen?


    Was mache ich im schlimmsten Falle, wenn der Amtsarzt sagt, ich darf so nicht ins Ref? Kann ich irgendwie trotzdem wenigstens meine Lehrerausbildung fertig machen?


    Danke schon einmal für eurer Antworten!

  • Ich war vor ein paar Wochen auch beim Amtsarzt. Habe mich im Vorhinein etwas umgehört und erfahren, dass die Untersuchung von Amtsarzt zu Amtsarzt sehr verschieden sein kann!!


    Bei mir verlief der Hörtest total unproblematisch. Ich musste mich in eine Ecke des Zimmers stellen, der Arzt ging in die gegenüberliegende Ecke. Dann musste ich mir zuerst das rechte Ohr zuhalten und so stehen, dass das linke Ohr an der Wand war. Dabei hat der Arzt etwas geflüstert und ich musste dies wiederholen. Dann musste ich mich umdrehen und das linke Ohr zuhalten- Fertig!

    • Offizieller Beitrag

    Der Hörtest lief bei mir genauso ab wie oben beschrieben- ich habe übrigens auch noch nie von einem besonders schwierigen Hörtest gehört.
    Ich glaube nicht, dass dich der Amtsarzt nicht ins Ref lassen wird, mein überaus "fähiger" Amtsarzt hat mir damals eine Herzschwäche und einen Reizmagen diagnostiziert (komplette Fehldiagnose!), mich aber trotzdem ins Ref gehen lassen, mit dem Hinweis, die Lebenszeitverbeamtung wäre stark gefährdet. Inzwischen bin ich verbeamtet, die Herzschwäche hat sich als leichte Pulsunregelmäßigkeit, die bei ganz vielen Menschen vorkommt, herausgestellt und der Reizmagen war psychosomatisch.
    Nur keine Panik!
    Liebe Grüße
    Hermine

    "Ein Mann, der noch keinen Fehler begangen hat, hat noch nie etwas getan."
    Sir Robert Baden-Powell, Earl of Gilwell

    Einmal editiert, zuletzt von Hermine ()

  • Zitat

    Stimmt es, dass der Hörtest beim Amtsarzt äußert schwer sei und nur minimale Abweichungen zu einer Ablehnung führen?


    Dein Problem liegt, glaube ich, schon vor dem Hörtest. Du bist nun mal diagnostiziert und wirst das beim Amtsarzt auch angeben müssen. Was als Folge davon passiert, weiß ich nicht. Ich würde aber vielleicht einmal das Gespräch mit dem Amtsarzt suchen (vor dem Ref) - und optimistisch bleiben.


    Hier noch kurz die Erfahrungen, die ich mit dem Gesundheitsamt gemacht habe:


    Ich hatte in den letzten 20 Monaten zwei Amtsarztuntersuchungen (bei zwei unterschiedlichen Gesundheitsämtern), einmal fürs Ref, einmal für die Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit. Der Hörtest war vollkommen unproblematisch. Ich bekam einen Kopfhörer auf, dann kamen links und rechts Töne durch die verschiedenen Frequenzen, die lauter wurden. Sobald ich etwas hörte, musste ich einen Knopf drücken. Es war wirklich easy.


    Ich muss dazu sagen, dass ich auch nicht gut höre und vermute, dass ich bei genauer Untersuchung auch in einigen Bereichen als schwerhörig eingestuft würde - teilweise scheint es bei mir in der Familie zu liegen, meine Brüder haben ähnliche Probleme, wir hören z. B. extrem schlecht bei Hintergrundgeräuschen (etwa bei Gesprächen in Kneipen ;-)). Ich habe das allerdings nie untersuchen lassen - wenn Ärzte genau suchen, finden sie auch, und dann kann das Leben so kompliziert werden ;-).


    Jedenfalls hat mir der Versuchsaufbau nicht geschadet, wenn Du spezielle Schwächen im Hochton-Bereich hast, ist das bei Dir vielleicht etwas anders, es muss aber nicht so sein.


    Darüber hinaus: Ob schon "minimale Abweichungen" zu Problemen führen, weiß ich nicht. Mir hat die Amtsärztin beim letzten Mal schon zu Beginn der Untersuchung gesagt: "Es muss etwas sehr Massives vorliegen, damit Sie nicht verbeamtet werden" (wobei der Klassiker wohl Übergewicht ist ;-(.) Ich hatte dann auch wirklich einige Probleme, und zwar beim Sehtest (ist wieder eine eigene Geschichte). Es hat mir aber nicht geschadet, ich habe das Wunschgutachten anstandslos und ohne Nachuntersuchungen erhalten.


    Nach allem, was ich so höre, denke ich: Wenn Du Dich nicht beeinträchtigt fühlst, kommt es im schlimmsten Fall zur Anforderung einer Nachuntersuchung - und dann brauchst Du einen HNO, der Dir ein gute Gutachten schreibt.


    Aber definitiv wissen, tue ich das natürlich nicht.


    Mm, wenn ich mein eigenes Posting lese, habe ich den Eindruck, wirklich eine Art Maulwurf zu sein - und dann auch noch halbtaub... ;)

  • Zitat

    Original von Zitrona
    Was mache ich im schlimmsten Falle, wenn der Amtsarzt sagt, ich darf so nicht ins Ref? Kann ich irgendwie trotzdem wenigstens meine Lehrerausbildung fertig machen?


    Ins Ref darfst du auf jeden Fall - nur im Zweifel dann eben als Angestellte und nicht als Beamte.

  • Zitat

    Original von _Malina_
    Ins Ref darfst du auf jeden Fall - nur im Zweifel dann eben als Angestellte und nicht als Beamte.


    Ich sehe eigentlich auch keinen Grund, der der Verbeamtung entgegensteht. Die wird doch eigentlich nur verweigert, wenn absehbar/wahrscheinlich ist, dass jemand nicht bis zur Pension arbeiten kann. Bei einer teilweisen Schwerhörigkeit sollte das doch aber möglich sein.

Werbung